Protokoll der Sitzung vom 02.06.2022

Ich möchte erneut in Erinnerung rufen – es ist schon angeklungen, aber man muss das auch noch mal deutlich sagen –, dass wir nach den schmerzhaften Erfahrungen der Schulschließungen Ende der 1990er-, Anfang der 2 000erJahre im Freistaat Sachsen nicht nur hier im Sächsischen Landtag, sondern auch innerhalb der Staatsregierung ein klares Bekenntnis zu einer guten, gelingenden Schulstruktur gerade auch im ländlichen Raum abgegeben haben. Wir haben in den Jahren 2010 und 2013 zwei Schulschließungsmoratorien verabschiedet. Wenn man sich das aktuell gültige Schulgesetz anschaut, das 2017 novelliert wurde, dann atmet es genau diesen Geist zu sagen: Wir wollen auch kleine und kleinste Schulen erhalten, wenn es vor Ort von den entsprechenden Entscheidungsträgern auch so gewünscht und gewollt ist.

Das hat auch der Grundschule Deutzen ermöglicht, zunächst einmal weiterzuarbeiten. Wir haben beispielsweise die Mindestschülerzahlen für die Grundschulen abgesenkt, sodass wir nur noch 12 Schülerinnen und Schüler pro Klasse im ländlichen Raum brauchen, wenn die Gesamtschülerzahl mindestens 60 beträgt. Schauen wir uns Deutzen an. Dort haben wir derzeit pro Klassenstufe acht bis 12 Schülerinnen und Schüler. Das sind sehr kleine Klassen, und deshalb ist das Zweite notwendig gewesen – auch

das ist angesprochen worden –, nämlich der jahrgangsübergreifende Unterricht, der auch im Schulgesetz verankert wurde. Das Problem ist aber, dass das entsprechende Schulgebäude seit 2019 hierfür nicht mehr zur Verfügung steht und die Gemeinde Neukieritzsch eine Entscheidung treffen musste, die Schule notauszulagern. Jetzt müssen im Gebäude Neukieritzsch quasi beide Schulen unter einem Dach und mit unterschiedlichen Konzepten beschult werden. Man muss auch deutlich sagen, dass eine Sanierung der Grundschule Deutzen im Jahr 2021 mit 5,6 Millionen Euro veranschlagt wurde, davon circa 3 Millionen Euro Fördermittel, die dafür entsprechend notwendig wären. Die aktuellen Entwicklungen sind noch nicht eingepreist.

(Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Das ist dann tatsächlich schwierig, weil wir uns die Gesamtsituation innerhalb des Südraumes Leipzig anschauen müssen.

Klar, mit dem Finger nach Dresden ins Ministerium zu zeigen, ist immer relativ leicht. Das gelingt auch hier im Hohen Haus immer relativ gut. Ich möchte aber noch mal ganz bewusst in Richtung Gemeinde Neukieritzsch gehen. Georg-Ludwig von Breitenbuch hat es angesprochen, dass die Gemeinde mit viel Verantwortungsbewusstsein mit ihrer Schullandschaft umgeht. Es gibt ein klares Bekenntnis der Gemeinde Neukieritzsch: Wir wollen den Standort in Neukieritzsch selbst in die Hand nehmen, dafür eigenes Geld in die Hand nehmen und bitten den Freistaat um Fördermittel, um das Gebäude entsprechend zu ertüchtigen. Darüber hinaus machen wir das Angebot an die Region – an eine wachsende Region, das möchte ich auch noch mal deutlich sagen –, in der die Schülerzahlen perspektiv steigen werden, dass wir auch den Schulstandort Deutzen erhalten wollen, nur eben nicht als Grundschule, sondern als Oberschule. Damit stärken wir dort auch diese wichtige Funktion eines Schulgebäudes für eine kleine ländliche Gemeinde und bieten eben nicht nur vier Jahre lang Unterricht dort an, sondern deutlich länger im Rahmen einer Oberschule.

Dieses klare Bekenntnis des Gemeinderates Neukieritzsch zu diesen beiden Maßnahmen verdient unser aller Respekt, weil das der Ausdruck gelebter kommunaler Selbstverantwortung ist.

