Protokoll der Sitzung vom 15.03.2023

selbst habe das viele Jahre angewandt und habe Aufträge zum Teil an Platz 14 vergeben. Dass das heutzutage möglich ist, liegt nur an der Kreativität der Vergabestelle. Dort kann man schon heute – wenn man das möchte und als Vergabestelle der Meinung ist, dass das angemessen ist – entsprechende Regelungen in die Veröffentlichung aufnehmen und diese im Nachgang berücksichtigen und an dieser Stelle meinetwegen auch an den Dritten, Vierten oder Fünften vergeben.

(Marco Böhme, DIE LINKE: Wie viele machen das?)

Ich persönlich habe den Eindruck, dass es sich viele Vergabestellen in Sachsen da an der einen oder anderen Stelle zu leicht machen.

Aber ob eine Regelung, eine Vorschrift sozusagen, die das zwingend vorschreibt für alle, uns weiterbringt, das stelle ich infrage. Deshalb habe ich so ausgeführt, wie ich ausgeführt habe.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Das war die Erwiderung an Mikrofon 5 von Herrn Kollegen Hippold. Jetzt übergebe ich an die AfD-Fraktion. Frau Kollegin Penz, bitte schön.

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen in der Zweiten Beratung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Weiterentwicklung des Vergaberechts im Freistaat Sachsens. Fakt ist: Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die öffentliche Liefer- und Dienstleistungen betrifft, ist bis heute in Sachsen nicht umgesetzt. Hier hinkt die Regierung gewaltig hinterher.

Ich habe einmal das Stichwort Weiterentwicklung aus Ihrer Überschrift genommen und mich auf die Suche nach dieser Weiterentwicklung in Ihrem Entwurf begeben. In § 2 ist da durchaus etwas zu finden, ebenso in § 8 Abs. 2. Die losweise Vergabe sehe ich positiv, sie findet aber heute schon zum Großteil statt. Genau wie – § 8 Abs. 3 – die Gleichbehandlung von Arbeitsgemeinschaften schon Usus ist, siehe VHB, Formblatt 234.

Der Rest ist zum Großteil schlicht und einfach Murks. Das war überhaupt der positivste Ausdruck, der mir hierzu eingefallen ist.

Ich kenne die Vergabeverfahren nicht nur in Sachsen seit 1991 und habe die Entwicklung miterlebt. Wir haben derzeit in Sachsen ein sehr gutes Vergabegesetz, es umfasst sechs Seiten – Ihr Entwurf in gleicher Schriftgröße 18 Seiten, also das Dreifache.

(Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE)

Einige von uns waren am Sonnabend zur Meisterfeier in Chemnitz. Ich habe Herrn Brünler und auch Herrn Gebhardt von der Fraktion DIE LINKE gesehen. Was, glauben

Sie, hätten die frischgebackenen Meister zu Ihrem Gesetzentwurf gesagt, vor allem, wenn Sie denen auch das noch gültige Gesetz danebengelegt hätten?

Man merkt, Sie kommen nicht aus der richtigen Arbeitswelt.

(Beifall bei der AfD)

Ich antworte stellvertretend für die Meister und Unternehmer; denn das bin ich auch.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Ach Herr Gebhardt, Sie wollten schon am Samstag nicht mit mir reden, da können Sie es auch jetzt sein lassen.

Herr Staatsminister Schmidt tönt zu ebendieser Veranstaltung: „Ihr seid die nächste Generation, eine Generation, die Gebäude errichtet und sich nicht an diesen anklebt“: Dafür schafft die Politik die Rahmenbedingungen, für diese Unternehmen. Statt des versprochenen Rahmens erhalten wir mit dem Gesetzentwurf der LINKEN eine Zwangsjacke, man kann auch sagen: eine weitere Zwangsjacke bestehend aus Bürokratie und Intransparenz in potenzierter Form.

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Ich frage die LINKE nochmals: Haben Sie überhaupt – ich habe das schon im Ausschuss gefragt und keine Antwort bekommen – mit Unternehmen gesprochen? Wissen Sie überhaupt, was Sie hier fordern? Oder waren Ihre Gesprächspartner nur Arbeitnehmervertreter – also Gewerkschaften –, welche noch nie ein Vergabeverfahren mitgemacht haben?

