Das Gnadenrecht nehme ich an dieser Stelle gern an, aber Sie haben mich aufgefordert, ans Mikrofon zu gehen. Das habe ich gern getan. Insoweit folge ich Ihrer Aufforderung und möchte Sie zumindest fragen und springe in Ihrer Rede, die sich offensichtlich nicht auf meinen Redebeitrag bezieht, noch einmal kurz zurück.
Glauben Sie, dass aufgrund der Deckelung der Kosten die Kreise in der Lage sind, die entsprechenden Eigenmittel, die Sie in den Kreisen zur Verfügung stellen, darzustellen, weil die Investition nicht das Problem der Landesseite ist, sondern, dass es kommunal deshalb nicht umsetzbar ist, weil die Eigenmittel in den Kreisen in den meisten Fällen nicht darzustellen sind? In den letzten Jahren müssen wir nicht über die Preise von Feuerwehrtechnik reden. Insoweit hat man zwar eine sehr hohe Quote, aber selbstverständlich kaum eine Umsetzung auf der regionalen Ebene. Lassen Sie mich folgenden Halbsatz sagen: Von 30 Feuerwehrfahrzeugen meiner Heimatstadt müsste jedes Jahr eines ersetzt werden, um 30 Jahre alte Autos zu haben. Wir ersetzen nicht einmal in drei, vier, fünf Jahren jedes Auto neu. Soweit wissen Sie, was da passiert. Aber Sie sehen das nicht als Problem, vermute ich.
Da müssen wir erst einmal ins Detail gehen. Sie sprachen von den Landkreisen. Die Landkreise erbringen aber die Eigenanteile nicht, sondern die kommunale Ebene, die Städte und Gemeinden.
Sie sprachen aber von den Landkreisen. So viel dazu. Es ist halt ein bisschen schwierig, wenn man nicht im Detail drinsteckt; dann sollte man lieber nicht fragen.
Jetzt setze ich meinen Redebeitrag fort. Wir haben die 20 Euro pro Jugendfeuerwehrmitglied. Das wird sehr gut angenommen. Dieses Geld dient dazu, dass bestimmte Aktivitäten durchgeführt werden können, um die jungen Kameradinnen und Kameraden bei Laune zu halten. Damit komme ich zu einem wesentlichen Punkt, einer Erfolgsstory. Leider steht das in dem Entschließungsantrag ganz anders. Wir haben bei der Jugendfeuerwehr einen Zuwachs von 6,5 %. In dem Zusammenhang danke ich außerordentlich den Jugendwarten für ihre tolle Arbeit, dass sie es immer wieder vermögen, die Kinder und Jugendlichen an die Feuerwehr zu binden.
Ich sprach schon von der Förderung des Landesfeuerwehrverbandes, die meiner Ansicht nach außerordentlich gut funktioniert, und davon, dass wir der Hilfe des Landesfeuerwehrverbandes bedürfen.
Jetzt kommen wir zu einem ganz wesentlichen Punkt; das ist das Sirenenprogramm, welches wir aufgelegt haben. Der Bund hatte in den letzten beiden Jahren ein Sirenenprogramm aufgelegt bzw. wir haben es bis in dieses Jahr hineingezogen, bis die letzten dort abgegolten werden
konnten. Wir haben jetzt ein eigenes Förderprogramm mit 1,6 Millionen Euro. Hierbei beziehe ich mich auf den im Raum stehenden Entschließungsantrag und den flächendeckenden Ausbau der Sirenenförderung. Das ist ein ehrenwertes Ziel, nur können wir eben die Kommunen nicht zwingen, Sirenen aufzustellen. Da sind wir bei Leipzig, der größten Stadt Sachsens.
Leipzig hat nur eine einzige Sirene, weil man sich dort gegen Sirenen zur Alarmierung entschieden hat.
Damit sind wir wieder bei einem Punkt, den ich vorhin ausgeführt habe: Man kann die kommunale Ebene nicht zwingen. Wenn sie sich anderweitig entscheiden und meinen, die Menschen anders warnen zu wollen, dann ist das eben so. Vielleicht denkt man in Leipzig vor dem Hintergrund des Krieges darüber nach, doch wieder Sirenen zu etablieren. Das werden wir erst in der Perspektive sehen.