(Beifall bei der CDU)

Natürlich wird es sich auch der Gemeinderat Neukieritzsch nicht leicht gemacht haben zu sagen, dass das im Umkehrschluss auch heißt, dass wir die jetzige Grundschule in Deutzen schließen oder – wie es das Verwaltungsdeutsch so schön sagt – dass wir sie aufheben. Das klare Bekenntnis, nicht nur zum Schulstandort Neukieritzsch, sondern auch zu einem möglichen zukünftigen Oberschulstandort Deutzen müsste eigentlich das Signal sein, das wir auch im Sächsischen Landtag mit allen Kräften unterstützen.

Es ist meine weitergehende Bitte, wenn wir über kommunale Selbstverantwortung sprechen, dass auch die anderen,

die wir zwingend dazu ins Boot holen müssen, sich ebenfalls dieser Verantwortung bewusst sind und sagen: Wir sind bereit, selbst Einschnitte hinzunehmen. Damit kann zum Schluss eine funktionierende Schulstruktur im Südraum Leipzig existieren.

Wir können uns über vieles hier streiten, aber es geht zum Schluss um beste Perspektiven für die Schülerinnen und Schüler. Die können mit einer sanierten Grundschule in Neukieritzsch und mit einer möglicherweise neuen Oberschule in Deutzen gewährleistet werden, die dann entsprechend auch die Schülerinnen und Schüler aus den umliegenden Gemeinden konzentriert. Natürlich ist es für eine Gemeinde wie beispielsweise Regis-Breitingen schwierig zu sagen, dass sie dann auf ihren eigenen Oberschulstandort verzichtet. Sie gewinnt aber einen perspektivisch gut sanierten, gut ausgebauten neuen Standort dazu, bei dem auch für die nächsten Jahre und Jahrzehnte Perspektive geschaffen ist. Ich wünsche mir, dass es an dieser Stelle mehr Gemeinsamkeit über die Grenzen hinweg gibt.

Neukieritzsch ist mit gutem Beispiel vorangegangen. Ich habe die Hoffnung, dass es uns insgesamt gelingt, diese schwierige Gemengelage aufzulösen. Petra Köpping – ich hoffe, sie sieht es mir nach, wenn ich das jetzt sage – hat es mir auch noch einmal zugeraunt, dass sie sich damals als Landrätin viele Jahre damit beschäftigt habe, dass diese schwierige Gemengelage, dass auch diese – Rivalitäten sind es nicht – unterschiedlichen Interessenlagen überwunden und gemeinsam Entscheidungen getroffen werden, die die Schulstruktur voranbringen und die damit in Zukunft im Interesse der Kinder sein werden. Wir als Freistaat, das möchte ich abschließend noch mal ganz deutlich sagen, stehen bereit und sind offen dafür, genau das mit den entsprechenden Fördermaßnahmen, die uns gegeben sind, zu unterstützen. (Der Sächsische Landtag kann in den nächs- ten Haushaltsberatungen einiges tun, damit wir noch mehr Fördermöglichkeiten haben.) Dazu würde ich auch nicht Nein sagen, aber das ist nur eine „Klammer“, und der Finanzminister ist auch nicht anwesend.

(Heiterkeit bei der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das war gestern schon beim Innenminister so, und der war auch nicht da!)

Aber auch schon jetzt, im bestehenden Rahmen, haben wir entsprechende Absichtserklärungen – – Bitte? – Einer muss das ja mal pro Plenartag sagen; jetzt habe ich es gesagt. Aber jetzt Spaß beiseite, es ist ein ernstes Thema.

Wir haben das schon deutlich gesagt: Wir wollen die Struktur vor Ort bestmöglich unterstützen. Es gibt dort tragfähige Konzepte. Es braucht den gemeinsamen Willen aller kommunal Beteiligten, dass das gelingen kann. Wir werden dabei auch weiterhin ein verlässlicher Partner sein, sodass der Schulstandort Deutzen aus meiner Sicht eine gute Perspektive hat und wir dann möglicherweise nicht mehr über eine Grundschule sprechen, sondern über eine Oberschule. Ich finde aber, dass das gerade für Deutzen kein Nachteil sein muss.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, mit der Rede des Ministers haben wir jetzt die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen.

