Protokoll der Sitzung vom 02.02.2023

(Beifall bei der AfD)

ist ein wesentliches Problem, das wir im Zusammenhang mit der Wohnungslosigkeit benennen müssen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: An dieser Stelle haben die Kollegen der AfD geklatscht! – André Barth, AfD: Mehr Nachfrage bei gleichem Angebot führt zur Knappheit, Herr Gebhardt!)

Der Zuzug von 100 000 Migranten Jahr für Jahr ist eine weitere Ursache. Wir müssen uns doch klar über die Folgen sein. Dieser massenhafte Zustrom führt zu einer Verdrängung auf dem Wohnungsmarkt, gerade im Marktsegment günstiger Wohnraum.

Werte Linksfraktion, dies sind die politischen Stellschrauben, an denen das Problem des immer knapper werdenden Wohnraums und der steigenden Preise gelöst werden muss. Genau an dieser Stelle müsste der Antrag ansetzen, um das Thema Wohnungslosigkeit an den Wurzeln zu packen. Natürlich haben Sie das nicht erkannt.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dafür haben wir die AfD!)

Sie fordern stattdessen verbindliche Verfahren für die Kommunen, den Ausbau von konkreten Hilfsangeboten und unterstellen damit, dass es kaum Angebote für Betroffene gibt. Das ist aber so nicht korrekt. Wir haben in den sächsischen Großstädten zahlreiche Hilfsangebote. Diese sehen für Obdachlose beispielsweise auch einen Unterbringungsanspruch vor.

Werte LINKE, im Punkt 4 des Antrages wollen Sie die Zwangsräumung in die Wohnungslosigkeit ausschließen. Das können wir überhaupt nicht akzeptieren. Letztlich würde dies bedeuten, dass, wenn ein Mieter seine Miete nicht bezahlt, der Vermieter keine Möglichkeit mehr hätte, gegen ihn vorzugehen. Warum sollte man dann überhaupt noch Miete zahlen? Haben Sie sich einmal überlegt, was das für Folgen für den gesamten Wohnungsmarkt hätte?

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Warum sollten Hauseigentümer überhaupt noch vermieten, werte Abgeordnete von den LINKEN? Das Verbot der

Zwangsräumung würde zu einer weiteren Verknappung von Mietwohnungen führen und damit das heute schon bestehende Problem noch vergrößern.

Wir lehnen somit Ihren Antrag ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Kollegin Schwietzer sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE spricht nun Kollegin Čagalj Sejdi.

Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE: Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir wieder zurück zum eigentlichen Thema der Wohnungslosigkeit. Ich möchte Ihnen gern zu Beginn meiner Rede ein Zitat von Milan vortragen. Milan war ein Mann, der mehrere Jahre in Dresden obdachlos gelebt hat. Er ist leider 2021 in der Corona-Zeit verstorben. Er hat während seiner Zeit in Dresden nie ein eigenes Dach über dem Kopf gehabt. Milan hat in einem Interview gesagt: „Das Wort Zuhause ist ein sehr schönes Wort. Das habe ich aber nicht, also ich habe kein Zuhause und warte jeden Tag auf die Situation, in der ich sagen kann: mein Zuhause. Es ist ein großes Thema für mich, ein eigenes Zuhause zu haben.“ Leider hat Milan nie ein eigenes Zuhause hier bei uns in Dresden gehabt und musste mehrere Jahre auf der Straße leben. Leider geht es vielen Menschen so.

Ein eigenes Zuhause ist das, was wir alle brauchen, um gut und glücklich leben zu können. Das ist das, was wir alle haben sollten. Wir haben in den vorangehenden Wortbeiträgen gehört, dass leider nicht jeder in Deutschland, nicht jeder in Sachsen ein eigenes Zuhause hat. Wir haben die Zahlen bereits gehört, wie viele Menschen in Deutschland auf der Straße leben, wie viele Menschen in einem Sozialstaat, in dem das eigentlich nicht möglich sein sollte, ohne Wohnung leben müssen.

Es gibt verschiedene Gründe, die in die Wohnungslosigkeit führen. Ich habe zum Beispiel vor einiger Zeit eine Frau begleitet, deren Mann verstorben ist. Daraufhin musste sie die behindertengerechte Wohnung verlassen, und die 60jährige Frau hat anderthalb Jahre gebraucht, bis sie wieder eine Wohnung finden konnte, weil sie psychisch durch die Situation des Todes, sprachlich, aber auch finanziell überhaupt nicht in der Lage war, etwas zu finden und sich darum zu kümmern. Sie hat also über anderthalb Jahre bei Freunden und Bekannten auf dem Sofa geschlafen. Das ist einer von den Gründen.

