Aber: Dass die Grundidee des Erziehungsgeldes für uns schon immer falsch war, braucht Sie natürlich nicht zu interessieren. Im Gegensatz zur LINKEN mit einem modernen Familienbild würde ich Ihres einmal als piefig bezeichnen: die Frau als Heimchen am Herd, die sich um Haushalt und Kinder kümmert. Wer ein piefiges Familienbild hat, der darf natürlich auch piefige Gesetzentwürfe vorlegen. In gewisser Weise sind wir Ihnen dafür dankbar, wird doch damit jungen Menschen und insbesondere jungen Frauen klar, was sie von der AfD zu erwarten haben.
Das Wort „Frau“ kommt im Übrigen in Ihrem Konzept zur Sozialpolitik aus dem Jahr 2020 ganze zweimal vor, im Absatz zum Landeserziehungsgeld. Eine Betreuung durch Väter kommt in Ihrem überholten Familienbild erst gar nicht vor. Dazu passt auch, dass Ihr Erziehungsgeld nur – Zitat – „in Sachsen verwurzelten Familien zugutekommen soll“ – Frau Kuge hat es angesprochen.
Wo kämen wir hin, wenn eine familienpolitische Maßnahme der AfD einfach für alle Bürger(innen) oder Einwohner(innen) gelten würde, wie das sonst bei Landesgesetzen der Fall ist.
Es enttäuscht mich ja fast, dass zehn Jahre Wohndauer in Sachsen schon reichen sollen. Die Forderung einer einwandfreien reichsdeutschen Herkunft hätte ich von Ihnen mindestens erwartet.
Ich habe, ehrlich gesagt, in Ihrem Gesetzentwurf nur noch den Passus gesucht, mit dem Sie eine Auszeichnung für Frauen stiften, die möglichst viele Kinder bekommen und diese allein zu Hause ohne die Beteiligung von Kitas erziehen. „Mütterkreuz“ würden Sie es wahrscheinlich nicht mehr nennen, aber irgendetwas Ähnliches fiele Ihnen schon ein. – Soweit zur familienpolitischen Bewertung.
Es gibt aber auch noch eine gesamtgesellschaftliche Seite. In der Logik des Gesetzentwurfes sollen möglichst viele junge Eltern dem Arbeitsmarkt entzogen werden. Das weiß Gott nicht perfekte System der Kindertagesbetreuung soll dafür zurückgebaut werden. Letzteres ist sogar der Finanzierungsvorschlag für Ihr Konzept.
Wenn die AfD jemals irgendwo etwas zu sagen haben sollte, was uns bitte erspart bleibe, dann müssten Sie dieses Konzept entweder sofort fallen lassen oder Sie würden ein
wirtschaftliches Chaos anrichten. Es wäre das Letzte, was wir gegenwärtig brauchen könnten, wenn fünf junge Frauen oder Männer zu Hause bleiben, um damit eine Erzieherin oder einen Erzieher in der Kinderkrippe einzusparen.
Das macht im Übrigen im Saldo vier Fachkräfte weniger in allen anderen Bereichen, in denen sie dringend gebraucht werden: in der Pflege, im Gesundheitswesen, an den Schulen, im öffentlichen Nahverkehr, im Handwerk, in der Industrie. Nennen Sie mir einen Bereich, in dem gerade nicht nach Fachkräften händeringend gesucht wird.
