Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE. Das Wort erhält Herr Kollege Gebhardt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anfang Juni beschlossen SPD, GRÜNE, FDP und CDU/CSU im Bundestag ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro. Mit dieser enormen Summe sollen Fehlstellungen innerhalb der
Bundeswehr beseitigt werden, so die Begründung. Man kann es auch anders formulieren. Damit sollen die jetzt schon enormen Rüstungsausgaben in den nächsten Jahren am laufenden Haushalt vorbei weiter erhöht werden, obwohl schon jetzt viel Geld in Beraterverträgen und fehlgeschlagenen Beschaffungsprojekten versickert. Mehr Geld bringt nicht automatisch die richtigen Entscheidungen. Ich erinnere dabei an die erst teuer sanierte und dann geschlossene Jägerkaserne in Schneeberg.
Wir als Linksfraktion haben keinen Zweifel daran gelassen, dass wir diese Entscheidung und diesen Zweck für falsch halten, auch weil dieses Sondervermögen der Zivilbevölkerung und den ukrainischen Streitkräften, die ihr Land mit allem Recht verteidigen, aktuell gar nicht hilft. Der Zweck ist falsch, aber das Mittel ist an sich legitim.
Der Staat sichert sich mit Krediten seine Handlungsfähigkeit, um Ziele zu erreichen, die er mit dem normalen Staatshaushalt nicht erreichen kann. So wird die Schuldenbremse im Verfassungsrang umgangen, die diese Parteien sonst immer als Monstranz finanzpolitischen Verantwortungsgefühls vor sich hergetragen haben, und gleichzeitig wird ein neuer Verfassungsrang geschaffen.
Wir haben uns als Linksfraktion gesagt, was die im Bundestag in Berlin können, das können wir im Sächsischen Landtag in Dresden auch. In Sachsen gibt es die Schuldenbremse mit Verfassungsrang ebenfalls, und eigentlich stellen wir immer wieder fest, dass uns das Korsett der Schuldenbremse einschnürt und die Luft zum Atmen bzw. zum Handeln nimmt. Das finden zumindest zwei von drei Koalitionspartnern auch, wie wir gestern Abend hören konnten. In Sachsen sitzt dieses Korsett besonders fest. Wäre unser Staat ein menschlicher Körper, dann wäre er spätestens jetzt blau angelaufen. Ihm darf aber nicht die Luft ausgehen. Deshalb ist das Wort Schuldenbremse falsch. Gebremst werden staatliche Investitionen, gebremst werden staatliche Schritte hin zu mehr Gerechtigkeit und Solidarität. Daher lautet der richtige Begriff aus unserer Sicht Solidaritätsbremse. Wo die Solidaritätsbremser sitzen, wissen wir zu gut. Sie sitzen seit über 30 Jahren am
sächsischen Regierungstisch gemeinsam mit der schwarzen Null und erklären, was alles nicht geht. Bisher kam immer heraus, dass Sie zwar betriebswirtschaftlich, aber nicht volkswirtschaftlich denken wollen oder können.
Wir als Linksfraktion wollen, dass der Landtag ein Sondervermögen mit Verfassungsrang von bis zu 5 Milliarden Euro errichtet. Das Ministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt soll es verwalten und diese Kreditermächtigung außerhalb der Kreditregeln gemäß Artikel 95 der Landesverfassung nutzen können. Hinter diesem richtigen Mittel steht, anders als beim Aufrüstungssondervermögen, ein sinnvoller Zweck: soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit herzustellen. Als der Landtag 2013 die Landesverfassung änderte, wurde auf Drängen der Linksfraktion der soziale Ausgleich als Haushaltsprinzip verankert – neben den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie den Erfordernissen des gesamtgesellschaftlichen Gleichgewichts. Das gilt unabhängig vom geforderten Sondervermögen für den gesamten Etat. Allerdings wissen wir inzwischen, dass für diesen sozialen Ausgleich – dazu gehören grob formuliert auch Hilfsleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen – Mittel außerhalb des Staatshaushaltes erforderlich sind.
Immer wieder kommt es zu Krisen und Naturereignissen, die sich der Kontrolle des Freistaates Sachsen entziehen und die von niemandem direkt verschuldet worden sind. Deren Folgen müssen dennoch bewältigt werden. In der Corona-Pandemie ist ein Sondervermögen eingerichtet worden. Ohne diesen Fonds wären wir, das ist meine vollste Überzeugung, mit noch viel größeren sozialen und volkswirtschaftlichen Schäden durch die ersten Pandemiejahre gekommen. Andere denkbare Krisen sind Naturkatastrophen, wie die Waldbrände in diesem Jahr. Wir haben erlebt, wie schnell es notwendig ist, konkret zu helfen, aber auch finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um soziale Schieflagen aufzufangen.
Angesichts all dieser Krisen und Naturereignisse, die wir in den letzten Jahren auch hier in Sachsen erleben mussten, fordern wir vorausschauend, das legitime Mittel der Kreditaufnahme nutzbar zu machen. Das Sondervermögen für den sozialen Ausgleich soll in den kommenden Jahren zur Krisenbewältigung verfügbar sein. So können wir das Korsett der Schuldenbremse wenigstens etwas lockern, besser wäre es freilich, das Korsett ganz abzuwerfen.
