Protokoll der Sitzung vom 30.01.2020

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Alexander Dierks, für die CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt Herrn Kuppi für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! „Auch #WirHabenPlatz …“, sagt DIE LINKE in ihrem Antrag. Wer ist „wir“? Die vereinigten Flüchtlingsräte von Deutschland, PRO ASYL und andere Profiteure, die sich mit Flüchtlingen eine goldene Nase verdienen?

(Zuruf von den LINKEN: Ekelhaft!)

Oder ist „wir“ die sächsische Bevölkerung – genauer: die sächsischen Steuerzahler–, die den Sozialstaat aus eigener Tasche mitfinanzieren müssen?

Die Linksfraktion möchte mit ihrem Antrag die Aufnahme von 50 unbegleiteten minderjährigen Ausländern – kurz UMA genannt – aus Griechenland erreichen. Diese sollen zusätzlich zu den bereits bestehenden Aufnahmeverpflichtungen nach Sachsen geholt werden. Außerdem sollen 1 000 UMAs in Deutschland aufgenommen werden.

Der Kinderbuchautor Robert Habeck hatte bereits Ende letzten Jahres einen Testballon steigen lassen. Medienwirksam forderte er in der Weihnachtszeit, mehrere Tausend Kinder aus griechischen Flüchtlingslagern nach Deutschland zu holen. Mit christlicher Nächstenliebe hatte dies allerdings nichts zu tun. Das wäre nämlich persönliche Hilfs- und Opferbereitschaft. Der Robert denkt aber nicht persönlich, sondern lieber für ganz Deutschland.

So vermisse ich auch im Antrag der LINKEN die persönliche Hilfs- und Opferbereitschaft. Gehen Sie selbst doch mit gutem Beispiel voran. Schließen Sie Flüchtlingsbürgschaften ab, spenden Sie Ihre Diäten oder quartieren Sie die UMAs gleich bei sich zu Hause ein!

(Beifall bei der AfD)

Das wäre echte Nächstenliebe, aber das wollen Sie nicht.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es geht nicht um Nächstenliebe! – Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Es geht um Menschlichkeit, aber das verstehen Sie nicht!)

Wer trägt denn die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung, Kleidung, ärztliche Versorgung und Beschulung der UMAs und ihrer Angehörigen, die schon bald per Familiennachzug folgen dürfen? Das sind eben nicht nur die guten Menschen und Anhänger linksgrüner Asylpolitik. Die Kosten müssten alle Steuerzahler in Sachsen tragen, was nicht länger zumutbar ist. Genau deshalb wird der sächsische Steuerzahler in Ihrem Antrag auch gar nicht erst erwähnt.

Um eines klarzustellen: Auch ich sehe die unzureichenden Zustände in den griechischen Lagern.

(Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Davon hat man noch nichts gemerkt!)

Weder für die Flüchtlinge noch für die Bewohner der griechischen Inseln ist dies ein haltbarer Zustand.

Bei dem Flüchtlingslager Moria auf Lesbos handelt es sich allerdings um das Abschiebezentrum zur Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens vom 18. März 2016 zur Rücknahme der aus der Türkei kommenden Flüchtlinge. Es ist also kein Flüchtlingsaufnahmelager, sondern ein Abschiebezentrum. Von dort werden Menschen in die Türkei abgeschoben und nicht – entgegen dem Abkommen – nach Deutschland geholt. Bekanntlich hatte Kanzlerin Merkel den Türkei-Deal eingefädelt; 2015 sollte sich niemals wiederholen. Der Türkei-Deal kostet bereits 3 Milliarden Euro – auch dafür blecht der Steuerzahler in Deutschland.

(Beifall bei der AfD)

In Ihrem Antrag führen Sie zu Recht aus, dass die Bundesregierung und die Innenministerkonferenz die sogenannte Initiative der Flüchtlingsprofiteure ablehnen. Der Grund hierfür ist der Türkei-Deal der Kanzlerin.

Sie bemühen ferner in Ihrem Antrag die UN

Kinderrechtskonvention. Die Konvention gilt aber jeweils nicht für den Staat, auf dessen Hoheitsgebiet sich die Menschen auffinden. Das wäre in diesem Fall Griechenland, nicht Deutschland. Die UN-Kinderrechtskonvention sieht ferner die Möglichkeit von Familienzusammenführungen vor. Wenn sich gemäß Ihrem Antrag so viele Tausend Kinder im Abschiebezentrum befinden, sind umgehend deren Eltern ausfindig zu machen und die Kinder zu ihren Eltern zu bringen.

