Protokoll der Sitzung vom 30.01.2020

Das ist ein Grundproblem. Ich akzeptiere Ihre Berechnungen nicht, weil ich glaube, dass Ihre Berechnung schlichtweg falsch ist.

(Thomas Thumm, AfD: Nee!)

Sie ist sowohl mathematisch falsch als auch technologisch falsch. Klar ist, dass wir einen erhöhten Energiebedarf bei der Transformation zur Elektromobilität haben. Das bedeutet aber auch, dass man bei der Frage der Infrastruktur die Voraussetzungen dafür schaffen muss – das ist überhaupt keine Frage, dazu brauchen wir aber kein Horrorgemälde an die Wand zu malen –, dass unser System diesen Mehrbedarf decken wird.

Was die Ladestationen betrifft, empfehle ich Ihnen, sich einmal mit Modellen auseinanderzusetzen, was effektives Laden ist. Wir haben uns zum Beispiel bei der letzten Delegationsreise in die Niederlande und nach Dänemark nicht nur über Fragen des ÖPNV, sondern auch über die Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität unterhalten. Wir haben spannende Projekte, zum Beispiel in Kopenhagen, gesehen, bei denen es nicht um Ladefrequenzen geht und sozusagen darum, dass zu einer bestimmten Zeit alles vollständig geladen werden muss, sondern dass es in

Zukunft ein zyklisches Laden geben wird, das auch effektiver ist. Von daher müssen Sie sich diese Frage auch technologisch stellen, wie in Zukunft das Laden vollzogen werden kann, zu welchem Zeitpunkt und wie viel Strom zur Verfügung steht.

Alle Expertinnen und Experten, die an solchen Modellen arbeiten, haben uns bestätigt, dass – wenn die Voraussetzungen geschaffen worden sind, und daran arbeiten wir in Sachsen sowohl mit den Investoren, weil es nicht die Aufgabe des Freistaates Sachsen ist, eine Ladeinfrastruktur hinzustellen, sondern das zu unterstützen – diese Kapazitäten notwendig sind.

Zum Zweiten ist es für Sie noch einmal spannend, sich damit auseinanderzusetzen, welche technologischen

Entwicklungen in Zukunft die Batterie selbst haben wird. Es gibt nun unterschiedliche Modelle, worauf sich in Zukunft eine Batterie stützen wird. Von daher teile ich erst einmal Ihre Grundannahme nicht, sondern bin optimistisch, dass man es schafft, denn andere Länder haben es auch geschafft.

(Jörg Urban, AfD: Wir wollten wissen, woher der Strom kommt! – Thomas Thumm, AfD: Genau!)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Wir kommen zur nächsten Fraktion, der Fraktion DIE LINKE. Herr Brünler, bitte schön.

Herr Staatsminister, ich frage zu einem komplett anderen Thema, und zwar geht es um den Breitbandausbau im Freistaat Sachsen. Vielleicht könnten Sie ausführen, wie viele der entsprechenden Mittel inzwischen tatsächlichen abgeflossen sind, und vielleicht auch aufzeigen, worin die Probleme bestehen, dass Mittel noch nicht abgerufen worden sind. Wie viele Haushalte bzw. Gewerbebiete wurden aufgrund einer Förderung durch den Freistaat angeschlossen?

Ich würde Ihnen gern die konkreten Zahlen nachliefern, weil ich nun wirklich nicht alle Zahlen im Kopf habe, auch wenn ich mich für jedes Thema so gut wie möglich vorzubereiten versucht habe.

Wir hatten in einer der letzten Legislaturperioden eine Diskussion, in der es darum ging, dass Sachsen das dynamischste Land ist bei dem Thema Zugriff auf die Fördermittel beim Thema Digitalisierung. Das Grundproblem bleibt. Wir sind das dynamischste Land, in dem wir sozusagen den höchsten Anteil der Bundesförderung nutzen können, beschieden haben – das heißt, es ist beschieden. Wir haben mit dem Beschluss der

700 Millionen Euro auch unseren Anteil geleistet und die Kommunen ausgestattet, sodass die hundertprozentige Finanzierung möglich ist und die Kommunen von ihrem Anteil entlastet sind. Diese Hausaufgaben sind alle gemacht.

