Wer wird sich der Wahrung internationaler Kernarbeitsnormen – wie Ausschluss von Kinderarbeit –, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten sind, verwehren? Wer sollte dagegen sein, die wirtschaftliche Souveränität unseres Freistaates durch Beschaffung kreislauffähiger Produkte zu stärken? Wir haben uns prominent im Koalitionsvertrag der Aufgabe verschrieben, das Sächsische Vergabegesetz zu novellieren. Wir wollen das Gesetz an die aktuelle Bundesregelung anpassen, wir werden soziale und ökologische Kriterien einführen und wir werden eine Regelung der Tariftreue unter vergabespezifischem Mindestlohn treffen.
Der Gesetzentwurf der LINKEN kommt daher nicht überraschend; es ist ihr Job aus der Opposition heraus, unsere Arbeit kritisch zu begleiten. Und sicher, auch wir hätten den Gesetzentwurf der Koalition bereits gerne präsentiert, aber der Entwurf der Koalition ist noch in Arbeit.
Er wird drei Farben tragen. Er wird damit die Stärken dreier koalitionstragenden Fraktionen in sich verbinden und so die Beschaffung im Land nachhaltig verbessern.
Dem vorliegenden Gesetzentwurf hingegen können wir BÜNDNISGRÜNE nicht zustimmen. Er ist zum einen handwerklich nicht gut gemacht, es gibt einige Widersprüche im Gesetzestext und Logikfehler. Der vorliegende Gesetzentwurf geht in unseren Augen aber auch regulativ weit über das hinaus, was wir der Verwaltung vorschreiben wollen und was in der Praxis alltäglichen Verwaltungshandelns umsetzbar ist.
Werte Damen und Herren, viele werden mir zustimmen: Ein gutes Gesetz zu schreiben ist schwer; aber die gute Umsetzung ist noch weitaus schwerer.
Genau das ist bündnisgrünes Ziel. Wir wollen die Umsetzung nachhaltiger Beschaffungspraxis im Land voranbringen. Wir werden dafür die personell völlig unterbesetzten kleinen Kommunen im Freistaat unterstützen, nachhaltig zu beschaffen. Deshalb haben wir neben der Arbeit am Gesetz bereits die Finanzierung von Beratungsstrukturen zur
nachhaltigen Beschaffung im Haushalt verankert. Was wir brauchen, ist nicht weniger als einen kulturellen Wandel in den Köpfen in der Verwaltung und in den Rathäusern. Wir brauchen einen modernen Wirtschaftlichkeitsbegriff, denn wirtschaftlich ist das, was keine unsichtbaren Kosten für Mensch und Natur verursacht. Wirtschaftlich ist das, was lange hält, was es verspricht, und wirtschaftlich ist das, was unsere Gesellschaft nachhaltig voranbringt.
Kollege Liebscher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Homann spricht nun für die SPD-Fraktion; bitte schön.
Der Freistaat Sachsen baut Schulen. Der Freistaat Sachsen baut Straßen. Der Freistaat Sachsen kauft Busse und Züge. Der Freistaat Sachsen investiert in Krankenhäuser und in schnelles Internet, da wir der Meinung sind, dass wir eine gute Infrastruktur brauchen, um zukunftsfähig zu sein sowie den sozialen Ausgleich in unserer Gesellschaft zu befördern. Das ist unser Bild einer modernen Regierungsführung, die wir als Sozialdemokratie vertreten. Sie steht im krassen Widerspruch zu dem, was manche an Konzepten des schlanken Staates verfolgen, der keine oder wenig Einnahmen hat und am Ende nur für die Reichen funktioniert.