(Jawohl! und Beifall bei der AfD)

Das verschweigen Sie in Ihrem Antrag. Wenn die UMAs erst einmal in Deutschland sind, werden alsbald die Eltern und Familien nachfolgen – die Zahl 50 ist daher reine Augenwischerei.

Es muss Schluss sein mit den falschen Signalen. Wir können das nicht und wir wollen das auch nicht. Wir wollen keine weiteren Einladungen an die ganze Welt verschicken. 2015 wird sich nicht wiederholen.

Warum wollen überhaupt UMAs nach Deutschland kommen? Der jährliche Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland sagt das deutlich. Die wirtschaftliche Lage und Perspektivlosigkeit im Herkunftsland sind die wichtigsten Motive. Im Gegensatz zu Ihnen sind wir realistisch. Wir können in Deutschland nicht alle aufnehmen, denen es wirtschaftlich schlecht geht. Die Probleme müssen im Herkunftsland gelöst werden – die Ursachen sind immer die gleichen: Überbevölkerung, Korruption, fehlende Bildung. Auch das kann Deutschland nicht lösen.

Ihr Antrag ist nicht nur das falsche Signal für Flüchtlinge und die Schlepperindustrie – er ist auch den schon länger hier Lebenden, den Steuerzahlern, nicht vermittelbar, denn es geht um die Aufnahme von weiteren Hochkostenfällen. Ihre UMAs würde das Jugendamt in Obhut nehmen. UMAs genießen durch das Fehlen der Sorgeberechtigten den höchsten Schutz der Gesellschaft. Ihnen wird der Zugang zur kompletten Bandbreite des Kinder- und Jugendhilfesystems eröffnet, insbesondere die Unterbringung in Heimen oder anderen betreuten Wohnformen.

Der Leistungsanspruch endet natürlich nicht mit Volljährigkeit. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres besteht ein Rechtsanspruch auf weitere Maßnahmen. Aber auch bis zum 27. Lebensjahr können diese Maßnahmen gewährt werden. Die Tagessätze für diese Betreuung liegen im Durchschnitt bei circa 100 Euro, teilweise auch beim Doppelten.

Was uns Ihr Antrag kostet, kann man nun sehr schnell ausrechnen. Jeder Ihrer UMAs wird schätzungsweise im Durchschnitt fünf Jahre im Jugendhilfesystem verweilen und uns damit bis zu 36 000 Euro kosten, wenn er in einer betreuten Wohnform lebt. Das sind insgesamt

180 000 Euro. Sie wollen 50 UMAs aufnehmen – das sind dann 9 Millionen Euro. Die Kosten für den Familiennachzug sind da noch nicht dabei.

Selbst der Sächsische Rechnungshof kritisierte die extremen Ausgaben im Jugendhilfebereich. Der Rechnungshof führte aus, dass die Ausgaben für die Hilfe zur Erziehung von 2009 bis 2017 um 90 % gestiegen sind.

Der Fünfte Sächsische Kinder- und Jugendbericht zeigt Fallzahlenanstiege in gleichem Maße auf. Derzeit sind 857 unbegleitete Minderjährige in Sachsen; von ihnen sind etwa 40 % bereits volljährig. Alle zusammen werden uns in diesem Jahr laut Haushaltsplan 72 Millionen Euro kosten. Deutschlandweit liegen diese Kosten bei circa 3,5 Milliarden Euro.

Hinlänglich bekannt ist, dass die UMAs bei ihrem Alter falsche Angaben machen. Nach einem Bericht der „Welt“ geben 40 % der UMAs ein falsches Alter an. Machen wir uns nichts vor: Es geht bei den UMAs in der Mehrzahl nicht um Kleinkinder, sondern um Jugendliche, die gezielt von ihren Familien nach Europa losgeschickt werden. Das wiederum hat Konsequenzen bei der Schulpflicht, dem Jugendstrafrecht, dem Sozialrecht und dem Aufenthalts

recht, die vom Alter abhängen. UMAs genießen de facto Abschiebeschutz.

Wir brauchen also – unabhängig vom Antrag der LINKEN – eine Altersfeststellung, die zwingend auf medizinische Verfahren zurückgreift. Nur so kann man Zweifel minimieren. Dem haben Sie sich in diesem Hause bereits bis heute verweigert. Ich verweise dazu beispielsweise auf den Antrag unserer Fraktion.