Psychische Verfassung, Erkrankungen, Sucht, Schulden, Diskriminierung, Gewalterfahrung und vieles, vieles mehr können in die Wohnungslosigkeit führen. Wohnungslosigkeit hat viele Facetten und viele Gründe.

Um Wohnungslosigkeit zu vermeiden, müssen wir vor allem präventiv handeln. Da gibt es einiges, auch im aktuellen Haushalt. Wir sind zum Beispiel mit circa 7 Millionen Euro bei den regionalen Angeboten zur Suchthilfe dabei. Auch das ist Prävention gegen Wohnungslosigkeit, die

durch Sucht kommen kann. Genauso sind es circa 7 Millionen Euro für die Schuldnerinsolvenzberatung. Auch hier kann man präventiv darauf hinwirken, dass so etwas nicht passiert.

Es wird eine Clearingstelle für Menschen ohne Krankenversicherung finanziert, und – wie wir schon im letzten Doppelhaushalt gehört haben – das Housing First in Leipzig ist mitfinanziert. Das ist ein Projekt, das, wie es sich im Moment zeigt, sehr gut gelaufen ist. Von 33 Menschen konnten 25 in eine Wohnung gebracht werden. Das zeigt, dass das nicht nur in Leipzig und auch in Dresden im kleinen Rahmen stattfinden sollte, sondern noch viel weiter ausgebaut werden muss.

Neben Housing First hat der Freistaat eine Notunterkunft in der Stadt Leipzig für Obdachlose in der Nähe des Bahnhofs neu angekauft und hergerichtet. Das sind nur wenige Beispiele, wie wir uns in Sachsen bereits gegen Wohnungslosigkeit engagieren.

In Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben Sie auch das Thema Frauen, die aus Schutzeinrichtungen herauskommen, oder Menschen, die aus der Haft entlassen werden, angesprochen. Auch hier gibt es in den Einrichtungen schon Sozialberatungen, die die Menschen dabei unterstützen, draußen eine Wohnung zu finden. Auch hier gibt es die Möglichkeit, wenn die Zeiträume kürzer sind, die eigene Wohnung noch eine Zeit lang zu behalten. Auch hier ist das Ansinnen, Menschen nicht in die Wohnungslosigkeit zu entlassen. Natürlich passiert es trotzdem, dass jemand nach der Entlassung aus der Haft in der Wohnungslosigkeit landet, aber dann sind es genau die Punkte, bei denen wir ansetzen müssen: in der sozialen Arbeit vor Ort, in der Präventionsarbeit vor Ort. Dort haben wir schon gute Angebote, und diese müssen wir weiter ausbauen.

Wie wir bereits gehört haben, ist es natürlich nicht nur das Problem der sozialen Schwierigkeiten, nein, es fehlen einfach Wohnungen, und natürlich muss diesbezüglich nachgesteuert werden. Hierzu hat die Staatsregierung Anfang Januar die entsprechende Richtlinie angepasst, aus unserer bündnisgrünen Sicht viel zu spät. Das hätte viel eher kommen müssen, aber jetzt ist sie da, jetzt müssen wir handeln.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr Antrag spricht ein sehr wichtiges Thema an. Ihr Antrag spricht ein Thema an, für das wir uns einsetzen müssen und für das wir uns in Sachsen auch einsetzen. Ich denke, es ist jetzt an der Zeit, dass wir die Dinge, die wir tun, verstetigen und weiter ausbauen.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Kollegin Čagalj Sejdi sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Lang spricht nun für die SPD-Fraktion, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE greift ein Thema auf, das vielen Men

schen gerade in den Wintermonaten ziemlich ins Bewusstsein rückt. Viele Städte machen in dieser Jahreszeit auf Hilfsangebote für obdachlose Menschen aufmerksam. Diese reichen von Übernachtungsmöglichkeiten, Tagestreffs, Beratung, bis hin zur Versorgung mit Trinkwasser und Essen; denn in der Vergangenheit kam es tragischer Weise immer wieder zu Fällen, in denen Menschen kein Obdach gefunden haben und auf der Straße erfroren sind. Diese Fälle machen auf besondere Art und Weise deutlich, dass wohnungslose Menschen in unserer Gesellschaft oft unsichtbar sind bzw. gern übersehen werden.