Die Anzahl der Bescheide sagt aber noch nichts darüber aus, welche Projekte realisiert sind. Diese Zahlen würden wir Ihnen noch einmal nachliefern. Es bleibt aber dabei,

dass wir deutschlandweit Meister sind, was die Zugriffe auf die Fördermöglichkeiten des Bundes betrifft. Wir haben immer angeregt, größere Einheiten auszuschreiben – das haben Landkreise gemacht und dort ist man auch sehr erfolgreich. Wir gehen deshalb davon aus, dass es uns tatsächlich in den nächsten Jahren gelingt, das Ziel zu erreichen, ganz Sachsen mit Glasfaser auszurollen. Ich kann nur immer wieder darauf hinweisen: Das liegt jetzt nicht mehr in unserer Hand. Wir können immer nur

unseren Beitrag dazu leisten. Wie viele konkrete Gewerbeflächen es betrifft usw. – diese Zahlen liefern wir nach.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Die Zeitdauer der Befragung des Staatsministers ist abgelaufen. Wir hätten nur noch

20 Sekunden, es lohnt keine weitere Frage. Vielen, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Somit ist der Tagesordnungspunkt 2 beendet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunk 3

Erste Beratung des Entwurfs

Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der

Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen

Drucksache 7/522, eingebracht in Form eines Volksantrages

Ich bitte, dass die Vertrauensperson des Volksantrages, Frau Doreen Taubert, zuerst das Wort ergreift. Sie haben zehn Minuten Redezeit und danach können die Fraktionen je einmal fünf Minuten zum Volksantrag sprechen.

Frau Taubert, bitte schön.

Doreen Taubert: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst danke ich den Abgeordneten des Sächsischen Landtags, die es mir ermöglichen, heute als Vertrauensperson eines Volksantrages das Wort zu ergreifen. Wir erleben damit eine Premiere in unserer parlamentarischen Demokratie.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Mein Name ist Doreen Taubert. Ich spreche hier für den Volksantrag „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“. Seit 1985 bin ich mit Herzblut Lehrerin. Von 1993 bis 2013 war ich am Chemnitzer Schulmodell tätig, also an einer der ersten Gemeinschaftsschulen im Freistaat Sachsen. Heute unterrichte ich an der Oberschule Niederwiesa. Es ist fast 20 Jahre her, dass der Sächsische Landtag einen Gesetzentwurf des Volkes beraten hat, und auch damals ging es um Bildungspolitik.

Ich möchte Ihnen heute die Grundzüge unseres Volksantrages vorstellen, über den Sie nun beraten werden. Kernanliegen unseres Gesetzentwurfes ist es, das längere gemeinsame Lernen zu ermöglichen. Wir wollen, dass unsere Kinder über Klasse 4 hinaus gemeinsam lernen und eine Entscheidung zum weiteren Schul- und Lebensweg später getroffen werden kann. Wir sind davon überzeugt, so zur Chancengleichheit beizutragen, das soziale Lernen zu fördern und die Gemeinschaft zu stärken.

Das zeigt eigentlich, dass es um mehr geht als um Bildungspolitik. Schule prägt Gesellschaft. Auch mit Blick

auf die letzten Monate und Jahre ist es dringend erforderlich, dass unser Nachwuchs von klein auf lernt, zum Zusammenhalt beizutragen. Die Gemeinschaftsschule steht für Ermutigung statt Stress und Abgrenzung, für Gruppenintegration statt Konkurrenzdenken. Im Fokus steht das einzelne Kind. Es geht nicht nur um seine Leistungsmöglichkeiten, sondern auch um soziale und kommunikative Fähigkeiten. Es geht darum, junge Menschen zu gegenseitiger Achtung, zu Teamwork und friedlicher Konfliktlösung zu erziehen. Dieses Ansinnen teilen 50 120 Sächsinnen und Sachsen, die den Volksantrag unterzeichnet haben.

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Was aber bedeutet längeres gemeinsames Lernen und wie soll es nach unseren Vorstellungen realisiert werden?

Im Ländervergleich gibt es verschiedene Modelle: Es gibt eine Schule bis zur 8. Klasse, an der die Kinder gemeinsam lernen und sich erst danach die Wege in Richtung Realschule oder Gymnasium trennen. Man könnte auch die Grundschulzeit bis Klasse 6 für alle verlängern oder Gymnasium und Oberschule abschaffen. Man könnte diese in Gemeinschaftsschulen umwandeln und hat so eine Schule für alle von Klasse 1 bis 12.

