Zum Abschluss der Beratung der Einzelpläne besprechen wir jetzt die Einzelpläne in Verantwortung des Finanzministeriums. Dabei geht es um die Pläne 04,14 und 15 im Paket.
Der Einzelplan des SMF ist aus unserer Sicht zügig besprochen: Er ist ein klassischer Verwaltungshaushalt, der vor allem von Personalausgaben geprägt ist. Sowohl das Ministerium als auch die 24 Finanzämter, das LSF und der
SIB werden ordentlich ausgestattet. Mit dem Haushalt schaffen wir die Voraussetzung, dass 2023 und 2024 weiter am Förderportal Sachsen gearbeitet werden kann.
In den letzten Jahren hat das SMF gemeinsam mit der SAB das Portal eingerichtet. Jetzt ist die Aufgabe, immer mehr Förderangebote für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Gemeinden, Vereine und Verbände elektronisch
bereitzustellen. Denn die Suche nach geeigneten Instrumenten, gepaart mit der Möglichkeit, Anträge papierlos zu stellen, machen den Zugang zu Fördermitteln leichter und einfacher. Auch die technische Ausstattung der Steuerfahndungsstellen wird durch den Doppelhaushalt weiter verbessert.
Im Haushaltsplan für den Hochbau und die Liegenschaftsverwaltung richten wir als Parlament erneut den Fokus auf die Anpassung der räumlichen Kapazitäten auf dem Campus der HSF Meißen im Rahmen der Aus- und Fortbildungsoffensive. Mit der klaren Erwartung, dass hier etwas passiert in den nächsten Jahren. Meine Kollegin Franziska Schubert hat es schon gesagt: Im Vorwort zum Einzelplan 14 wird die Vorbildfunktion des Freistaates als öffentlicher Bauherr festgehalten. Die Prinzipien nachhaltigen Bauens, Betreibens und Bewirtschaftens sollen verstetigt werden. Wir sprechen uns klar für eine deutliche Steigerung des Fotovoltaik-Ausbaus auf Landesliegenschaften aus. Dazu wurde im Septemberplenum auch ein Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen.
Zentral für den Gesamthaushalt ist der Einzelplan 15. Schon zur Einbringung sagte ich, dass der Regierungsentwurf nicht ausreichend Risikovorsorge enthält. Die Koalition hat nun einen Verstärkungstitel aufgrund der Energiepreiskrise im Einzelplan verankert. Für Betroffene, bei denen es trotz aller Entlastungsmaßnahmen zu existenziellen Nöten kommt, stellt der Sächsische Landtag ein zusätzliches Härtefallbudget von 200 Millionen Euro bereit. Bei Bedarf kann der Titel mit weiteren Mitteln aus der Haushaltsausgleichsrücklage gefüllt werden – aber nur mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses.
Für die Bewältigung der Energiepreiskrise sieht der Haushalt in Summe also drei Bausteine vor: Mit 2 Milliarden Euro beteiligt sich der Freistaat an den Entlastungspaketen des Bundes. 200 Millionen Euro stehen für sächsische Unterstützungsmaßnahmen bereit. Und in der Krise helfen auch die weiteren 200 Millionen Euro, die zusätzlich durch Änderungsvorschläge der Fraktionen ermöglicht wurden, zum Beispiel für Kitas, die Kultur, den Schulhausbau, die Studierendenwerke, die sächsische Krankenhauslandschaft, die Tafeln oder den Verbraucherschutz. Das sind in Summe fast 2,5 Milliarden Euro.
Alle Einzelpläne der Fachministerien und Behörden müssen nach Abzug der im eigenen Ressort erzielbaren Erlöse aus Steuern und Transferleistungen anderer Ebenen finanziert werden. Das wird im Einzelplan 15 abgebildet. Hier wird sozusagen der Sack der Wünsche zusammengebunden und mit der Steuerkraft der Privaten und Vereinigungen abgeglichen. Häufig reicht es nicht, dann beginnt der iterative Prozess erneut, bis es irgendwann passt. Früher, ganz früher – nämlich vor 2006 – wurden in Sachsen noch Schulden für den Regelhaushalt gemacht, weil man mit dem Übergebenen nicht auskam oder auskommen wollte. Daraus entstanden Zusatzkosten, also Zinsen, die uns noch heute belasten. Gut, dass das
Bundesverfassungsgericht verboten hat, zukünftige Generationen mit solchen Belastungen zu bedenken. Die Verfassung fordert, mit dem bereitgestellten Geld auszukommen - oder, wenn man partout mehr ausgeben möchte, die Einnahmen aus Steuern und Gebühren zu erhöhen, sodass jede Generation ihre eigenen Ausgaben auch decken kann.
