Nehmen Sie Ihre Koalitionspartner, die diesen Volksantrag seit Anbeginn unterstützen, nicht in Geiselhaft für Ihr Ziel, die flächendeckende Einführung von Gemeinschaftsschulen zu verhindern oder allenfalls Leuchtturmschulen zuzulassen. Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung dafür übernehmen, dass der Volksantrag mit unseren Stimmen den Landtag unverändert passiert, denn es geht allen Beteiligten nicht nur darum, wie wir zukünftig gemeinsam lernen wollen, sondern vielmehr darum, wie wir zukünftig gemeinsam leben wollen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg. Wir kommen nun zur Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Frau Melcher, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Doreen Taubert, das ist ein historischer Moment – man will sagen: eine Sauerstoffzufuhr für dieses Hohe Haus. Dass wir heute über den Volksantrag zur Einführung der Gemeinschaftsschule debattieren, verdanken wir dem unermüdlichen Engagement des Bündnisses „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“. Stellvertretend für das Bündnis richte ich heute daher meinen Dank an Doreen Taubert und Burkhard Naumann – vielen Dank.
Mein Dank gilt aber auch all denjenigen, die bei Wind und Wetter auf der Straße ehrenamtlich über 50 000 Unterschriften gesammelt haben. Nicht nur die große Anzahl der Unterschriften, auch diverse Umfragen zeigen, dass eine große Mehrheit in Sachsen längeres gemeinsames Lernen möchte.
Diese Zustimmung in der Bevölkerung freut mich außerordentlich, denn meine Fraktion setzt sich seit Langem für die Einführung der Gemeinschaftsschule in Sachsen ein. Dass wir künftig die Gemeinschaftsschule in unserem Schulgesetz wiederfinden, ist für uns BÜNDNISGRÜNE ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit in Sachsen.
Auch ich habe Unterschriften gesammelt, in Leipzig und in ganz Sachsen, denn ich erlebe gerade hautnah, was es bedeutet, wenn Kinder im Alter von zehn Jahren getrennt werden. Mein Sohn geht im Leipziger Osten auf eine Grundschule, eine Grundschule mit den geringsten Bildungsübergängen. Er besucht dort gerade die
4. Klasse, und genau in diesen Tagen entscheidet sich, welche Freunde er auf dem Gymnasium wiedersehen wird und welche nicht. Leider ist schon jetzt klar, dass er Elias und Malte wohl wiedersehen wird, aber nicht Agit, Duy,
Kübra, Stella oder Gia Bao. Noch immer bestimmt die soziale Herkunft die Bildungslaufbahn vieler Kinder. Deswegen müssen wir endlich Gemeinschaftsschulen ermöglichen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Viele Schulexpertinnen und Schulexperten loben Gemeinschaftsschulen als Motor sozialer Integration. Gemeinsames Lernen hat den Vorteil, dass in einer Lerngruppe Kinder mit unterschiedlichen Begabungen und Interessen zusammenkommen. Sie können miteinander und voneinander lernen. Mit Gemeinschaftsschulen kann eine soziale Durchmischung gelingen. Sie beugen einer Selektion im Alter von zehn Jahren vor.
Des Weiteren sorgt die frühere Leistungsauslese der Schülerinnen und Schüler nach der 4. Klasse in vielen Familien für erheblichen Druck. Trotz Entschärfung der Bildungsempfehlung bleibt der Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule ein erheblicher Einschnitt.
An der im Alter von zehn Jahren getroffenen Entscheidung ändert sich auch im Verlauf der Bildungsbiografie nicht mehr viel. Es ist belegt, dass die einmal vollzogene Aufteilung von Kindern auf eine abschlussbezogene Schulform im Nachhinein kaum mehr umkehrbar ist. Damit wird bereits bestehende soziale Benachteiligung weiter verfestigt.
Umso mehr begrüße ich, dass wir uns als Koalition auf den Weg machen werden, längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen. Für uns GRÜNE ist die heutige erste Beratung ein freudiger Moment. Er bestätigt die harte Arbeit des Bündnisses. Deshalb abschließend noch einmal meinen Dank an das gesamte Bündnis.
Herr Präsident, vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Taubert, wenn in Sachsen 50 000 Bürgerinnen und Bürger einen Volksantrag zur Einführung einer Gemeinschaftsschule einreichen, dann sind wir, die wir hier in der Politik tätig sind, in der Verantwortung, uns mit diesem Wunsch ganz ernsthaft und intensiv auseinanderzusetzen. Das tun wir, und ich freue mich, dass diese Debatte und diese Aussprache heute hier stattfinden, obwohl das bei ersten Beratungen nicht selbstverständlich ist. Wir sind als SPD Teil des Bündnisses gewesen und gemeinsam mit den GRÜNEN jetzt sozusagen in einer gewissen Sonder- oder Doppelrolle, die auch für uns bemerkenswert und eine Herausforderung ist.
