Protokoll der Sitzung vom 30.01.2020

Liebe Frau Taubert, vielen Dank für die Einbringung, aber auch für Ihr Engagement hinsichtlich dieses Volksantrages.

Meine Damen und Herren! Ich erteile damit den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache. Es beginnt für die CDU Herr Kollege Gasse, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Taubert, das Hohe Haus hat sich in den zurückliegenden Legislaturperioden wiederholt mit Volksanträgen und Volksbegehren auseinandergesetzt – Sie haben es bereits erwähnt –, auch mit solchen, in denen es um die Zukunft und Entwicklung unseres sächsischen Schulsystems ging. Das zeigt uns, dass die seit 1994 ermöglichte Volksgesetzgebung ein Instrument ist, um die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sinnvoll und nutzbar zu gestalten.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja!)

Der heute in erster Beratung dem Hohen Hause vorliegende Volksantrag und der ihm zugrundeliegende Gesetzentwurf begehrt die Ermöglichung längeren gemeinsamen Lernens im Rahmen des erfolgreichen sächsischen gegliederten Schulsystems. Diesem Ansinnen werden wir, das sei an dieser Stelle vorausgeschickt, als Koalition im Rahmen der weiteren parlamentarischen Befassung in geeignetem Maße Rechnung tragen.

Der Anspruch meiner Fraktion an das sächsische Schulsystem ist und bleibt es, unseren Schülerinnen und Schülern die besten und ihren Bedürfnissen und Kompetenzen entsprechende Schulabschlüsse zu ermöglichen. Diese Zielstellung bildet die Grundlage unserer bildungspolitischen Entscheidungen. Mit dem gegliederten sächsischen Schulsystem haben wir seit Beginn der Neunzigerjahre sehr gute Erfahrungen gemacht. Nationale und internationale Vergleiche zeigen dies sehr deutlich.

Insofern war es für unsere Fraktion wichtig, dass im Rahmen der Koalitionsverhandlungen für die

7. Legislaturperiode des Sächsischen Landtags ein klares Bekenntnis zum gegliederten sächsischen Schulsystem formuliert und von den Koalitionspartnern auch getragen wird. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD sieht das explizit vor. Gleichwohl haben wir uns auch gemeinsam dazu bekannt, dem Anliegen des Volksantrages nach längerem gemeinsamen

Lernen Rechnung zu tragen. Auch dies sieht der Koalitionsvertrag entsprechend vor.

Mit der heutigen ersten Beratung des Volksantrags eröffnen wir das parlamentarische Verfahren. In dessen Verlauf werden wir den zugrundeliegenden Gesetzentwurf hinsichtlich seiner Auswirkungen auf unser bestehendes Schulsystem und die Schulstandorte im Freistaat Sachsen, aber insbesondere hinsichtlich der Wirkungen auf den schulischen Alltag und unseren erklärten Willen nach bestmöglichen Abschlüssen für unsere Schülerinnen und Schüler intensiv beraten und prüfen.

An die beantragte Überweisung an den zuständigen Fachausschuss werden sich intensive Beratungen, öffentliche Anhörungen und letztendlich eine Beschlussempfehlung anschließen, die wir im Hohen Hause zu gegebener Zeit diskutieren werden. Wir stellen, und auch das ist zwischen den Koalitionspartnern fest vereinbart, ein zügiges und geordnetes Beratungsverfahren sicher und tragen somit dem Anliegen der Unterzeichner des Volksantrages Rechnung.

Der vorliegende Gesetzentwurf und unsere vereinbarten Rahmenbedingungen zur Einführung von Gemeinschaftsschulen im Freistaat Sachsen bilden dabei die Grundlage für unsere Verhandlungen. Unsere grundsätzlichen Prämissen habe ich damit kurz für meine Fraktion umrissen. Im Zuge des Verfahrens werden wir die Interessen der Antragsteller einerseits – der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern –, aber andererseits auch der sächsischen Lehrkräfte genau und intensiv abwägen und eine Beschlussempfehlung erarbeiten und vorlegen, die dem möglichst gleichermaßen Rechnung trägt.

Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Herr Gasse für die CDU-Fraktion. Nun die AfD-Fraktion; Herr Hahn, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem von Frau Taubert eingebrachten Volksantrag „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“ hat es nach 18 Jahren wieder eine Initiative der Bürger in den Sächsischen Landtag geschafft. Im Übrigen betraf auch der letzte Volksantrag das Thema Schule. Bildung ist eben nicht nur ein wichtiges Thema für die Bevölkerung, sondern bildet vor allem das Fundament für den Wohlstand unserer freiheitlichen Gesellschaft. Es wäre also fatal, an diesem Fundament ohne Bedacht und Weitsicht zu rütteln.