Sie haben gestern Abend unseren Antrag, einen angemessenen sächsischen Hilfsfonds zur Bewältigung der Energiekrise aufzulegen, abgelehnt, weil die CDU die
Solidaritätsbremse ohne Rücksicht auf die sozialen Verluste verteidigt und SPD und GRÜNE der Meinung waren, es sei nicht verfassungsgemäß, was wir vorgeschlagen haben.
GRÜNE und SPD ließen ja in den letzten Wochen viele bunte Seifenblasen steigen, die CDU ließ sie nun alle zerplatzen. Stattdessen verkauft die Koalition die sowieso fälligen Landesbeteiligungen an den Bundesmaßnahmen als Erfolg und legt ein paar Milliönchen obendrauf, die absehbar nicht ausreichen werden. Der CDU ist die schwarze Null wichtiger als der soziale Frieden im Land.
Wir können politische und wirtschaftliche Krisen sowie Naturkatastrophen nur bedingt beeinflussen. Was wir als Freistaat Sachsen aber könnten, wäre, uns auf unvorhergesehene Ereignisse vorzubereiten. Das wollen wir mit unserem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Sozialausgleich im Verfassungsrang erreichen. Sie sollten diesem Gesetzentwurf nach Diskussion und Beratung demnächst zustimmen. Wie wollen Sie sonst den Menschen erklären, dass Sie kein zusätzliches Geld für einen sozialen Ausgleich, insbesondere in Härtefällen, mobilisieren wollen, aber im Bundesrat bereitwillig Milliardenkredite für
Aufrüstung abgesegnet haben? Letztendlich muss es darum gehen, dass das Leben für alle Menschen im Freistaat Sachsen auch bezahlbar bleibt.
Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf des Gesetzes zur Errichtung eines „Sondervermögens Sozialausgleich“ (Sächsisches Sozialausgleichsgesetz) an den Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu über-weisen.
Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist die Überweisung beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die AfD-Fraktion. Ich übergebe hierzu an Herrn Kollegen Barth von der AfD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Freistaat weist mit rund 35 % die niedrigste Wohneigentumsquote aller deutschen Flächenländer auf. Er ist damit das Schlusslicht im bundesdeutschen Vergleich. Deutschland gibt auch im europäischen Vergleich keine gute Figur ab.
Das heißt konkret: Während Luticia in ihrer Mailänder Villa schön auf die Scala sehen kann, schauen Martin und Petra in ihrer sächsischen Mietskaserne in die Röhre. Diesen Zustand gilt es dringend zu ändern.
Dabei ist jedes weitere Drehen an den Steuerschrauben, sei es auf Landes- oder auf Bundesebene, kontraproduktiv.
Deshalb sieht unser Gesetzentwurf auch eine dauerhafte Steuersenkung für den Grunderwerb in Sachsen vor. Dabei soll konkret beim Ersterwerb eines Grundstückes zu Wohnzwecken ab 1. Januar 2023 die Grunderwerbssteuer von 3,5 auf 1 % sinken. Die sächsischen Häuslebauer und Häuslekäufer würden daher voraussichtlich um 180 Millionen Euro entlastet. Sie sparen Nebenkosten, hätten in Zeiten steigender Bau- und Kreditzinsen mehr Eigenkapital für ihren Hausbau zur Verfügung. Das ist gerade jetzt wichtig, denn die Bauzinsen sind nicht einfach nur gestiegen, sie haben sich vervierfacht.
Neubauprojekte wurden bereits gestoppt. Der Immobilienmarkt befindet sich womöglich im härtesten Umbruch seit Jahrzehnten. Es fehlt auch immer mehr bezahlbarer Wohnraum.
Hier wollen wir mit unserem Gesetzentwurf gegensteuern. Wir wollen die Bindungswirkung des Grundeigentums gerade für junge Familien, gut ausgebildete Fachkräfte und Rückkehrer aus den alten Bundesländern neu entfachen. Wir wollen mit dem Gesetzentwurf nicht mehr und nicht weniger als die Attraktivität des Freistaates Sachsen als Wohn- und Lebensmittelpunkt steigern, indem wir die Mietabhängigkeit verringern.
Werte Kollegen! Der Gesetzentwurf ist mehr als ein politisches Statement für die Entlastung der Bürger. Er ist auch mehr als ein Wünsch-dir-was-Entwurf einer Oppositionsfraktion. Nein, der Gesetzentwurf ist ganzheitlich gedacht. Er formuliert ein klares Ziel, das lautet: steuerliche Entlastung des Ersterwerbs für Wohnzwecke beim Grundstückskauf. Er steht auch rechtlich und finanziell auf gesunden Füßen. Das ist mir, das ist uns als seriöse Oppositionspartei sehr wichtig.
(Beifall bei der AfD – Sören Voigt, CDU: Da müssen Sie selber lachen! – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)
Wir wollen den steuerlichen Ersterwerb zu Wohnzwecken fördern. Bei Ihnen sind aber sofort alle, die ein Haus bauen wollen, reich.
(Beifall bei der AfD – Marco Böhme, DIE LINKE: Gestern haben Sie … und heute wollen Sie den Wohnungsbau fördern!)