Es sind vor allem die Rahmenbedingungen zu ändern: mit einer Familienpolitik für alle, mit einer Familienpolitik, die für gute Betreuung der Kinder sorgt, die den Vätern Zeit dafür einräumt, die Sorgetätigkeit zu übernehmen, die aber auch den Müttern Zeit dafür einräumt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen – eine Familienpolitik, die die Rahmenbedingungen für alle schafft, um selbstbestimmte Entscheidungen zu ermöglichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition! Man macht meistens nichts falsch, wenn man das Gegenteil von dem tut, was die AfD vorschlägt. In diesem Fall wäre es goldrichtig. Verzichten Sie auf weitere Landeserziehungsgeldexperimente und investieren Sie so viel wie möglich in unsere Kindertagesstätten. Dort ist nicht weniger, sondern mehr nötig. Unsere Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch zum Beispiel mit dem aktuellen Änderungsantrag zum Kitagesetz: erstens geringere Kosten für Eltern durch kostenloses Mittagessen und Absenkung der Elternbeiträge; zweitens mehr statt weniger Personal in den Kitas und deshalb die Finanzierung eines verbesserten Betreuungsschlüssels; drittens Inklusion, die den Namen auch verdient; viertens eine Dynamisierung der Landespauschale, um den Kommunen und den Trägern Finanzierungssicherheit zu geben.
Kollegin TändlerWalenta sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Kollegin Hammecke für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Redebeitrag wird Sie nicht überraschen, denn die Position der BÜNDNISGRÜNEN ist in den vergangenen Jahren immer wieder mal klargeworden. Aber deshalb wirklich noch einmal Grundsätzliches. Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für eine Gleichstellungspolitik, welche Rahmenbedingungen für Chancengleichheit, für Selbstbestimmung, für soziale Gerechtigkeit schafft. Deshalb befürworten wir die freie Entscheidung von Eltern, das heißt von Müttern, das heißt von Vätern, das heißt von allen Elternteilen, ab wann und
wie lange sie ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen oder zu Hause betreuen möchten.
Dieser Gesetzentwurf wirkt nicht im luftleeren Raum. Deshalb möchte ich kurz aus der Anhörung Susanne Köhler zitieren, die gesagt hat: „Familienpolitische Maßnahmen sollten immer darauf zielen, dass sich die Eltern die Sorge, Haus- und Erwerbsarbeit besser aufteilen und weder in die eine oder in die andere Richtung alle Verantwortung auf einer Person lastet. Das verbessert langfristig die Beziehung der Eltern zueinander sowie zu ihren Kindern und ermöglicht es beiden Elternteilen erwerbstätig zu sein.“ Denn, so wie Sie es dargestellt haben, dass alle Sachverständigen den Gesetzentwurf befürwortet haben, so war es eben doch nicht.
Der Gesetzentwurf zum Landeserziehungsgeld, über den wir hier sprechen, wirkt in einer gesellschaftlichen Realität, in der wir uns befinden, und die ist eben immer noch von Geschlechterrollen geprägt – meine Vorrednerin ist darauf eingegangen –, eine Realität, in der laut Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung weiterhin nur etwa jeder zehnte Vater mehr als die zwei sogenannten Vätermonate an Elterngeld in Anspruch nimmt. Diese Realität bedeutet auch, dass Frauen im Schnitt 80 Minuten mehr Sorgearbeit pro Tag übernehmen, in der Mütter immer noch die Hauptlast der Kinderbetreuung tragen. Der hier vorgelegte Gesetzentwurf verstärkt diese ungleichen Geschlechterrollen. Das verklärte Bild der Mutter, die froh ist, nicht außer Haus zu arbeiten und als einzigen Lebensinhalt die Erziehung der Kinder und die Versorgung der Familie hat, ist völlig überholt. Familienarbeit ist nicht an das weibliche Geschlecht geknüpft, sondern die Aufgabe aller, die zusammen Verantwortung übernehmen.
Frauen entscheiden sich heute sehr bewusst für einen Beruf und schließen Ausbildung und Studium besser ab als ihre männlichen Kollegen. Wie kommen Sie eigentlich auf die Idee, dass sie nicht arbeiten wollen? Ihr Entwurf sieht eine maximale Erwerbstätigkeit von nicht mehr als zehn Wochenstunden vor. Aber eine derart geringe Berufstätigkeit ist nur im Niedriglohnsektor realisierbar und weder für den Berufseinstieg noch für Karrierechancen, noch für den Ausblick auf eine Rente, mit der man gut leben kann, förderlich. Auch im Hinblick auf die arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen – Frau Kuge, ist darauf eingegangen –, die der demografische Wandel gerade in einem Bundesland wie Sachsen mit sich bringt, ist das weder zielführend noch zukunftsfähig.
