Protokoll der Sitzung vom 04.05.2022

Von daher wird die Koalition den Gesetzentwurf erneut ablehnen.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)

Kollegin Kuhfuß sprach für die Koalitionsfraktionen. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Köpping, bitte schön. Und etwas Ruhe, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Familien geben viel Kraft und Energie. Familie ist eine der schönsten Formen von Zusammenhalt und Miteinander und war in der Zeit der beschränkten Kontakte besonders wichtig. Familie kostet aber auch Kraft und Energie. Im eng getakteten Familienalltag ist die gemeinsame Familienzeit oft ein rares und kostbares Gut. Familien brauchen Zeit. Zeit für sich, ihre Kinder, ihren Beruf oder – wie es bereits erwähnt worden ist – für die Pflege von Angehörigen.

Gemeinsame Familienzeit bedarf daher der alltäglichen Planung. Gemeinsame Zeit muss eine verlässliche Konstante des Familienalltags sein. Die Einführung eines weiteren Feiertages, der als zusätzliches Zeitkontingent für Eltern und ihre Kinder zur Verfügung stehen soll, hat hier aus meiner Sicht einen rein symbolischen Charakter. Symbole können aber wichtig sein. Mit einem Symbol kann der Fokus auf ein Anliegen oder eine bestimmte Gruppe gerichtet werden.

Familien, Kinder und Jugendliche verdienen und brauchen mit ihrem Anliegen Aufmerksamkeit; insbesondere politische Aufmerksamkeit. Um Familien bei der Bewältigung ihres Alltages zu unterstützen, braucht es jedoch eine konsistente Familienpolitik. Wir müssen Eltern ganzjährig geeignete Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zur Verfügung stellen. Sie brauchen Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung. Kinder und Jugendliche müssen die Chance haben, dass sie das werden können, wovon sie träumen. Dafür braucht es gute Bildungs- und Teilhabechancen.

Der Freistaat Sachsen ist hier mit einem guten Kinderbetreuungsangebot, seinen familienpolitischen Leistungen und seiner Kinder- und Familienpolitik wirklich gut aufgestellt. Dazu bietet ein dichtes Netz von Familienbildungs- und Beratungsangeboten Unterstützung und Hilfe, zum Beispiel bei der Organisation des Familienalltags und der bewussten Einführung gemeinsamer Familienzeiten und täglicher Rituale. So können Bindungen stabilisiert, Werte weitergegeben und Fürsorge- und Beziehungsarbeit innerhalb der Familie geleistet werden.

Zeit für Familie, Zeit für sich. Im Übrigen auch wichtig: Zeit für Ehrenamt. Das schaffen wir nicht mit einem Tag. Dafür braucht es anständige Arbeitsverträge mit klaren Arbeitszeiten. Dafür braucht es ausreichend Lohn, um von einem Job gut leben zu können. Dafür braucht es genug Arbeitskräfte, damit nicht immer weniger immer mehr Arbeit leisten müssen.

In Sachsen setzen wir gerade auf das Programm „Aufholen nach Corona“. Wir bauen auf unseren „Pakt für die Jugend“, damit in diesem Rahmen den Kindern und Jugendlichen und damit auch Familien langfristig geholfen werden kann. Mit Susann Rüthrich haben wir eine Kinder- und Jugendbeauftragte, die sich mit all ihrer Kraft und unserer Unterstützung für die Rechte von Kindern einsetzt.

Sie gibt diesem Anliegen mit der ganzen Autorität ihrer Erfahrung und Kompetenz eine Stimme.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der gewünschte Feiertag soll ein symbolisches Ausrufezeichen für Familien, Kinder und Jugendliche setzen. Die richtigen Ziele dahinter würde er aber nicht wirklich erreichen. Was Familien und Kinder wirklich brauchen, würde er damit nur beschränkt erreichen. Die Familien- und Kinderfreundlichkeit eines Bundeslandes bemisst sich nicht an der Anzahl der Feiertage, sondern ist das Ergebnis einer soliden und durchdachten Familienpolitik.

Sachsen ist ein familien- und kinderfreundliches Land. An jedem Tag im Jahr. Wir arbeiten jeden Tag mit unseren Partnern daran, das weiter aufzubauen und weiter zu verbessern.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Köpping. Gibt es weiteren Redebedarf zu dem Gesetzentwurf? – Das sehe ich nicht.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu der Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist: Gesetz

zur Einführung eines Kinder- und Familienfreitags als gesetzlichen Feiertag; Drucksache 7/6595, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist der Gesetzentwurf Grundlage für die Abstimmung. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Das sehe ich nicht.