Der im Dezember 2022 veröffentlichte erste Wohnungslosenbericht, von dem wir heute schon gehört haben, wirft ein wichtiges Schlaglicht auf das Thema Wohnungslosigkeit. Die Zahlen in Deutschland sind bitter. Es sind rund 178 100 Personen im System der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht. 49 300 kommen bei Freunden oder Bekannten unter und zählen damit als verdeckte wohnungslose Menschen, und rund 37 400 leben auf der Straße oder in Behelfsunterkünften. Knapp zwei Drittel der wohnungslosen Menschen sind männlich und bei allen drei Formen von Wohnungslosigkeit handelt es sich überwiegend um ein langfristiges Problem.

Bei Personen, die im Wohnungsnotfallhilfesystem untergebracht sind, beträgt die durchschnittliche bisherige Dauer der aktuellen Unterbringung rund zwei Jahre und acht Monate. Viele wohnungslose Menschen sind stark von Suchterkrankungen oder psychischen und physischen Erkrankungen betroffen und haben komplexen Unterstützungsbedarf. Gerade in größeren Städten fällt es Menschen bei eintretender Wohnungslosigkeit besonders schwer, eine neue Wohnung zu finden. Das haben wir heute mehrfach gehört. Deshalb unterstützen wir als Koalition das Modellprojekt Housing First – auch das haben wir heute schon gehört –, bei dem Wohnungslose zuerst eine eigene Wohnung mit Mietvertrag sowie ein individuell passendes soziales Betreuungsangebot erhalten.

Die Stadt Leipzig wurde bereits erwähnt. Ziel ist die Entwicklung eines sächsischen Handlungsleitfadens für andere Hilfsansätze. Interessierte Kommunen sollen auf der Grundlage dieser Erfahrungen dazu gebracht werden, verstärkt einzusteigen. Kommunen erhalten natürlich schon praktische Unterstützung – das haben wir auch schon gehört – für eigene Projekte. Allerdings möchte ich genau diese Entwicklung abwarten, um im Anschluss das Gespräch mit den Kommunen zu suchen, die sich ganz individuell darstellen; denn Wohnungsnotfallhilfe ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Vor diesem Hintergrund lehnen wir diesen Antrag ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Kollegin Lang sprach für die SPD-Fraktion. Ich frage nun die Fraktionen:

Gibt es noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Köpping, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für jeden von uns ist es ein bedrückendes Gefühl, wenn man durch die Städte geht und unter Brücken oder ähnlichen Einrichtungen Menschen ohne Wohnung sieht, vor allem dann – Frau Nagel hat es angesprochen –, wenn es Frauen sind; manchmal sind auch Kinder dabei.

Deshalb ist es wichtig, dass wir das Thema besprechen, dort Abhilfe schaffen und immer bessere Möglichkeiten schaffen, aus der Wohnungslosigkeit herauszukommen. Ein Leben ohne eigene Wohnung heißt nicht nur, dass man keine Wohnung hat, sondern man verliert auch die sozialen Kontakte und ist regelrecht arm. Wir müssen einfach für diese Menschen Hilfe anbieten, die sehr vielfältig ist. Davon haben wir schon gehört. Die Hilfe muss vielfältig sein, weil die Gründe, warum jemand wohnungslos ist, auch sehr vielfältig und nicht über einen Kamm zu scheren sind.

So haben wir in unserem Landeshaushalt für 2023/2024 jeweils 150 000 Euro eingestellt, um Zuschüsse zu diesen Wohnungslosenhilfeprojekten zu geben. Man muss dazusagen, dass der Abruf der Mittel – deshalb habe ich mir schnell eine Zahl geholt – noch nicht so ist, dass wir zufrieden sein können. Das heißt, wir müssen diese Themen, die Angebote, die wir haben, mehr propagieren. Das ist eine der Aufgaben, die ich sehr gerne mitnehme, weil das, was wir zur Verfügung gestellt haben, einfach noch nicht genutzt wird.

Im Rahmen der Sofortprogramme, unter anderem zur Begleitung der kommunalen Ebene, sowie im Zusammenhang mit innovativen Ansätzen in der Wohnungslosenhilfe ist heute viel von dem Housing-First-Ansatz gesprochen worden. Es ist richtig: Dieser Housing-First-Ansatz hat einen sehr guten Effekt – die Zahl ist gerade noch einmal genannt worden –: Durch ihn haben 25 Menschen in Leipzig eine Wohnung gefunden. Das sollten wir verstärken. Ich war mit dem Ausschuss in Portugal. Dort haben wir uns über die Housing-First-Projekte informiert. Damit wurden auch sehr gute Erfahrungen gemacht. Deshalb freue ich mich natürlich sehr, dass das nun auch in Dresden aufgesetzt worden ist. Das Projekt in Leipzig haben wir finanziell begleitet. In Dresden gab es keine zusätzlichen Mittelanträge.