Wie ordnen wir nun den hier vorliegenden Antrag ein? Längeres gemeinsames Lernen steht in diesem Fall nicht nur für einen über die Klasse 4 hinaus bestehenden Klassenverband, um so beispielsweise Kindern etwas mehr Zeit für ihre individuelle Entwicklung zu geben, nein, im vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die parallele Einführung von Gemeinschaftsschulen, die alle

Klassenstufen umfassen können, also von der Einschulung bis zum Abitur.

Wir als AfD-Fraktion sprechen uns dafür aus, dass Kinder über die 4. Klasse hinaus länger gemeinsam lernen können. So sollten sie sich erst nach Klasse 8 entsprechend ihrer individuellen Begabung und Leistungsstärke für den Weg entweder in Richtung eines Ausbildungsberufes oder für den direkten Weg in eine Hochschule entscheiden. Genau das sollte in Zukunft geschärft werden: ein hochwertiger Realschulabschluss als Basis für eine Berufsausbildung oder das Abitur, welches die Studierfähigkeit garantieren kann. Natürlich muss es darüber hinaus möglich sein, das Abitur später nachzuholen oder mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder entsprechender Erfahrung ein Studium zu ermöglichen. Man sollte vor allem daran denken, dass wir in Sachsen im Bereich Bildung nicht nur sehr gut abschneiden, sondern mit unseren Schulstrukturen mittlerweile Vorbild auch für andere Bundesländer sind.

Aber zurück zum Volksantrag. An vielen Stellen fehlen uns konkrete Regelungen und Vorhaben. Kurz drei Beispiele:

Erstens. Wie gestaltet sich der binnendifferenzierte Unterricht ganz praktisch, wenn ab Klassenstufe 5 Schüler innerhalb einer Klasse jeweils nach ihrem eigenen Niveau unterrichtet werden sollen? Es ist bereits jetzt häufig so, dass Lehrkräfte an ihre Grenzen stoßen, weil sie in großen Klassenverbänden mit zunehmender und vor allen Dingen bedingungsloser Integration und Inklusion alleingelassen werden. Realität und Praxis zeigen uns, dass das Leben anders aussieht.

(Beifall bei der AfD)

Zweitens. Wie kann beispielsweise sichergestellt werden, dass die Anforderungen bzw. eingebrachten Leistungen für das Abitur vergleichbar mit denen eines Gymnasiums sind, wenn sich Gemeinschaftsschulen zwar am sächsischen Lehrplan orientieren, aber von den Stundentafeln abweichen können? Hier möchten wir klar definierte Regeln, die Schüler aus den bisherigen Schulformen nicht benachteiligen.

Drittens. Warum gelten für Schüler aus Gemeinschaftsschulen keine Bildungsempfehlungen für den entsprechenden Weg zu einem Schulabschluss? An diesem Punkt sind uns bereits die derzeitigen Regelungen im Schulgesetz, wonach Eltern auf Empfehlung der Schule selbst entscheiden können, nicht ausreichend genug. Wir brauchen wieder eine verbindliche Bildungsempfehlung der Schule – nicht nur, um Frust und unnötige Überforderung bei Schülern zu vermeiden, deren Begabung in anderen Bereichen liegt.

Einer zunehmenden Akademisierung ist dementsprechend entgegenzuwirken. Denn was bringt es einem Absolventen mit einer schlechten Abiturnote, wenn er sein Naturwissenschaftsstudium bereits nach dem 2. Semester aufgeben muss, weil er den Anforderungen nicht gewachsen ist? Wäre es nicht sinnvoller und vor allem nachhalti

ger für den Wirtschaftsstandort Sachsen, wenn wir junge Menschen bereits in der Schule motivieren, einen handwerklichen Beruf zu erlernen, damit sie ihr Geschick und ihre Kreativität in ein Produkt oder eine Dienstleistung einfließen lassen können?

(Beifall bei der AfD)

Auch wir werden hier aus unserer Sicht Notwendiges als Änderungsvorschläge einbringen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Hahn. Wir kommen jetzt zur Fraktion DIE LINKE. Frau Neuhaus-Wartenberg, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Doreen Taubert; in der Sächsischen Verfassung steht nicht „alles Gute kommt von oben“, dort steht: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Man kann jetzt nicht behaupten, dass sich die Regierung in den letzten Jahren darauf eingelassen hätte, aber was nicht ist, kann ja noch werden.

Es ist ein historischer Erfolg, dass nach mehr als 15 Jahren ein Volksantrag den Landtag erreicht hat. Jenseits davon, dass das ein Hoffnungszeichen für die Demokratie ist, ermutigt es auch dazu, der Volksgesetzgebung wieder Leben einzuhauchen. Ich bin stolz auf alle, die dazu beigetragen haben, und bedanke mich für das breite Engagement vor allem auch bei meinen Genossinnen und Genossen, die knapp die Hälfte der Unterschriften gesammelt haben.

(Beifall bei den LINKEN)

Ohne den Volksantrag hätte es in den Koalitionsverhandlungen keinen Druck für unser breit getragenes Anliegen gegeben, die Gemeinschaftsschule in Sachsen zu ermöglichen. Mehr als 50 000 Menschen haben diesen bildungspolitischen Fortschritt eingefordert, zwei Drittel der Bevölkerung wollen ihn.

