Ich möchte an den Anfang stellen, dass wir vor einem ambitionierten Ziel stehen. Die EU-Ratspräsidentschaft Portugal hat vor zwei Jahren die Forderung ausgerufen, dass wir bis 2030 in Europa die Obdachlosigkeit überwunden haben sollen. Das ist ein hehres Ziel. Umso wichtiger ist es – so finden wir es als Linksfraktion –, alle Maßnahmen, alle Möglichkeiten auszuloten. Wir haben Ihnen gerade im zweiten Antragsteil Vorschläge gemacht, bei denen es vielleicht noch blinde Stellen gibt: bei den Frauenschutzhäusern, bei den Hafteinrichtungen, überall dort zu schauen, so dass wir bis 2030 zumindest annährend an dieses Ziel zu herankommen.
Wenn ich sage „Danke für die positive, wohlwollende Debatte“, möchte ich mich auch einmal nach rechts wenden. In diese Richtung geht natürlich kein Dank. Ich möchte noch einmal klar sagen: Wir sind der Meinung – das verteidigen wir auch –, jeder Mensch, egal woher er oder sie kommt, hat das Recht auf Wohnen, hat Recht auf Obdach. Es ist ein universelles Recht, und wer marginalisierte, deklassierte Gruppen systematisch gegeneinander ausspielt, lenkt von den Lösungen ab, die wir in diesem Bereich brauchen.
Das noch einmal ganz klar in die rechte Richtung, die sowieso nicht zuhört, weil sie ihre einseitige Botschaft schon verkündet hat; aber okay.
Ich möchte Sie bitten, sich den Antrag noch einmal anzuschauen. Ich habe mir extra den Antrag angeschaut, den die Koalition 2021 im Sozialausschuss verabschieden ließ. Dabei geht es ganz konkret darum, dass das Land die kommunale Ebene begleitet. Das ist ein klares Bekenntnis dazu, dass das Land hier auch eine Rolle spielt. Da ist sogar die Rede von einem Wohnungsnotfallhilfekonzept auf Landesebene. Ich weiß nicht, ob Sie schon vergessen haben, was Sie aufgeschrieben haben und was sozusagen in die Pipeline kommt. Wenn es das in Sachsen geben soll, dann nehmen Sie bitte unsere Vorschläge auf. Housing First ist ein gutes Konzept, mit dem wir in Sachsen langsam in die Spur kommen; das gilt auch für Leipzig. Ich habe Zweifel daran, dass Sozialwohnungen, die bei 6,50 Euro je Quadratmeter landen und auf 15 Jahre limitiert sind, eine nachhaltige Wohnraumversorgung für die ärmsten Menschen im Land sind. Wenn wir in diesem harten Bereich nicht weiterkommen, wird auch Housing First nicht auszuweiten sein; denn es hängt auch daran, dass Wohnungsanbieter bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen. Wenn wir diesen nicht haben, können wir auch diese Modelle nicht fahren.
Meine Damen und Herren! Ich stelle die Drucksache 7/12173 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Vielen
Dank. Stimmenthaltungen? – Keine. Bei einigen Für- und mehr Gegenstimmen ist die Drucksache nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags vor. Die Reihenfolge der Behandlung der Fragen entspricht der in der eben genannten Drucksache. Diese Fragen wurden der Staatsregierung übermittelt. Bis auf zwei Fragen wurden alle Fragen auch in Absprache mit den betreffenden Kollegen beantwortet. Zwei Fragen sind offen geblieben. Kollege Böhme hat diese Fragen gestellt, und ich übergebe das Wort an Kollegen Böhme.
Vielen Dank, Herr Präsident. Es tut mir leid, dass ich den Feierabend von uns allen verzögere, aber unsere Geschäftsordnung lässt leider nur zu, dass ich je zwei Fragen zu den mündlichen Anfragen stellen darf, wenn diese auch mündlich beantwortet werden. Wenn sie vorher schriftlich beantwortet wurden, darf ich keine Nachfragen stellen. Deswegen müssen wir leider das Prozedere so machen, weil ich auch eine Antwort brauche.
Frage zur Verfüllung des Kiestagebaus Würschnitz-West, mögliche Gefährdung der Moore und Umgang mit dem Protestcamp #Heibobleibt.
Welche klimaresilienten, naturnahen Waldgesellschaften sind als Zielbestockung auf den verfüllten Abbauflächen vorgesehen, und wie wird die Entwicklung der Waldbestände im Sinne der Zielvorgaben – insbesondere vor dem Hintergrund degenerierter Bodenbeschaffenheit und defizitärer Wasserspeicher – langfristig abgesichert?
Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Kollege Böhme! Zu dem bisher lediglich geplanten, aber noch nicht begonnenen Tagebau Würschnitz-West gibt es nur den Entwurf eines obligatorischen Rahmenbetriebsplanes, der zwischenzeitlich in wesentlichen Teilen zu überarbeiten ist. Das diesbezügliche bergrechtliche Planungsverfahren steht noch am Anfang. Konkrete Aussagen zu künftig erwarteter Bodenbeschaffenheit, den zu erwartenden Standorteigenschaften und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten der Wiederbewaldung sind daher derzeit noch nicht möglich. Eine Wiederbewaldung wird entsprechend nach dem Stand der waldbaulichen Sachkenntnis unter Berücksichtigung der konkreten Standortbedingungen erfolgen.
Die Auswirkung der Bauartwahl auf die Wasserbilanz wird dabei berücksichtigt. Nach jetziger Einschätzung würden
bei der Wiederbewaldung der künftig geplanten Abbauflächen eichendominierte Waldgesellschaften entstehen. Es werden in der Regel überwiegend Stieleichen gepflanzt. Durch Naturverjüngung wird eine Anreicherung mit gemeiner Kiefer, gemeiner Birke und Rotbuche stattfinden. Die Bauartenzusammensetzung soll auch durch nachfolgende entsprechende Waldpflegemaßnahmen zielgerichtet an die voraussichtliche natürliche Waldgesellschaft angepasst werden.
Die Finanzierung der Wiederaufforstung erfolgt nach Mitteilung des Forstbezirks Dresden durch den Bergbauunternehmer und umfasst auch die notwendigen Schutz- und gegebenenfalls Nachbesserungsmaßnahmen.
Im Hinblick auf die Fortführung bzw. Erweiterung des Bestandstagebaus Würschnitz gilt – bezüglich der Waldgesellschaft und der Sicherung der Wiederaufforstung – ebenfalls das oben Gesagte.
Eine zweite Frage der mündlichen Anfrage: Laut Aktivistinnen und Aktivisten wurden im Wald bereits entsprechende Protestobjekte geräumt. Von wem erging wann die Anweisung dazu, und welche Institution oder Behörde vollzog diese?
Jetzt kommen zwei Nachfragen zu diesen mündlichen Anfragen. Auch wenn der Wirtschaftsminister vor mir steht – ich habe ja die Staatsregierung gefragt, da können Sie nichts für –, so hoffe ich, dass ich trotzdem eine Antwort bekomme; auch wenn Sie vielleicht nicht sofort antworten können.
Meine erste Nachfrage: Von welchen Akteuren würde auf welcher Rechtsgrundlage, also mit welcher rechtlichen Begründung, eine Räumung veranlasst werden, wenn diese demnächst geschieht? Also welche Akteure würden dort die Handlungsträger sein?
Auch diese Frage kann ich Ihnen jetzt als fachlich nicht zuständiger Minister nicht beantworten. Ich
möchte nicht, weil es hier auch um juristische Tatbestände geht, falsche Aussagen machen. Deshalb kann ich Ihnen diese Nachfrage nicht beantworten.
Es ist leider generell ein Problem der Geschäftsordnung, dass ich jetzt mit dem Wirtschaftsminister spreche und nicht mit dem Innenminister.
Meine zweite Nachfrage: Wie verhält sich der Sachsenforst als Grundstückseigentümer zu einer eventuellen Räumung? Gibt es dazu eine entsprechende Stellungnahme des Sachsenforstes, da es dessen Grundstück auf der betreffenden Fläche ist?
Der Sachsenforst ist Eigentümer. Dementsprechend gilt natürlich das Recht. Auch hier ist es so, dass diese Nachfrage von Ihnen nicht mein Ressort betrifft. Sie beziehen das auch auf eine Wertung. Hier ist die Lage so, dass ich keine Wertung abgeben kann.
Dabei geht es um die Verfüllung des Kiestagebaus Würschnitz-West und mögliche Umweltgefährdungen. Ich habe gefragt: Da weder Gutachten noch fachliche Begleitung Zweifel an der FFH-Verträglichkeit lassen, wie begründet dann die Staatsregierung die plötzliche Kehrtwende hin zu einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat und Bergbauunternehmen nach der Veröffentlichung des NABU-Gutachtens?
Ein zeitliches Zusammentreffen der Vereinbarung mit der Veröffentlichung des NABU-Gutachtens ist rein zufällig. Allerdings hatte der NABU vorher bereits auf die Beeinträchtigung der empfindlichen Moorlebensräume durch Einträge aus der Verfüllung, insbesondere im Hinblick auf Azidität und Nährstoffeinträge, hingewiesen. Die dreiseitige Vereinbarung zwischen SMEKUL, SMWA und dem Unternehmen KBO wurde getroffen, um eine Beeinträchtigung der Moor- und Quellbereiche durch den Kiesabbau und nachfolgende Verfüllungen auszuschließen und um die Akzeptanz der Kiesgewinnung im gesamten Vorhabensbereich insgesamt zu erhöhen.