Wir haben Unterschriften gesammelt, wir haben den Kompromiss im Bündnis herbeigeführt, mitgetragen, und wir haben jetzt – wir waren Bündnispartner mit der LINKEN – im Unterschied zu der LINKEN die Aufgabe
und gleichzeitig auch die Möglichkeit umzusetzen, was in Sachen Gemeinschaftsschule in Sachsen gemacht werden kann. Warum haben wir uns dafür entschieden, Teil des Bündnisses zu sein? Weil wir an der Gemeinschaftsschule neben vielen anderen Punkten, die alle schon genannt wurden, etwas ganz besonders wertvoll finden: Die Gemeinschaftsschule ist eine Schule der Vielfalt, eine Schule für alle. Dass in unserer Gesellschaft Vielfalt etwas Normales, etwas Alltägliches ist, dass wir sie nicht wegsortieren können, sondern dass es im Gegenteil sinnvoll ist, sie als Motor zu begreifen, weil sie uns alle gemeinsam weiterbringt – das ist der Kerngedanke von Gemeinschaftsschulen, der uns so gefällt und der uns auch im Engagement antreibt.
Was heißt das? Das heißt, dass die Gemeinschaftsschule eine Schule für alle ist, in der jedes Kind individuell gefördert wird. Alle Lernziele und Aufgaben werden auf das persönliche Lernniveau abgestellt. Alle Kinder sitzen in einer Klasse. Durch den binnendifferenzierten Unterricht geht trotzdem niemand verloren, weder der Überflieger, der sich langweilt, noch derjenige, der vielleicht nicht ganz so schnell hinterherkommt. Jeder bekommt sein eigenes Tempo und seine eigenen Herausforderungen. Dieser Schlüssel zum Gelingen der Gemeinschaftsschule, der binnendifferenzierte Unterricht, ist der Schlüssel zu guter Bildung generell. Das wissen wir auch aus vielen Studien und Untersuchungen. Binnendifferenzierung trägt dazu bei, die Unterrichtsqualität zu erhöhen und den Bildungserfolg für Kinder gelingen zu lassen. Deshalb brauchen wir Binnendifferenzierung auch in jeder Schulart.
Das ist der Punkt, bei dem ich immer gern sage: Wir dürfen auch nicht Gefahr laufen, die Gemeinschaftsschule zu überhöhen. Das Wohl und Wehe des sächsischen Schulsystems hängt nicht an der Gemeinschaftsschule, weder wird es durch die Gemeinschaftsschule zu neuen Höhenflügen aufbrechen, noch wird es ohne die Gemeinschaftsschule untergehen. Das Wohl und Wehe des sächsischen Bildungssystems hängt an der Unterrichtsqualität.
Das ist auch das, was uns Frau Prof. Stanat, die Direktorin des IQB, in den Kultusblog geschrieben hat. Diese Unterrichtsqualität, die Binnendifferenzierung ist auch schon seit 30 Jahren Aufgabe aller Lehrkräfte. In unserem Schulgesetz heißt es im § 1, Erziehungs- und Bildungsauftrag: „Jedes Kind ist nach seinen Fähigkeiten und seinen Neigungen zu unterrichten.“ Das Tolle an der Gemeinschaftsschule ist, dass die Gemeinschaftsschule uns die Illusion nimmt, die wir im normalen Schulsystem
haben, dass man Kinder nach ihren Fähigkeiten und Neigungen sortieren könne. Deshalb halten wir es für richtig und gut, die Gemeinschaftsschule in Sachsen einzuführen.
Aus unserer Sicht ist der pragmatische Weg, der im Volksantrag schon beschrieben wird, derjenige, wie man diese Schule am besten behandeln sollte. Überall dort, wo alle es wollen, wird sie eingeführt. Überall dort, wo Vorbehalte bestehen, versuchen wir, in der bestehenden Schulart die Unterrichtsqualität zu erhöhen und Binnendifferenzierung zu erreichen. Mit so einem pragmatischen Verständnis werden wir in den kommenden Wochen in das Verfahren gehen. Es ist uns sehr wichtig, dass die Grundidee der Gemeinschaftsschule, wie sie im Volksantrag beschrieben ist, mit allen Facetten bestehen bleibt. Gleichzeitig halten wir es für richtig, auch miteinander darüber zu diskutierten, welche Probleme manche befürchten und welche Kompromisse wir schließen müssen, um diese Befürchtungen zu zerstreuen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion der kommenden Wochen.
Vielen Dank, Frau Friedel. Somit hätten alle Fraktionen zum Volksantrag gesprochen. Nun könnte die Staatsregierung sprechen, wenn gewünscht. – Das sehe ich nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Schule und Bildung zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Somit ist diesem Antrag auf Überweisung einstimmig stattgegeben worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Noch einmal recht herzlichen Dank, Frau Taubert.
Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE. Frau Nagel, bitte schön.
