Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn Homann, ob er das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Dann gilt folgende Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, danach CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL sowie die Staatsregierung, sofern das Wort gewünscht wird. Ich übergebe das Wort zuerst an Herrn Kollegen Brünler von der Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stellen heute unseren neuen Entwurf eines modernen Sächsischen Vergabegesetzes zur Abstimmung. Öffentliche Vergabe ist mehr als nur eine Randnotiz. Der Freistaat ist der größte Auftraggeber der sächsischen Wirtschaft. Allein im Baubereich sind das in Sachsen jährlich Leistungen im Umfang von mindestens einer Milliarde Euro. Das ist nicht nur ein großer Ausgabeposten, sondern es zeigt auch, dass wir damit für die Lebens- und Arbeitsbedingungen im Freistaat unmittelbar verantwortlich sind. Es ist letztlich wie im Privaten: Wer bezahlt, bestimmt auch die Musik – oder könnte dies zumindest tun, wenn der Wille dazu vorhanden wäre. Wir haben diesen Willen und stellen darum heute unseren Gesetzentwurf zur Abstimmung.
Wenn Sie, meine Damen und Herren von SPD und BÜNDNISGRÜNEN, es mit ihrem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag ernst meinen, dass soziale Verantwortung zum Vergabekriterium wird, dann laden wir Sie herzlich ein, unserem Entwurf zuzustimmen. Sie haben heute die Möglichkeit dazu. So wollen wir im Vergabegesetz zum Beispiel eine Tariftreueregelung einführen, ersatzweise auch einen Vergabemindestlohn, der sich am Tarif des öffentlichen Dienstes anlehnt. Dabei geht es aber nicht nur um Löhne, sondern es geht darüber hinaus um die Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Gleichstellung der Geschlechter und vieles mehr.
Die Frage ist doch: Schauen wir bei öffentlichen Aufträgen nur nach dem Preis oder schauen wir auch darauf, was die gesamtvolkswirtschaftlichen Bedingungen sind? Wie absurd es ist, dass insbesondere die CDU dem Anliegen standhaft entgegensteht, hat die Anhörung unseres Gesetzentwurfs ergeben. Mit der aktuellen Gesetzeslage fördern wir nicht nur tarifliche Regeln nicht, sondern tarifgebundene Unternehmen sind bei der aktuellen Lage sogar benachteiligt oder bewerben sich gar nicht erst für öffentliche Ausschreibungen. Es geht auch überhaupt nicht darum, einseitig die Kosten der Unternehmen in die Höhe zu treiben. Im Gegenteil, diese sollen, genauso wie die Mitarbeiter, für vernünftige Leistungen auch vernünftig entlohnt werden. Aus diesem Grund haben wir als Ergebnis der Anhörung einen Antrag zur verbindlichen Festschreibung von Preisgleitklauseln eingebracht und werden ihn auch unabhängig von unserem Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen.
Wir müssen bei der öffentlichen Vergabe verstehen, dass Qualität nicht nur ihren Preis, sondern auch ihren Wert hat. Öffentliche Aufträge dürfen nicht Vorschub für Dumpingwettbewerb zulasten verantwortungsvoller Unternehmen oder zulasten Dritter werden. Mir sagen sogar Vertreter des Arbeitgeberverbandes Bau, dass es durchaus ein Gewinn für die Unternehmen sei, wenn bei Ausschreibungen nicht nahezu gesetzmäßig immer der Billigste, sondern wirklich der Nachhaltigste, Wirtschaftlichste und Beste zum Zuge käme. Damit schließt sich wieder der Kreis zu unserer Anhörung, wonach das aktuelle Gesetz ein Standortnachteil für tarifgebundene Unternehmen und somit mitschuldig an der geringen Tarifbindung im Land ist.
Aber es geht uns, wie bereits gesagt, nicht nur um Tarife, es geht um mehr. Das, was wir heute vorlegen, machen im Grunde viele im privaten Leben bereits vor. Kriterien, die wir im privaten Bereich ansetzen, spielen eine selbstverständliche Rolle: Wie viel Energie verbraucht das Produkt?
