Zweitens. Die Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf war spannend, aber vollkommen eindeutig. Vor allem der Sachverständige Prof. Dr. Bergner, ohne Zweifel ein angesehener und überparteilicher Streiter für die Sache der Regionalplanung,
hat es in der Ausschussanhörung zum Gesetzentwurf auf den Punkt gebracht. Er sagte – und ich zitiere jetzt: „Nach meinem Verständnis sollten für eine Gesetzgebung zwei Dinge gegeben sein: Zum einen sollte eine ausreichend große kritische Masse bestehen, um eine solche Gesetzesänderung vorzunehmen oder zu rechtfertigen. Zweitens muss die Aktualität dahin gehend bestehen, dass Dinge zeitkritisch sind.“ Etwas später in seinem Beitrag sagte er: „Ich sehe bei der Gesetzesinitiative weder die erforderliche kritische Masse noch den Zeitbezug dahin gehend, dass man es jetzt in dieser Weise tun muss.“ – So Prof. Bergner. Dieser Meinung schließen wir uns vollumfänglich an.
Aber auch Herr Richter vom Statistischen Landesamt sollte an dieser Stelle erwähnt werden, der insbesondere auf die angestrebte Datensammelwut des Gesetzentwurfs der AfD einging. Einerseits können die Daten in der geforderten Kurzfristigkeit nicht erhoben und ausgewertet werden. Kurzfristige Trends und Großereignisse abzubilden, konkurriert immer mit einem zweiten Ziel, nämlich der Qualität der entsprechenden Daten. Statistiken müssen vergleichbar und korrekt sein. Deshalb braucht es eine gewisse Zeit, Daten auszuwerten, zu integrieren, zu klassifizieren, zu plausibilisieren und am Ende entsprechend auszuwerten.
Die Verfahren, die es hierzu gibt, sind in den entsprechenden Statistikgesetzen geregelt, und das sind regelmäßig
Gesetze der Bundesebene. Außerdem geht es um die Verfügbarkeit der Daten. Grundsätzlich stehen die Daten jedem Bürger und natürlich auch dem Sächsischen Landtag sowie den Planungsbehörden zur Verfügung, allerdings nicht immer in der gewünschten Kleinräumigkeit, und das hat drei Hauptgründe.
Der erste Grund ist ein rechtlicher. Um Daten zu veröffentlichen oder überhaupt zu erheben, brauchen wir gesetzliche Grundlagen. Wo wir diese nicht haben, können wir die Daten nicht entsprechend auswerten.
Der zweite Punkt ist die Methodik. Wir sprechen über einen Teil von wirtschaftlicher Entwicklung und von Wirtschaftsdaten. Das sind zum großen Teil Stichprobenerhebungen.
Diese lassen nur Auswertungen für bestimmte größere regionale Einheiten zu. Das bedeutet, dass auch diese nicht in einer überdimensionierten detaillierten Auflösung zur Verfügung stehen.
Der dritte Punkt ist die statistische Geheimhaltung. Es ist für uns immer wichtig und notwendig, dass es keine Rückschlüsse auf Einzelangaben geben darf. Das ist das Prinzip der statistischen Geheimhaltung. An dieser Stelle wird es daher auch aus diesem Grund schwierig, kleinräumig aufzulösen.
Der vierte Grund der Ablehnung: Von der AfD wird hier nun in inzwischen bekannter Weise wieder ein Problem herbeigeredet, wo es keins gibt. Die Veröffentlichungstermine der Entwicklungsberichte wurden in den ganzen letzten Jahrzehnten eingehalten und erfolgten meist in keinem größeren Rhythmus als von vier Jahren, somit unter den von der AfD geforderten fünf Jahren und den von Herrn Thumm angedrohten neun Jahren. Zumindest gab es dafür in den letzten 30 Jahren keinen Anlass, das zu befürchten. Es ist also nicht richtig, wie hier suggeriert werden soll, dass Parlament und Öffentlichkeit nicht ordentlich und transparent informiert werden. Das Argument der AfDFraktion, dass Kommunen sowie Gemeinde- und Kreisräte nicht die finanziellen Möglichkeiten zur Auswertung der gesamten Datenlage für die jeweilig zu treffenden Entscheidungen im kommunalen Bereich besäßen, ist ebenfalls falsch.
Zum einen stehen fast alle notwendigen Daten kostenlos im Internet zur Verfügung, und zum anderen ist es einfach nicht möglich, alle Daten, die eventuell für einen ganz speziellen Fall benötigt werden, im Raumordnungsbericht zu bündeln. Selbst dann kann es den heutigen und auch zukünftigen Generationen von Kommunalpolitikern, die Zugriff auf bestimmte Daten für sachgerechte Entscheidungen brauchen, nicht abgenommen werden, sich damit zu beschäftigen und die entsprechenden Statistiken aufzuarbeiten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen, dass gegen den hier zur Abstimmung vorgelegten Gesetzesentwurf ausreichend sachliche Gründe sprechen, weshalb die Koalitionsfraktionen dem nicht zustimmen können.