Um Sachsen zukunftsfest zu gestalten, müssen wir tatsächlich darüber sprechen, wie es gelingt, Familie und Beruf so in Einklang zu bringen, dass es problemlos wieder möglich ist, zurückzukehren. Die Voraussetzung für das Landeserziehungsgeld bleibt weiterhin die Nichtinanspruchnahme eines öffentlich geförderten Kitaplatzes. Die Irrwitzigkeit hinter dieser Regelung wurde einmal trefflich so formuliert: Es ist, als wenn Sie mit öffentlichen Mitteln Schwimmbäder bauen und dann Leute dafür bezahlen, dass diese sie nicht nutzen. Dabei sind Kitas so wichtig. Kitas
dienen nicht nur der Betreuung und Erziehung, sie sind Bildungsorte. Frühkindliche Bildung ist ein wichtiger Faktor für die Förderung kognitiver Fähigkeiten, die Entwicklung von sozialen und emotionalen Kompetenzen und der Verbesserung der Sprachfähigkeit von Kindern. Frühkindliche Bildung und Förderung prägt die gesamte spätere Bildungsbiografie. Somit ist die Teilhabe von Kindern an Bildung in einer Kita für uns eine Grundlage, um Bildungs- und Chancengerechtigkeit langfristig zu sichern.
Die AfD-Fraktion rechnet mit derzeit circa 9 500 Bezieher(inne)n von Landeserziehungsgeld und abgesehen davon, dass die Nachfrage im letzten Jahr nochmal gesunken ist, mit Kosten von knapp 185 Millionen Euro. Der Gesetzentwurf ist dabei weder finanziell untersetzt noch schafft es die herbeigerechnete Freisetzung von Kitaplätzen, diese Kosten tatsächlich zu decken, noch ist der Abbau von Kitaplätzen etwas, was wir als Land ernsthaft forcieren sollten.
Wir als BÜNDNISGRÜNE wollen Bildung für alle Kinder und deshalb haben wir es uns als Ziel gesetzt, in die frühkindliche Bildung und Zukunft unserer Kinder zu investieren. Dieses Jahr konnten wir durch zusätzliche Mittel im Haushaltsverfahren circa 1 000 zusätzliche Erzieher(in- nen) finanzieren und so eine konstante und qualitativ hochwertige Betreuung unterstützen. Wir haben eine gute Kitabetreuung in Sachsen und bauen diese etwa durch die Erhöhung der Kitapauschale weiter aus. Dass es vor Ort brennt, machen uns die Akteur(innen) immer wieder deutlich. Deshalb investieren wir an dieser Stelle.
Für uns ist das Ziel familienpolitischer Maßnahmen, die Chancengleichheit für alle Kinder zu verbessern und eine bedarfsgerechte und hochwertige Betreuung in den Kitas zu sichern, um so eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Wir wollen familienfreundliche Strukturen, die es Eltern ermöglichen, problemlos in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Deshalb wollen wir, anstatt Millionen in das Landeserziehungsgeld zu stecken, lieber in hochwertige Kinderbetreuungseinrichtungen investieren. Daher lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Kollegin Hammecke sprach für die BÜNDNISGRÜNEN. Kollegin Pfeil spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte erst einmal betonen, dass familienpolitische Maßnahmen, die finanzielle Entlastungen bringen, grundsätzlich zu begrüßen sind. Der Gesetzentwurf spiegelt aber weder die tatsächlichen Bedarfe der Eltern wider, noch ist er finanziell belastbar.
