Protokoll der Sitzung vom 29.01.2020

Vielen Dank, Herr Böhme, für die Einbringung. Nun spricht für die CDUFraktion Herr Nowak. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie als LINKE fordern heute einen Beschluss des Landtags zur Einführung des Bildungstickets. Ich könnte es jetzt kurz machen und sagen, alles bereits Regierungshandeln.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wenn es so wäre!)

Da Sie das aber offenbar nicht mitbekommen haben, sage ich doch noch ein paar Worte dazu; denn das Thema ist bekanntermaßen komplex. Das wissen wir spätestens seit der Arbeit der ÖPNV-Strategiekommission in der letzten Wahlperiode. Sie waren als LINKE mit dabei. Ich fasse es aber trotzdem noch einmal zusammen.

Die Grundlagen der Schüler- und Ausbildungsbeförderung sind die sogenannten §45a-Mittel des Personenbeförderungsgesetzes, das GVFG, das ÖPNVFinAusG, die ÖPNVFinVO, die Regionalisierungsmittel des Bundes, der Zukunftssicherungsfonds des Freistaates Sachsen und das jetzt beschlossene Sofortprogramm 2020 der Sächsischen Staatsregierung – auch darin findet sich etwas. In all diesen Töpfen und im Landesinvestitionsplan – den hätte ich fast noch vergessen – ist Geld, das mit dem Bildungsticket zu tun hat, indirekt oder auch direkt. Dazu kommen EFRE-Fördermittel und die Haushaltsmittel der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Schülerbeförderungssatzungen und die Regelungen in den ÖPNVZweckverbänden. Bundes- und Europamittel treffen also auf Gestaltungsmöglichkeiten des Freistaates Sachsen und auf die kommunale Selbstverwaltung.

Warum zähle ich jetzt alle diese gesetzlichen Regelungen hier auf? – Es geht eben nicht so einfach, dass die Staatsregierung ein Bildungsticket beschließt und dann geht es los. Diesen Eindruck vermitteln Sie hier aber. Allein anhand der Vielzahl von Finanzierungsquellen und ihren Wechselwirkungen zeigt sich, dass es mit einer einfachen Regelung nicht getan ist. Zum Beispiel haben wir viele unterschiedliche Schülerbeförderungssatzungen. Das liegt daran, dass die Schülerbeförderung originäre Aufgabe der Kommunen ist. Also haben sie auch die Regelungshoheit. Das führt dazu, dass in einigen Kommunen der Elternbeitrag für das geplante Bildungsticket höher ist, während er in anderen niedriger ist. Das muss man bei einer Neuordnung berücksichtigen.

Dem Horrorszenario, das Sie hier gerade an die Wand gemalt haben, kann man einmal die Zahlen entgegensetzen. Wenn man davon ausgeht, dass es in einem Landkreis 150 Euro im Jahr sind, dann würde es bei den 10 Euro pro Schüler und Monat, die im Raum stehen, 120 Euro bedeuten. Am Ende werden also 2,50 Euro pro Monat gespart. Ich finde, das ist nicht weit von dem weg, was von der Strategiekommission an dieser Stelle einmal ausgearbeitet wurde.

Ein Zweckverband, nämlich Mittelsachsen, hat fast alle Satzungen angeglichen. Dort macht aber die Stadt Chemnitz nicht mit. Der Zweckverband ist nach meiner Ansicht trotzdem ein geeignetes Labor; denn mit der Schülerverbundkarte im VMS hat Mittelsachsen bereits heute eine Art Bildungsticket. Das Angebot ist für 48 Euro im Monat zu haben. Man kann weitere Verbünde hinzukaufen, und dennoch gibt es dort noch die allgemeinen Schülerbeförderungstarife. Das ist noch nicht das, wohin wir kommen müssen, aber es ist ein Anfang. Man sieht an diesem Beispiel auch, dass es durchaus, zumindest für eine

Anfangszeit, parallele Tarife geben kann, ohne dass gleich die Welt untergeht.