Einerseits möchten Sie, dass sich vor allem kleinere Unternehmen beteiligen können – § 5 Mittelstandsförderung, wobei Abs. 1 nicht zulässig wäre. Andererseits streichen Sie die bisher zugelassene Eigenerklärung und fordern eine Präqualifikation in § 7 bis hin zum zweiten Nachunternehmer. Gerade sehr kleine Unternehmen werden nie eine PQ haben. Hier muss die Eigenerklärung mit entsprechenden Nachweisen weiterhin möglich sein.

Eine PQ kostet Zeit und Geld. Damit das überhaupt funktioniert, schreiben Sie unlogischerweise wiederum in § 5, dass sich die Unternehmer – wahrscheinlich mal wieder in ihrer Freizeit – einer Prüfung der PQ unterziehen sollen, was an sich schon gar keinen Sinn macht. Das wiederum soll eine Rechtsverordnung des SMWA klären.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie das gerade nicht verstanden haben, dann liegen Sie absolut richtig!

(Beifall bei der AfD)

Denn es ist so unlogisch, dass man es weder verstehen noch umsetzen kann. Es macht einfach keinen Sinn. Und Herr Brünler, ich habe Sie auch im Ausschuss gefragt:

(Zuruf des Abg. Jan Hippold, CDU)

Wissen Sie, was eine PQ ist? Wissen Sie, dass ein Unternehmen erst nach drei Jahren am Markt eine PQ bekommt?

Wissen Sie das? Sie schließen damit die ganzen kleinen Unternehmen aus.

In § 4 Abs. 2 bringen Sie noch das Arbeitnehmerentsendegesetz in Spiel. Werte Linke, wenn Sie sich schon um das Arbeitnehmerentsendegesetz kümmern möchten, dann sollten Sie das im Sinne der Arbeitnehmer, indem Sie es auf Bundesebene angehen, ernsthaft tun. Da gehört es nämlich hin. Beginnen Sie am besten bei § 2 b und zwar nicht nur mit der Korrektur des Inhalts, sondern auch mit der Dynamisierung der steuerfreien Entsendekosten; dort besteht wirklich Nachholbedarf.

Sie bringen ebenfalls § 4 Tariftreue und Mindestentgelt mit hinein – auch das ist bereits abgedeckt. Ich würde es Ihnen gerne erklären, doch dazu reicht leider meine Zeit nicht.

Ich komme nochmals zu § 7, Nachweise und Präqualifikation, Abs. 1, zurück: Sie fordern eine 6-Monats-Frist. Das wäre zum Beispiel für Referenzen viel zu kurz. Alles andere ist leider Bundesrecht, somit können Sie das gar nicht regeln. Zudem wäre es für präqualifizierte Unternehmen anders als für ausländische Unternehmen geregelt, was eine Ungleichbehandlung darstellt.

Weiterhin überfrachten Sie Ihre sogenannte Weiterentwicklung mit Umweltschutz und Energieeffizienz. Ein Beispiel ist § 13 Abs. 3: „Bei der Wertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote sind die vollständigen Lebenszykluskosten des Produkts oder der Dienstleistung zu berücksichtigen“. Schon die Anhörung hat es deutlich gemacht: Der Auftragnehmer hat darauf doch gar keinen Einfluss! Allein der Auftraggeber bestimmt mit seinen Vorgaben die vollständigen Lebenszykluskosten und Parameter des Produktes oder der Dienstleistung. Wie bitte soll es denn in die Wertung der Angebote einfließen? Es ist ein Widerspruch in sich. Nach der Anhörung hätte ich zumindest einen Änderungsantrag von Ihnen erwartet.

Die Beschreibung der Leistungen und Lieferungen muss auch heute schon so eindeutig geschehen, dass damit klar ist, was und wie etwas geliefert oder erbracht wird. Ich kürze es ab: Wer bestellt, bestimmt über Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit usw. Aber auch das hat in einem Vergabegesetz nichts verloren. Das sage ich auch ganz klar in Richtung der Regierungskoalition für den Fall, dass Sie es doch noch schaffen, einen Gesetzentwurf einzubringen.