Für uns als SPD ist nicht nur wichtig, dass es eine solche Investition in Zukunftsfähigkeit und sozialen Ausgleich gibt,
sondern es ist auch die Frage, wie man es tut. Wer öffentliche Gelder erhält, der trägt doch eine besondere Verantwortung. Wer beispielsweise öffentliche Gelder bekommt, um eine Straße zu bauen, hat die Verantwortung, dass seine Leute ordentlich bezahlt werden. Er hat eine Verantwortung dafür, dass die Materialien, die er benutzt, die Umwelt nicht unnötig belasten. Er hat eine Verantwortung dafür, dass es einen sozialen Ausgleich in der Gesellschaft gibt – und genau dafür braucht es ein modernes Vergabegesetz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Koalition hat sich fest vorgenommen, das auf den Weg zu bringen. Wir werden an dieser Stelle – das ist unser Anspruch – beweisen, dass wir ein kluges und unbürokratisches Verfahren mit mehr Gerechtigkeit vereinbaren können. Das muss unser Anspruch sein. Denjenigen, die sagen, es kann nur entweder unkompliziert oder gerecht sein, sage ich ehrlich:
Das ist mir nicht genug. Das ist mir nicht anspruchsvoll genug, was politisches Handeln angeht. Deshalb haben wir uns als Sozialdemokratie fest vorgenommen, dass wir mit einem modernen Vergabegesetz alles dafür tun werden, Missständen in Sachsen entgegenzuwirken. Wir alle wissen, dass ein modernes Vergabegesetz beispielsweise die Ungerechtigkeiten bezüglich der unterschiedlichen Löhne zwischen Ost und West nicht allein beseitigen wird. Doch wir können als Staat ein Vorbild sein. Wir können zeigen, dass sich wirtschaftliches Handeln, kluges Kalkulieren und eine Unternehmensführung, die die Beschäftigten im Blick hat und auf Mitbestimmung sowie Tarifverträge setzt, kein Widerspruch ist. Das wird bei diesem Gesetz unser Anspruch als Sozialdemokratie sein.
DIE LINKE hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in vielen Teilen dem ähnelt, was wir einmal gemeinsam als SPD und LINKE erarbeitet haben – jedoch nicht an allen Stellen.
Zum Beispiel sollen bei Kommunen Ausschreibungen über 25 000 Euro rein elektronisch erfolgen. Es gibt eine Vergabeplattform des Freistaates Sachsen, die jedoch nicht einfach auf die Kommunen übertragbar ist. Das heißt, die Kommunen können nicht von heute auf morgen mit Inkrafttreten des Gesetzes von analog auf digital umstellen. Es bräuchte zumindest eine Übergangslösung. Das Ergebnis Ihres Gesetzes wäre Stillstand bei der Auftragsvergabe auf kommunaler Ebene und das dürfen wir in Zeiten der mutigen Investitionen nicht zulassen.
Das Zweite ist: Sie wollen einen Vergabebericht, der alle öffentlichen Vergaben mit Namen, Anschrift, Sitz, Rechtsform, Beschäftigungszahlen und Auftraggeber dokumentiert. Ich bin ein großer Fan von Transparenz, doch bei über 100 000 Vergaben scheint mir an dieser Stelle ein wenig über das bürokratisch vertretbare Maß hinausgeschossen worden zu sein. Das können wir nicht mittragen.
Das Dritte ist: Auftraggeber sollen bei der freihändigen Vergabe kleine und mittelständige Unternehmer auffordern, sich zu bewerben. Das ist an sich eine charmante Idee – doch leider verstößt es gegen das Diskriminierungsverbot. Damit wäre dieser Gesetzentwurf rechtswidrig.
Das sind schlichtweg handwerkliche Fehler, die es für uns unmöglich machen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Doch er motiviert uns gleichwohl, unseren im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzentwurf hoffentlich bald vorzulegen.
Kollege Homann sprach für die SPD-Fraktion. Nun gehen wir in eine zweite Rederunde und ich übergebe das Wort wiederum an Herrn Kollegen Brünler, Fraktion DIE LINKE.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass es uns zumindest gelungen ist, Kollegen Homann zu motivieren; das ist durchaus etwas.
