Protokoll der Sitzung vom 20.12.2022

Bautzen, nicht?)

Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt gern über den Änderungsantrag der AfD abstimmen lassen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, dennoch ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe auf den Antrag der Fraktion der AfD zu Titel 05 301 in der Drucksache 7/11857. Wird Einbringung gewünscht? – Bitte, Herr Barth.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist die vorletzte Möglichkeit, Ihren Unfug hier an dieser Stelle mit dem Antrag, Drucksache 7/11857, oder später im Haushaltsbegleitgesetz abzuwenden. Es geht um die leidige Grunderwerbsteuer, meine Damen und Herren!

Wer ist so irrsinnig, in der größten Inflationsphase seit dem Zweiten Weltkrieg, die wir haben, als Staat an der Steuerschraube zu drehen? Es sind die sächsischen Fraktionen der CDU, die sächsischen GRÜNEN, die das zwischenzeitlich teilweise auch einmal bekämpft haben, jetzt aber offenbar wieder mittragen, und es sind die Sozialdemokraten. Das muss man sich ins Geschichtsbuch schreiben, meine Damen und Herren.

Wir hatten Ihnen mit unserem Gesetzentwurf letzte Woche einen Lösungsweg aufgezeigt. Wären Sie so mutig wie wir, hätten Sie das Gesetz mit verabschiedet. Dann hätten wir doch einmal gesehen, was Gerichte zu gesplitteten Steuersätzen sagen.

Aber, Herr Hartmann, Sie sind ja ein wirklich trickreicher Taschenspieler. Sie haben einen Entschließungsantrag. Da steht unter Punkt 7 versteckt, ganz versteckt

(Sören Voigt, CDU: Verraten Sie doch nicht alles!)

na klar, ich habe den doch schon gelesen; man muss doch vorbereitet sein auf das, was Sie machen –,

(Christian Hartmann, CDU: Aber Herr Barth!)

im Bund sollen die sich mal bemühen, dass da was passiert. Und derweil grabschen Sie sich die Mittel von allen jungen Familien, die irgendwelche kleinen Häuser bauen wollen, denen die Immobilienpreise, Häuserpreise, Grundstückspreise weggelaufen sind. Da legen Sie noch eine Schippe drauf und – zack, zack, zack – alles rein in die Tasche! Und dann, in anderthalb Jahren, wenn in Berlin grünes Licht gegeben ist, stellen Sie sich hier als Wohltäter hin

(Zuruf von der AfD: Genau!)

und sagen: Jetzt machen wir für den Ersterwerb 0,9 % – ein Stück besser als die AfD – und haben als CDU damit allen gezeigt, wie es geht. – Nur, das glaubt Ihnen keiner mehr hier in dem Lande.

(Beifall bei der AfD)

Wir machen Ihnen dieses Handwerkszeug kaputt, meine Damen und Herren.

(Sören Voigt, CDU: Was?!)

Deshalb sage ich: Kehren Sie auf den Weg der Solidität zurück! Stimmen Sie diesem Änderungsantrag zu und lassen Sie den Blödsinn im Haushaltsbegleitgesetz sein, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der AfD – Sören Voigt, CDU: Nein!)

Herr Patt für die CDU-Fraktion, bitte.

Man muss vielleicht abwägen, Frau Präsidentin, Herr Kollege, wann Grunderwerbsteuer anfällt. Es sind nicht nur, Herr Barth, Fälle, wo junge Familien ein Haus kaufen. Abgesehen davon, dass es auch ältere Käufer gibt, wird die Grunderwerbsteuer bei allen Handelsvorgängen mit Immobilien genutzt. Warum wird im Freistaat so viel gehandelt? Weil es ein attraktiver Standort geworden ist, weil wir viel Geld in Infrastruktur investieren. Diejenigen, die an solchen Paketverkäufen teilnehmen, die diese vornehmen, sollen sich auch beteiligen, indem sie eine etwas höhere Grunderwerbsteuer zahlen.

Das Geld, das wir dann insgesamt einnehmen und in Investitionen stecken, macht einen attraktiven Freistaat aus. Das hilft allen, auch den Immobilienbesitzern. Und damit wollen wir dann, wie nachher noch vorzutragen ist, den Familien helfen, die hier ihren Wohnsitz auch in Form von Wohneigentum begründen und festigen wollen. Dafür wird es eine eigene Lösung geben, aber da müssen wir tatsächlich auf die Bundesregierung warten, weil es ein Bundesgesetz ist und wir entsprechenden Freiraum dafür benötigen.

Danke.

Ich lasse abstimmen über die Drucksache 7/11857. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. – Stimmen dafür, dennoch ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über das Kapitel 15 01. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen, dennoch mit Mehrheit beschlossen.

Wir kommen zum Kapitel 15 03, Drucksache 7/11802, Änderungsantrag der Fraktion AfD Nr. 1 zu Titel 461 02, Nr. 2

zu Titel 686 02 und Nr. 3 zu Titel 833 14, und ich bitte jetzt um Einbringung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist in solchen Haushaltsverhandlungen natürlich unsere Aufgabe und unsere Pflicht, auf einige Punkte hinzuweisen. In unserer Betrachtung sind ein ganz, ganz wichtiges Thema die Verstärkungsmittel. Wie in jedem Doppelhaushalt, so finden sich auch in diesem die Reserven des Finanzministers in Gestalt der Verstärkungsmittel wieder. Diese schreibt er sich selbst in den Entwurf hinein, damit er im Rahmen der Haushaltsdurchführung einen im Haushaltsplan nicht berücksichtigten Finanzbedarf realisieren kann. Ohne eine Befassung des Landtags kann das Finanzministerium dann still und heimlich die auftretenden Finanzlöcher mit diesem Geld stopfen oder auch Wahlkampfgeschenke verteilen. Nicht einmal der Haushalts- und Finanzausschuss würde davon erfahren.