Das Thema Tarife ist aber nur ein Aspekt; denn das schönste Ausbildungsticket nützt nichts, wenn gar kein Angebot da ist. Wir haben deutliche Unterschiede zwischen Stadt und Land. Wir müssen also zuerst die Angebote schaffen, damit das Ticket im ländlichen Raum überhaupt sinnvoll genutzt werden kann. Das ist übrigens auch ein wesentliches Ergebnis der ÖPNV-Strategiekommission. Deshalb sehen die Maßnahmen vor, den Schülerverkehr, so oft es geht, in den Jedermannverkehr zu integrieren. Das Pilotprojekt „Muldental in Fahrt“ ist ein bereits von Anfang an mit allen Planungen in dieser Richtung gedachtes Modell. Das dortige PlusBus-Netz hat das von Anfang an berücksichtigt. Deswegen haben wir das mit den vergangenen Doppelhaushalten auch gern unterstützt.

Wir müssen davon wegkommen, dass es heißt: Kommt ein Schulbus, kommt der Bus, aber kommt kein Schulbus, kommt nichts. Deshalb: erst das Angebot und dann der Tarif.

Das könnten Sie jetzt als Verschiebebahnhof verstehen, das ist aber nicht so. Die für die Schülerbeförderung zuständigen Landräte haben gemeinsam mit dem SMWA schon vor geraumer Zeit einen Letter of Intent vereinbart. Darin gibt es nicht nur Regelungen zum Bildungsticket, sondern auch zu neuen PlusBussen und zum Azubiticket.

Im Koalitionsvertrag – das haben Sie sogar erwähnt – steht ganz klar, dass wir das Bildungsticket mit den Landräten einführen und dauerhaft finanzieren wollen. Über diese Finanzierung muss man aber verhandeln, und zwar so, dass alle bisherigen Finanzierungsquellen sinnvoll ergänzt und novelliert werden.

Das Azubiticket ist aus meiner Sicht der Ausgangspunkt für diesen Prozess ebenso wie das Modell des VMS. Dabei steht eine Evaluierung des ÖPNVFinAusG ebenso an wie eine Evaluierung der ÖPNVFinVO. Die seit dem Jahr 2001 geltenden Regelungen im ÖPNVFinAusG haben wir ja damals als Übergangslösung formuliert. Schon durch Zeitablauf ist diese Übergangslösung hinfällig geworden. Die ÖPNV-Welt von heute ist auch nicht mehr die von vor zehn Jahren. Schon an dieser Stelle bietet sich jetzt die Möglichkeit, es vom Kopf auf die Füße zu stellen.

Nur der guten Ordnung halber weise ich noch einmal darauf hin, dass wir mit der Einführung des Schülerfreizeittickets, das Sie hier eine bisschen ins Lächerliche gezogen haben, bereits heute einen Einstieg in das Bildungsticket haben. Bereits dafür haben wir Mittel in den aktuellen Doppelhaushalt eingestellt, und sie fließen auch ab.

Gemeinsam mit den Schülertickets ermöglicht das seit dem letzten Jahr mehr Mobilität für Schülerinnen und Schüler. Das noch einfacher und leistungsfähiger zu machen, bleibt freilich unsere Aufgabe. An all diesen

Dingen wird aber bereits intensiv gearbeitet. Dazu braucht es Ihren Antrag nicht. Wir werden ihn deshalb ablehnen.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Nowak von der CDU-Fraktion. – Nun spricht für die AfDFraktion Herr Beger. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Böhme, herzlichen Glückwunsch zu diesem Antrag, aber wenn Sie schon das Thema Bildungsticket auf den Tisch bringen, dann doch bitte mit einem besseren Aufhänger.