Ja, da können Sie ruhig einmal klatschen. Ich weiß durchaus, dass es, was den Stillstand beim Vergabegesetz anbelangt, zwei Koalitionspartner gibt, die das ärgert. Man hat in der heutigen Debatte wieder gemerkt, dass wir diesbezüglich ein ganzes Stück weiter wären, wenn es nach SPD und GRÜNEN ginge. Doch ich weiß, dass es einen Koalitionspartner gibt, der hierbei auf der Bremse steht und sich ärgert – und zwar darüber, dass es überhaupt im Koalitionsvertrag steht.
Wenn ich Kollegen Hippold genau zugehört habe, hat er im Grunde relativ klar gesagt, was er von all diesen Kriterien hält, die Sie für sich selbst festgeschrieben haben. Dabei nützt auch der Verweis, dass es in der letzten Legislatur nur ein Prüfauftrag gewesen sei und das Vorhaben nun festgeschrieben ist, nichts, wenn es in der Summe bisher keinerlei Bewegung gab. Dank der Untätigkeit der Koalition hat sich an den grundlegenden Problemen in Sachsen nichts geändert. Wir sind nicht nur nach wie vor Schlusslicht, was die Tarifbindung angeht – mit dem Erzgebirgskreis und dem Landkreis Görlitz liegen auch zwei der Landkreise mit den bundesweit niedrigsten Löhnen in Sachsen. Doch in einem Punkt sind wir konstant spitze: Laut dem DGB- Index Gute Arbeit sind die emotionalen und körperlichen Anforderungen und die Arbeitsintensität in Sachsen deutschlandweit am höchsten. Über die öffentliche Vergabe können wir zwar nicht die ganze Welt ändern, aber zumindest Einfluss nehmen.
Und ja, Kollege Liebscher: Wir haben im Doppelhaushalt Gelder zur Unterstützung der Kommunen eingestellt, was die Vergabe anbelangt, doch es reicht eben nicht, bunte Aufklärungsbroschüren oder Ähnliches zu drucken. Wir wollten damals ein ganzes Stück weitergehen und damit sind wir bei dem, was Kollege Hippold gesagt hat: Wenn Sie der Meinung sind, man könne bereits jetzt so viel in dem Vergabeverfahren regeln, es aber vor Ort bei den Kommunen nicht gemacht wird, weil sie damit entweder überfordert sind oder die erforderliche Zeit dafür nicht haben, nützt es vielleicht doch, bestimmte Dinge verbindlich festzuschreiben. Das wollen wir mit unserem Gesetz. Zu den Aufgaben des Staates in der Wirtschaftspolitik gehört es, unsere gesamte Gesellschaft im Blick zu haben und zu steuern. Nicht umsonst hatte ich schon bei der Einbringung unseres Entwurfs auf Ludwig Erhard hingewiesen; denn es bleibt dabei – gerade meine Damen und Herren von der CDU –: Beschäftigen Sie sich doch einmal mit Ihrem Vordenker, den Sie dem Namen nach immer vor sich hertragen!
Lassen Sie mich noch etwas zu dem Punkt Bürokratie sagen. Unser aktuelles Vergaberecht ist zwar auf dem Papier schlank – auf den ersten Blick ist es ein völlig freies Spiel der Kräfte auf der Basis niedrigster Angebote –, doch in der Praxis ist es bereits jetzt bürokratisch, und zwar in vielen Punkten unnötig stark: In der Praxis besteht daneben ein Wust an Vorgaben, Regulierungen und Einschränkungen für die einzelnen Produkte und Dienstleistungen zur Bereinigung oder Verhinderung von Fehlentwicklungen, die letztlich oftmals in ihrer aktuellen Gültigkeit nur schwer zu durchschauen sind. Das liegt jedoch nicht an den Kriterien des Vergabegesetzes, sondern daran, wie wir allgemein bürokratisch aufgestellt sind. Auch das, meine Damen und Herren der Koalition, hatten Sie sich vorgenommen zu ändern. Ich muss Sie fragen: Wo bleiben die Initiativen diesbezüglich?
