Protokoll der Sitzung vom 20.12.2022

Nun ziehen Sie also im Haushaltsplan für die nächsten beiden Jahre 250 Millionen Euro pro Jahr als eine globale Minderausgabe wieder ein. Im Vergleich zu den übriggebliebenen Geldern aus den Vorjahren erscheint uns dieser Betrag jedoch als zu gering. Fallen die Ersparnisse beim Personal – wie zu erwarten – höher aus, haben Sie einen größeren Spielraum, um im Haushaltsvollzug zusätzlich auftretende Ausgaben zu decken. Wir gehen davon aus, dass dieser Spielraum mindestens 100 Millionen Euro betragen wird. Das ist deutlich zu viel. Doch dazu mehr bei der Einbringung der Änderungsanträge.

Bei den Steuereinnahmen ist der Spielraum, den Sie sich genehmigen wollen, sogar noch unvergleichlich größer. Betrachten wir nicht nur den Gesamthaushalt, nehmen wir uns einfach die Umsatzsteuer vor: In diesem Jahr sollte die Umsatzsteuer 9,1 Milliarden Euro betragen. So war es geplant. Tatsächlich werden es nach neuesten Zahlen am Jahresende 11,1 Milliarden Euro sein, die wir im Bereich der Umsatzsteuer einnehmen. Aufgrund der anhaltend hohen Inflation – die die Bürger belastet, die staatlichen Kassen aber durchaus erfreut – ist auch in den nächsten beiden Jahren mit steigenden Einnahmen bei der Umsatzsteuer zu rechnen. Die Wirtschaftsweisen gehen davon aus, dass die Inflation in den nächsten Jahren durchschnittlich bei 7 % liegt und erst im Jahr 2025 wieder auf einen Betrag von unter 5 % zurückgeht.

Das Finanzministerium bleibt tatsächlich bei einem Ansatz der Umsatzsteuer im Durchschnitt bei 10,5 Milliarden Euro. Das sind also 700 Millionen Euro weniger in den beiden Haushaltsjahren, als sie der Freistaat Sachsen in diesem Jahr eingenommen hat. Dazu sage ich: Das ist Scharlatanerie, was hier gemacht wird. Es werden verminderte Steueransätze in den Haushaltsplan in Ansatz gebracht, und dann ist die Überraschung groß, wenn die Mehrwertsteuereinnahmen und die Lohnsteuereinnahmen höher sind. Oder erwarten Sie, Herr Vorjohann, etwa eine schwere Rezession von 3, 4 oder 5 %? Dann wäre diese Annahme durchaus gerechtfertigt. Das ifo Institut hat aber erst letzte Woche gesagt: Die Rezession scheint – so deuten es die aktuellen Zahlen an – nicht ganz so hoch zu sein. Wir werden im Jahresmittel eine Rezession von maximal minus einem Prozent erleben. Diese wird sich vornehmlich im ersten Halbjahr – mehr im Frühjahr als im Winter – abspielen, und wir werden im zweiten Halbjahr schon wieder auf einen Wachstumskurs einschwenken.

Wenn Sie solche neuen Informationen einfach mit einbeziehen, was bräuchten wir dann nicht, Herr Vorjohann? – Wir bräuchten keine Erhöhung der Grunderwerbsteuer, wir bräuchten keine Erhöhung der Wasserentnahmegebühren. Aber all das kann man Ihnen 20-, 30-, 40, oder 100-mal erzählen, das perlt wie an Teflon an Ihnen ab.

(Zuruf des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU)

Das, meine Damen und Herren, ist das, was dieser Regierungskoalition im Jahr 2024 erhebliche Spielräume für mögliche Wahlkampfgeschenke verspricht. Das kommt Ihnen im Jahr des Landtagswahlkampf 2024 gerade recht. Wir als AfD-Fraktion sagen aber: Das Budgetrecht ist das Königsrecht des Sächsischen Landtags. Deshalb erwarten wir, dass die Steuereinnahmen in realistischer Art und Weise in unserem Haushaltsplan in Ansatz genommen werden, aber nicht, dass hier gegaukelt wird.

Wir könnten mit realistischen Steuerschätzungen auch unseren Gesetzentwurf zur Senkung der Grunderwerbssteuer mitfinanzieren. Wir bräuchten nur einen geringeren Eingriff in die Rücklagen. Das muss doch auch in Ihrem Interesse sein, Herr Finanzminister. Offenbar sind aber die Fliehkräfte in der Koalition in eine andere Richtung unterwegs.

