Protokoll der Sitzung vom 04.05.2022

Nr. 16 – hier: städtebauliche Konzepte für den Umgang mit Starkregen – dienen als Grundlage. Ein Versiegelungsverbot ist in § 8 Abs. 1 Satz 1 der Sächsischen Bauordnung enthalten, wie Sie natürlich auch schon selbst festgestellt haben. Die Gesetzesregelung bedeutet ein deutliches Mehr an Bürokratie.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Och!)

Sie führt zu Prüf- und Genehmigungsverfahren durch die Naturschutzbehörde, zusätzlich zur Prüfung durch die Bauordnungsbehörde. Das Genehmigungsverfahren eines Bauantrages kann damit massiv verlängert werden.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja!)

Auch wenn es noch über viele unbestimmte Formulierungen – „Schotterung zur Gestaltung von privaten Gärten“ usw. –, Eingriff ins Privatvermögen einiges zu sagen gäbe, möchte ich es damit bewenden lassen. Die CDU-Fraktion wird dem Votum des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft folgen und den vorliegenden Gesetzentwurf der LINKEN ablehnen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist jetzt enttäuschend!)

Vielen Dank. Das war Frau Kollegin Springer für die CDUFraktion. Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Prantl das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ist ein Schottergarten eine reale Gefahr für Sachsens Natur? Werte LINKE, wie viele Promille unserer sächsischen Landesfläche liegen Ihrem Gesetzesentwurf zugrunde, und welche nachweisbaren negativen Umweltauswirkungen haben diese Schotterkleinstflächen, sodass eine Gesetzesänderung notwendig, sinnvoll und sachgerecht wäre?

In der öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss am 10. März wussten nicht einmal die drei Sachverständigen, wie viele Quadratmeter Schottergartenfläche es in Sachsen überhaupt gibt. Keine Istzustand-Analyse, keine Vorausberechnungen, keine Trends, keine Prognosen;

(Antonia Mertsching, DIE LINKE: Keine? Das stimmt nicht!)

dafür jede Menge nebulöses Bauchgefühl und vage Vermutungen. Schottergärten findet DIE LINKE irgendwie doof. DIE LINKE hat keinerlei seriöse Erhebungen, keine konkreten Vermessungen, keine belastbaren Flächenangaben, keine Veranschaulichung durch Luftbilder oder Karten, wie man das normalerweise professionell vorbereitet.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!)

Dresdens Umweltamtsleiter Wolfgang Socher hat erklärt, dass weder für unsere Landeshauptstadt noch für Leipzig

oder für Chemnitz Flächendaten sogenannter Schottergärten vorliegen, und nicht einmal der Sachverständige der LINKEN hatte wenigstens eine grobe Flächenschätzung parat.

(Zuruf von der AfD: Das ist ein großes Problem!)

Wir stellen also fest: Ihrem beantragten Schottergartenverbot legt DIE LINKE keinerlei verwertbare Substanz zugrunde. Ihre sächsische Schottergartenwüste ist eine Fata Morgana.

(Beifall bei der AfD)

Daraus folgt: Alle in der Begründung aufgestellten Behauptungen über eine angebliche Umweltrelevanz für die Schutzgüter Wasserhaushalt, Boden, Klima und Biosphäre sind hinfällig. Trotzdem will DIE LINKE mit der Einführung eines § 9 a im Sächsischen Naturschutzgesetz das Anlegen sogenannter Schottergärten auf nicht überbauten Flächen verbieten. Aber leider fehlt außer den Flächendaten auch der klare Rechtsbegriff, was ein Schottergarten überhaupt sein soll: Größe, Material, Profil – keine rechtssichere Beschreibung, viel Auslegungsspielraum.

Damit wären wir beim nächsten Problem: DIE LINKE geht irrtümlicherweise davon aus – Seite 2, dritter Satz, –, dass geschotterte Flächen generell nicht wasseraufnahmefähig seien. Diese pauschale Behauptung ist leider falsch; denn Sie haben nicht klar bestimmt, ob Sie von Schotter auf naturbelassenem Boden sprechen. Dort kann der Niederschlag nämlich ungehindert versickern, und die Schotterauflage schützt den Boden sogar vor Wasserverdunstung und Austrocknung. So viel zur Klimaerhitzung.

Oder sprechen Sie von Schotter auf verdichtetem und betoniertem Boden? Wir wissen es nicht, weil Sie diesen ganz wesentlichen Unterschied leider nicht beachtet haben. Das Versiegelungsverbot für Böden regelt bereits die Sächsische Bauordnung; das hat meine Vorrednerin bereits erwähnt. Soweit DIE LINKE eine Bodenversiegelung durch Schottergärten befürchtet, besteht über das Sächsische Naturschutzgesetz überhaupt kein zusätzlicher Regelungsbedarf, da es durch das Baurecht geklärt wird.

