Wenn Sie von der AfD diese Thematik mit der notwendigen Ernsthaftigkeit verfolgen würden, dann hätten Sie zumindest die Beantwortung all Ihrer Kleinen Anfragen zum Thema abgewartet und diese ausgewertet, bevor Sie dieses Thema heute wieder als verkappte weitere Kleine Anfrage ins Plenum tragen. Aber nein, Sie nutzen das einmal mehr als PR-Thema für Ihre medialen Auftritte. Sie schieben Ihren Kleinen Anfragen sogar einen Berichtsantrag hinterher, der im Wesentlichen unter Punkt 2 die Staatsregierung auffordert, zum selben Thema mit inhaltlich deckungsgleichen Fragen zu berichten. Wie absurd! Das ist wirklich peinlich, zumal Sie selbst angefangen haben, hier schon eine kleine Auswertung vorzutragen. Was für Zahlen und Informationen brauchen Sie denn noch?
Unsere Empfehlung ist: Schreiben Sie nicht nur Kleine Anfragen, sondern werten Sie diese tatsächlich aus und machen Sie uns hier keinen Popanz auf.
Unter III möchten Sie den Sächsischen Rechnungshof – Herr Modschiedler hat auch darauf hingewiesen – ein Gutachten zu drei Fragen erstellen lassen. Dumm nur, dass diese drei Alternativfragen, die Sie stellen, immer nur mit Ja oder Nein beantwortet werden können.
Weder die präventive Korruptionsbekämpfung noch die Beantwortung Ihrer drei Ja-Nein-Fragen gehören zu den Aufgaben des Rechnungshofes. Der Sächsische Rechnungshof – jetzt erkläre ich Ihnen das einmal – ist doch
keine Antikorruptionsbehörde. Wenn Sie eine Antikorruptionsbehörde möchten, dann schreiben Sie einen Gesetzentwurf, bringen Sie ihn hier im Sächsischen Landtag ein, und dann können wir darüber reden. Das ist Parlamentsarbeit, aber nicht das, was Sie hier machen.
Dem Rechnungshof als Organ obliegen die unabhängige Finanzkontrolle und die Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates. Er entscheidet über Gegenstand, Zeitpunkt und Art der Prüfung. Er macht das nicht, nur weil die AfD-Fraktion gerade etwas krabbelt.
Wir vermissen einen Bezug auf die Korruptionsschäden in Sachsen. Bei all Ihren Anfragen fehlen solche nach Sachschäden durch die Korruption in der öffentlichen Verwaltung und Justiz. Stattdessen ziehen Sie lieber bundesdeutsche Gesamtzahlen für Ihre Begründung heran. Das kann man so machen. Es zeugt aber von fehlender Ernsthaftigkeit bei der Beschäftigung mit diesem durchaus brisanten Thema.
Da Sie in Ihrer Begründung explizit auf – ich zitiere – „erhebliche wirtschaftliche Schäden nicht nur für den Staat, sondern auch für den finanzierenden Steuerzahler und die Abgabenpflichtigen“ hinweisen, und zwar als Grund für die Bekämpfung von Korruption, bleibt es mir tatsächlich nicht ganz erspart zu sagen: Vielleicht fangen Sie einmal in Ihrer eigenen Partei an und machen Herrn Hütter nicht zum Bundesschatzmeister, sondern zum Korruptionsbeauftragten Ihrer eigenen Partei. In Ihrer Parteispendenaffäre gibt es mehrere Vorgänge, die man tatsächlich als graue Korruption bezeichnen könnte. Fangen Sie also an, in Ihrem eigenen Laden beim Umgang mit Geld und der Wahrheit Ordnung zu schaffen.
Lassen Sie es, hier im Sächsischen Landtag die Saubermänner und Sauberfrauen – so viel Zeit muss sein – zu geben.
Verehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dann reden wir einmal über Korruption, nicht schön, aber selten.