Meine Damen und Herren! Wir als AfD-Fraktion lehnen all diese Blankoschecks, die ich versucht habe, Ihnen aufzuzeigen, deutlich ab. Wir wollen mit unseren Änderungsanträgen Begrenzungen in den Haushaltsspielräumen vornehmen. Ganz wichtig ist uns: Wir wollen das Budgetrecht des Sächsischen Landtags stärken. Wir wollen die haushaltsrechtlich wichtigen Entscheidungen dort treffen, wo es die Sächsische Verfassung vorgesehen hat – und das ist hier im Sächsischen Landtag, meine Damen und Herren.

Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Vereinzelt Beifall bei der AfD)

Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht bitte Nico Brünler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es schon mehrfach gehört: Der Haushalt des Finanzministeriums ist in erster Linie ein reiner Verwaltungshaushalt. Wenn wir jetzt nicht über das Personal der Finanzämter sprechen wollen – selbst Kollege Barth, der sonst über nichts Anderes spricht, war nicht in Versuchung geraten –, dann gibt es zu dem Ministerium als solches nicht besonders viel zu sagen.

Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen und einige grundlegende finanzpolitische Fragen aufwerfen. Lassen Sie mich den Bogen dazu etwas weiter spannen. Sachsen ist nicht allein auf der Welt. In den USA und China werden mit den Chips Acts sowie bei Infrastrukturmaßnahmen und Technologieförderungen schwindelerregende Milliardensummen in den Umbau der Wirtschaft und der Infrastruktur investiert – und das im Übrigen kreditfinanziert. Auch in Deutschland ist Sachsen da nicht allein. Die Voraussetzung für die Ansiedlung energieintensiver Produktion ist immer häufiger die sichere Verfügbarkeit ökologischer Energie. Wer diesbezüglich nicht massiv investiert, stellt sich auch in der innerdeutschen Konkurrenz ohne Not an den Spielfeldrand.

Sie ahnen sicher, worauf ich hinaus will; denn an der aktuellen Entwicklung wird eines deutlich: Der neoliberale Nachtwächterstaat ist finanzpolitisch außerhalb von Sachsen ein Auslaufmodell.

Der wirtschaftspolitisch intervenierende Staat hat sich von Klima über Corona bis in die jetzige Energiekrise aufgrund von Russlands Überfall auf die Ukraine nicht nur selbst wieder auf die Speisekarte gesetzt, er wurde in weiten Teilen sogar gefuttert – auch von jenen, die in guten Zeiten zu staatlichem Rückzug aufriefen. Der Grund ist einfach und banal: Weil es gar nicht anders geht. Wenn wir darauf warten, dass uns die Märkte den Weg in den sozialökologischen Umbau weisen, dann wird das wahrscheinlich ähnlich erfolgreich sein wie das Warten auf den Bus in so manch ländlicher Region in Sachsen.

Warum sage ich das alles in einer Rede zu den Staatsfinanzen? Über hundert zivilgesellschaftliche Akteure – von DGB über Erwachsenenbildung bis Jugendhilfe und Kultur – fordern seit einem halben Jahr das Ende oder zumindest eine grundlegende Reform der Schuldenbremse im Freistaat. Es geht dabei um Tilgungsfristen, Investitionsklauseln und sehr viele technische Fragen. Wenn wir es auf den Punkt bringen: Die Schuldenbremse in Sachsen – so, wie sie formuliert ist – ist eine der Ursachen, warum wir in diesem Doppelhaushalt anfangen, den Corona-Fonds zu tilgen. Wenn wir Geld brauchen, um den Corona-Fonds zu tilgen, brauchen wir andere Einnahmen. Mit anderen Worten: Die jetzige Schuldenbremse ist eine der Gründe, warum wir im Moment Steuern erhöhen.

Es geht im Kern aber noch um etwas Anderes. Wir werden heute am Ende dieser Haushaltsverhandlungen einen rechtskonformen Haushalt haben. Um diesen wurde hauptsächlich hinter den Kulissen schwer gerungen. Das Prozedere wiederholen wir alle zwei Jahre. Der notwendige Aufbruch bleibt aber aus.

Wenn man jedes Mal die gleiche Versuchsanordnung wählt, wird sich am Ergebnis nichts ändern. Die Befürworter der Schuldenbremse führen immer wieder an, dass diese ja atme und man Ausnahmen machen könne, so wie wir es auch bei Corona gesehen haben. Aber nein, eine Regelung ist nicht deswegen automatisch gut, weil man sie auch umgehen kann. Vielmehr sollte das Anlass sein, die Sachdienlichkeit der Regel zu überdenken.