Sie haben ebenfalls nicht klar bestimmt, ob und wie Bepflanzungen innerhalb der Schottergärtenflächen berücksichtigt werden. Welcher Deckungsgrad mit Vegetation grenzt denn den aus Ihrer Sicht ökologisch korrekten Schottergarten vom ökologisch verwerflichen Schottergarten ab? Muss der japanische Zen-Garten, der aus kunstvollen Kiesflächen, Steinen und nur wenigen Bonsaigehölzen besteht, jetzt durch bunte Beete, Kraut und Rüben ersetzt werden, oder was stellen Sie sich hier vor?

Zum Genehmigungsverfahren. Der Verband Haus & Grund kritisiert, dass der linke Gesetzentwurf die Genehmigungsverfahren durch zusätzlichen Prüf- und Bürokratieaufwand unnötig aufblähe. Durch die zusätzliche Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde müsse die Bauordnungsbehörde extra eine weitere Ämterbeteiligung durchführen. Was das bedeutet, wissen diejenigen mit Berufserfahrung unter uns. Zusätzliche Abstimmungsrunden verlängern die

Bearbeitungszeit; das kann keiner wollen – weder Bauherr noch Behörde.

Kommen wir zum Begründungsteil Ihres Gesetzentwurfs: viel Meinung, keine Fakten. Die Einzelheiten: Sie behaupten, Schottergärten seien biologisch fast tot. Das klingt dramatisch, ist es aber nicht. Denn was ist tot, wenn die Kiesflächen den naturnahen Gartenteich, den naturnahen Steingarten oder die Trockenmauer aus Natursteinen umgeben? Was ist tot, wenn sich dort wärmebedürftige seltene Tierarten wie Ringelnattern, Zauneidechsen, Libellen oder Schmetterlinge aufwärmen?

Nächste Falschaussage: Schottergärten verdichten und zerstören den Boden. – Machen Sie doch bitte einmal ein Praktikum im Garten- und Landschaftsbau! Die Schotterfläche wird doch nicht mit der Dampfwalze oder der Rüttelplatte festgerammelt. Sie wird einfach nur locker aufgetragen. Darunter kommt ein Vlies. Das ist keine Bodenversiegelung, weil das Ding aus Stoff besteht. Es bremst den Unkrautbewuchs. Was macht der Regen? Er versickert ungehindert. Versiegelung, Bodenzerstörung, Bodenverdichtung – Fehlanzeige, Ökofehlalarm.

Richtig spannend wird es dann in Punkt c). Schottergärten sind schlecht für das Mikroklima. – Noch einmal: Ohne belastbare Flächendaten bleibt alles nur Theorie und Spekulation. Sprechen wir aber ruhig einmal über Flächenvergleiche. Ein Hektar sind 100 mal 100 Quadratmeter; das macht 10 000 Quadratmeter. Das ist ungefähr ein Fußballfeld.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Dort passen 100 Schottergärten à 100 Quadratmeter drauf. DIE LINKE will Hunderte Hektar Boden auf Acker und Grünland mit Solarkraftwerken verglasen. Dieser Eingriff ist relevant für unser Klima. Begreift DIE LINKE den Größenunterschied?

(Beifall bei der AfD)

Punkt d) – wir sind noch bei der Begründung –: Schottergärten besitzen eine schlechte Klimabilanz. – Das orakeln ausgerechnet diejenigen, die ganze Waldökosysteme für Windräder plattmachen wollen. Zig Hektar vernichteter Wald, der hat definitiv eine weitaus schlechtere Klimabilanz als ein paar geschotterte Kleinflächen irgendwo in Sachsens Gärten. Bauen Sie ein einziges Windrad weniger und schon haben wir wieder Hunderte Schottergärten kompensiert. Finden Sie den Denkfehler, werte LINKE!

(Beifall bei der AfD)

Schottergärten – Punkt e) – fördern den Gesteinsabbau und schlechte Arbeitsbedingungen. – Sie fördern den Gesteinsabbau. Aber sagen Sie mal: Warum sind denn dann ausgerechnet aufgegebene Kiesgruben und Steinbrüche, die durch Gesteinsabbau entstanden sind, heute ausgewiesene europäische Naturschutzgebiete? Durch Steinbruchtätigkeit entstandene Blockschutthalden sind Lebensraum vieler seltener Tier- und Pflanzenarten. Daher wurden zum

Beispiel die Mittelerzgebirgischen Basaltberge zum europäischen Schutzgebiet erklärt. Seien Sie also zuversichtlich, liebe LINKE: Der Steinbruch von heute ist das Schutzgebiet von morgen.

