Ich habe nur gerade überlegt, ob ich es in meiner Redezeit schaffe zu sagen, dass ich ausdrücklich nur diejenigen grüße, und dazu gehören meine eigene Fraktion
wie die regierungstragenden Fraktionen, bei denen ich fest davon überzeugt bin, dass sie für das Gemeinwohl eintreten und nach bestem Wissen und Gewissen miteinander ringen.
Auch wenn wir öfter unterschiedlicher Meinung sind, kann ich zumindest auch bei der Regierungskoalition das Gefühl haben, dass Sie glauben, was Sie sagen – was bei Ihnen tatsächlich leider nicht mehr der Fall ist. Dieser Antrag ist ein sehr schönes Beispiel dafür.
Ich will mich jetzt nicht auf meinen Vorredner konzentrieren, weil ich wirklich glaube, es ist etwas falsch. Dieses Bild, das Sie gerade gezeichnet haben – so funktioniert Sachsen eben nicht mehr. Die Kommunen sind tatsächlich in einer Situation, dass sie große Schwierigkeiten damit haben, ihre Eigenmittel aufzubringen. Das habe ich hier an anderer Stelle schon oft genug gesagt.
Wir müssen auch bei den Verhandlungen über das FAG und bei den Haushaltsverhandlungen darüber reden, wie wir die Kommunen wieder handlungsfähig bekommen, wie wir es hinbekommen, dass die Kommunen selber entscheiden können und dass die kommunale Selbstverwaltung tatsächlich funktioniert.
Wenn ich dann Ihren Antrag nehme, dann sage ich ganz offen und ehrlich: Kommt er aus der PR-Abteilung oder entstammt er sozusagen irgendeiner Überlegung, was man ganz schnell einreichen könnte, damit man irgendwie eine populistische Formulierung hinbekommt, damit man dann wieder bei Social Media sagen kann, wir haben etwas gemacht? Wenn Sie es sich ehrlich durchlesen, dann haben Sie gar nichts gemacht.
Warum fordern Sie denn nicht, so Sie es für sinnvoll halten, tatsächlich eine Härtefallregelung, anstatt zu sagen: Liebe Staatsregierung, macht einmal eine Härtefallregelung! Mein Vertrauen in die Staatsregierung, dass sie genau sagen kann, mit wie vielen Millionen sie das ausstattet und Ähnliches, hält sich an dieser Stelle in Grenzen. Das zeigt aber deutlich, dass Sie es augenscheinlich nicht wollen, weil es natürlich um die populistische Forderung geht, die
heißt: Wir machen etwas für Kitas, sagen aber nicht genau, was es ist. Dann können wir nämlich nicht darauf festgelegt werden und dann können wir dafür selbstverständlich auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Bei Schulen machen Sie genau dasselbe. Sie sagen: Macht doch einfach eine Härtefallregelung! Fordert doch einfach die bessere Ausstattung der Kommunen! Fordert doch einfach sozusagen mit einer Summe im nächsten FAG bzw. für den nächsten Haushalt eine ganz klare Ansage!
Dieser Antrag soll doch aber eigentlich nur nach außen signalisieren: Wir, die AfD, sind die Einzigen, die etwas für Kitas machen.
Sie fordern nicht einmal etwas. Darin ist nicht einmal eine Forderung. Sie sagen nur, Staatsregierung, tue einmal etwas. Sie sagen noch nicht einmal, was sie tun soll, weder wie groß der Härtefallfonds sein soll noch irgendetwas anderes.
Das ist sozusagen wirklich aus dem Lehrbuch für populistische Politik, wahrscheinlich gleich auf Seite 1, das einfachste Beispiel, das man selbst am Anfang des Seminars begreift, weil es sozusagen gar nicht den Inhalt des ganzen Seminars benötigt, um herauszufinden, wie Populismus funktioniert. Das ist quasi das Deckblattbeispiel eines populistischen Antrags. Das können Sie aber hervorragend, weil Sie es ständig machen. Das ist das, worauf Sie sozusagen aufbauen.
Ich gebe ganz offen zu, dass ich bei jedem, auch bei SPD, GRÜNEN und CDU, an der Seite stehen werde, wenn sie sich in ihrer Politik für die Kommunen verändern und die Kommunen in Sachsen wirklich stärken. Ich finde es absurd, dass diese Partei, die hier wirklich keine konkreten Vorschläge und nur populistischen Kram auf den Tisch wirft, sich jetzt hinstellt und behauptet, sie täte etwas für Schulen und Kitas. Sie tun nicht einmal etwas für Kinder, Sie tun nicht einmal etwas für Eltern, das Einzige, was Sie machen, ist Ihre Social-Media-Abteilung zu bedienen. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab.