Wo bleiben die Initiativen, um Zertifizierungsverfahren zu vereinfachen oder zu unterstützen? Dabei passiert nichts. Sie wollten das im Koalitionsvertrag beheben. Aber wie schon gesagt: Auch da ist Stillstand.
Ein schlankes Ermöglichen des Präqualifikationsverfahren, bei dem Unternehmen unterstützt werden, könnte vieles vereinfachen. Sie sehen, in dem Bereich der Vergabe liegt im Freistaat vieles im Argen. Darum versuchen wir es heute erneut. Ich freue mich über Ihre Zustimmung.
Das war Kollege Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf? – Den kann ich aus den Fraktionen nicht erkennen. Jetzt kommt die Staatsregierung zu Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Dulig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungsfraktionen haben sich im Koalitionsvertrag darüber verständigt, dass Sächsische Vergabegesetz zu novellieren: „Wir entwickeln ein modernes Vergabegesetz, das die Interessen von mittelständischen Unternehmen, die ökologische Nachhaltigkeit sowie bestimmte Mindestarbeitsbedingungen berücksichtigt.“ Ja, geplant war, dass wir mit dem Gesetzgebungsverfahren wesentlich weiter sein wollten. Aber wir sind auf einem guten Weg. Vor Beginn des Gesetzgebungsverfahrens müssen noch einige Gespräche geführt werden. Ich bin aber optimistisch, dass es gelingt.
Ich will nun auf den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE eingehen: Der Gesetzentwurf erklärt die Unterschwellenvergabeordnung für anwendbar – das ist richtig –, soll diese doch im Bund und in den Ländern einheitlich die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ablösen. Problematisch ist jedoch, dass die Kommunen ihre Ausschreibungen ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes elektronisch durchführen müssen. Darauf sind viele Kommunen nicht vorbereitet.
Die Kommunen müssen ein Vergabeverfahren durchführen, um sich den Zugang zu einer entsprechenden Vergabeplattform zu beschaffen. Für die staatlichen Stellen gibt es eine eigene Vergabeplattform. Aus rechtlichen Gründen ist aber eine Erweiterung dieses Vertrages auf die Kommunen nicht möglich. Hennig Homann ist darauf eingegangen. Es fehlt für die Kommunen eine Übergangsvorschrift.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf sieht für kleinere und mittlere Unternehmen vor, eine umfassende, geeignete und kostenlose Beratung durch die Auftragsberatungsstelle Sachsen in Anspruch nehmen zu können. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Auftragsberatungsstelle zwar allgemeine Hinweise zum Ablauf eines Vergabeverfahrens geben kann, aber eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall durch Auftragsberatungsstellen jedoch nicht zulässig ist.
Der Gesetzentwurf verpflichtet die Auftraggeber, kleine und mittlere Unternehmen bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben zur Angebotsabgabe aufzufordern. Eine Bevorzugung bestimmter Unternehmensgruppen verstößt jedoch gegen das Diskriminierungsverbot.
Die Anzahl der vom Auftragnehmer zu beauftragenden Nachunternehmer wird im Gesetzentwurf auf drei beschränkt. Dies soll die Entstehung von Nachunternehmerketten verhindern und gleichzeitig die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen. Diese Regelung stößt aus rein praktischen Gründen auf Bedenken. Man denke nur an die größeren Beschaffungen, zum Beispiel den Bau eines Krankenhauses.
Bedenklich ist auch der vorgesehene Umfang, den der Gesetzentwurf für den jährlich vorgesehenen Vergabebericht vorschreibt. Die Aufnahme von Name und Anschrift aller öffentlichen Auftraggeber sowie Sitz- und Rechtsform und Beschäftigtenzahl der Auftragnehmer erscheint bei über 100 000 Vergaben in staatlichen Stellen pro Jahr als übertriebene Fleißarbeit.