Am 9. Januar dieses Jahres stellte das Verwaltungsgericht Berlin fest, dass die AfD wegen der Annahme illegaler Parteispenden ein Bußgeld in Höhe von rund
Im Landtagswahlkampf hatte die Schweizer PR-Agentur GOAL AG Wahlwerbung für den Vorsitzenden der AfD
Jörg Meuthen in einem Umfang von 90 000 Euro gesponsert. Großformatige Plakate wurden finanziert und eine Wahlkampf-Webseite gestaltet, Flyer verteilt und Anzeigen geschaltet.
Dieselbe GOAL AG – warten Sie einmal ab – finanzierte mit 28 000 Euro 2016 auch eine von Marcus Pretzell organisierte Veranstaltung, bei der Politiker der AfD und der FPÖ – haha, das waren die, die Österreich an die Russen verscherbeln wollten, auch eine Form von Korruption – auftraten.
Das Geld für diese Veranstaltung stammte von einem Kunden der GOAL AG, so der damalige Geschäftsführer. Auch für die Finanzierung von Großflächenplakaten des AfD-Politikers Guido Reil im NRW-Landtagswahlkampf habe die GOAL AG einen Auftraggeber gehabt. Auch hier verhängte die Bundestagsverwaltung ein Bußgeld.
Wegen Spenden, die eine Schweizer Pharmafirma in Höhe von 132 000 Euro im Bundestagswahlkampf an Alice Weidels Kreisverband überwiesen hat, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Die Bundestagsverwaltung hält den Vorgang für illegal.
Ich frage mich die ganze Zeit, warum Sie sagen, ich soll nach Sachsen kommen, wenn ich über Parteispendenaffären rede. Haben Sie noch etwas, was Sie uns erzählen wollen? Dann wäre das gut.
Es ist zudem die AfD gewesen, die über den sogenannten Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheit – welch Hohn, dieser Titel! – 2016 Werbung in Millionenhöhe in den Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg und wohl für weitere Landtagswahlen bis 2018 erhalten hat. Auch hier gibt es direkte Verbindungen zur GOAL AG. Vielleicht kann dazu Herr Hütter Aufklärung leisten.
Im öffentlichen Fokus steht zudem eine weitere Spende einer fragwürdigen Stiftung an die AfD Anfang 2018 über 150 000 Euro.
Mittlerweile – so ist zu lesen – bildet die AfD wohl umfassende Rücklagen für zu erwartende Bußgeldforderungen der Bundestagsverwaltung.
Warum, werte Kolleginnen und Kollegen, mein Exkurs zur Parteispendenaffäre in der AfD? Letzte Woche hat Transparency International seinen jährlichen Korruptionsindex veröffentlicht. Es handelt sich dabei um ein Ran
king von 180 Ländern weltweit. Gemessen wird die in Wirtschaft, Politik und Verwaltung wahrgenommene Korruption im öffentlichen Sektor. Deutschland erreichte mit 80 von 100 möglichen Punkten in Sachen Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention den neunten Rang. Man darf trefflich streiten, ob das gut oder schlecht ist.
Bei der Präsentation des Korruptionsindexes machte der Vorsitzende von Transparency Deutschland, Hartmut Bäumer, deutlich, dass es insbesondere Verbesserungsbedarf bei den Regeln für die Parteienfinanzierung gebe. Er verwies explizit auf die vorgenannten Verfahren gegen die AfD.
Es ist durchaus bezeichnend, dass man, wenn man derzeit in Deutschland über Korruption spricht, nicht an den illegalen Spenden an die AfD vorbeikommt. Da wundert es mich nicht, dass die AfD mit einem solchen Antrag des Weges kommt. Sie sind quasi Experte auf dem Gebiet der Korruption und verfügen bestimmt über ausreichendes Insiderwissen in diesen Bereichen. Aber anstatt im eigenen Laden zu kehren und einmal an Ihrer Glaubwürdigkeit bei diesem Thema zu arbeiten, bevor Sie mit dem Finger in Richtung des Staates zu zeigen, kommen Sie lieber mit einem halbgaren Antrag, dessen Beantwortung wahrscheinlich die Zusammentackerung der Barthschen Anfragen der letzten zwei Jahre sein würde. Dann wäre Herr Barth wahrscheinlich auch glücklich, aber in der Staatsverwaltung niemand.