Aber nein: Da scheint der Koalition das Hemd näher als der Rock zu sein. Welch glanzvollen Auftakt hätte sie hinlegen können, hätte sie gesagt: Ja, wir nehmen zwar einige juristische Anpassungen vor, setzen aber um, was die Antragsteller vorschlagen. Dann wäre klar gewesen, dass in Sachsen ein neuer Wind weht. Doch nein, mit der CDU geht das nicht. Ihnen scheint nicht wichtig, was pädagogisch vernünftig und was für die Kinder und Jugendlichen gut wäre.

(Zuruf von der CDU: Die einen sagen so, die anderen so!)

Sie denken daran, was Sie Ihrer Anhängerschaft vermitteln können, nachdem Sie durch den Atomausstieg, die Aussetzung der Wehrpflicht und die Ehe für alle schon mehrere ideologische Bastionen geräumt haben. Sie wollen den Gemeinschaftsschulen das Leben so schwer

wie möglich machen, wenn Sie schon deren Einführung schlucken müssen.

(Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz)

Herr Piwarz, dass Sie auf der Albernheit bestehen, einen Teil dieser Schulen „Oberschule plus“ zu nennen, zeigt Ihre Hilflosigkeit. Wahrscheinlich werden wir bald darüber reden, wie und warum das alles nicht geht.

Das Bündnis stellt fest – ich zitiere –: „Die Gründung von Gemeinschaftsschulen soll nicht … auf niedrigschwellige und unbürokratische Weise überall dort, wo alle Beteiligten dies wollen, ermöglicht werden. Vielmehr wird sie mit Hürden versehen, die eine vor Ort gewollte Schulgründung deutlich erschweren oder teilweise unmöglich machen. Die Verantwortung für diese vertanen Chancen liegt bei der CDU.“

Wir als LINKE hingegen streiten seit vielen Jahren für längeres gemeinsames Lernen. Warum soll nicht auch bei uns in Sachsen gelingen, was die CDU in Thüringen ermöglicht hat?

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!)

Sachsen würde mit der Gemeinschaftsschule den internationalen Standard erreichen. Die Praxis in den anderen Ländern widerlegt bei ehrlicher wissenschaftlicher Betrachtung den Einwand, dass eine individuelle Förderung dabei nicht möglich wäre. Diese fehlt heute aber an vielen Stellen.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Der Volksantrag will keinen Systemsturz, nein. Doreen Taubert hat recht: Was hier vorliegt, ist ein Kompromiss. Die Gemeinschaftsschule soll zur gleichberechtigten weiteren Schulart werden. Die Akteure vor Ort sollen selbst entscheiden, ob sie eine solche Schule gründen. Die Schülerinnen und Schüler lernen dann auch nach der 4. Klasse gemeinsam und werden nicht mehr frühzeitig auseinandergerissen. Damit ginge es dann nicht mehr um Versagensängste, sondern um eine stabile Lernumgebung.

Am Ende sind alle Abschlüsse möglich. Alle können alles erreichen, wenn die Leistung stimmt. In Ihrem hoch gelobten gegliederten Schulsystem, das inzwischen gefühlt 100 Jahre alt ist, klappt das eben oft nicht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir müssen aber auch über die altertümlichen Regeln, die der Freistaat den Initiatoren von Volksanträgen zumutet, reden. Normalerweise stehe ich persönlich sehr auf das Altertum und die Antike, nur eben nicht in diesem Fall. Für den aktuellen Volksantrag wurden mehr als 600 Kilogramm Papier bedruckt. Die Unterschriften sind frei zu sammeln, ohne den Zugriff auf staatliche Stellen wie Rathäuser. Die Initiatorinnen und Initiatoren müssen die Listen zu den Kommunalverwaltungen schleppen, damit sie bestätigt werden. Zum Dank dürfen sie dann noch alle Unterschriftenbögen per Hand nummerieren und für die Verwaltung in einer riesigen Tabelle erfassen. Das ist doch nur noch peinlich.

Meine Damen und Herren von der CDU, zeigen Sie den Leuten, dass Sie die demokratische Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land und ihre gleichberechtigte Teilhabe wirklich fördern wollen.

Nehmen Sie Ihre Koalitionspartner, die diesen Volksantrag seit Anbeginn unterstützen, nicht in Geiselhaft für Ihr Ziel, die flächendeckende Einführung von Gemeinschaftsschulen zu verhindern oder allenfalls Leuchtturmschulen zuzulassen. Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung dafür übernehmen, dass der Volksantrag mit unseren Stimmen den Landtag unverändert passiert, denn es geht allen Beteiligten nicht nur darum, wie wir zukünftig gemeinsam lernen wollen, sondern vielmehr darum, wie wir zukünftig gemeinsam leben wollen.