Im Einzelplan 15 kommen also alle Wünsche nochmals spiegelbildlich zusammen. Systematisch müsste er eigentlich der erste Einzelplan sein, in dem der Souverän, also die Bürgerschaft, darlegt, was er seiner Verwaltung als Steuern nach entsprechenden Regeln und mit unterschiedlicher Lastenverteilung zur Verfügung stellt. Mit diesem Budget hat die Verwaltung dann auszukommen, und wir als Landtag regeln die Verteilung der Mittel und steuern als Vertreter des Souveräns bei den Aufgabenstellungen nach. Ultima Ratio wären dann Ausleihungen, wenn Steuern und Zuweisungen wirklich nicht ausreichen. Sie gehören klar in den Haushalt und nicht versteckt daneben, und mit einer festen Tilgungszusage versehen, die überschaubar ist, so wie wir Sachsen es unter dem Eindruck der großen Finanzkrise in unserer Verfassung festgelegt haben. Überhaupt, die Verfassung: Sie muss so aufgebaut sein, dass sie atmen kann, und auch so klar, dass man sie einhält; laufende Veränderungen machen sie beliebig und für den Bürger weniger verfolgbar.
Die Staatsregierung begann vor mehr als einem Jahr, den Haushalt für die kommenden beiden Jahre zu planen. Dem Souverän blieben rund vier Monate für die Prüfung, Korrektur von Geplantem und Ergänzung von bisher Ungeplantem. Auch die Regierung reichte während dieser Zeit laufend Wünsche nach, teils bis in die letzten Wochen, abhängig auch von neuen Eindrücken, die unser Ministerpräsident bei seinen vielen Reisen im Land und Gesprächen mit den Sachsen sammelt; das ist die Stärke unserer Regierung – und auch etwas Unsicherheit oder Aufgabenlast, wenn Wünsche kategorisiert und priorisiert werden müssen, um sie aus dem Budget noch befriedigen zu können.
Unplanbar und unwägbar sind plötzliche Ereignisse wie Krieg und Inflation und Energieknappheit. Sie wirken auf der Ausgaben- wie auf der Einnahmenseite und können in Teilen zu erratischen Veränderungen führen. Da tut es gut, wenn ausreichende Puffer im Budget bedacht und Reserven vorhanden sind, um Schwankungen im Zusammenspiel mit Privaten, Kommunen und Bund stabilisieren zu können. Diese Unkalkulierbarkeiten haben in Verbindung mit ungenügender Bereitschaft zu verzichten, Verschiebungen und Effizienzhebungen dazu geführt, dass die Regierung diesen Haushalt nicht schließen konnte, sondern dazu erhebliche Rücklagen auflösen muss. Die Verhandlungen dann im Landtag erforderten die Mobilisierung weiterer Rücklagen zum Ausgleichen. Die Rücklagen sind nun bis auf einen Notgroschen aufgezehrt.
Aber die Belastungen der begonnenen Rezession kommen erst noch, nämlich nach der n+2-Erfahrung, die beschreibt, dass sich aktuelle Steuereinnahmen wegen der Bilanzierungszeiten und steuerlichen Veranlagung immer auf Geschäftsjahre beziehen, die schon zwei Jahre zurückliegen.
Wenn die Unternehmen heute von schwierigen Zeiten sprechen, spürt diese der Haushalt erst richtig in zwei Jahren, und wir reden solange aneinander vorbei. Wir hätten also angesichts der enormen aktuellen Störungen – so ist meine persönliche Überzeugung – die Rücklagen nicht abbauen, sondern ausbauen müssen, um zukünftige Steuermindereinnahmen ausgleichen zu können oder Abschwünge flacher zu gestalten. Das haben wir aber nicht, und die Koalitionspartner waren gemeinsam auch nicht überzeugt, dieses der Regierung einschränkend vorgeben zu sollen. Manche Koalitionsmitglieder haben sogar noch eine Verstärkung der Investitionen, diese dann mit offener oder verdeckter Schuldenfinanzierung, gefordert. Aber das ist volkswirtschaftlich unfachlich, denn in einer Stagflation mangelt es nicht an Nachfrage, sondern an Angebot. Zur Wertschöpfung müssen wir hier das Angebot ausweiten, also mehr und effizienter arbeiten, um die vorhandene Nachfrage zu befriedigen. Noch mehr Investitionsnachfrage würde dagegen die Inflation weiter anheizen, weil die Arbeitskapazitäten nicht ausreichen und damit der Preis die Verteilung des knappen Gutes Arbeit regelt. Das vom Steuerzahler bereitgestellte Budget sollte ohnehin mit 49 Milliarden Euro ausreichend sein, vernünftige Ausgabenanforderungen und Wünsche decken zu können. Und Reserven oder Mehreinnahmen, die nicht benötigt werden, verschwinden ja auch nicht, sondern können in Folgehaushalte einfließen.