Die Maßgaben in der Vereinbarung sind ein Vorgriff auf gegebenenfalls zukünftige Regelungen im Planfeststellungsverfahren Würschnitz-West, das sich aber noch in der Bearbeitung durch den Unternehmer befindet und später nach Wiedervorlage beim Oberbergamt erneut in die Anhörung und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz gegeben werden soll. In diesem Verfahren werden die Maßgaben aus der oben genannten
Vereinbarung beachtet. Unter anderem ist auch die Prüfung der FFH-Verträglichkeit Gegenstand dieses Verfahrens.
Dazu habe ich jetzt die erste Nachfrage: Ich frage mich, warum diese wesentlichen Informationen im Ergebnis nicht Bestandteil der im Rahmen des Feststellungsverfahrens erfolgten Prüfungen waren. Warum hat man das nicht mitbedacht?
Das Planfeststellungsverfahren ist noch gar nicht formal im Gang; es liegt im Auftrag des Unternehmens. Es gab schon einmal eine Auslegung, und danach haben sich die Umstände geändert. Aufgrund dieser Vereinbarung wird das Verfahren nun vom Unternehmen selbst neu aufgesetzt. Darauf bezog sich mein Hinweis zur Wiedervorlage beim Oberbergamt. Dementsprechend ist es die Aufgabe des Unternehmens, einen entsprechenden Antrag für das Planfeststellungsverfahren auf der Grundlage dieser neuen Erkenntnisse zu stellen.
Die zweite, vorab eingereichte Frage lautet: Seit wann haben die zuständigen Behörden Kenntnis von nachgewiesenem Schadstoffeintrag – also dem NABU-Gutachten – in die Moore? Welche geeigneten Gegenmaßnahmen wurden bereits unternommen bzw. beauflagt? Durch welche Maßnahmenbeauflagungen soll sichergestellt werden, dass vom fortschreitenden zukünftigen Kiesabbau keine negativen Einflüsse auf die Moore ausgehen?
Hinsichtlich der bereits unternommenen Gegenmaßnahmen wird hinsichtlich der Einflüsse des Kiessandtagebaus Laußnitz I reflektiert. Hier wird seit 1994 jährlich ein umfassendes hydrogeologisches und hydrochemisches Grundwassermonitoring durchgeführt, um die Austragungen aus der Kippe zu überwachen. Die Untersuchungen werden durch vom Unternehmen beauftragte Labore und Ingenieurbüros ausgeführt, die Ergebnisse in Berichten zusammengefasst und dem Oberbergamt sowie den Fachbehörden übergeben. Die Fachbehörden – hier die Wasserbehörden – werden durch das Oberbergamt um Stellungnahme gebeten. Das Oberbergamt prüft abschließend. Damit kann sicher auf negative Einflüsse auf das Grundwasser und die Moore reagiert werden.
In der Stellungnahme des Landratsamtes Bautzen vom 12. Juli 2022 zum Grundwassermonitoring Kippen Laußnitz I aus dem Jahr 2021 wird ausgeführt, dass die Empfehlungen des Gutachters zur Weiterführung des Grundwassermonitorings plausibel sind, jedoch sowohl das Monitoring als auch die Arbeiten zur Abdeckung und Rekultivierung des Deponiebereichs zwingend fortzusetzen sind, was auch erfolgt.
Hinsichtlich der Kippe Laußnitz Nordost im Tagebau Laußnitz I wird im Zuge des Antrages auf Anordnung der sofortigen Vollziehung der Zulassung des Abschlussbetriebsplanes derzeit eine FFH-Verträglichkeitsprüfung
durchgeführt. Eine Verwertung bergbaufremder Materialien ist bis zum Vorliegen der Ergebnisse untersagt.
Gemäß der zugelassenen Betriebsplanung wird der gesamte Kiestagebau Würschnitz nach dem Ende des Abbaus aus Gründen des Grundwasserschutzes nicht verfüllt. Die Randböschungen werden wieder abgeflacht und so gestaltet, dass sich die ehemalige Abbaufläche in den Geländeverlauf einfügt. Tagebausohle und abgeflachte Randböschungen werden mit standorteigenem, nicht verkäuflichem Material abgedeckt. Auf der Grundlage der Maßnahme aus der oben genannten Vereinbarung wird die Planung des Vorhabens Würschnitz-West überarbeitet.
Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung wird geprüft, ob es zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele kommt. Sollte dies der Fall sein, ist das Vorhaben nicht zulassungsfähig. Sollte das Vorhaben zugelassen werden, wird wegen der Sensibilität der Schutzgüter ein umfangreicheres Grundwassermonitoring als gewöhnlich erforderlich sein. Entsprechende Auflagen sind zu erwarten. Vorbehaltlich der zu überarbeiten Antragsunterlagen seitens des Unternehmens wird sich eine Verfüllung der entstehenden Hohlräume im Wesentlichen auf die Herstellung der geotechnischen Sicherheit – also die Hangsicherheit – und die Wiedernutzbarmachung – das ist der Wald – beschränken. Hierzu soll vorrangig der bergbaueigene Abraum und Oberboden verwendet werden. Die ursprünglich geplante Vollverfüllung mit bergbaufremden Material wird nicht umgesetzt.