Wie lange hält es? Wurden bei der Herstellung Öko- oder Fairtrade-Standards eingehalten usw.? Das hat inzwischen Teile der Wirtschaft von ganz allein dazu bewogen, Gütesiegelsysteme zu befolgen und teilweise ihre Produktion umzustellen.
Die Lebenswirklichkeit zeigt, wie es funktioniert; nur das aktuelle Sächsische Vergabegesetz tut so, als gäbe es das nicht. Wenn es Ihnen ernst ist, meine Damen und Herren von SPD und BÜNDNISGRÜNEN, in der öffentlichen Vergabe ein Nachhaltigkeitsprinzip zu verankern, das die Lebenszykluskosten, also die Umweltverträglichkeit, ökologische Nachhaltigkeit oder Folgekosten berücksichtigt, dann sollten Sie heute zustimmen. Wenn es Ihnen darüber hinaus ernst ist, ein System von Präqualifikation zur Absicherung des Ganzen und zur Vereinfachung der Ausschreibung einzuführen, sollten Sie heute ebenfalls zustimmen. All das sieht unser Gesetzentwurf vor.
Dabei ist der heute zur Abstimmung stehende Entwurf kein Teufelswerk. Viele Punkte, die wir fordern, sind in anderen Bundesländern inzwischen Realität. Das hat weder dazu geführt, dass die Wirtschaft in diesen Ländern Schaden genommen hat, noch gibt es bei öffentlichen Ausschreibungen weniger Bieter. Ganz im Gegenteil: Dass wir in Sachsen noch nicht so weit sind, liegt ausschließlich am mangelnden politischen Willen von Teilen der Regierungskoalition. Die Folgen davon debattieren wir ebenfalls regelmäßig im Landtag: niedrige Tarifbindung, niedrige Durchschnittslöhne. Wir dürfen aber nicht nur immer wieder darüber debattieren, sondern wir müssen auch endlich einmal etwas tun. Heute haben wir dazu die Gelegenheit.
Herr Kollege Brünler sprach für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht Kollege Hippold für die CDU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Abgeordnete der LINKEN! Der von Ihnen heute vorgelegte Gesetzentwurf basiert auf einem bereits in der letzten Legislaturperiode vorgelegten Entwurf, der für uns schon damals nicht akzeptabel gewesen ist. Sie versuchen sich nun erneut im Bereich des Vergaberechts politisch zu artikulieren.
Dabei sind Sie nicht nur wenig innovativ, sondern – das ist unsere Hauptkritik – Sie scheinen offensichtlich nicht an die vielen Unternehmer zu denken, die man bei der Teilnahme an einem öffentlich ausgeschriebenen Bau- oder Dienstleistungsauftrag mit einem solchen gesetzlichen Regelungswust konfrontiert würde.
Dies ist auch – zumindest nach unserer Wahrnehmung – in der öffentlichen Anhörung am 17. Januar 2023 im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr deutlich geworden. Herr Brünler: Irgendwie hatte ich bei Ihren Ausführungen gerade den Eindruck, dass wir in zwei unterschiedlichen Anhörungen gewesen sein müssen.
Mit der Ausweitung von 11 auf 23 Paragrafen gegenüber dem derzeit geltenden Vergabegesetz würde das sächsische Vergaberecht bürokratisch aufgebläht. Wir diskutieren derzeit landauf, landab über Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung,
um im Vergleich zu anderen Staaten überhaupt noch wettbewerbsfähig bleiben zu können. Nun legen Sie uns erneut einen Papiertiger vor, der Anforderungen an Unternehmen stellt, die dafür ein oder zwei Personen einstellen müssten, um diese Nachweise vorzulegen. Da reden wir noch nicht einmal darüber, ob sich dieser Aufwand letztendlich durch einen Auftragszuschlag lohnen würde.