Der Einzelplan 15 ist also als Einnahmenseite Ausdruck der Leistungskraft der Steuerzahler. Während alle anderen Einzelpläne jeweils für ihre Belange streiten, muss im Einzelplan 15 eine Verteilung der Einnahmen auf die Wünsche der Einzelpläne erfolgen. Die reine Addition dieser Wünsche wäre ein Schlaraffenland, ist also Utopie. Die Haushalts- und Finanzpolitiker des Landtags haben daher zusammen mit den Vertretern der Fachressorts in den letzten Wochen beraten, welche vielleicht überzogenen Vorhaben und Reserven in den Fachplänen wieder eingehegt werden und wie die gesamtwirtschaftliche Lage ist. Letztlich bitten wir immer um Maßhalten, Überflüssiges zu streichen, dessen Definition politisch aber natürlich unterschiedlich ist. Der Bürger jedoch fordert, endlich den Staatsapparat und dessen Bürokratie zu reduzieren, Effizienzen zu heben, mit dem Gegebenem auszukommen und dem Bürger mehr Freiheit zur Eigenverantwortung zu lassen. Diese Maßgabe erntet ebenso natürlich erhebliche Proteste der Fachgeschwisterschaften, die anstelle des Bürgers und immer für den Bürger viele eigene Ideen verwirklichen wollen. Manchem grenzt das teilweise an Bevormundung und Umerziehung. Der Widerspruch ist systematisch gewollt: Der Gestaltungsansatz der Fachressorts begegnet dem Gestaltungsansatz der Haushaltspolitiker, für die neben Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit
Solidität, Planbarkeit und Effizienz die Maßstäbe sind. Dieser gesunde Streit wäre allerdings dann nicht zu gewinnen, wenn die Staatsregierung selber die Budgetgrenzen nicht betonen und Vorsichtsanforderungen überspringen würde.
Um den Haushalt nach dem zweistufigen Verfahren in Regierung und Parlament dennoch zu schließen, haben wir uns erneut zu pauschalen Minderausgaben bei Personalkosten und im Gesamthaushalt entschieden. Damit übergeben wir den Auftrag an die Staatsregierung, ihre Projekte untereinander im Laufe der zwei Jahre nachzutarieren und mithilfe von Effizienzgewinnen, Verzichten, Mehreinnahmen und Bewirtschaftungsergebnissen die meines Erachtens dringend vorzuhaltenden Rücklagen für wirklich schwache Jahre wieder aufzufüllen. Ich setze nach Rücksprache mit dem Finanzminister und anderen meine Hoffnung auf den Haushaltsvollzug als Quelle für eine angemessene Rücklagendotierung und auf eine strukturelle Vernunft, die in den vielen Haushaltstiteln von uns zugestandenen und teils üppigen Reserven nicht – wie bei Corona – als Spielgeld für weitere Ideen zu nutzen. Vielmehr sollen wir immer an die Nachhaltigkeitslehre des Hans Carl von Carlowitz aus Chemnitz denken. Abgeleitet aus der Forstwirtschaft bedeutet das, dem Bürger nur so viel Steuern abzunehmen, wie an Steuerkraft nachwächst: erstens an Wirtschaftskraft von Bürgern und Unternehmen, gegründet auf Bildung und Erfahrung, zweitens überhaupt durch die Anzahl der Bürger und Unternehmen, drittens durch die Bereitschaft der Bürger und Unternehmen zu Arbeit und zu Steuern und zu einer offenen Welt mit dem Import von Wohlstand durch Export von Leistungen und Produkten, viertens mit gerechter Verteilung der Generationen zueinander.
Mein Dank gilt stellvertretend für die CDU-Fraktion den Bürgern und ihren Unternehmungen aus Sachsen und andernorts für ihre Leistungsbereitschaft und Leistungskraft, neben Bund und Kommunen auch der Landesverwaltung 49 Milliarden Euro in zwei Jahren zur Verfügung zu stellen. Die Bürgerschaft erwartet in breiter Mehrheit, dass wir damit in ihrem Interesse solide umgehen, soziale Sicherung ebenso wie Wohlstandsmehrung ermöglichen und den nächsten Generationen ein fortentwickeltes Land übergeben, welches von expliziten, impliziten, ökologischen und infrastrukturellen Schulden bestmöglich befreit ist. Diese Bitte richte ich abschließend an Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident und Ihr Regierungskabinett. Glück auf, Gott segne Land und Menschen!