Sie führen in Ihrer Antragsbegründung selbst aus, bereits in der vorherigen Legislaturperiode habe die schwarz-rote Regierung die Einführung eines Bildungstickets zum Beginn des Schuljahres 2020/2021 verbindlich angekündigt. Auch die neue Koalition von Schwarz-Rot-Grün habe die Einführung eines Bildungstickets explizit im Koalitionsvertrag bekräftigt. Was mir für das Bildungsticket aber fehlt, das ist gerade nicht eine weitere politische Absichtserklärung des Landtags.

Die Forderung nach einem solchen Ticket ist schon mehr als zehn Jahre alt.

(Marco Böhme, DIE LINKE: Das habe ich auch gesagt!)

Wir müssen hier nicht kundtun, dass die Einführung des Bildungstickets prioritär sein soll; denn das ist mittlerweile wahrscheinlich schon fraktionsübergreifend selbstverständlich. Was mir fehlt, das ist eine Umsetzung dieses politischen Beschlusses.

Ein anderer Skandal, auf den Sie in Ihrem Antrag gar nicht eingegangen sind, ist, dass das Bildungsticket nun aller Wahrscheinlichkeit nach nur noch verbundweit eingeführt werden soll. Oder wie soll man die Passage „mindestens verbundweit“ übersetzen? Im letzten Koalitionsvertrag unter dem Titel „Sachsens Zukunft gestalten“ war noch von einem sachsenweit gültigen Ticket die Rede.

An dieser Stelle müssen wir auch fragen, wozu wir eine Strategiekommission zum ÖPNV in der letzten Wahlperiode brauchten, wenn deren Vorschläge nur sporadisch beachtet werden. Der Abschlussbericht dieser Kommission aus dem Jahr 2017 wurde wohlgemerkt vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr organisatorisch begleitet und finanziert, und zwar auch mit Steuergeldern des sächsischen Bürgers.

Das Ergebnis sehen wir heute. Nunmehr debattieren wir über die Einführung zum Schuljahresbeginn 2020/2021.

Andererseits hat die Kommission noch etwas anderes zustande gebracht. Auf Seite 60 des Berichtes heißt es: „Die ÖPNV-Strategiekommission hat den Begriff des Bildungstickets aus dem Koalitionsvertrag konkretisiert.“ Wir erinnern uns: Im Koalitionsvertrag war ein sachsenweit gültiges Ticket vereinbart. Die Kommission konkretisierte diese Vereinbarung nun wie folgt: Als Angebot an

alle sächsischen Schüler und Auszubildenden soll das Bildungsticket diese in die Lage versetzen, rund um die Uhr den ÖPNV im jeweiligen Verkehrsverbund nutzen zu können.

Meine Damen und Herren! Ich halte zum Bildungsticket einmal fest: Der zeitliche Fahrplan der Strategiekommission hat dank der Tatenlosigkeit der Staatsregierung die gleiche Aussagekraft wie der Fahrplan der Deutschen Bundesbahn.

(Andreas Nowak, CDU: Die Deutsche Bundesbahn gibt es seit 1994 nicht mehr!)

Man weiß zwar nicht, ob und wann der Zug kommt, aber man weiß zumindest, wie groß die Verspätung ist. Genauso ist es nun auch mit der Einführung des Bildungstickets. „Konkretisieren“ heißt nichts anderes, als das Angebot zu kürzen, aus „sachsenweit“ macht man nun „verbundweit“. Ich bin mir sicher: Wenn es um Leistungskürzungen geht, schaffen Sie das, meine Damen und Herren der Staatsregierung.

Ähnlich wie die Strategiekommission konkretisieren und definieren Sie diese Leistungskürzungen dann wahrscheinlich als sozial- und bildungspolitische Wohltat. Der Wähler ist das schon gewohnt. Dazu noch eines: Die Argumente der Kommission mögen ja nachvollziehbar sein; nur dann tätigen Sie eben kein unseriöses Wahlversprechen.