Die mit diesen beiden Mitarbeitern verbundenen Personalkosten in Höhe von circa 80 000 Euro im Jahr wären darüber hinaus erst einmal wieder durch Aufträge hereinzuholen und letztendlich in der betrieblichen Kalkulation zu berücksichtigen.
Ich werbe an dieser Stelle dafür, dass insbesondere die Personen, die Vergabekriterien wie ILO Kernarbeitsnormen, Gleichstellung und Nachweise zu Lieferketten fordern, einmal in der Praxis einen Vergabeprozess von der Ausschreibung über die Auswertung der Angebote bis hin zur Vergabe organisieren und durchführen sollten.
Darüber hinaus halte ich es für unabdingbar, dass wir die Augen nicht vor der Realität unserer Wirtschaft verschließen, denn unsere Wirtschaft ist der Motor unseres Freistaates. Nur sie ermöglicht uns, einen Doppelhaushalt von über 45 Milliarden Euro zu beschließen. Hieraus entsteht für uns eine Verpflichtung, Prozesse zu vereinfach, anstatt sie für unsere Kleinst-, Klein- und mittelständischen Betriebe komplizierter zu machen. Dies gilt insbesondere auch für unsere Handwerker.
Leider wird von den Anwendern des Sächsischen Vergabegesetzes immer wieder ausgeblendet oder vielleicht auch mit Vorsatz vergessen, dass dies, was der vorliegende Gesetzentwurf der LINKEN beinhaltet, bereits unter Beachtung und Anwendung des allseits bekannten Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen möglich ist. Hier kann ich nur an die Kreativität unserer Ausschreibungsstellen appellieren, die Möglichkeiten des Bundesgesetzes zu berücksichtigen und Vergabekriterien wie soziale Kriterien, Umweltkriterien, Lieferketten, Nachhaltigkeit etc. ausgerichtet auf den Ausschreibungsgegenstand aufzunehmen, wenn sie seitens der Vergabestelle für notwendig erachtet werden.
Vielleicht reicht uns bereits ein aktualisierter Leitfaden, der den staatlichen Ausschreibungsstellen an die Hand gegeben wird, um sich beim Thema Vergaberecht und Vergabeprozess inspirieren zu lassen.
Meines Erachtens beinhaltet der vorliegende Gesetzentwurf viele Paragrafen, die auch aufgrund der Aussagen der Wirtschaftsexperten enorme Anforderungen an Unternehmen stellen und die den Vergabe- und Bürokratieaufwand letztendlich sowohl für die ausschreibende öffentliche Hand als auch für den Auftragsbewerber enorm erhöhen würden.
Bei rund 40 000 Vergaben im staatlichen Hochbau wird es kaum möglich sein, den gesetzlichen Mindestlohn zu kontrollieren. Im Weiteren gilt dies auch für den Nachweis der ILO Kernarbeitsnormen sowie für die Lieferkettennachverfolgung.
Beim Thema Lieferketten zum Beispiel müssten Sie, Herr Böhme, mir einmal erklären, wie die Prüfung durch die Vergabestelle praktisch erfolgen soll. Kann den Herstellerzertifikaten vertraut werden? Sind die Teilprodukte, die für die Fertigstellung des Endprodukts benötigt werden, auch nach diesem Standard zertifiziert?
Natürlich kann das gern auch Herr Brünler beantworten; Herr Böhme, weil Sie so fragend nach hinten geschaut haben.
Wir sollten uns der Realität stellen und unter diesen Aspekten unsere bürokratischen Prozesse entschlacken. Wir brauchen keine Kontrolleure, sondern eine Diskussion darüber, woher wir zukünftig unsere Fachkräfte in der Wirtschaft generieren sollen. Ich werbe, wie bei der Ausgestaltung unseres derzeit geltenden Vergabegesetzes, für schlanke und für unsere Wirtschaft überschaubare Belastungen.
Meine Damen und Herren, wir sollten hierzu unseren Blick schärfen, damit die sächsische Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt und damit unser Freistaat für die Wirtschaft attraktiv bleibt. Der vorliegende Entwurf mit seinem überbordenden bürokratischen Rattenschwanz hätte allerdings genau das Gegenteil zur Folge: eine massive Verkomplizierung von Vergabeverfahren und eine weitere Belastung unserer kleinen und mittelständischen Unternehmen, die ohnehin bereits vor großen Herausforderungen stehen.