Jetzt möchte ich kurz zu dem Einsatz in der Sächsischen Schweiz ausführen. Ja, das war eine Katastrophe großen Ausmaßes. Zuvörderst waren es die Kameradinnen und Kameraden, die dort unterstützt und ihr Leben eingesetzt haben. Es herrschten katastrophale Bedingungen vor, weil sie nicht vorrücken konnten. Das ist sehr traurig. Die Kameraden haben mir das auch immer wieder berichtet. Sie konnten nicht entsprechend vorrücken, da Totholz im Wald lag. Atemschutzgeräteträger können nur 30 Minuten in den Einsatz gehen, dann müssen sie zurück und es muss gewechselt werden. Das war nicht gut, um den Dingen gerecht zu werden, weil – ich habe es ausgeführt – es ein gefahrvoller Einsatz war. Ich möchte den Kameradinnen und Kameraden, allen Helferinnen und Helfern, die diesen Einsatz bestritten haben und am Ende doch erfolgreich waren, danken.
Vor diesem Hintergrund haben wir jetzt ein 30-MillionenEuro-Programm aufgelegt, welches sich über mehrere Jahre erstreckt, um Möglichkeiten für den Einsatz zu schaffen mit neuen Fahrzeugen etc., um bei solchen Katastrophen entsprechend ausgerüstet zu sein, ohne andere Länder um Hilfe bitten zu müssen.
Ein Letztes. Wir sind momentan bei der Novellierung des Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Das SMI arbeitet daran, dass es ein großer Wurf wird. Ich denke, ich spreche da auch in Ihrem Namen,
Herr Staatsminister; denn vor dem Hintergrund der Katastrophe haben wir unsere Hausaufgaben zu machen, dass wir insbesondere im Katastrophenschutz nachjustieren, aber natürlich auch im Brandschutz. Nun schauen wir nach vorn. Das ehrgeizige Ziel ist, dass wir diese Novellierung in diesem Jahr noch abschließen können.
In diesem Sinne möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bei allen Kameradinnen und Kameraden des Freistaates Sachsen für ihre ehrenamtliche und aufopferungsvolle Hilfe bedanken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Über die Arbeit der Feuerwehr im Freistaat Sachsen zu sprechen, ist jederzeit ein wichtiges Anliegen. Ob die Große Anfrage der LINKEN allerdings geeignet sein wird, auch die Situation der Feuerwehren zu verbessern, steht auf einem anderen Blatt. So ist zu konstatieren, dass die Fraktion DIE LINKE durchaus relevante Fragestellungen aufwirft, sich aber damit an den falschen Adressaten richtet. Nicht nur einmal, sondern immer wieder heißt es in der Antwort: „Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.“
Da frage ich mich, ob die Staatsregierung, die die Fachaufsicht in den Fachreferaten des SMI hat, wirklich keinen Überblick hat. Wie wollen Sie denn gegensteuern, wenn man gar keine Erkenntnisse dazu hat? Schließlich kommt DIE LINKE nicht umhin, auch beim Thema Feuerwehr woke Themen anzubringen, etwa die Geschlechtergerechtigkeit oder den Neubau von Gerätehäusern und Wachen für das Geschlecht „divers“. Die Kameraden der freiwilligen und der Berufsfeuerwehren werden sich sicherlich freuen, wenn sie mit derlei Themen konfrontiert werden.
Kommen wir einmal zu den Antworten der Staatsregierung. Die stellen mitunter kein Ruhmesblatt dar und sind ein Ausweis der verfehlten CDU-Politik der vergangenen Jahrzehnte. Bei den Austrittsgründen der Mitglieder in den Jugendfeuerwehren – das ist die Frage 2.13 – geben mehr als die Hälfte aller Abgänger, also 846 Jugendliche, an, sie hätten das Interesse verloren. Wenn Sie jetzt von einem Zuwachs von 6,5 %sprechen, Frau Nicolaus, hoffe ich doch, dass diese Personen das Interesse nicht verlieren; denn offensichtlich ist die Politik nicht in der Lage, durch attraktive Angebote das Interesse an der Feuerwehr bei den Jugendlichen wachzuhalten.
Nein, man kürzt auch noch die Mittel zum Führerscheinerwerb Lkw im Haushalt um rund 300 000 Euro für 2023/2024, was darüber hinaus auch die Einsatzfähigkeit und gegenseitige Ersetzbarkeit in den Feuerwehren gefährdet. Des Weiteren zeigt sich, dass die Staatsregierung beim Thema Aus- und Weiterbildung nicht vorankommt. Der
Bedarf an Lehrgängen an der Feuerwehrschule Nardt ist um ein Vielfaches höher als die Zahl der angebotenen Lehrgänge. Dies hat nichts mit Corona zu tun, sondern mit den unterdimensionierten und unzureichenden Räumlichkeiten in Nardt. Der Ausbau der Feuerwehrschule kommt weiterhin nicht voran. Auch im Haushalt 2023/2024 sind für den Ausbau keine Mittel eingeplant.