(Beifall bei der AfD)

Kommen wir nun zum Ende, zu den individuellen ästhetischen Faktoren: Mancher Bauherr, vielleicht einer von 10 000, entscheidet sich bewusst und aktiv für eine Bauweise im Bauhausstil mit klarer Kante und minimalistischen Formen. Das setzt er dann auch konsequent in seinem Schottergarten um. Ja, das ist Geschmackssache und es ist Bauherrensache, es ist Bauherrenfreiheit. Wer in Sachsen wie seinen Garten gestaltet und in welcher Art und Weise dort Unkraut rupft, geht den Staat nichts an.

(Beifall bei der AfD)

Der Staat war bis jetzt dafür da, seine Pflichtaufgaben zu erfüllen. Die Bevormundung der Bürger bei der Gartengestaltung gehört definitiv nicht zu den Pflichtaufgaben des Staates.

Fassen wir also zusammen: Dieser linke Gesetzentwurf ist ein Beispiel maßloser und völlig aus dem Ruder gelaufener Ökodebatten. Dieser linke Gesetzentwurf ist Bevormundung. Er tritt das Eigentumsrecht mit Füßen, missachtet die Freiheit auf Privateigentum, fördert Bürokratie, erzeugt neue Personalausgaben und somit mehr Kosten, welche selbstverständlich auf die Bürger abgewälzt werden.

Kümmern wir uns also bitte um die realen Umweltprobleme. Verhindern wir die Verspargelung, Verglasung und Vermaisung unserer einzigartigen sächsischen Kulturlandschaften. Daran kann sich auch DIE LINKE abarbeiten. Schottergärten verbieten zu wollen ist blinder Ökoalarmismus und linker Mumpitz. Wir lehnen Ihre Gesetzesinitiative ab.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Prantl für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Herr Volkmar Zschocke, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kenne das Thema – im Gegensatz offenbar zu Herrn Prantl – schon sehr gut aus meiner kommunalpolitischen Arbeit in einem Stadtentwicklungsausschuss. Insbesondere bei neuen Eigenheimen werden tatsächlich aus oft sehr fragwürden Pflege- und Kostengründen zunehmend solche Schottergärten angelegt. Das kann man einfach nicht übersehen, wenn man durch die Städte geht.

(Zuruf von der AfD: Das kann doch jeder machen, wie er will!)

Deshalb finde ich es richtig, sich darüber Gedanken zu machen, wie diese großflächig geschotterten Flächen wirksam begrenzt werden können. Ich unterstütze nicht die in der Anhörung und auch hier wieder vorgetragene Haltung,

dass die Gestaltung alleinige Sache der Grundstückseigentümer sei und sich die öffentliche Hand nicht einmischen sollte. Jenseits von Gestaltungs- und Geschmacksfragen haben solche Schotterflächen nun einmal einen sehr negativen Einfluss auf das örtliche Mikroklima, Herr Prantl.

(Thomas Prantl, AfD: Beweise!)

Sie heizen sich stark auf, es findet kaum Verdunstung statt, sie verstärken somit auch die Folgen von Hitze und Trockenheit in unseren Städten, und damit ist es mehr als eine private Gestaltungsangelegenheit, zumal gerade die Aufheizung des Stadtraums im Klimawandel zu begrenzen ist. Das ist auch für die Kommunen von besonders großer Bedeutung. Wo Steine und Schotter sind, ist auch kein Grün, und gerade in der Stadt ist mehr Grün für das Mikroklima, für den Insektenschutz und die Artenvielfalt enorm wichtig. Frau Mertsching hat es ausgeführt.

Nun hat die Anhörung zum heute vorliegenden Gesetzentwurf aber gezeigt, dass der beste und praktikabelste Regelungsort für die Begrenzung dieser sogenannten Schottergärten die Bauordnung ist. Die Vorredner sind darauf eingegangen, dass diese vorsieht, dass unbebaute Flächen eines Grundstücks bepflanzt werden müssen und dass das Wasser auch im Boden versickern können muss. Somit stehen die versiegelten Schottergärten im Widerspruch zu den Vorgaben der Bauordnung. Die Bauordnung bietet eine ganze Reihe an Möglichkeiten, die Ausbreitung dieser Art fragwürdiger Flächengestaltung zu verhindern. Allerdings erfordert dies dann auch immer das aktive Handeln der Kommunen. Aus kommunalpolitischer Perspektive ist dies aus meiner Sicht der bessere Weg als ein pauschales Verbot. Ich will das begründen:

Erstens kennen die Kommunen die örtlichen Gegebenheiten wirklich am besten. Sie können auch mit den örtlichen Bauvorschriften – zum Beispiel bei der Aufstellung von BPlänen – Vorgaben zur Gestaltung der unbebauten und bebauten Flächen machen. Die Akzeptanz für diese Vorgaben steigt enorm, wenn sie gemeinsam entwickelt und nicht mit der Verbotskeule durchgesetzt werden.

(Thomas Prantl, AfD, steht am Mikrofon)