Seit einigen Jahren schon sehen wir einen Rückgang der Inanspruchnahme des Landeserziehungsgeldes. Wir als Gesetzgeber haben daher schon einige Anpassungen vorgenommen, zuletzt in Bezug auf die Einkommensgrenzen, um mehr Personen den Bezug des Landeserziehungsgeldes zu ermöglichen. Ich gebe zu, auch ich bin nicht die größte Freundin des Landeserziehungsgeldes. Ich sehe aber einen
ganz großen Vorteil im Landeserziehungsgeld, nämlich den, dass Auszubildende und Studentinnen Landeserziehungsgeld während des Studiums und der Ausbildung beziehen und gleichzeitig einen Kitaplatz in Anspruch nehmen können. Das ist das wirklich Gute und Wichtige an unserem sächsischen Landeserziehungsgeld, womit wir junge Menschen ganz konkret unterstützen.
Der vorliegende Gesetzentwurf soll den Anschein erwecken, dass die Eltern rein aus finanziellen Gründen ihre Kinder in eine Kindertageseinrichtung bringen. Schaut man in verschiedene Statistiken, etwa von der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2021, sieht man deutlich, dass sich Eltern nicht nur wegen der Erwerbsarbeit für eine Betreuung entscheiden, sondern auch, um ihren Kindern den Umgang mit Gleichaltrigen zu ermöglichen und weil sie von der frühen pädagogischen Arbeit überzeugt sind. Die hohen Betreuungsquoten gerade in Sachsen bestätigen dies umso mehr.
Wollen wir also die Familien im Freistaat stärken, ist es unsere Aufgabe, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und kostengünstige frühkindliche Bildung sicherzustellen. Daran arbeiten wir in diesen Wochen mit der Novelle des Sächsischen Kitagesetzes, die einen weiteren qualitätsverbessernden Schritt möglich macht.
Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion sieht außerdem vor, dass der Bezug nur dann gewährleistet werden soll, wenn die beziehende Person bzw. der Ehe- oder Lebenspartner mindestens zehn Jahre einen Hauptwohnsitz in Sachsen hat. Sehen wir einmal davon ab, wie nicht anders zu erwarten von der AfD-Fraktion, dass damit ausländische Fachkräfte ausgeschlossen werden, so scheint es doch fraglich, ob sich die AfD des akuten Fachkräftemangels bewusst ist. Diese könnten auch aus Thüringen oder Bayern kommen. Auch der Änderungsantrag, der sich nur auf Alleinerziehende bezieht, hilft da wenig. Nur, wenn du schon ein eingefleischter Sachse samt Dialekt bist und wahrscheinlich montags auf eine Demo gehst, kriegst du das AfD-Landeserziehungsgeld.
Mit den bestehenden Elterngeld-Plusleistungen werden außerdem bereits über das hier geforderte Maß Eltern unterstützt. Es ermöglicht den Beziehern eine Arbeitszeit von bis zu 32 Stunden. Dies ist für viele wichtig, um einer möglichen Altersarmut vorzubeugen. Das ist für uns die richtige Antwort, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und Eltern eine partnerschaftliche und gegenseitige Unterstützung in der Care-Arbeit aufzuzeigen.
Erlauben Sie mir einen Blick auf die finanzielle Seite des Gesetzes. So wird hier argumentiert, dass mit der Anhebung des Landeserziehungsgeldes Kosten für Betreuungsplätze eingespart werden. Wie möchte man dies planungssicher gestalten, ohne Gefahr zu laufen, aufgrund einer niedrigen Bedarfsplanung eine zu geringe Anzahl an Kitaplätzen zu haben und dann das gesetzliche Recht auf einen Betreuungsplatz verwehrt werden muss? Dieser Vorschlag
zeigt im Übrigen auch, wie weit die AfD von der kommunalen Familie entfernt ist; denn diese sagt uns zu Recht, dass die Finanzanteile des Freistaates steigen müssen, bestenfalls dynamisiert werden sollten.