Eine weitere Frage sei dabei an die Staatsregierung gerichtet: Azubiticket, Schülerfreizeitticket, Bildungsticket usw. usf. Ist es unsere Aufgabe, Ideen für individuelle Tarifangebote zu entwickeln, oder wollen wir ein attraktives Verkehrsangebot für Sachsen schaffen und finanziell unterstützen? Es wäre doch richtig, für größere Personengruppen einheitliche Bedingungen festzuschreiben, wie wir es in der letzten Wahlperiode mit unserem Antrag „Kostenlose Basisangebote für den ÖPNV“ getan haben.

(Beifall bei der AfD)

Wir haben dort unter anderem für Schülerinnen und Schüler die kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs inklusive freigestelltem Schülerverkehr gefordert. Wir haben nicht nur den Vorschlag gemacht, sondern unseren Antrag auch im Haushaltsverfahren finanziell untersetzt. Denn auch beim Bildungsticket stelle ich mir, wie die Schülerinnen und Schülern auch, die Frage: Was heißt „kostengünstig“, und was heißt „mindestens verbundweit gültig“? Welche finanziellen Spielräume stehen im Staatshaushalt und welche stehen seitens der Verkehrsverbünde zur Verfügung? Und: Wie sind die Verbindungen abgesichert, und wird es auf den Strecken schülerfreundliche Taktungen geben?

Bei einer grünen Regierungsbeteiligung kann ich mir nun vieles vorstellen, aber nicht, dass Mobilität funktioniert, und nicht, dass sie günstig wird. Ich erinnere an das Klimapaket, Dieselfahrverbote oder die mantraartig

vorgetragenen Forderungen nach Geschwindigkeitsbegrenzungen und Tempo-30-Zonen.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist gut!)

Am Ende wird alles langsamer, es wird alles teurer, es wird alles grüner, aber es wird nicht besser.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Doch!)

Wollen wir hoffen, dass sich diese Methode nicht beim Bildungsticket durchsetzt. Was der Antrag zu Recht einfordert, ist die aktuelle Erhebung des Sachstandes zum Bildungsticket. Diese Erhebung würde immerhin sichtbar machen, wie weit wir hierbei noch von einer Umsetzung entfernt sind. Sie würde zeigen, was Schüler und Eltern von einem Koalitionsvertrag zu erwarten haben, der das Versprechen eines kostengünstigen Bildungstickets zum Schuljahresbeginn 2020/2021 explizit bekräftigt.

Ich bin mir jedoch sicher, das Ergebnis dieses oder vieler anderer Versprechen werden wir ohnehin in Kürze sehen. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung über diesen Antrag enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank an Herrn Beger, der für die AfD-Fraktion sprach. Ich bitte jetzt Herrn Liebscher für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort zu nehmen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein kurzer Satz in eigener Sache: Ich bin richtig erstaunt, wie schnell man es als Neuling zum Rednerpult schafft – sehr beeindruckend!

(Zuruf: Glückwunsch!)

Das Bildungsticket soll nicht gefährdet werden. Das beantragte die Fraktion DIE LINKE. Das ist eine dem Grunde nach richtige Sache, denn das Bildungsticket wurde schon oft gefordert und mehrfach beschlossen, zum Beispiel in mehreren Wahlprogrammen der SPD, der LINKEN und auch von uns GRÜNEN.

Schon im Jahr 2017 wurde das Bildungsticket noch als zentrales Versprechen der SPD aus dem Landtagswahlkampf 2014 als Maßnahme 9 in den Abschlussbericht der Strategiekommission aufgenommen, die der letzte Landtag gebildet hatte, um die Zukunft des ÖPNV in Sachsen zu beschreiben. Daraufhin wurde das Bildungsticket bei der letzten Haushaltsverhandlung berücksichtigt und mit dem Haushalt erneut beschlossen. Offenbar war man sich in der letzten Koalition nicht einig über die Zielrichtung der einzusetzenden Mittel.

Das führte dazu, dass insgesamt 75 Millionen Euro für das Bildungsticket in den Doppelhaushalt 2019/2020 eingestellt wurden, die jedoch bekanntlich dafür bis heute nicht angerührt wurden. Da die Mittel deckungsfähig mit