Diese Dinge regeln zum Beispiel das GEG – Gebäudeenergiegesetz –, welches jetzt die EnEV mit beinhaltet; darauf hat der Auftragnehmer null Einfluss. Ebenfalls in § 13 Abs. 1: Sie beschreiben, was die Auftraggeber für die umweltverträgliche Beschaffung zu tun haben. Wenn das mal nicht möglich sein sollte, soll es begründet werden. Was hat das in einem Vergabegesetz verloren? – Nichts. Das kann für öffentliche Auftraggeber gern separat geklärt werden, birgt aber eine erhebliche Rechtsunsicherheit und ist zum Beispiel durch das GEG oder das Lieferkettengesetz bereits abgedeckt.

§ 14 Umweltmanagementsysteme. Hurra! Noch mehr Bürokratie, die Zeit und Geld kostet! Bestimmt sehr gut

geeignet, um noch mehr KMU an öffentlichen Ausschreibungen nicht zu beteiligen. Ich als Unternehmer verpflichte mich dann zu kontinuierlichen Verbesserungen der Umweltleistungen über gesetzliche Anforderungen hinaus. Stellen Sie sich vor, ich habe ein Abbruchunternehmen und unterliege somit schon dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Da bleibt mir dann wohl bei der Steigerung der Umweltleistungen nur noch der Umstieg von einem LKW auf 250 Eselskarren.

(Beifall bei der AfD)

Es geht weiter mit § 15 ILO Kernarbeitsnormen und § 16 Gleichstellung – bereits schon alles Gesetz.

Spätestens in § 17 Abs. 2 öffnen Sie Tür und Tor für Vetternwirtschaft, nachdem Sie vorher alle Leistungsbereiten und Fachkundigen bewusst ausgegrenzt haben. Ja, Sie öffnen dann alle Türen, indem Sie Ortskenntnisse oder besondere Serviceleistungen – was immer Sie damit meinen, vielleicht einen Gutschein für Restaurants – als Vergabekriterien ins Spiel bringen; das kennen wir aus DDR-Zeiten.

Ich fasse zusammen: Ihr Entwurf birgt für Auftraggeber und Auftragnehmer das Mehrfache an Risiken als an Chancen. Rechtssichere Vergaben werden nicht mehr möglich – eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Gerichte und Anwälte. Kleine Unternehmen werden noch mehr ausgegrenzt. Transparenz- und Bürokratieabbau: Fehlanzeige!

Sie als LINKE sollten besser nicht mitreden, wenn es um soziale Marktwirtschaft geht. Kümmern Sie sich um Planwirtschaft, da wurden die Pläne auch immer überfüllt und trotzdem war der Mangel allgegenwärtig. Wir werden dem – aus unserer Sicht – Rückentwicklungsentwurf zum Vergabegesetz nicht zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Kollegin Penz sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Liebscher.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Finanzvolumen, das wir als Freistaat zusammen mit den sächsischen Kommunen jährlich umsetzen, ist enorm. Freistaat und Kommunen in Sachsen vergeben im Jahr öffentliche Aufträge im Wert von über 3 Milliarden Euro. Uns BÜNDNISGRÜNEN ist klar: Öffentlichen Geldern – Steuergeldern – kommt eine Steuerungsfunktion zu. Wer über öffentliche Gelder verfügt, trägt die Verantwortung und vor allem auch die Chance, meine Damen und Herren, diese im Sinne des Gemeinwohls einzusetzen. Viele der Anregungen der LINKEN sind mir daher sympathisch;

(Gelächter bei der AfD – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Zickler, AfD)

denn auch wir BÜNDNISGRÜNE sagen: Die Beschaffungspraxis der öffentlichen Hand muss an die Kriterien

der Nachhaltigkeit gebunden werden. Es geht um wirtschaftliche Resilienz, meine Damen und Herren, es geht um Fachkräftesicherung und es geht darum, unsere Wirtschaft durch die nachhaltige Transformation zu bringen.

Wer sollte also die Ziele, die die Linksfraktion in ihrem Entwurf vorschlägt, ablehnen? Natürlich wollen wir die Beschäftigten stärken. Natürlich brauchen wir endlich eine Tarifbindung öffentlicher Aufträge. Die Verwaltung kann nicht bei Aufträgen an Unternehmen schlechtere Löhne finanzieren, als wir den eigenen Angestellten im öffentlichen Dienst zahlen. Wer könnte dagegen sein, den Mittelstand und ausbildende Betriebe zu stärken? Wer soll dagegen sein, die Ziele unserer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Umwelt und Klimaschutz auch im Vergabegesetz umzusetzen?

(Beifall der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE)