Protokoll der Sitzung vom 29.01.2020

Für den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums, besonders im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, und im Ministerium selbst liegt uns sogar ein Prüfbericht des Sächsischen Rechnungshofes aus dem Jahr 2019 vor. Im Beitrag Nr. 17 mit der Überschrift „Korruptionsbekämpfung im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr“ heißt es, ich zitiere: „Beide Behörden haben bisher keine korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze festgestellt. Sie konnten daher auch keine Gefährdungsanalyse vorlegen.“

(Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD)

„Beide Behörden nehmen die Aufgabe der Korruptionsbekämpfung nicht systematisch wahr.“ Und drittens: „Auf korruptionsgefährdeten Arbeitsplätzen findet weder eine Personal- noch eine Aufgabenrotation statt. Jeder vierte Bedienstete des Wirtschaftsministeriums sitzt schon länger als zehn Jahre auf einem Arbeitsplatz mit hoher Korruptionsgefahr.“

(Zuruf von der AfD: Hört, hört!)

Leider überraschen uns diese Ergebnisse nicht. Sie bestätigen genau das, was wir als Antworten auf unsere Kleinen Anfragen bekommen hatten. Das Wirtschaftsministerium und das Landesamt für Straßenbau und Verkehr sind keine Einzelfälle, sie sind symptomatisch für etwa die Hälfte der von uns abgefragten Behörden. Die andere Hälfte hat zwar das Fundament für eine wirksame Korruptionsbekämpfung gelegt, diese aber dann zur Bauruine verkommen lassen. Nur wenige Behörden, welche die notwendigen Vorarbeiten durchgeführt haben, zogen auch die notwendigen Konsequenzen.

Ein solches positives Beispiel ist das Oberbergamt.

(Zurufe von der AfD: Aha!)

Dieses hatte für 60 Arbeitsplätze, die einer hohen Korruptionsgefährdung ausgesetzt sind, bereits im August 2016, also vor mehr als drei Jahren, eine Gefährdungsanalyse vorliegen. Neben Schulungen zur Antikorruption hatte das Amt umgehend im Jahr 2017 eine zentrale Vergabestelle eingerichtet und eine weitreichende Neuzuweisung von Aufgaben vorgenommen.

(Beifall bei der AfD)

Mit unserem Antrag möchten wir die Staatsregierung daran erinnern, dass auch sie sich an ihr eigenes Recht gebunden sieht. Wenn man Rechtstreue und -achtung von seinen Bürgern verlangt, muss man selbst mit gutem Beispiel vorangehen, sonst bleiben nichts als hohle Worte.

Wir fordern die Staatsregierung daher auf, endlich in ihren Ministerien und Behörden dafür zu sorgen, dass die Verwaltungsvorschrift Antikorruption umgesetzt wird.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Barth. Nun ist die CDU-Fraktion dran. Herr Modschiedler, bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD fordert nun einen „Bericht der Staatsregierung zum Stand der Umsetzung der Verwaltungsvorschrift zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen“. So heißt dieses Konstrukt. Zudem soll der Sächsische Rechnungshof ein Gutachten zu den Fragen der präventiven Korruptionsbekämpfung erstellen. Und das alles soll bis zum 30. Juni 2020 bzw. 30. Juni 2021 vorgelegt werden, Herr Barth.

(Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

Da sind auch noch zwei Fristen enthalten; die haben Sie schön unterschlagen. Für alle die, die nicht in der Materie stecken, worum es konkret geht und was geschehen soll – das ist ein Rahmen, der in die Verordnung gebaut worden ist: Die Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen sollen ihre korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze und auch die Dienstposten feststellen; dann erstellen sie eine Gefährdungsanalyse zur Bestimmung des Korruptionsgrades, und dann legen sie konkrete Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung zu bestimmten Themen fest bzw. wie es umgesetzt wird.

(Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD)

Dazu sind Beispiele genannt. Es ist kein Muss, sondern es sind Möglichkeiten, wie man damit umgeht. Dazu gehören die Aus- und Fortbildung zum Thema Antikorruption, die mögliche Personalrotation, versteckte Vorgangskontrollen oder die Umsetzung des Mehr-Augen-Prinzips. Das sind verschiedene Maßnahmen, die getroffen werden können.

Jetzt haben wir durch die ungeheure Arbeitswut von Herrn Barth oder die Copy-and-Paste-Aktion der AfD seit Oktober 2019 70 Kleine Anfragen,

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das muss sich lohnen! – Albrecht Pallas, SPD: Ja!)

bei denen oben die Daten geändert worden sind zum Thema präventive Korruptionsbekämpfung.

Das beginnt bei Institutionen wie Staatstheatern, Finanzämtern, Ministerien, Gerichten, Polizeidirektionen und reicht bis hin zur Sächsischen Gestütsverwaltung.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist es! – Zuruf von der AfD)

Korruptionsverdacht bei Pferden, das wird schon ziemlich hart. Das ist die Bandbreite, Herr Barth, von der Sie gerade geredet haben.

(Zurufe der Abg. André Barth, AfD, und Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE)

60 Anfragen sind auch in der Zwischenzeit schon beantwortet, und die Staatsregierung hat Ihnen einen vollumfänglichen Überblick – das haben Sie auch vorgetragen – zu dem aktuellen Stand der präventiven Korruptionsbekämpfung in den Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen gegeben.

(André Barth, AfD: Fünf Jahre nach Erlass der Vorschrift!)

Es ist ein fortlaufendes Verfahren, Herr Barth. Daraus können wir ersehen, dass die Gefährdungsanalyse schon erfolgt ist – Sie haben es vorgetragen – oder derzeit in Arbeit ist oder sie beginnt; bzw. ist der Abschluss auch für das Jahr 2020, wie es in der Verordnung vorgeschrieben ist, geplant.

(André Barth, AfD: Fünf Jahre nach Erlass der Vorschrift!)

Das heißt im Klartext: Das, was Sie hier fordern, passiert, und zwar genau so, wie es auch in der Verordnung enthalten ist. Ja, es ist richtig, das ist auch noch nicht abgeschlossen, aber es steht in der Verordnung auch nicht, dass es abgeschlossen sein soll.

So, nun kommen wir zu den Beispielen. Sie nannten das Landesamt für Verfassungsschutz, das Staatsministerium der Finanzen – Sie sagten es –, vorbildlich sei

(Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

das Sächsische Oberbergamt, aber auch wichtig sind die Justizvollzugsanstalten und die Staatsanwaltschaften, die TU Dresden oder die Landestalsperrenverwaltung. Hier sind nämlich diese Feststellungen der korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze bereits abgeschlossen, und zwar vorfristig. Und was redet Herr Barth? Er sagt: Es ist ein Riesenskandal, der hier wieder passiert ist.

(Zurufe des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und von der AfD)

Deshalb lassen Sie mich ganz deutlich sagen: Wir als CDU, unsere Koalitionspartner und auch die Staatsregierung sind sich dieser Korruptionsbekämpfung durchaus bewusst. Natürlich. Und das unterstreicht auch die Ein

führung dieser Verwaltungsvorschrift zur präventiven und auch zur repressiven Korruptionsbekämpfung. Das machen die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen deutlich. Das belegt auch die Einsetzung von Antikorruptionsbeauftragten und Innenrevisoren in den Staatsministerien und Behörden.

Das heißt, es wird auch umgesetzt. Die erforderlichen präventiven Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung sind ergriffen worden, und sie werden auch künftig fortgeführt. Darum frage ich mich: Warum jetzt gerade einen erneuten Bericht abgeben und bis zum

30. Juni 2021 ein Gutachten durch den Rechnungshof erstellen lassen? Das haben Sie gefordert. Die gewünschten Informationen liegen Ihnen vor.