Sicher, bei der Prävention und Bekämpfung von Korruption ist noch Platz nach oben. Wir BÜNDNISGRÜNEN haben durchaus den Eindruck, dass da an der einen oder anderen Stelle noch mehr getan werden kann. Aber das ist ein Prozess. Korruptionsprävention ist nicht von einem Tag auf den anderen da. Es braucht Sensibilisierung und eine Entwicklung von Vorgängen. Da können Sie nicht einfach auf den Knopf drücken, und dann ist alles so. Wir haben es mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu tun, die sensibilisiert werden müssen.
Es ist aus unserer Sicht schon notwendig, tatsächlich bald in allen Ministerien die in der Antikorruptionsverwaltungsvorschrift vorgesehene Feststellung der korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze und Dienstposten vorzunehmen. Sie haben aber schon gehört, dass das alles auf einem guten Weg ist. Auch die Sensibilisierung in diesem Bereich muss vorangebracht werden.
Zur Korruptionsprävention gehört auch, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unbestechlichkeit der Verwaltung zu stärken. Wir BÜNDNISGRÜNEN stehen daher für eine lückenlose und schnelle Umsetzung von Antikorruptionsregeln auch im Freistaat Sachsen. Das dürfte in einem Rechtsstaat aber eine Selbstverständlichkeit sein.
Nicht zuletzt braucht es eine gute Personalausstattung bei denjenigen, die am Ende die notwendigen Überprüfungen innerhalb der Verwaltung beispielsweise in den Innenrevisionen vollziehen. Da war sicher der Personalabbau in den vergangenen Jahrzehnten nicht das Beste, was in diesem Bereich passieren konnte. Aber da hat sich schon die vorherige Koalition auf den Weg gemacht, Dinge zu verbessern. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir gerade im Bereich der Kernverwaltung noch einen deutlichen Schritt weiter gehen wollen. Ich glaube, das wird sich auch in diesen Bereichen dann zeigen.
Allerdings – das muss man auch sagen – gibt es auch noch andere Möglichkeiten der Korruptionsprävention. Korruptionsprävention gibt es dort, wo das Handeln der Verwaltung möglichst transparent wird. Dort, wo Verwaltungshandeln später durch die Einsichtnahme in Unterlagen kontrolliert werden kann, sinkt die Anfälligkeit für Korruption. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, noch in diesem Jahr ein Transparenzgesetz zu erarbeiten. Das wird einen wesentlichen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung und zur Korruptionsprävention leisten, weil man nicht mehr sicher sein kann, dass Akten, die man anlegt, am Ende möglicherweise nicht von der Bevölkerung im Rahmen dieses Gesetzes kontrolliert werden können.
Auch die Einführung eines Lobbyregisters für den Landtag mit einer Karenzzeitregelung für die Staatsregierung sind mittelbare Ausflüsse von Korruptionsprävention, auf die wir uns als Koalition für diese Legislaturperiode verständigt haben.
Somit bleibt zu konstatieren, werte Kolleginnen und Kollegen: Der Antrag greift zu kurz. Er bringt uns nicht weiter. Er verkennt aber vor allen Dingen die Verantwortung der Urheber und mutet eher wie ein schamloses Ablenkungsmanöver vom eigenen Versagen der Antragsteller in diesem Bereich an als eine ernst gemeinte parlamentarische Initiative. Deshalb ist es logisch, ihn abzulehnen und der AfD und Herrn Hütter als wohl zukünftigem neuem Bundesschatzmeister die notwendige Zeit zu geben, beim Thema Korruptionsbekämpfung vor der eigenen Tür zu kehren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Barth, ich glaube, Ihnen wird langsam klarer, was gemeint ist, wenn von einem Eigentor die Rede ist. Ich danke dem Kollegen Lippmann ausdrücklich für die Analogien zu Sachverhalten im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung bei der AfD. Ich glaube, besser kann man es nicht auf den Punkt bringen.