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Folgende Reihenfolge ist vorgesehen: CDU-Fraktion, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun Herrn Abg. Patt das Wort.
Frau Präsidentin! Ich hatte bereits bei den Einzelplänen 14 und 15 meine und unsere Gedanken zu Protokoll gegeben. Das möchte ich hiermit noch einmal bestätigen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als wir im Mai 2021 zum Haushaltsgesetz 2021/2022 debattierten, haben sich Herr Patt, Herr von Breitenbuch und Herr Pohle zum Personalaufbau und zur Höhe der Ausgaben deutlich kritisch geäußert.
Ich möchte dazu Herrn Pohle zitieren: „Ich bin dennoch davon überzeugt, dass wir diesen Haushalt in seinem Volumen nach unten korrigieren müssen. Ansonsten geht es zulasten künftiger Generationen.“
Die vorliegende Beschlussempfehlung sieht Ausgaben vor, die 6,2 Milliarden Euro, 6 200 Millionen Euro über der damaligen Ausgabenhöhe liegen und eine um 2 300 Stellen erhöhte Stellenzahl enthält. Was sagen Sie jetzt? Nein, noch wichtiger ist: Was machen Sie jetzt? Können Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten von der CDU, diesem Doppelhaushalt noch zustimmen?
Frau Schubert, in der 6. Wahlperiode – – Frau Schubert, darf ich Sie unterbrechen? – In der 6. Wahlperiode haben Sie die weitgehenden Ermächtigungen im Haushaltsgesetz kritisiert. Warum wollen Sie jetzt dem fast unveränderten Haushaltsgesetz zustimmen? Wir haben, wie die anderen Oppositionsfraktionen auch, in den letzten Haushaltsverhandlungen immer wieder die vielen Ausnahmen von der Sächsischen Haushaltsordnung im Haushaltsgesetz kritisiert.
Der vorliegende Entwurf zum Haushaltsgesetz strotzt jedoch weiterhin vor lauter Ermächtigungen an die Staatsregierung und Ausnahmen von den Haushaltsvorschriften. Ich will die Problematik durch einige Beispiele verdeutlichen:
Erstens. In § 5 werden erneut Ermächtigungsrahmen für Gewährleistungen, für Beteiligungen über 250 Millionen Euro, zur Wirtschaftsförderung über 2 Milliarden Euro und für die atomrechtliche Deckungsvorsorge über 65 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Auf diese Weise können pro Jahr Risiken von 2,3 Milliarden Euro angesammelt werden. Diese Ermächtigungsrahmen sind seit Jahren überdimensioniert. Das hat der Sächsische Rechnungshof bereits in seinem Jahresbericht 2017 ausgeführt; trotzdem hat sich nichts geändert.
Zweitens. In § 10 mit der Überschrift „Sonstige Ermächtigungen“ ist eine Vielzahl von Regelungen versteckt, die dem Staatsministerium der Finanzen praktisch freie Hand bei der Haushaltsdurchführung einräumen. Nach § 10 Abs. 4 kann das Finanzministerium Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen aus einzelnen Titeln zugunsten von Investitionen umschichten und Investitionsmittel aus dem Gesamthaushalt verstärken. Da frage ich mich, warum wir in den letzten zwei Tagen hier so ausgiebig gestritten haben, wenn der Finanzminister im Rahmen der Haushaltsdurchführung doch wieder alle Ausgabemittel in Investitionstitel umschichten kann.
Diese nahezu unbegrenzte Eingriffsbefugnis des Finanzministers in die Ausgabebewilligungen des Landtags hat der Sächsische Rechnungshof in einer Stellungnahme zum Regierungsentwurf kritisiert. Die Empfehlung des Rechnungshofs ist die Begrenzung auf den Teil, dass ein unvorhergesehenes und unabweisbares Bedürfnis vorliegt.
Wir gehen mit unserem Änderungsantrag weiter und wollen diese unbegrenzte Befugnis des Finanzministers aufheben.
Nach § 19 Abs. 9 kann das Finanzministerium einen Staatsbetrieb bilden oder auflösen. Artikel 83 Abs. 1 unserer Sächsischen Verfassung schreibt dafür ein Gesetz vor. Wir sind der Ansicht, dass die Regelung im Haushaltsgesetz verfassungswidrig ist.