Kollege Schultze sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun übergebe ich an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE mit Frau Kollegin Melcher.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihre Rede, Herr Dr. Weigand, diente vermutlich vor allem einem Zweck. Wir alle wissen, dass am 12. Juni Landratswahlen sind, und ich glaube, dass Sie diese Bühne genutzt haben, gerade Ihre Fraktion, die mit sechs Abgeordneten in sechs Landkreisen antritt. Es ist allerdings schwerlich zu ertragen, wenn Ihre Reden vorher immer durch eine Phrasendreschmaschine gezogen werden.
Doch jetzt zum Antrag. Die AfD-Fraktion verlangt in ihrem Antrag eine Härtefallregelung für Kommunen, die ihren Eigenanteil bei Baumaßnahmen in Kitas und Schulen nicht selbst aufbringen können. Außerdem fordert Ihre Fraktion mehr Fördermittel vom Bund für die Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur sowie eine langfristig auskömmliche finanzielle Ausstattung der Kommunen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Investitionsbedarf bei Kitas und Schulen ist unverändert hoch. Die Förderprogramme des Landes sind seit Jahren um ein Vielfaches überzeichnet. Gleichzeitig ist und bleibt die Bereitstellung und Unterhaltung der entsprechenden Infrastruktur Aufgabe der kommunalen Träger. Eine Vollfinanzierung ist weder sachgerecht noch finanzierbar. Die Staatsregierung und die Koalition unterstützen die Kommunen bei dieser Pflichtaufgabe umfänglich. So wurde 2020 der Fördersatz beim Schulhausbau von 40 auf 60 % erhöht. Bei Kommunen, die zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet sind, können bis zu 75 % der Kosten gefördert werden; wir haben es heute bereits gehört.
In den kreisfreien Städten, vor allem in Dresden und Leipzig, steigen die Kinderzahlen deutlich. Dem wird seit dem Doppelhaushalt 2019/2020 mit dem sogenannten Stadtbudget Rechnung getragen. Das schafft zumindest ein wenig Planungssicherheit, um mittelfristige Investitionspläne zu erstellen und den Bedarf decken zu können. Auch für den kreisangehörigen Raum steht ein Landesbudget zur Verfügung. Daneben kommt eine Förderung über das LEADER-Programm oder das Programm „Vitale Dorfkerne – Ortszentren im ländlichen Raum“ in Betracht. Nicht zu vergessen sind die Gelder aus dem Bundesprogramm zum Ausbau des Ganztagsprogramms und für bauliche Investitionen im Kitabereich.
Wieder einmal versucht die AfD-Fraktion, sich als Retter des ländlichen Raums zu profilieren. Faktisch aber spielen Sie Stadt und Land gegeneinander aus.
Mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 haben wir als Koalition das Neubewilligungsvolumen für die Bildungsinfrastruktur um 140 Millionen Euro auf 197 Millionen Euro erhöht, davon 90 Millionen Euro für den kreisangehörigen Raum. Die Anträge der AfD-Fraktion blieben damals übrigens sehr deutlich hinter denen der Koalition zurück, das nur zur Erinnerung, wie auch sonst Sie im Haushaltsverfahren eher auf Kürzungen gesetzt haben statt auf Investitionen. Ihr Antrag ist also reines Wahlkampfgetöse.
Noch ein Wort zur Finanzausstattung der Kommunen: Zuletzt wurde das Finanzausgleichsgesetz vor einem Jahr einer Frischekur unterzogen. Im FAG setzen wir BÜNDNISGRÜNEN auf Bedarfsorientierung und Tragfähigkeit. Wir haben erfolgreich die Basisfinanzierung kleiner Gemeinden verankert. Den bisherigen Schüleransatz haben wir zu einem Bildungsansatz ausgebaut, um auch Kosten für frühkindliche Bildung im Finanzausgleich zu berücksichtigen. Parallel haben wir, wie bereits erwähnt, auf parlamentarischem Wege die Mittel für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur erhöht. Die sächsischen Kommunen sind trotz der Corona-Pandemie stabil geblieben. 2020 wurde auf kommunaler Ebene das höchste Investitionsniveau seit zehn Jahren erreicht.
Gleichzeitig sehen wir die hohe Fördermittelabhängigkeit mit Sorge. Nicht nur das Schulbauprogramm wird deshalb evaluiert. Wir nehmen die Förderpolitik in Gänze in den Blick. Klar ist dabei, wie es die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme ausführt, eine Anhebung von Fördersätzen bei gleichbleibendem Fördermittelmittelvolumen wird nur dazu führen, dass weniger Antragsteller in den Genuss einer Förderung kommen. Unser Ziel ist es hingegen, dass Gestaltungsspielräume vor Ort erhalten bleiben, die kommunale Selbstverwaltung gestärkt wird, eine effiziente Aufgabenerfüllung entsprechend den örtlichen Prioritäten zu gewährleisten ist – und das in Stadt und Land.