Der Wirtschaftsweise Achim Truger wies nicht erst dieses Mal, sondern bereits zu den letzten Haushaltsverhandlungen darauf hin, dass weite Teile der sächsischen Politik geradezu besessen sind von der Angst vor Staatsverschuldung und davor, eine abenteuerlich strenge Umsetzung der Schuldenbremse ins Landesgesetz geschrieben zu haben. Damit muss Schluss sein; denn wir stellen uns damit sowohl langfristig im internationalen als auch im innerdeutschen Vergleich völlig ohne Not selbst ein Bein.

Wenn wir also in zwei Jahren zur Abwechslung mal über einen Zukunftshaushalt reden wollen und nicht über die Verwaltung des Status quo, dann sollte die Abschaffung der Schuldenbremse bei der Regierungskoalition der wichtigste Neujahrsvorsatz werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir über die Schulden und das Vermögen des Staates sprechen, dann müssen wir auch noch auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen, der unsere Landesfinanzen in hohem Maße prägt. Es geht mir um die Sondervermögen und Nebenhaushalte sowie deren Auswirkungen. Ich hatte den Corona-Fonds bereits angesprochen. Wir haben auf der einen Seite den Rechtsgrundsatz der Budgethoheit des Landtags, der sich auf die Haushaltsansätze bezieht. Auf der anderen Seite wird dies aber durch Nebenhaushalte permanent untergraben. Von vielen dieser Nebenbaustellen war in den letzten zwei Tagen nie die Rede: Finanzgrundstücke, Staatsbetriebe oder Sondervermögen wie bei den Hochschulen.

Diese sind natürlich für die Staatsregierung sehr bequem. Das verstehe ich. Sie helfen genau wie Fonds das Problem zu lösen, welches mit Doppelhaushalten grundsätzlich verbunden ist. Man muss nicht so genau planen, was und wo investiert werden soll bzw. man kann es auf zwei Jahre im Vorgriff zum Teil nicht, wenn wir ehrlich sind. Insofern ist man flexibel. Die Kehrseite aber ist: Das Parlament bleibt in der Regel außen vor.

Das betrifft nicht nur die Frage der Mittelverwendung. In weiten Bereichen ist den meisten Abgeordneten nicht einmal klar, welche Nebenhaushalte es überhaupt gibt – geschweige denn, was im Detail in ihnen steckt. Letzteres wird von der Staatsregierung, zumindest gegenüber der Opposition, möglichst im Nebulösen gehalten.

Unserer Auffassung nach sind jedoch alle Investitionen in den Haushalt aufzunehmen. Diese Kritik haben wir schon immer vorgebracht und dabei bleiben wir. Nebenhaushalte führen zu Intransparenz und sind der parlamentarischen Steuerung und Kontrolle entzogen. Die Projekte und Ideen müssen sich der parlamentarischen öffentlichen Auseinandersetzung stellen.

Anders gesagt: Wenn wir heute den Doppelhaushalt beschließen, haben wir über einen großen Teil der sächsischen Finanzen nie gesprochen. Das führt viele unserer Debatten der letzten beiden Tage letztendlich ad absurdum.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Danke schön, Nico Brünler, für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte, Franziska Schubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich in meiner Rede gerne auf die Einzelpläne 14 und 15 konzentrieren. Ich freue mich zunächst, dass wir mit diesem Haushalt 2023/2024 die Aufgabenwahrnehmung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen um einen wesentlichen und wichtigen Aspekt erweitern. Es ist nicht so, dass im Heimatland von Carlowitz die Nachhaltigkeit kein Begriff wäre. Allerdings wurde unter anderem die sächsische Nachhaltigkeitsstrategie im Finanzbereich noch nicht konsequent und stringent erfüllt. Der Staat und seine Ausgaben können allerdings eine große Lenkungswirkung entfalten. Darum ist es wichtig, politisch entsprechend zu steuern.

Öffentliches Geld muss dem Gemeinwohl dienen und darf nicht eingesetzt werden, um zu schaden. Das gilt für Umwelt und Mensch gleichermaßen. Ein Beispiel dafür ist, wie wir zum Beispiel unser Geld anlegen. Beim Generationenfonds hat es bereits ein Umdenken gegeben.

Ein weiterer großer Hebel kommt jetzt hinzu. Das ist der gesamte staatliche Bau, der im Einzelplan 14 veranschlagt ist. Lieber Herr Kollege Brünler, es stimmt nicht, dass sich nichts ändert. Es ändert sich sehr wohl etwas; denn es geht insbesondere beim staatlichen Bau darum, zukünftig Kosten und Ressourcen zu sparen. Allein durch den Einsatz von Fotovoltaikanlagen kann der Freistaat unmittelbar durch selbst erzeugten Strom sparen und die Klimabilanz der Landesverwaltung verbessert.