Wir kommen nun zu

Dritte Aktuelle Debatte

Jetzt handeln! Mieterinnen und Mieter in angespannten

Wohnungsmärkten in Sachsen stärker schützen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Es beginnt natürlich die einreichende Fraktion, danach folgen CDU, AfD, DIE LINKE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sachsen ist ein abwechslungsreiches Bundesland. Wir haben Gebirge, Auenlandschaften, Wälder, Felder, Wiesen, große Städte, kleine Städte. Alles das hat seine eigene Schönheit, seine eigene Struktur. Überall im Freistaat wohnen wir im eigenen Haus, in einer Eigentumswohnung oder eben zur Miete.

Weil Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr viele Klein- und Mittelstädte hat, die alle in der Gründerzeit mit dem Aufschwung von Textilindustrie und Maschinenbau und auch später, in den Zwanziger- und Dreißigerjahren, gewachsen sind, gibt es hierzulande traditionell einen sehr hohen Anteil an Mietwohnungen. Auch das Baugeschehen in der DDR von den Nachkriegsjahren bis zur Wende war vom Mietwohnungsbau geprägt. Auch deswegen haben wir im Freistaat – wie in Ostdeutschland insgesamt – eine relativ geringe Eigentumsquote. Die allermeisten Menschen im Freistaat wohnen zur Miete. Deswegen ist das Thema Mieten, sind die Interessen von Mieterinnen und Mietern so zentral.

Die Bedingungen, zu denen man in Sachsen eine dieser vielen Wohnungen anmieten kann, unterscheiden sich allerdings sehr stark – je nachdem, wo man nach einer Wohnung sucht. Im ländlichen Raum, in den Klein- und Mittelstädten haben besonders die Genossenschaften, aber auch private Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit hohen Leerständen zu kämpfen. Die Mieten sind bekanntermaßen zum Teil sehr günstig.

In den beiden großen Städten Leipzig und Dresden sprechen wir im Gegensatz dazu von einem angespannten Wohnungsmarkt. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass Mieten überdurchschnittlich hoch sind, in den letzten Jahren überdurchschnittlich gestiegen sind. Ich will Beispiele nennen: 2015 bis 2020 lag der Mietpreisanstieg in Leipzig bei 25 %, in Dresden immer noch bei 15 %; der sachsenweite Durchschnitt beträgt 10 %. Die Menschen dort müssen für die Miete also mehr Geld – einen höheren Anteil vom Haushaltseinkommen – ausgeben als im Landesdurchschnitt.

Zweites Kriterium: In Dresden werden aktuell die höchsten Mieten in Sachsen aufgerufen, im Durchschnitt 7,90 Euro pro Quadratmeter.

Der Leerstand von Wohnungen, die sogenannte Leerstandsquote, ist kritisch niedrig. Auch dazu ein Beispiel: In Leipzig haben wir momentan 1 %, in Dresden ungefähr 3 %, in Sachsen insgesamt 12 %.

Das vierte Kriterium: Die Bevölkerung wächst weiter.

Diese Einschätzung ist – nebenbei bemerkt – keine grüne Erfindung, sondern das sind die Zahlen aus der Begründung der Verordnung der Staatsregierung für die Einführung der Sächsischen Mietpreisbegrenzungsverordnung.

Auf die völlig unterschiedlichen Zustände in der Großstadt und auf dem Land muss man natürlich unterschiedlich reagieren. In der heutigen Aktuellen Debatte wollen wir uns mit den Herausforderungen des großstädtischen Wohnungsmarkts befassen, denn von den drei sächsischen Großstädten wird für Leipzig und Dresden ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt.

In Dresden und Leipzig wohnen insgesamt etwa 1,2 Millionen Menschen, knapp ein Drittel der sächsischen Bevölkerung. Für diese Menschen haben wir bereits im Koalitionsvertrag 2019 verschiedene Instrumente zum Schutz vor einer Überlastung durch zu hohe Mieten verankert. Es lohnt sich an dieser Stelle ein kurzer Blick zurück auf das, was schon erreicht wurde – sozusagen eine mietenpolitische Halbzeitbilanz für Sachsen.