Das, meine sehr geehrten Damen und Herren von den LINKEN, ist keine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik. Deshalb ist der vorliegende Gesetzentwurf der LINKEN klar abzulehnen.
Kollege Hippold sprach für die CDU-Fraktion. Nun an Mikrofon 1 vermutlich eine Kurzintervention durch Herrn Kollegen Böhme, Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.
Genau, eine Kurzintervention. Ich habe mir gerade einiges mitgeschrieben, Herr Hippold. Sie haben unser Gesetz als „Papiertiger“ bezeichnet, weil ein paar mehr Paragrafen nötig sind, um zukünftig Vergaben zu regeln. Da sage ich Ihnen: Natürlich braucht es Regeln. Wir geben hier als Staat, sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene, Geld in Milliardenhöhe aus. Das können wir doch nicht einfach ungeregelt machen. Deshalb braucht das klare Regeln, und deswegen wurden von uns in diesem Gesetzentwurf ein paar Paragrafen angepasst.
Sie haben unseren Gesetzentwurf als wenig innovativ bezeichnet, weil wir fast denselben Entwurf wie in der letzten Legislatur eingebracht haben. Ja, das stimmt, wir haben den aus der letzten Legislatur genommen, weil er schon damals gut und innovativ war. Was ist denn eigentlich Ihr Vorschlag? Sie haben seit Jahren nichts am Vergabegesetz geändert. Es bleibt so, wie es seit Jahren existiert. Wir finden eine Reform überfällig.
Zur ILO Kernarbeitsnorm, weil Sie mir jetzt speziell noch einmal die Frage gestellt haben, wie man das überprüfen soll: Na ja, andere Bundesländer bekommen das hin. Es gibt entsprechende Zertifikate, und es gibt eben Bundesländer, die das Vergaberecht sehr modernisiert und an nachhaltige Kriterien angepasst haben. Ich finde, das muss auch in Sachsen möglich sein.
Geben Sie doch einfach zu, dass Sie keinerlei Interesse daran haben, die Regeln zu ändern. Es soll also weiterhin der billigste Anbieter gewinnen – ein Wettbewerb nach unten. Wer niedrige Löhne zahlt, wer sich nicht an soziale Standards oder an Umweltkriterien hält und damit auch weniger Kosten hat, der gewinnt dann bei Wettbewerben. Und das zahlen wir als Steuerzahler? Ich finde, das kann nicht sein. Genau deswegen möchten wir hier eine Verbesserung.
Das war Kollege Böhme mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Kollegen Hippold. Jetzt gibt es die Erwiderung an Mikrofon 5. Bitte schön, Herr Kollege.
Vielen Dank. Herr Kollege Böhme, „Papiertiger“ bezog sich darauf, dass wir eine Aufblähung von 11 auf 23 Paragrafen haben. Das ist vielleicht grundsätzlich noch gar nicht einmal das Problem, sondern das Problem ist der dahinterstehende bürokratische Aufwand, den diese neuen Regelungen nach sich ziehen würden. Insofern habe ich das Gesetz so bezeichnet.
Ich möchte an dieser Stelle Ihren Ausführungen, dass immer an den Billigsten zu vergeben ist, ganz klar widersprechen. Unser schon heute geltendes Vergabegesetz – – Ich
selbst habe das viele Jahre angewandt und habe Aufträge zum Teil an Platz 14 vergeben. Dass das heutzutage möglich ist, liegt nur an der Kreativität der Vergabestelle. Dort kann man schon heute – wenn man das möchte und als Vergabestelle der Meinung ist, dass das angemessen ist – entsprechende Regelungen in die Veröffentlichung aufnehmen und diese im Nachgang berücksichtigen und an dieser Stelle meinetwegen auch an den Dritten, Vierten oder Fünften vergeben.