All diese Modelle wären harte Einschnitte in die Schullandschaft gewesen. Ich kann Ihnen versichern, dass diese Modelle am Beginn im Gemeinschaftsschulbündnis diskutiert wurden. Unsere 20 Partner – Eltern, Schüler, Gewerkschaften, Vereine, soziale Träger, Parteien und andere – haben sehr lebhaft debattiert, sich aber letztendlich auf einen gemeinsamen Weg begeben: Wir haben uns bewusst für ein anderes Modell entschieden – für die sanfteste Reform im Sinne des längeren gemeinsamen Lernens. Wir legen Ihnen einen Entwurf vor, der keine harten Einschnitte in die Schulstruktur vorsieht, sondern

der sie behutsam ergänzt. Die Gemeinschaftsschule soll eine zusätzliche Schulart werden.

Unser Gesetzentwurf setzt auf den Gestaltungswillen vor Ort. Er setzt voraus, dass Eltern, Schüler, Lehrer sowie der Schulträger einer Umwandlung bestehender Schulen gemeinsam zustimmen.

Unser Gesetzentwurf berücksichtigt auch die individuellen und örtlichen Gegebenheiten und stellt das pädagogische Konzept in den Vordergrund. Wir sehen einen gemeinsamen Bildungsgang vor, in dem vorwiegend binnendifferenziert unterrichtet wird. Wir stellen dafür abschlussbezogenes Lernen sicher, sodass jeder junge Mensch entsprechend seinen Befähigungen einen Abschluss erwerben kann, also einen Hauptschulabschluss, einen Realschulabschluss oder das Abitur.

Sehr geehrter Präsident und sehr geehrte Abgeordnete! Wir sprechen vom optionalen Modell, das Ihnen Prof. Melzer in der Anhörung zur letzten Schulgesetznovelle bereits näher erläutert hat; optional deshalb, weil im Schulgesetz die Gemeinschaftsschule rechtlich verbindlich als neue Schulart eingeführt wird, aber kein Zwang besteht, diese einzuführen, optional auch deshalb, weil verschiedene Modelle zugelassen werden, um die lokalen Bildungserfordernisse zu berücksichtigen.

Generell umfasst die Gemeinschaftsschule die Klassen 1 bis 12. Es ist aber auch denkbar, dass sie nur die Klassen 1 bis 10 umfasst und dann mit einem Gymnasium kooperiert oder dass sie erst ab Klasse 5 einsetzt und mit Grundschulen kooperiert. Welches Modell das richtige ist, das sollen die Expertinnen und Experten vor Ort entscheiden, also Lehrer, Eltern, Schüler und Schulträger gemeinsam.

Sie sehen, dass der Volksantrag bereits den Kompromiss mitdenkt. Er stellt sicher, dass Bewährtes fortgesetzt werden kann, und ermöglicht aber auch neue Wege.

Er wird keine Schulart bevorzugen oder benachteiligen, und er kann Impuls für die schulische Qualitätsentwicklung sein. Wir sind fest davon überzeugt, dass er den Schulfrieden herstellen kann.

Bevor ich zum Schluss komme, erlauben Sie mir noch drei Anmerkungen.

Erstens. Als Vertrauensperson und Vertreterin für den Volksantrag sehe ich mit Spannung dem weiteren Beratungsverfahren entgegen. Sollten Sie Fragen oder Erläuterungsbedarf haben, stehen meine Mitstreiter und ich gerne für Gespräche bereit.

Zweitens. Die neue Koalition hat sich im Grundsatz auf die Ermöglichung des neuen gemeinsamen Lernens verständigt. Das ist eine Grundsatzforderung, deren Umsetzung 50 000 Sächsinnen und Sachsen mit diesem Volksantrag demokratisch erstritten haben. Deshalb möchte ich schon heute für unseren niederschwelligen und unbürokratischen Weg werben und auch davor warnen, Hürden für Schulgründungen zu errichten.

Drittens. Sie haben die Chance, dem Volk durch die unveränderte Annahme des Volksantrages zu signalisieren, dass Sie genau hinhören, dass Sie Initiativen verstehen, ihre Arbeit würdigen und einen vom Volk erarbeiteten Gesetzentwurf respektieren. Sie können zeigen, dass Sie das demokratische Miteinander stärken möchten. Sie haben die Chance, ein neues Kapitel in der sächsischen Demokratie zu schreiben. Nutzen Sie sie!

Vielen Dank.

(Beifall des ganzen Hauses)

Liebe Frau Taubert, vielen Dank für die Einbringung, aber auch für Ihr Engagement hinsichtlich dieses Volksantrages.