Wirklich interessant wird der Antrag auch in dem Teil, in dem Sie den Rechnungshof um ein Gutachten ersuchen. Im § 88 Abs. 3 der Sächsischen Haushaltsordnung steht dazu: „Der Rechnungshof erstattet auf Ersuchen des Landtages, seines Haushalts- und Finanzausschusses oder der Staatsregierung Gutachten über Fragen, die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Staates von Bedeutung sind.“ Nun frage ich mich, was Korruption damit zu tun hat. Der Rechnungshof ist hier schlichtweg der falsche Ansprechpartner. Er prüft – und das tut er sehr erfolgreich – die Haushalts- und die Wirtschaftsführung des Freistaates Sachsen.

Deshalb noch einmal zusammengefasst: Die Regierungskoalition und die Staatsregierung nehmen die Themen Korruption und auch die präventive Korruptionsbekämpfung ernst, und sie handeln auch entsprechend. Das ist gut so. Ich denke, es muss natürlich auch geschaut werden, dass man dieses auch noch intensivieren und ausbauen kann. Aber ich warne ausdrücklich davor, hier einen Generalverdacht aufzubauen und mit dem Antrag das Bild vom Altparteienfilz, der korrupten Eliten und – –

(André Barth, AfD: Das hat niemand gesagt!)

Ich höre. Wir Juristen – Sie sind auch mal als Anwalt tätig gewesen – wissen genau, dass man zwischen den Zeilen lesen kann.

(André Barth, AfD: Mit keinem Wort habe ich so etwas gesagt!)

Da hört man nämlich wieder heraus: Schlagworte wie marodes Staatssystem, diese korrupten Eliten, Betroffenheit, Empörungsmaschinerie – wir haben es ja schon – werden damit wieder hervorgeholt. Lassen Sie uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, diejenigen, die in den Behörden und deren Staatsministerien mit dem Thema Korruptionsbekämpfung betraut sind, eben einfach einmal ihren Job machen. Kein Generalverdacht, lassen Sie die Leute arbeiten! Ich danke ihnen schon jetzt für die bisher geleistete hervorragende Arbeit.

Ihren Antrag lehnen wir ab.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Herr Modschiedler. Jetzt ist die Fraktion DIE LINKE dran. Herr Gebhardt, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Barth, es ist wie immer bei AfD-Anträgen: Das, was im Antragsthema blumig versprochen wird, wird im Antragsinhalt nie gehalten. Auch bei diesem Antrag ist das so.

Die AfD-Fraktion möchte, dass in den Behörden in Sachsen die präventive Bekämpfung der Korruption ernsthaft betrieben wird, und zwar mit diesem Antrag, der die Staatsregierung auffordert, über korruptionsgefährdete Arbeitsplätze und Dienstposten zu berichten.

Nun stellten Sie – darauf hat Herr Modschiedler schon aufmerksam gemacht – seit dem 22.10.2019 nicht 70, Herr Modschiedler, sondern schon 82 Kleine Anfragen mit fast identischen Fragen in unterschiedlicher Reihenfolge zu fast allen Behörden in Sachsen, die Ihnen so einfielen. Auch darauf hatte Herr Modschiedler soeben hingewiesen. Fast alle diese Fragen wurden – so ergab unsere Auswertung im Unterschied zu der Ihrigen – umfassend und erschöpfend beantwortet, abgesehen von den Anfragen zu Gerichten und Staatsanwälten, deren Frist erst morgen abläuft.

Wenn Sie von der AfD diese Thematik mit der notwendigen Ernsthaftigkeit verfolgen würden, dann hätten Sie zumindest die Beantwortung all Ihrer Kleinen Anfragen zum Thema abgewartet und diese ausgewertet, bevor Sie dieses Thema heute wieder als verkappte weitere Kleine Anfrage ins Plenum tragen. Aber nein, Sie nutzen das einmal mehr als PR-Thema für Ihre medialen Auftritte. Sie schieben Ihren Kleinen Anfragen sogar einen Berichtsantrag hinterher, der im Wesentlichen unter Punkt 2 die Staatsregierung auffordert, zum selben Thema mit inhaltlich deckungsgleichen Fragen zu berichten. Wie absurd! Das ist wirklich peinlich, zumal Sie selbst angefangen haben, hier schon eine kleine Auswertung vorzutragen. Was für Zahlen und Informationen brauchen Sie denn noch?