Trotz unterschiedlicher regionaler, wirtschaftlicher und auch demografischer Ausgangsbedingungen werden die Kommunen auch zukünftig in der Lage sein, notwendige Investitionen in die Infrastruktur von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Sportstätten für die überwiegend schulische Nutzung Hand in Hand mit dem Freistaat, aber dennoch eigenverantwortlich, zu tätigen. Eine Übertragung dieser Verantwortung auf den Freistaat durch eine möglichst umfassende Finanzierung würde die kommunale Selbstverwaltung infrage stellen.
Ohne Frage bleibt es aber notwendig, im absoluten Ausnahmefall durch die bereits bestehende Möglichkeit, auf bis zu 75 % Fördermittelanteil des Landes bei Haushaltssicherungskonzepten entsprechend § 72 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung für finanzschwache Kommunen zurückzugreifen.
Weitere Ausnahmetatbestände im Sinne einer schwer durch Indikatoren zu definierenden Härtefallregel erscheinen dafür angesichts der bereits bestehenden Förderinstrumente, die ich hinreichend erläutert habe, als entbehrlich. Ich empfehle daher die Ablehnung dieses Antrages.
Das war Herr Staatsminister Christian Piwarz. Jetzt hätte die AfD-Fraktion das Schlusswort. – Herr Dr. Weigand, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Leithoff, es hat mich gefreut, dass Sie das noch einmal eingebracht haben und dass Sie im September 2021 nach meiner Kleinen Anfrage, Drucksache 7/7938, auch in Ihrem Wahlkreis aktiv geworden sind.
Sie haben sich ja vor Ihrer Rede extra noch einmal beim Kultusministerium versichert, wie die aktuelle Lage ist, um uns dann zu erzählen, wie die Welt funktioniert. Herzlichen Glückwunsch für die kleine Showeinlage, die Sie hier gerade geboten haben.
Ich möchte jetzt auf die Aussage von Herrn Piwarz eingehen. Er hat wiederholt, was in der Stellungnahme der Staatsregierung steht: Die Kommunen verfügen bereits heute über eine angemessene Finanzausstattung. Das steht in der schriftlichen Stellungnahme, Sie haben es gerade wiederholt.
Ich werde diese Aussage einfach an alle Bürgermeister in Mittelsachsen rausschicken, mit denen ich jetzt rege im Kontakt stehe. Darüber wird sich Ihr CDU-Landratskandidat in Mittelsachsen sehr freuen, wenn er sieht, dass seine CDU-Regierung hier in ihrer eigenen Welt lebt, meine Damen und Herren.
Wir möchten endlich vernünftige Verhältnisse im Land, damit sich junge Familien für den sächsischen ländlichen
Raum entscheiden und dort hinziehen. Wir brauchen dort moderne und gut erreichbare Schulen und Kitas. Wir brauchen einen funktionierenden ÖPNV, ein funktionierendes Breitband und Versorgungssicherheit.
Sie sagen: Ja, das machen wir alles. Wir als AfD haben aber vor Jahren gefordert: 100 % Förderung für den Breitbandausbau. Den Antrag haben Sie erst abgelehnt und dann haben Sie es eingeführt.
Wir haben dann die Landarztquote gefordert. Dazu haben Sie gesagt: geht nicht. Erst haben Sie den Antrag abgelehnt und jetzt haben Sie es eingeführt.
Vielleicht trägt dieser Antrag auch dazu bei, dass in der Regierung jetzt ein bisschen Erwachen stattfindet, indem erst abgelehnt und dann eingeführt wird. Dann hätten wir unsere Aufgabe als Opposition vernünftig erfüllt. Anträge aus der Vergangenheit, die mit einiger Verzögerung dann doch umgesetzt wurden, zeigen doch ganz deutlich, dass wir als AfD-Fraktion, als Opposition, vernünftig in diesem Land wirken und für Sachpolitik in diesem Freistaat stehen.
Daher noch einmal zusammenfassend die drei Punkte unseres Antrages: Wir möchten erstens finanziell schwache Kommunen stärker unterstützen. Es braucht eine Härtefallregelung für diese bei dringendem Sanierungsbedarf bei Schulen und Kitas.
Wir brauchen zweitens mehr Geld vom Bund für den Freistaat Sachsen, ohne aufwendigen Eingriff in den Föderalismus.
von diesem Fördermitteldschungel – das höre ich, wenn ich mit den Bürgermeistern spreche, mit denen ich in regelmäßigem Kontakt stehe –, der für die Kommunen ein riesengroßer Aufwand ist.
Wenn wir es endlich schaffen, von diesem Fördermittelmonster wegzukommen, dann können die Kommunen endlich auch ihren Pflichtaufgaben nachkommen.
Dann brauchen wir kein zusätzliches Personal, das in den Städten und kleinen Kommunen eingesetzt wird. Dafür können wir Steuergelder effektiv in den Kommunen einsetzen und unser Land voranbringen. Daher noch einmal mein Werben für die Zustimmung zu unserem Antrag.
Das war das Schlusswort zum Antrag. Ich würde jetzt – da keine Änderungsanträge vorliegen – den Antrag, Drucksache 7/9483, zur Abstimmung stellen und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich der Stimme? – Bei vielen Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dagegen ist somit dem Antrag nicht zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Die Fraktionen können wie üblich Stellung nehmen. Ich bitte jetzt für die einreichende Fraktion Frau Kollegin Nagel nach vorn.