Auf die Polizeiliche Kriminalstatistik möchte ich gar nicht im Einzelnen eingehen. Die Zahlen für Midas mit ausländischer Herkunft sind bekannt. Ein unrühmliches Beispiel ist „King Abode“ aus Bautzen. Jeder kennt seinen Fall aus der Presse. Er fiel durch eine Vielzahl von Straftaten wie Körperverletzung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf. Außerdem trickste er wiederholt bei der Angabe seines Alters.

(Beifall bei der AfD)

Schließlich schweigt sich Ihr Antrag darüber aus, was mit den UMAs passiert, wenn sie erst einmal da sind, wie es nach zwei oder drei Jahren aussieht. Sind das die zukünftigen Fachkräfte, die unsere Rente verdienen werden?

Ich möchte einen Artikel des „Münchner Merkur“ zusammenfassen, der 2018 über UMAs im Landkreis Fürstenfeldbruck berichtete. Bei zwölf UMAs wurde nach drei Jahren Bilanz gezogen. Das Ergebnis war katastrophal – oder wie der Landrat in Interviews diplomatisch sagte: Es gibt Erfolge, vereinzelt. Die nackten Zahlen im Artikel lesen sich so: Ein Syrer und ein Afghane benötigen auch nach der Volljährigkeit weiteren Betreuungsbedarf – Kosten für den Staat in drei Jahren: 280 000 Euro. Ein Eritreer und vier Afghanen haben die Schule abgebrochen, benötigen aber weitere pädagogische Begleitung – Kosten für den Staat in drei Jahren: 725 000 Euro. Zwei Syrer und zwei Afghanen haben keine Abschlüsse, dafür aber alltagsspezifische Probleme und starke Alkoholsucht – Kosten für den Staat in drei Jahren: 640 000 Euro. Ein Syrer wird höchstwahrscheinlich die Ausbildung zum Tierarzthelfer abschließen – die Kosten für den Staat in den drei Jahren lagen bei 135 000 Euro.

Insgesamt wurden in dieser Region in drei Jahren 1,8 Millionen Euro für nur zwölf Menschen ausgegeben. Elf von diesen zwölf UMAs werden dauerhaft im Sozialsystem verbleiben – nur einer wird wahrscheinlich einen Abschluss schaffen. Aber auch dieser Erfolg ist teuer erkauft: Ein Studium der Veterinärmedizin kostet bei fünf Jahren Dauer 95 000 Euro. Der Tierarzthelfer aus Syrien hat aber schon mindestens 40 000 Euro mehr Kosten verbraucht.

Integration ist eher Wunschvorstellung als Normalfall. Die Sozialisation des Menschen ist mit zwölf Jahren abgeschlossen. Die eingeübten Muster lassen sich danach kaum mehr abgewöhnen, mit einem Integrationskurs schon mal gar nicht.

(Beifall bei der AfD)

Ihr Antrag will Menschen aus völlig fremden Kulturkreisen beliebig verschieben. Das führt dauerhaft zu Problemen bei den UMAs und ihren Familien, die ihre geübte Kultur hier in Deutschland natürlich nicht ablegen wollen und werden. Auch die Steuerzahler und Bürger dieses Landes sind nicht länger bereit, diese Umsiedlungsprojekte mit ihren Steuern zu finanzieren. Ihr Antrag will eine Wiederbelebung der sogenannten Willkommenskultur. Die NGOs werden in Ihrem Antrag nicht zufällig erwähnt: Wohlfahrtsverbände, Caritas, Diakonie und alle anderen. Deren Geschäftsmodell mit Flüchtlingen soll wiederbelebt und ordentlich Geld mit den Steuern der Bürger verdient werden.

(Beifall bei der AfD)

Der deutsche Sozialstaat ermöglicht die wirtschaftliche Existenz der mit ihm verbundenen Sozialunternehmen. Sie hätten angesichts der Summen, um die es bei den UMAs immer geht, in Ihrem Antrag auch gleich Geld fordern können, anstatt das Schicksal von UMAs zu bemühen. Das wäre wenigstens ehrlich gewesen.

Bertolt Brecht sagte bekanntlich: „Zuerst kommt das Fressen, dann die Moral.“

(Frank Richter, SPD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Entschuldigung, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein.

Für das sich in Deutschland ausbreitende Asylgeschäft und dessen Betreiber gilt allerdings: Mit der Moral kommt auch das Fressen.

Wir als AfD-Fraktion lehnen daher Ihren Antrag aus den genannten Gründen ab.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Kuppi für die AfD-Fraktion. Ich bitte jetzt Frau Kuhfuß für die – – Ah, da ist eine Kurzintervention an Mikrofon 1.