Die Verstärkungsmittel erfassen mit Personal, Rechtsverpflichtungen und Investitionen die wichtigsten Ausgabenbereiche des Freistaates. Eine weitere Konkretisierung der Zweckbestimmung ist dabei nicht vorgesehen.

Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 24 der Sächsischen Haushaltsordnung muss jede Baumaßnahme von über 2 Millionen Euro einzeln veranschlagt und darüber einzeln vom Haushaltsgesetzgeber entschieden werden. Hier allerdings sollen wir dem Finanzminister eine Blankovollmacht von mehr als 100 Millionen Euro ausstellen, und das – wohlgemerkt – jedes Jahr.

Dieser umfangreichen Selbstentmachtung des Parlaments können wir als AfD-Fraktion nicht zustimmen. Wir beantragen daher die Streichung der Verstärkungsmittel und bitten dafür um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Herr Patt, bitte.

Danke, Frau Präsidentin! Wir haben ausreichend Vertrauen in die Staatsregierung. Wir sind in den letzten Jahren damit immer gut gefahren. Es bedarf dieser Variabilität im Ausgabeverhalten, im Investitionsverhalten. Deshalb bitten wir den Antrag abzulehnen.

Ich lasse über den soeben eingebrachten Änderungsantrag der AfD-Fraktion abstimmen. Wer möchte zustimmen? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür. Dennoch ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe auf den Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Titel 462 01.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jedes Jahr werden die vor dem Doppelhaushalt geplanten Personalausgaben nicht in voller Höhe ausgegeben. Dies war vergangenes Jahr so

und die Jahre zuvor ebenfalls. Dafür gibt es nach den Angaben des Finanzministeriums zwei Gründe: erstens die Nichtbesetzung oder Unterbesetzung von Stellen und zweitens die unvollständige Inanspruchnahme der Ansätze im Bereich der Versorgung.

Im letzten Jahr blieben die Personalausgaben um die 394 Millionen Euro unterhalb der im Haushaltsplan veranschlagten Personalausgaben. Wir gehen daher davon aus, dass die bisher geplante globale Minderausgabe mit 250 Millionen Euro zu gering ist. Auch in den nächsten beiden Jahren rechnen wir mit wesentlich höheren Unterschreitungen der Personalausgaben. Einen wesentlichen Grund dafür sehen wir in der demografischen Entwicklung. Es wird für die Staatsregierung in den nächsten Jahren noch wesentlich schwerer werden, frei werdende Stellen zeitnah zu besetzen. Daher wird sich die Anzahl der in der Staatsverwaltung freien Stellen weiter erhöhen. Das ist bedauerlich, aber es ist auch absehbar.

Der Sächsische Rechnungshof weist schon seit Jahren darauf hin und in den Berichten der Personalkommission kann man dies ebenfalls nachlesen. Wir beantragen daher eine globale Minderausgabe von 350 Millionen Euro in den kommenden beiden Jahren und bitten auch hierzu um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Wer möchte zum Antrag sprechen, den Herr Kuhnert eingebracht hat? – Ich sehe, es gibt keinen Bedarf. Dann kommen wir sofort zur Abstimmung. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe Stimmen dafür, keine Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe auf das Kapitel 15 03. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist dennoch dem Kapitel 15 03 mit Mehrheit zugestimmt worden.

Es gibt jetzt drei Kapitel, die ich zusammenfassen könnte. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf Kapitel 15 04, 15 10 und 15 20. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Gegenstimmen, eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen. Dennoch wurde den Kapiteln mehrheitlich zugestimmt.

Kapitel 15 21, Drucksache 7/11804, Änderungsantrag der Fraktion AfD, Nr. 1 zu Titel 682 02 und Nr. 2 zu Titel 891 01. Ich bitte jetzt um Einbringung, wenn es gewünscht ist. – Herr Kuhnert, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 14 Unternehmen, an denen der Freistaat Sachsen beteiligt ist, sollen in den nächsten zwei Jahren Zuschüsse erhalten. Insgesamt sind dafür 168 Millionen Euro geplant. Damit werden unter anderem die Verlustbringer des Freistaates Sachsen, wie die Landesbühnen

Sachsen GmbH oder die Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen GmbH, unterstützt. Dabei geht es um sächsische Kultur und den Tourismus. Dafür ist das Geld gut angelegt. Darüber sind wir uns alle einig.

Ganz anders sieht es aber bei der Sächsischen Energieagentur aus. Zweck der Gesellschaft ist es, den aktiven Klimaschutz und die Steigerung der Energieeffizienz zu unterstützen.

(Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)

Dazu bietet die Gesellschaft kostenlose Beratungen zu Energiethemen und Fördermöglichkeiten an. Im Jahresbericht 2019 hat der Sächsische Rechnungshof kritisiert, dass seit der Gründung im Jahr 2007 eine Evaluierung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft bisher nicht stattgefunden hat. Es seien keine messbaren Kriterien für die angestrebten Ziele festgelegt worden, sodass keine konkreten Aussagen zur Zielerreichung möglich seien.