Wohnen ist eine der drängendsten sozialen Fragen unserer Zeit. In Zeiten der Niedrigzinspolitik werden Immobilien zu attraktiven Anlagemöglichkeiten, und dies nicht vor allem für die, die ihre geringe Altersvorsorge aufbessern wollen, sondern zunehmend für profitorientierte oder gar börsennotierte Unternehmen.
Unter explodierenden und steigenden Mieten leiden vor allem die Menschen. Sachsen ist ein Land der Mieterinnen und Mieter. Zwei Drittel der Sächsinnen und Sachsen wohnen zur Miete. Es ist kein Geheimnis, dass stark steigende Mieten, vor allem im Neubau und bei Neuvermietung, vor allem ein Problem der Großstädte sind. Laut Sozialreport der Stadt Leipzig stiegen die Angebotsmieten in Leipzig zwischen 2013 und 2018 um 30 %, in neueren Wohngebäuden sogar um fast 50 %. Die derzeit in vielen Vierteln der Stadt aufgerufenen Kaltmieten im Neubau beginnen in der Regel bei circa 10 Euro pro Quadratmeter kalt. In Dresden gestaltet sich das Bild ähnlich. In der städtischen Bürgerinnen- und Bürgerumfrage 2018 wurden steigende Mieten noch vor Pegida als gravierendstes Problem wahrgenommen. In beiden Städten müssen bis zum Jahr 2025 jeweils 10 000 Sozialwohnungen entstehen, um die Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.
Das ist sicher noch niedrig gestapelt. Auch aus kleineren Städten und Landkreisen Sachsens sind bereits Bedarfsmeldungen zu vernehmen. Dabei ist gerade die Stadt Leipzig besonders gebeutelt. Im Jahr 2015 fielen in Leipzig mit einem Schlag über 20 000 Wohnungen aus den Belegungsbindungen.
Erst im Jahr 2017 konnte sich die Staatsregierung dazu durchringen, wieder eine Förderrichtlinie für die soziale Wohnraumförderung aufzulegen. Die Bundesmittel, die Sachsen für sozialen Wohnungsbau bekam, wurden bis dahin und auch fortfolgend zweckentfremdet eingesetzt – Eigenheime auf dem Land statt Sozialwohnungen in den Städten. Diese Praxis moniert inzwischen sogar Bundesbauminister Horst Seehofer, den ich für gewöhnlich nicht zitiere, und fordert die Länder auf, die Bundeszuweisungen mit eigenen Mitteln aus dem Haushalt aufzustocken.
Wir können den Berichten aus Dresden und Leipzig entnehmen, wie schleppend die Errichtung der neu geförderten Wohnungen vonstattengeht. Man kann sie in Leipzig an ein paar Händen abzählen. Der Leidensdruck von Menschen, die im Sozialleistungsbezug sind, von Menschen mit geringem Einkommen, für Alleinerziehende, für große Familien oder für Rentnerinnen und Rentner wird dagegen immer größer. Wohnen ist ein elementares Bedürfnis und kann durch kein Ersatzgut substituiert werden.
Die Wohnraumversorgung ist aufgrund der hohen Bedeutung Bestandteil der Daseinsvorsorge und auch in unserer Sächsischen Verfassung als Staatsziel verankert. Wie Sie wissen, ging im Zuge der Föderalismusreform im Jahr 2007 die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Wohnungswesens auf die Länder über. Der Freistaat Sachsen handelt in diesem elementaren Bereich aber trotzdem „stiefmütterlich“, so muss man es nennen.
Hieran knüpft unser Gesetzentwurf. Kurz und knapp gesagt: Wir möchten vom Prinzip der Förderrichtlinienlogik weg. Wir möchten Klarheit, Rechtsverbindlichkeit und eine gesetzliche Grundlage für die soziale Wohnraumförderung in Sachsen. Wir möchten eine aktive staatliche Wohnungspolitik.
Wir bringen deshalb wieder ein Gesetz in das Verfahren, welches wir bereits am Ende der vergangenen Legislatur eingebracht hatten. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass die neue Koalition die positiven Zeichen, die wahrlich im Koalitionsvertrag zum Thema Wohnraumversorgung zu finden sind, auf eine vernünftige Basis stellen möchte. Wir machen Ihnen quasi ein Angebot: Mit der Beschlussfassung des Landtages über den vorliegenden Gesetzentwurf zöge der Freistaat Sachsen mit der Gesetzgebung in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gleich.
Der Gesetzentwurf – ich will das knapp benennen – hat drei Schwerpunkte. Der erste Schwerpunkt liegt in der Verstetigung der sozialen Wohnraumförderung auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage. Der zweite Schwerpunkt liegt auf der Anhebung der Einkommensgrenzen zum Bezug eines Wohnberechtigungsscheines. Drittens schlagen wir die Einführung eines sächsischen Wohnraumberichtes vor.