Wir haben beim Finanzministerium daher nachgefragt, wie es um die Stromversorgung des Freistaates bestellt ist. Bis jetzt kommt nicht einmal 1 % des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien. Der Anteil ist verschwindend gering. Der Freistaat Sachsen hat, das ist vielleicht interessant, einen Energieverbrauch von 750 000 Megawattstunden. 294 938 Megawattstunden sind elektrische Energie. Davon sind gerade einmal 268 Megawattstunden aus erneuerbaren Energien. Das ist Solarstrom und macht 0,036 % aus.

Wir sollten aber alle ein pragmatisches Interesse daran haben, mehr Unabhängigkeit ins System zu bringen und zukünftig Kosten zu senken; denn je mehr Energieimporte und fossile Energieträger wir durch erneuerbare Energie ersetzen, desto unabhängiger werden wir.

Der landeseigene Staatsbetrieb für Immobilien- und Baumanagement bekommt mit diesem Haushalt nun den Auftrag und den finanziellen Rahmen, 2023 sämtliche landeseigenen Dächer und Fassaden auf Eignung für Fotovoltaik und Solarthermie zu prüfen. Das gilt auch für alle Parkplatz- und Freiflächen. Im Einzelplan 14 gibt es dazu ab 2023 einen wirklich wichtigen und strukturell eingreifenden, neuen Globalvermerk. Hier geht es um nichts weniger, als die Vorbildwirkung und Verantwortung als öffentlicher Bauherr.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Festgeschrieben wird das Ziel, bis 2040 weitgehende Klimaneutralität in Sachsen zu erreichen. Die Arbeitsgrundlagen sind das sächsische Energie- und Klimaprogramm sowie die Kriterien des Bewertungssystems nachhaltiges Bauen des Bundesbauministeriums. Wir erwarten, dass diese Kriterien angewendet werden und wir in diesem Bereich einen signifikanten Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaneutralität schaffen. Die Aufträge der öffentlichen Hand kommen nicht zuletzt den Handwerkern im Lande zugute. Das, meine Damen und Herren, ist antizyklisches Handeln, das wir brauchen, um gegen die Krise zu arbeiten.

Der Einzelplan 15 umfasst die allgemeine Finanzverwaltung, und neben den Einnahmen und Versorgungen sind hier die staatlichen Beteiligungen im Kapitel 15 21 veranschlagt. Teil der Beteiligung ist die Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen GmbH. Nachdem im Großen Garten in Dresden wegen langanhaltender Dürreperioden mehr als 600 Bäume gefällt werden müssen – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen –, ist klar, dass die einzigartigen Charaktere der sächsischen Gartendenkmale gefährdet sind. Auch hier muss die Klimaresilienz der Gartenanlagen insgesamt erhöht werden. Daran arbeiten wir. Für diese klimawandelbedingten Mehrausgaben, den Erhalt sowie die klimawandelangepasste Ausstattung und Pflege werden in den nächsten zwei Jahren zusätzlich 750 000 Euro bereitgestellt.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Und warum? – Weil wir als BÜNDNISGRÜNE schützen wollen, was wir lieben. Das gehört zu unserem Verständnis von Heimat klar dazu.

Zusammenfassend möchte ich sagen: Im Bereich der öffentlichen Finanzen werden wir mit diesem Haushalt deutlich nachhaltiger in Sachsen, und das wird sich für die Staatsfinanzen auszahlen. Für diesen Richtungswechsel bitte ich Sie um breite Zustimmung.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Das war Franziska Schubert für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Dirk Panter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gerne einen anderen Ton in dieser Debatte setzen und schlage deshalb vor bzw. habe ich mir selber vorgeschlagen, diese Rede zu Protokoll zu geben; denn es ist so vieles in den letzten zwei Tagen gesagt worden. Ich denke, wir würden hier nur über Wiederholungen sprechen, und deshalb gebe ich jetzt ab.

Danke.

(Beifall bei der SPD, den CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der AfD und der Staatsregierung – Zuruf: Langweilig! – Heiterkeit)

Vielen Dank an Dirk Panter für diese überraschende Wendung. Wir könnten jetzt

(Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU)

nach Dirk Panter – ich muss aber fragen, Frau Kuge – eine zweite Runde eröffnen.

(Zuruf von der CDU: Wollen wir nicht! Danke!)

Wollen wir nicht. Dann würde ich jetzt Herrn Staatsminister Vorjohann das Wort geben.

(Zuruf von der CDU: Doch, wollen wir!)