Meine Fraktion hatte in den Haushaltsverhandlungen entsprechende Anträge für den Ausbau gestellt, die allerdings abgelehnt wurden. Das Geld ist offensichtlich nicht da. Es wird lieber zugunsten rot-grüner Programme umgelenkt.
Werte LINKE! Ganz so ernst, wie es die Große Anfrage darstellen soll, scheint es Ihnen in fachlicher Hinsicht mit dem Thema offensichtlich nicht zu sein. Wie kann man Änderungsanträge der AfD-Fraktion zur Feuerwehr im Haushalt ablehnen, zum Beispiel zu Führerschein und Nachwuchsarbeit, die man selbst inhaltsgleich bis aufs Komma eingebracht hat? Fachliche, sachlich orientierte Arbeit zum Wohl der Feuerwehr sieht wirklich anders aus. Oder ist es doch nicht so ernst gemeint?
Allerdings erfahren wir, dass die Mittel für den Bau der Merkzweckhallen und Garagen sowie Werkstätten aus dem Strukturentwicklungsfonds sächsische Braunkohleregionen kommen sollen. Das ist schlichtweg ein Witz. Die Staatsregierung mogelt sich auch hier an notwendigen Investitionen vorbei und verschleppt den Ausbau der Landesfeuerwehrschule in unverantwortlicher Weise.
Ein Armutszeugnis sondergleichen ist auch das Eingeständnis, dass es keinen sachsenweiten Personalpool an Referenten für Schulungsveranstaltungen gibt, auf den die freiwilligen und die Berufsfeuerwehren sowie die Landesfeuerwehrschule zurückgreifen könnte. Die Antwort der Staatsregierung lautete: „Voraussetzung hierfür wäre, dass eine Personalplanung erfolgt, die einen derartigen Personalpool überhaupt möglich macht. Hierzu müsste eine zentrale Stelle mit entsprechender Verwaltung und Kommunikationssystemen existieren.“ Es gibt bezüglich der Referenten also weder eine Personalplanung noch eine entsprechende Kommunikationsinfrastruktur. Da verwundert es natürlich nicht, dass der Ausbildungsbedarf nicht annähernd gedeckt werden kann, wenn es bereits an den elementaren Grundlagen fehlt.
Beim Thema zentrale Beschaffung kann auch nur Stillstand und kein Fortschritt vermeldet werden. Lapidare Antwort der Staatsregierung hierzu: Man befinde sich derzeit in der Diskussion mit den Vertretern der Interessenverbände. Die Große Anfrage hat eines gezeigt: Das Thema der Feuerwehr wird seitens der Staatsregierung leider weiterhin stiefmütterlich behandelt – mit Provisorien, Diskussionen, Prüfungen und Hinhaltetaktik in all ihren schönsten Formen.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Schon die unerwartet kurzen Redebeiträge der AfD-Fraktion deuten darauf hin, dass in dieser Großen Anfrage am Ende nicht so furchtbar viel steht. Man kann der Staatsregierung tatsächlich nicht vorwerfen, dass ihre Ausführungen zu wortkarg gewesen wären. Wir haben einmal nachgezählt: In den insgesamt 129 Seiten der schriftlichen Antwort kommt auf 67 Seiten 42-mal der gleiche Textbaustein vor: „Darüber hinaus liegen der Staatsregierung keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Sächsischen Landtag nur für ihre – eigene – Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.“ Anschließend folgt 40-mal der Verweis darauf, dass der Sachverhalt Fragen beträfe, die von den Gemeinden als kommunale Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen werden. Das betrifft Fragen wie Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und den Einsatz einer leistungsfähigen Feuerwehr nach Brandschutzbedarfsplan, den Betrieb und Unterhalt von integrierten Rettungsleitstellen, über die Grundsätze der über das Redundanzsystem hinausgehenden Informationen oder die bundesländerübergreifende Zusammenarbeit im Bereich des Brandschutzes.
Werte Kolleginnen und Kollegen, dennoch ist der Staatsregierung überhaupt kein Vorwurf zu machen, denn so ist nun einmal die Rechtslage – auch im Freistaat Sachsen. Deutlicher könnte jedoch in der einen oder anderen Antwort der Reformbedarf im Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz kaum hervortreten. Deswegen nutze ich die Antworten der Staatsregierung im Wesentlichen, um auf die eine oder andere Verbesserungsnotwendigkeit einzugehen.