Aber das ist ein Projekt, das ich für sehr gut halte, weil dort, während die Menschen eine Wohnung erhalten, die Hilfsangebote gemacht werden – und nicht umgekehrt. Wenn es nämlich umgekehrt ist, wenn jemand zum Beispiel zur Drogenberatung gehen und vielleicht auch einen Entzug machen muss, ist er oft schon resigniert und traut sich diesen Schritt nicht. Das sind solche Wege, die beim Housing First genau andersherum sind. Deswegen ist das eine sehr gute Möglichkeit.

Es ist auch richtig, dass wir mit den unterschiedlichsten Ministerien zusammenarbeiten müssen – was wir auch tun –, zum Beispiel mit dem Justizministerium, wo noch einmal gesagt worden ist, dass Gefangene, die nach der Gefangenschaft wieder in Freiheit kommen, über keine Wohnung verfügen. Auch da sind wir als SMS in enger Abstimmung mit dem Justizministerium und bieten zum Beispiel die Verbraucherinsolvenzberatung direkt in den Einrichtungen an, damit den Menschen eine Beratung dessen zukommt, was sie nach der Entlassung aus der Gefangenschaft an Möglichkeiten haben, an wen sie sich wenden können, wie der nächste Weg ist.

Auch dazu muss man ganz klar sagen, dass das noch nicht genug ist. Hier können wir auch noch mehr tun, weil wir merken, dass diese Menschen eine sehr komplexe und umfassende Beratung und Hilfestellung brauchen. Genauso ist es mit dem SMR, auch das ist schon erwähnt worden. Im sozialen Wohnungsbau kann man mehr machen, weil sozialer Wohnungsbau genau die Klientel hat: die Menschen, die aus der Wohnungslosigkeit kommen bis hin zu Gesprächen mit dem Mieterbund, mit Vermietern. Damit gebe ich Ihnen völlig recht, da haben wir noch Reserven, da müssen wir besser wirken, zumal die Zahlen steigen, was diese Bereiche betrifft.

Nicht zuletzt will ich auch noch einmal die Kommunen erwähnen. Sie wissen natürlich, dass das Ganze ein kommunales Thema ist, das wir begleiten. Wir können natürlich nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen und wollen es auch nicht. Aber auch hier haben die Kommunen unterschiedliche Möglichkeiten sowohl im ländlichen als auch im städtischen Raum. Im ländlichen Raum findet die Belegung mietgebundener Wohnungen statt. Auch die Kommunen sagen, dass man bei Sozialwohnungen noch einmal in die Förderungsbedingungen hineinschauen muss, um zu prüfen, ob dies passgenau für die ländlichen Kommunen ist.

Ich bin auch in der Verbraucherinsolvenzberatung gewesen. Dabei geht es nicht nur um die Menschen, die wir in den Gefängnissen begleiten. In Meißen habe ich mir das angeguckt. Da war es so – das ist auch meine Bitte in die Öffentlichkeit hinein –, dass die Menschen, die Mietschulden oder die Probleme bei der Finanzierung ihres Lebensalltags haben, wirklich in die Verbraucherinsolvenzberatung gehen sollten, und zwar frühzeitig, um zu verhindern, dass man wohnungslos wird.

Ich kann nur sagen: Ein ganz herzliches Dankeschön an alle Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen, die in diesem Bereich tätig sind, wo eine sehr gute Arbeit gemacht wird, wo mit sehr viel Empathie und Gefühl den Menschen die Unterstützung gegeben wird, die sie brauchen.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Frau Staatsministerin Köpping sprach für die Staatsregierung. Da es keinen Redebedarf mehr gibt, übergebe ich an Frau Kollegin Nagel für das Schlusswort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich danke Ihnen für die mehrheitlich sehr wohlwollende Debatte.

Ich möchte an den Anfang stellen, dass wir vor einem ambitionierten Ziel stehen. Die EU-Ratspräsidentschaft Portugal hat vor zwei Jahren die Forderung ausgerufen, dass wir bis 2030 in Europa die Obdachlosigkeit überwunden haben sollen. Das ist ein hehres Ziel. Umso wichtiger ist es – so finden wir es als Linksfraktion –, alle Maßnahmen, alle Möglichkeiten auszuloten. Wir haben Ihnen gerade im zweiten Antragsteil Vorschläge gemacht, bei denen es vielleicht noch blinde Stellen gibt: bei den Frauenschutzhäusern, bei den Hafteinrichtungen, überall dort zu schauen, so dass wir bis 2030 zumindest annährend an dieses Ziel zu herankommen.