die Tagesordnung gesetzt hat, ist durchaus ein ernstes. Ja, wir haben in Sachsen ein Problem mit menschenverachtenden Ideologien und Handlungen. Es gibt eine bundesweite Studie für 2018 – Herr Wöller hat es vorhin schon ausgeführt –, die verzeichnet, dass Sachsen bei extremistischen Gewalttaten an zweiter Stelle steht; nur ein anderes Bundesland ist vor uns, nämlich Nordrhein-Westfalen. Im Gegensatz zu Sachsen hat Nordrhein-Westfalen viermal so viele Einwohnerinnen und Einwohner.
Wir erleben nicht nur in Sachsen, sondern deutschlandweit eine Verrohung der politischen Auseinandersetzung. Es ist trauriger Alltag geworden, dass Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer politischen Überzeugung, ihres Geschlechts, ihrer Identität, aber eben auch ihrer Religion angegriffen werden. Teilweise haben wir uns viel zu sehr an die schrecklichen Nachrichten von Übergriffen und Anfeindungen gewöhnt. Genau das, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf nicht passieren. Wir müssen widerstehen und ganz klar Kante zeigen gegen politische motivierte Kriminalität, denn jede entsprechende Straftat ist eine zu viel.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der übergroße Anteil dem rechten Spektrum zuzuordnen ist. Insbesondere der Rechtsextremismus und der Rechtsterrorismus stellen eine gravierende Gefahr für unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben dar, aber auch die islamistische Radikalisierung und gewalttätiger Linksextremismus sind eine besondere Herausforderung für unsere Sicherheitsbehörden.
Deshalb hat die vergangene Staatsregierung entsprechend gehandelt und bei Polizei, Gerichten und Staatsanwälten für eine Stärkung gesorgt, um konsequent gegen Hass und Menschenfeindlichkeit vorzugehen. Genau diesen Kurs wird die neue Staatsregierung fortführen. Wir werden uns dagegenstellen, dass Gruppierungen, die sich um den Zusammenhalt in diesem Land nicht scheren, sondern die Stimmung anheizen, Hass und Hetze säen und billigend in Kauf nehmen oder sogar darauf abzielen, dass Menschen zu Schaden kommen, die Oberhand gewinnen.
Das ist nicht nur Aufgabe der Sicherheitsbehörden und von uns Politikerinnen und Politikern, sondern das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich denen in den Weg zu stellen und die positiven Werte unseres Rechtsstaates zu betonen. Das tue ich als Justizministerin an allervorderster Front. Um es noch einmal ganz klar zu sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Ich stehe für einen starken Rechtsstaat. Ich bin gegen jede Form von Demokratiefeindlichkeit, Antipluralismus, Menschen
Ich will in diesem Freistaat den weitverbreiteten Ungeist besiegen, der Hass und Angst produziert, der versucht, von Hetze und Gewalt zu profitieren. Welch beklemmendes Gefühl Hass und Hetze sein können, habe ich als Jugendliche in den Neunzigerjahren in Zwickau erlebt, genauso wie es viele andere auch erlebt haben. Die Neunzigerjahre waren eine krasse Zeit der Umbrüche, der Polarisierung in der Gesellschaft. Da musste man sich schlicht entscheiden: Bist du links, bist du rechts oder ist dir irgendwie alles egal? Ich habe mich mit meinen Freunden ganz klar entschieden, musikalisch Stellung zu nehmen, ja, in einer lausigen Punkband. Das habe ich immer gesagt. Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht. Die Texte, die damals gesungen wurden, wenn man das als Musik bezeichnen will, würde ich heute nicht mehr gutheißen. Unser Publikum, auch das habe ich gesagt, waren 30 bis 50 Leute, aber wir mussten befürchten, dass die Nazis, die vor der Tür standen, mehr waren als das Publikum und die Band zusammen. Wir hatten das Gefühl, dass uns niemand schützen würde und im Zweifel nur unsere Beine schneller sein würden.
Zum bescheidenen Werk dieser noch bescheideneren Punkband gehörte auch ein Lied, dessen Text absolut inakzeptabel ist. Ich habe immer gesagt: Für mich sind Gewalt und auch der Aufruf zur Gewalt durch nichts zu rechtfertigen. Daran gibt es nichts, aber auch gar nichts zu rütteln.
Deshalb setze ich mich – auch aufgrund meiner Erfahrungen in meiner Jugendzeit – seit vielen Jahren dafür ein, dass unser Rechtsstaat stark genug ist, um Gewalt entgegenzutreten und die Werte zu verteidigen, die Millionen von Menschen in diesem Freistaat Sachsen, auch in der Bundesrepublik, vertreten, die keine Gewalt akzeptieren, egal, woher sie kommt.
Das ist die Realität und nicht die infamen Unterstellungen der AfD. In unserem demokratischen Rechtsstaat gewinnt nicht der, der am lautesten schreit oder mit dem Finger auf andere zeigt, sondern diejenigen, die mit Klarheit für unsere Grundwerte und unsere Gesellschaft eintreten. Ich kann Ihnen nur sagen: Ihre niederträchtigen, absurden Angriffe sind mir einmal mehr Ansporn, noch stärker und mit einer noch größeren Leidenschaft für die Grundwerte unseres Rechtsstaates als Sächsische Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung einzutreten.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Die zweite Debatte ist damit abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile zuerst der einreichenden Fraktion, der AfD, das Wort. Herr Kollege Barth, bitte schön.