Für einen sicheren Bevölkerungsschutz im Freistaat brauchen wir einheitliche Konzepte und Standards – das ist die erste Erkenntnis dieser Großen Anfrage, soweit man aus dieser überhaupt Erkenntnisse ziehen kann. Es geht dabei keineswegs darum, die kommunale Selbstverwaltung zugunsten einer zentralen Struktur völlig aufzugeben; das ist vollkommen klar. Aber nicht immer ist die Monstranz der kommunalen Selbstverwaltung im Brandschutz der richtige Weg. Es braucht an der einen oder anderen Stelle sicherlich ein neues Austarieren, damit es im Ernstfall nicht zu Schutzlücken kommt. Das Bild ist so viel beschworen und die Meinung so häufig wiederholt, dass es fast schon redundant wirken mag – und doch erinnere ich erneut an die Waldbrände im Sommer der letzten Jahre, insbesondere im vergangenen Jahr; sie sind ja nun auch schon häufig angesprochen worden. Diese sollten uns allen vor Augen führen, dass eine geordnete und geregelte kommunenübergreifende Zusammenarbeit im Brandschutz häufig unerlässlich
ist. In einer derart brenzligen Situation darf keine Zeitverzögerung aufgrund von Abstimmungsproblemen entstehen.
Auch das Innenministerium muss in die Lage versetzt werden, stärker zu koordinieren und in solchen Schadensfällen auch selbst einzutreten. Nicht ohne Grund dürfte sich der Vorsitzende der im Nachgang eingesetzten Waldbrandkommission, Prof. Hermann Schröder, in einem Interview dahingehend geäußert haben, dass die Expertinnen und Experten der Kommission nicht vorrangig aufgrund ihres spezifischen Wissens dazu berufen sind; vielmehr verstehen sie ihre Aufgabe auch darin, Führungsstrukturen zu untersuchen, um in Verwaltung und Gremien wesentliche neue Ansätze zu verankern. Ich glaube, das ist der richtige Weg – gerade auch, wenn es an der einen oder anderen Stelle um die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, den Landkreisen und den Ministerien geht.
Wir brauchen also Strukturen, die vor Ort das Zusammenwirken von Freistaat und Gemeinden auch jenseits des Katastrophenfalls ermöglichen und dafür sorgen, dass die bereits vorhandenen Ressourcen bestmöglich genutzt werden. Dafür haben wir als Koalition im Koalitionsvertrag wesentliche Punkte festgehalten, die dann hoffentlich bald auch in die Novelle des SächsBRKG einfließen.
Eines möchte ich vielleicht noch vorwegnehmen: Ja, ich höre das Klagen, dass das alles zu spät kommt. Aber ich sage Ihnen auch: Die Erfahrung aus den letzten Jahren ist, dass hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Ich glaube, wir werden noch in dieser Legislaturperiode – vielleicht als eines der letzten Gesetze – ein solides, gutes SächsBRKG beschließen, das den Brandschutz im Freistaat Sachsen voranbringt.
Dabei wollen wir insbesondere kleinere Gemeinden bei der Aufgabenerfüllung als örtliche Brandschutzbehörden unterstützen, indem wir ihnen beispielsweise die Möglichkeit einräumen, Stützpunktfeuerwehren zu bilden und diese auch im Gesetz explizit erwähnen. Diese können dann überörtlich tätig wären und wären tatsächlich auch eine Unterstützung in einem Bereich, der in dieser Großen Anfrage mehrfach angesprochen wurde.
Eine koordinierte Zusammenarbeit von Freistaat und Kommunen – auch jenseits des Katastrophenfalls – ist für die Sicherheit im Freistaat Sachsen indes unerlässlich. Wir wissen, dass es aufgrund des Klimawandels, Naturereignissen und ähnlichen für Menschen bedrohliche Ereignisse, die in Zukunft zunehmen werden, eine wichtige Aufgabe ist, die zur Verfügung stehenden Mittel so einzusetzen, dass sie effizient wirken, um den Gefahren effizient zu begegnen. Dabei bietet auch die Digitalisierung im Bereich des Bevölkerungsschutzes ein durchaus großes Potenzial, und zwar durch die Einführung des digitalen, landesweit einheitlichen Nachweises über die Dienstbereitschaft von Behandlungseinrichtungen und Feuerwehren. Dadurch würde die Kommunikation wesentlich erleichtert werden.