Die erste Maßnahme: Die Kappungsgrenze, die dafür sorgt, dass Bestandsmieten nicht bis zu 20 % in drei Jahren, sondern nur bis zu 15 %, bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete, steigen dürfen, ist bereits beschlossen.

Zweitens sorgt die Mietpreisbremse dafür, dass bei Neuvermietung von Bestandswohnungen der Preis maximal 10 % über der Vergleichsmiete liegen darf. Dies wurde endlich beschlossen und diese Woche im Kabinett eingeführt. Wir sehen, wie wichtig das ist, wenn man hört, dass Vonovia – so gestern die Zeitungsmeldungen – aufgrund der Inflation die Mieten deutlich erhöhen will. Allein in Dresden wohnen 80 000 Menschen in Vonovia-Beständen.

Drittens soll das Zweckentfremdungsverbot dafür sorgen, dass Wohnungen zum Wohnen genutzt werden – nicht als

Ferienwohnungen oder Büros, und dass sie nicht aus spekulativen Gründen einfach leer stehen. Die Anhörung hat ergeben, dass dies in Leipzig insgesamt 1 400 Wohnungen betrifft, in Dresden noch einmal 1 200. Die Initiative dafür liegt koalitionsintern vor. Wir erwarten natürlich von unseren Vertragspartnern von der CDU, dass sie gewohnt vertragstreu diesen Gesetzentwurf demnächst im Landtag mit uns beraten wird.

Viertens, die vollumfängliche Förderung des sozialen Wohnungsbaus: Auch hier sind wir bereits mit dem vergangenen Doppelhaushalt wichtige Schritte gegangen, indem wir die Bundesmittel gegenfinanzieren und damit auch für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen. Da haben wir eher das Problem, dass die Fördermittel für den Sozialwohnungsbau bisher noch zu wenig abgerufen werden.

Die bisherige Bilanz kann sich zur Halbzeit also in drei von vier Punkten sehen lassen.

In der zweiten Runde würde ich gerne darauf eingehen, was aus bündnisgrüner Sicht zusätzlich zu tun ist, um Mieterinnen und Mieter in Sachsen zu schützen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

Für die CDUFraktion Herr Abg. Fritzsche.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich dem Thema aus einer etwas anderen Richtung nähern, auch wenn im Debattentitel ausdrücklich die Mieterinnen und Mieter benannt sind, und ein wenig nachdenkliche Töne anschlagen; denn die allermeisten der diskutierten und hier oder anderswo bereits eingeführten Instrumente zum Schutz der Mieterinnen und Mieter – Herr Löser hat darauf hingewiesen, was es da so alles gibt: Kappungsgrenzen, Mietpreisbremsen, Mietendeckel in Berlin, Zweckentfremdung und Ähnliches – greifen in unterschiedlicher Intensität, aber dennoch unmittelbar in die Grundrechte der Immobilieneigentümer ein.

(Zuruf von den LINKEN: Ach so!)

Vom Schutz des Eigentums nach Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes wird neben dem Besitz auch die Möglichkeit der Nutzung von Immobilien erfasst. Das heißt, durch vertragliche Überlassung – in diesem Fall mit einem Mietvertrag – kann der Gegenstand anderen zur Nutzung gegen Ertrag zur Verfügung gestellt werden. Um es deutlich zu sagen: Der Gesetzgeber hat die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers also ebenso zu beachten wie die Belange des Gemeinwohls. Unter den Belangen des Gemeinwohls sind natürlich – ich will das sehr deutlich sagen – auch die Belange der Mieterinnen und Mieter zu beachten.

(Zuruf von den LINKEN: „Auch“!)

Dennoch setzt das den Gesetzgeber in die Pflicht, mit einer besonderen Sorgfalt vorzugehen.

Zum Thema Mietpreisbremse ist durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass diese nicht grundsätzlich verfassungswidrig ist. Sie ist vielmehr unter bestimmten Rahmenbedingungen anwendbar. Zentrale Grundvoraussetzung – bei Herrn Löser klang das an – ist das Vorhandensein eines angespannten Wohnungsmarkts.