Lieber Herr Gebhardt! Stellen Sie sich vor, ein sächsischer Straßenverkehrsteilnehmer parkt falsch, erhält einen Bußgeldbescheid und zahlt diesen nicht.
Was tut dann die zuständige Behörde? Sie vollstreckt, gegebenenfalls auch im Wege der Erzwingungshaft. Doch was passiert, wenn sich die Staatsregierung eine Antikorruptionsrichtlinie gibt und diese nicht konsequent um
setzt? Es passiert nichts oder zumindest nicht viel, wie die Beantwortung vieler Kleiner Anfragen zeigte.
Wir wollen mit unserem Antrag, dass die Staatsregierung endlich die im Jahr 2015 erlassene Antikorruptionsrichtlinie konsequent umsetzt. Diese Richtlinie schreibt den Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen vor, in einer ersten Stufe ihre jeweiligen korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze festzustellen, in einer zweiten Stufe diese einer konkreten Gefährdungsanalyse zu unterziehen und sodann in einer dritten Stufe gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption zu ergreifen.
Wir fragten uns: Wird diese Vorschrift im Freistaat Sachsen auch konsequent angewandt? Die Antworten auf unsere vielen Kleinen Anfragen zeigten die ganze Bandbreite von „umgesetzt“ bis „überhaupt nicht umgesetzt“ auf. Bezeichnend ist, dass es in vielen Behörden schon an Vorarbeiten zur Korruptionsbekämpfung fehlt, und dies vier Jahre nach Inkrafttreten der Vorschrift. Dies, meine Damen und Herren, grenzt in einzelnen Behörden an Arbeitsverweigerung.
Wir fangen einmal mit der Frage an, was die Behörden im Einzelnen antworteten. Aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums, also aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums, das die Verwaltungsvorschrift vor fünf Jahren erarbeitete, hieß es: „Nach der Verwaltungsvorschrift Anti-Korruption sind noch keine korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze festgestellt und einer Gefährdungsanalyse unterzogen worden.“ „Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen“, hieß es weiter.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hingegen hat gleich alle Arbeitsplätze als korruptionsgefährdet eingestuft.
Die Landesdirektion Sachsen hat immer noch nicht mit Untersuchungen begonnen. Sie will aber – versprochen – noch in diesem Jahr eine Gefährdungsanalyse durchführen.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen erhält in der Durchführung der Richtlinie die Note „befriedigend“. Erst im Jahr 2019 wurden 92 korruptionsgefährdete Arbeitsplätze festgestellt und einer Gefährdungsanalyse unterzogen. Dennoch hat das Ministerium bereits laufend Vorgangskontrollen und Aufgaben- sowie Personalrotationen durchgeführt.
In dem nachgeordneten Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement hat man jedoch die Umsetzung der Vorschrift fast völlig verschlafen. Erst nach einem Weckruf aus dem Finanzministerium beschäftigte sich der Staatsbetrieb nun endlich mit den notwendigen Vorarbeiten. Korruptionsgefährdete Arbeitsplätze stehen bis heute nicht fest, und das fünf Jahre nach Erlass der Richtlinie. Gerade hier, wo der Freistaat Sachsen Bauaufträge in Millionenhöhe vergibt, wo also die größte Korruptionsgefahr besteht, ist noch keine Grundlage für gezielte Maßnahmen für Korruptionsbekämpfung erarbeitet worden. Das, meine Damen und Herren, ist ein Skandal!
Die meisten Behörden sind aufgrund unserer Anfragen aus dem Dornröschenschlaf erwacht und haben mit der Arbeit begonnen.
Einige waren jedoch nicht einmal dazu bereit, Herr Lippmann. Anscheinend gibt es für die Staatsregierung wichtigere Themen. Vielleicht drückt die Staatsregierung aber auch gern einmal ein Auge zu.
Im Kultusministerium wurden zwar 85 Arbeitsplätze als korruptionsgefährdet eingestuft, und es wurde eine Gefährdungsanalyse durchgeführt; auch allgemeine
Hinweise in Schulungen betroffener Personen erfolgten. Jedoch fehlte es an gezielten Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, wie Aufgaben- und Personalrotation oder konkrete Vorgangskontrollen.
Gleiches gilt für das Umweltministerium. 77 korruptionsgefährdete Arbeitsplätze wurden festgestellt und einer Gefährdungsanalyse unterzogen. Fortbildung und das Lernprogramm „Antikorruption“ wurden absolviert, aber Aufgaben- und Personalrotation oder konkrete Vorgangskontrollen? Fehlanzeige. Lieber Herr Lippmann, wenn Sie Herrn Günther mal wieder sehen, können Sie ihm sagen, dass er jetzt weiß, was er zu tun hat.
(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Mach ich! – Zurufe der Abg. Albrecht Pallas, SPD, und Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE)
Für den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums, besonders im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, und im Ministerium selbst liegt uns sogar ein Prüfbericht des Sächsischen Rechnungshofes aus dem Jahr 2019 vor. Im Beitrag Nr. 17 mit der Überschrift „Korruptionsbekämpfung im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr“ heißt es, ich zitiere: „Beide Behörden haben bisher keine korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze festgestellt. Sie konnten daher auch keine Gefährdungsanalyse vorlegen.“