Kollegin Melcher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich an Herrn Kollegen Panter von der SPD-Fraktion. Herr Kollege, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kita- und Schulhausbau sind Pflichtaufgaben der Kommunen.
Ja, das ist so. Trotz allem unterstützt der Freistaat, und er unterstützt aus Überzeugung, die Kommunen bei dieser Aufgabe. Da liegen Sie ausnahmsweise völlig richtig, Herr Barth. Wir sind der festen Überzeugung, dass in den Kitas und Schulen genau das gelegt wird, was wichtig ist für ein zufriedenes und gutes Leben und vor allem für eine gute Zukunft dieses Freistaates.
Ich will mich jedoch gar nicht auf Plattitüden in irgendeiner Form konzentrieren, sondern ich möchte nach den Vorrednern noch einmal konkret werden. Wir gehen die Aufgabe Schul- und Kitabau mit den Kommunen gemeinsam an, weil die Kommunen das auch brauchen. Die kommunale Finanzkraft ist in Ordnung, aber an vielen Stellen wird Unterstützung gebraucht, so auch in diesem Bereich. Deshalb haben wir in den letzten Jahren als Freistaat, aber auch als Landtag deutlich nachgesteuert.
Ich möchte ganz konkret in Erinnerung bringen, dass wir im Haushalt 2019/2020 auf den Haushaltsansatz von 220 Millionen Euro der Staatsregierung noch einmal 110 Millionen Euro im Haushaltsverfahren als Landtag draufgelegt haben. Im Haushalt 2021/2022 haben wir erneut etwas draufgelegt. Wir waren verwundert, dass im Regierungsentwurf keine Mittel für die kreisfreien Städte vorgesehen waren, obwohl der Bedarf durch die wachsende Kinderzahl sehr hoch ist. Wir haben deshalb noch einmal 143 Millionen Euro draufgelegt und kamen auf insgesamt 486 Millionen Euro. Ich finde, das kann sich sehen lassen. Das ist eine klare Botschaft an die Kommunen, dass Bildung und Investitionen in die Bildungsinfrastruktur ein absoluter Schwerpunkt für uns ist.
Es ist auch angesprochen worden, dass wir die Fördersätze von 40 auf 60 % und für finanzschwache Kommunen auf 75 % erhöht haben. Wir haben den Schülernebenansatz zum Bildungsansatz gemacht, um die frühkindliche Bildung im FAG abzubilden. Wir sollten auch nicht vergessen, dass wir im Rahmen des Investitionskraftstärkungsgesetzes in Verbindung mit „Brücken in die Zukunft“ die Möglichkeit hatten, die Fördersätze auf 75 und sogar 90 % zu erhöhen. Wir haben in den letzten Jahren zudem die Verfahren angepasst und deutlich gemacht, dass es dem Land wichtig ist, dass wir weiter eine Einzelfallförderung haben, weil in den meisten Kommunen in Sachsen die ein, zwei, vielleicht drei Schulen und Kitas vor Ort im Einzelfall zu sanieren wären. In den kreisfreien Städten haben wir jedoch Stadtbudgets geschaffen, weil die Entwicklung dort eine viel dynamischere ist und deshalb vor Ort geschaut werden muss, wie man diese steuern kann. Wir haben da unglaublich viel gemacht. Ich kann nur sagen: etc. etc. etc. Der Bund ist auch gerade angesprochen worden.
Ich frage mich an dieser Stelle wirklich, was Sie als AfDFraktion eigentlich wollen. Ihr Antrag ist in meinen Augen Unsinn, denn Sie wollen einerseits in der Haushaltspolitik – das haben wir schon oft gehört – kürzen, kürzen, kürzen, mit den Geldern haushalten, Prioritäten setzen usw. Jetzt nehme ich zur Kenntnis, dass die Bildungspolitik offensichtlich Priorität hat. Dann werden wir einmal schauen, wie Sie den nächsten Haushalt zusammenbekommen.
Was hier ganz klar wird: Sie erkennen Geleistetes nicht an. Nicht wahr, Herr Dr. Weigand, immer nur den Finger in die Wunde legen? Es wird niemand behaupten, dass alles perfekt ist in diesem Freistaat, aber Sie sagen immer wieder, dass alles eine völlige Katastrophe ist. Was wollen Sie eigentlich? Sie wollen immer nur genau das Gegenteil. Sie wollen einen Arbeitsnachweis erbringen, wo gar keine Arbeit ist.