Einen ersten Schritt gehen wir hier mit der Kitagesetznovelle, in der wir die Pauschale um 200 Euro rückwirkend zum 01.01.2023 und ab 01.08.2023 nochmals um 218 Euro im Zuge der Festschreibung einer Personalreserve anheben. Statt bei den Finanzzuweisungen an die Kommunen zu sparen, sehen wir unsere Aufgabe darin, mit Ihnen gemeinsam solidarisch die frühkindliche Bildung zu stärken und damit den Familien in Sachsen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
Für die SPD-Fraktion sprach Frau Kollegin Pfeil. Ich wollte Sie nicht unterbrechen, Frau Kollegin, aber das Gemurmel nimmt zu. Ich bitte um etwas mehr Ruhe. Vielen Dank.
Damit haben wir die erste Rederunde absolviert. Wir steigen nun in eine zweite Rederunde ein. Kollege Dr. Weigand hat schon Redebedarf angemeldet. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in der zweiten Runde noch ein paar Sachen ausräumen. Also: Die LINKE kommt um die Ecke und meint, die Schere zwischen Arm und Reich wachse mit unserem Landeserziehungsgeld. Nein, das Gegenteil ist richtig. Mit dem aktuellen Bundeselterngeld erhalten Eltern einen Mindestbetrag von 300 Euro. Unser Gesetzentwurf erhöht das auf 750 Euro deutlich und verbessert gerade die Situation für Alleinerziehende. Aber, dass Sie sich hier als LINKE hinstellen und fordern, dass die Frauen als Gebärmaschinen schnell wieder an die Werkbank sollen, das zeigt Ihr verstörendes sozialistisches Frauenbild, meine Damen und Herren.
Sie haben wieder herausposaunt, niemand wolle aktuell das Landeserziehungsgeld. Das ist ja auch klar. Wenn ich den Familien nur 300 Euro im Monat für das dritte Kind und beim ersten 150 Euro zur Verfügung stelle, ist das doch ein Rohrkrepierer. Damit locken Sie doch niemanden in der aktuellen Situation hinter dem Ofen hervor. Das hat auch die Befragung der Eltern und der Bezieher gezeigt, die sagen, wir müssten es deutlich erhöhen. Genau das macht doch unser Gesetzentwurf, indem wir immer mindestens 750 Euro und bis zu 1 500 Euro zahlen und wirklich eine Familienförderung in diesem Land vorhaben.
Nächster Punkt sind Ihre Fake News, die AfD wolle Kitaplätze abbauen. Wir greifen nur die aktuelle Gesetzeslage auf. Im Sächsischen Kitagesetz, § 18, ist es nun mal so vorgesehen, dass der Landesanteil sinkt, wenn wir die Plätze
nicht nutzen. Wenn sich mehr Eltern entscheiden, ihr Kind zu Hause zu betreuen, wenn wir diese Wahlfreiheit schaffen, dann kann es passieren, dass wir weniger Kitaplätze zur Verfügung stellen. Wir sind gerade dabei, das Kitagesetz neu zu machen, und diesen Punkt nehme ich gern auf: Dann lassen Sie uns doch endlich Flexibilität ins Kitagesetz hineinbringen, dass wir es gerade in der Übergangsphase ermöglichen, den Betreuungsschlüssel zu erhöhen. Damit verbessern wir es sogar für die Kinder, die in die Kita gehen, weil wir die Kinder mit mehr Personal betreuen. Wir schaffen aber gleichzeitig eine Wahlfreiheit und bringen beides auf Augenhöhe. Dahin muss doch die Reise gehen, meine Damen und Herren.
Dann gibt es die komplette Einheitsfront von Linken, Grünen, SPD bis zu den Christdemokraten: „Der Gesetzentwurf fördert das gradierte Familien- und Rollenbild.“ Meine Damen und Herren, Sachsen hat den höchsten Väteranteil beim Elterngeld mit aktuell 30 %. Es ist davon auszugehen, dass auch 30 % der Väter dann das Landeserziehungsgeld nutzen. Ich selbst habe auch das Elterngeld genutzt, und wir haben die Zeit zu Hause verbracht. Moderne junge Familien und moderne Väter, die aber immer noch eine Mutter-Vater-Kind-Familie leben, ein traditionelles Familienbild, machen das. Geben wir diesen jungen Familien endlich eine Chance!