Somit stimmen wir jetzt im Block über die Überschrift sowie Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen und Artikel 2 Inkrafttreten ab. Wer diesen drei Komponenten die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit sind die Überschrift sowie Artikel 1 und Artikel 2, über die wir im Block abgestimmt haben, abgelehnt worden.

Nachdem somit sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt worden sind, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Ich frage deshalb die Linksfraktion: Wünscht sie eine Schlussabstimmung? – Das wünscht sie nicht. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Drucksache 7/9568, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/9721, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport

Meine Damen und Herren! In Tagesordnungspunkt 7 behandeln wir in zweiter Beratung den Entwurf Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021, Drucksache 7/9568, Gesetzentwurf der Staatsregierung.

Dazu liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Inneres und Sport als Drucksache 7/9721 vor. Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr Markert, oder ein Abgeordneter das Wort? – Das sehe ich nicht.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu der Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glückspielstaatsvertrags 2021, Drucksache 7/9568, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport ab; Drucksache 7/9721. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, artikelweise im Block über den Gesetzentwurf abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht.

Somit stimmen wir jetzt im Block ab über die Überschrift sowie Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag zur Änderung des Glückspielstaatsvertrags 2021 und Artikel 2 Inkrafttreten, Bekanntmachung ab. Wer diesen drei Artikeln zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Dankeschön. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Somit ist der Überschrift und den Artikeln 1 und 2 zugestimmt worden.

Ich stelle nun den Entwurf „Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021“, Drucksache 7/9568, Gesetzentwurf der Staatsregierung in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Somit ist das Gesetz mit Mehrheit beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Stärkung von Jugendkunstschulen als Akteure

der kulturellen Bildung in Sachsen voranbringen

Drucksache 7/9600, Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Meine Damen und Herren! Zu Tagesordnungspunkt 8 liegt Ihnen die Drucksache 7/9600 vor. Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD: Stärkung von Jugendkunstschulen als Akteure der kulturellen Bildung in Sachsen voranbringen. Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen.

Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD als Einreicherinnen; in diesem Fall an Frau Kollegin Firmenich von der CDU-Fraktion, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über kulturelle Bildung reden, dann denken wir meistens an Angebote musikalischer Art, Theateraufführungen, Kunstprojekte oder Museen.

All das fördern wir, um jungen Menschen schon frühzeitig Kultur nahezubringen und sie zu ermutigen, ihrer reichen Fantasie auf künstlerische Art und Weise Ausdruck zu verleihen.

Die Orte, an denen junge Menschen solche Begegnungen mit Kunst und Kultur erleben können, sind zum Beispiel die Kita, der Hort und die Schule. Ganztagsangebote oder auch die Mitarbeit in einem entsprechenden Verein bieten sich an. Es gibt aber einen Ort, an dem man das alles erleben kann und der praktisch alle Künste unter einem Dach vereint. Damit meine ich Jugendkunstschulen.

Jugendkunstschulen verstehen sich als außerschulische Einrichtungen der kulturell- ästhetischen Kinder- und Jugendbildung. Sie stehen allen Kindern und Jugendlichen offen und sie sprechen gezielt auch jene Zielgruppen an, die ansonsten nur schwer zu erreichen sind. Mit regelmäßigen Angeboten in verschiedenen künstlerischen Sparten verfolgen sie eine ganzheitliche Bildung und bieten Raum für künstlerisch-experimentelles Arbeiten.

Die Kurse bestehen meist aus nur kleinen Gruppen. Oft werden Projekte durchgeführt und die Ergebnisse anschließend öffentlich gezeigt. Manche Jugendkunstschulen sind breit aufgestellt und vereinen auch eine Musikschule unter ihrem Dach, andere wiederum haben dieses breite Angebotsspektrum nicht oder noch nicht.

Auch die Trägerschaft und die Organisationsformen sind sehr differenziert. Ob als kommunaler Eigenbetrieb oder in Trägerschaft eines Vereins oder noch ganz anders, eines eint sie alle: Sie sind wertvoller Teil lokaler und regionaler Bildungslandschaften und pflegen vielfältige Kooperationen mit Kitas und Schulen.

Jugendkunstschulen haben einen gesellschaftspolitischen Bezug. Sie greifen die Lebenswelt der jungen Menschen auf und nutzen dabei die Mittel der Kunst zur Auseinandersetzung mit den Themen, die junge Menschen bewegen. Damit stärken sie auch die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen. Mit Blick auf eine berufliche Laufbahn setzen Jugendkunstschulen bei den Stärken der jungen Menschen an und bereiten interessierte Mädchen und Jungen auf einen künstlerischen oder handwerklichen Werdegang vor.

Wir schätzen die Arbeit von Jugendkunstschulen, wollen sie bei ihrer Arbeit unterstützten und erreichen, dass solche Angebote weiter auf- bzw. ausgebaut werden können. Mit unserem Antrag wollen wir zuerst einen Überblick über die Situation in Sachsen verschaffen.

Ja, man kann im Netz sehr schnell erfahren, dass derzeit neun Einrichtungen in der Landesarbeitsgemeinschaft der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen Sachsen e. V. organisiert sind. Doch damit ist noch kein realistisches Abbild der Situation in Sachsen zu erkennen. Dazu gehört auch, dass wir wissen, wie viele solcher Einrichtungen es insgesamt in Sachsen gibt, wie sie organisiert sind und was sie anbieten. Gibt es eine Zusammenarbeit mit Kitas und Schulen? Werden sie gefördert? Wie hat sich das bisher bewährt? Welche Empfehlungen geben Landeskulturverbände für die Weiterentwicklung der Jugendkunstschulen? Das alles ist wichtig, um eine Grundlage für die weiteren Entscheidungen zu haben, zum Beispiel hinsichtlich des konkreten Unterstützungsbedarfs und einer zielgerichteten Förderung.

Am Vorbild anderer Bundesländer, in denen die Marke Jugendkunstschulen schon länger flächendeckend etabliert ist, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, kann man sich orientieren, wenn es darum geht, integrative und spartenübergreifende Konzepte zu entwickeln, um bestehende Jugendkunstschulen weiter auszubauen und neue aufzubauen.

Wir sehen Jugendkunstschulen als wichtige Mittler zwischen Bildungseinrichtungen und Kunst in all ihren Spielformen. Deshalb sollen sie als Akteure in lokalen und regionalen Bildungslandschaften weiter vernetzt und auch als Partner in den Ganztagsangeboten beteiligt werden. Nutzen wir doch die vielfältigen Kompetenzen, die in den Regionen zu Hause sind, zum Beispiel Künstler, Musiker, Kunsthandwerker, Fotografen, Mediengestalter, Journalisten. Das Potenzial ist größer, als man denkt. Man muss diese Leute nur ansprechen. Auch Theater und Museen sind Partner, zum Beispiel für ganz wunderbare Projekte.

Die großen Städte verfügen über zahlreiche Angebote im Bereich der kulturellen Bildung, doch im ländlichen Raum gibt es bei Weitem kein so dichtes Netz, jedenfalls nicht ohne aufwendige Fahrtwege. Es liegt uns deshalb am Herzen, dass auch für Mädchen und Jungen in den ländlichen Räumen die Chance besteht, ein Instrument zu lernen, sich im Theaterspiel auszuprobieren, ihre Kreativität mit Pinsel und Farbe auszudrücken oder, wie auch immer geartet, ihre künstlerischen Talente und Neigungen zu entfalten, und das in erreichbarer Entfernung zum Wohnort.

Dafür ist die Unterstützung des Aus- und Aufbaus von Jugendkunstschulen vor allem im ländlichen Raum erforderlich. Doch ähnlich wie bei den Musikschulen soll dieses Angebot einen qualitativen Anspruch erfüllen. Deshalb gilt es für die Förderung fachliche Qualitätsstandards für das Personal zu formulieren, die jedoch auch erfüllbar sein müssen und nicht durch zu hohe Ansprüche das eigentliche Anliegen der Unterstützung des Aus- und Aufbaus von Jugendkunstschulen konterkarieren. Dabei ist Augenmaß gefragt.

Die Anforderungen der Landesarbeitsgemeinschaft der Jugendkunstschulen haben wir uns sehr genau angesehen und reagieren mit dem vorliegenden Anliegen darauf, jedoch auch mit Einschränkungen. Denn selbst wenn wir uns darin einig sind, dass es für eine Kommune eine große Bereicherung ist, über eine Jugendkunstschule zu verfügen, und die Stadt- und Gemeinderäte gut daran tun, Kunst und Kultur mit mindestens der gleichen Wertschätzung zu unterstützen, wie das beim Sport üblich ist, so halten wir es dennoch für nicht zielführend, die Einrichtung und den Betrieb einer Jugendkunstschule zur Pflichtaufgabe der Kommunen zu erheben, ganz abgesehen davon, dass dies mehrbelastungsausgleichspflichtig wäre.