Kollege Flemming war das für die CDU-Fraktion. Jetzt spricht zu uns Frau Kollegin Feiks für die Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD begehrt Änderungen des Landesplanungsgesetzes. Unter anderem soll der Raumordnungsbericht nicht mehr einmal in der Legislaturperiode, sondern alle fünf Jahre angefertigt werden; außerdem soll eine räumliche Differenzierung bis auf die Stadtbezirksebene eingefügt werden. Daneben werden inhaltliche Punkte hinzugefügt und der Fokus soll auf wirtschaftliche Entwicklung sowie auf Haushalts-, Flächen- und Einwohnerentwicklung liegen.
Wir glauben, dass mit dem Gesetz, so wie es von der AfD intendiert ist, in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen wird; denn der Gesetzesentwurf hat das Ziel, eine räumliche Differenzierung des Raumordnungsberichtes vorzunehmen. Wo bislang im Gesetz kein Bezug auf die unterschiedlichen Gebietskörperschaften genommen wird, werden sie nun einzeln bis auf die Stadtbezirksebene benannt. Der Raumordnungsbericht ist jedoch ein Instrument der Landesplanung und nicht der Stadtplanung. Wozu soll das Land einen detaillierten Bericht über Leipzig-Grünau anfertigen? Die Kommunen haben in ihrem Gebiet die Planungshoheit. Ein solcher Bericht wäre nicht nur sehr zeitaufwändig und für Zwecke der Landesplanung durch die Staatsregierung unnötig, sondern hier liegt tatsächlich der Verdacht nahe, dass auf die kommunale Selbstverwaltung gezielt wird.
Die gewünschte Berichtstiefe erschließt sich ebenso wenig, wenn man sich noch einmal in Erinnerung ruft, wofür der Raumordnungsbericht eigentlich gedacht ist. Er soll landesplanerische Entscheidungen ermöglichen, dafür braucht es relevante Informationen. Ob diese zum Beispiel wiederum in Leipzig-Grünau zu finden sind, bezweifeln wir.
Das Subsidiaritätsprinzip umfasst, dass Informationen auf der Ebene erhoben werden, auf der sie am sinnvollsten erzeugt und genutzt werden können. Für Informationen über Kommunen und ihre Bezirke ist das die kommunale Ebene, und die Kommunen erheben diese Daten auch. Sie liegen also schon vor, auch wenn sie nicht im Raumordnungsbericht stehen. Offen gesagt, sind das sehr gute Berichterstattungen über wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklungen. Man muss nur ein wenig danach suchen.
Dass gerade Sie, die AfD, nun fordern, dass auf Landesebene eine Arbeit, eine Tätigkeit übernommen werden soll, welche die Kommunen bereits erledigen, zeigt einmal mehr, wie ambivalent Ihr Verhältnis zu den eigenen Forderungen ist. Sind nicht Sie es, die regelmäßig Personalabbau fordern? Jetzt wollen Sie eine Aufgabe, die schon bei den Kommunen angesiedelt ist, zusätzlich und völlig sinnlos auf Landesebene nochmals ansiedeln.
Was stünde denn am Ende, wenn die Daten im Raumordnungsbericht so veröffentlicht würden, wie Sie das gerne
hätten? Wir hätten keinen Raumordnungsbericht mehr, sondern Buchbände. Der zusätzliche Nutzen ist dabei fraglich.
Warum die AfD das Landesplanungsgesetz anpassen will, weiß sie vermutlich selbst nicht so genau. Ging es doch in der Anhörung noch darum, zum einen Fördermittelprogramme präziser und den Bericht insgesamt bürgerfreundlicher zu gestalten, zielten in der letzten Ausschussberatung die Änderungen darauf ab, den Kommunalpolitikern die Arbeit zu erleichtern. Das geht ganz sicher über viele andere Wege wie zum Beispiel eine bessere Ausstattung der kommunalen Fraktionen. Ein überbordender Raumordnungsbericht wird dazu sicher kein Beitrag sein.
Dass Sie mit Ihrem Änderungsantrag dem Bericht einen sozialen und ökologischen Anstrich geben wollen, ändert an unserer Überzeugung, dass dieser Gesetzentwurf überflüssig ist, nichts. Unser Fazit: Die AfD weiß anscheinend selbst nicht, warum sie die Gesetzesänderung vorgeschlagen hat. Sie weiß nicht, welche Informationen sie dem Bericht hinzufügen will. Davon zeugt der Änderungsantrag, der nun die wirtschaftlichen Faktoren um soziale und ökologische ergänzt, wodurch der Fokus doch wieder auf allem liegt. Sie weiß auch nicht, welche Zielgruppe sie für den Bericht wünscht. Heute ging es um die Landtagsabgeordneten. Letztes Mal ging es um die eigenen Kommunalpolitiker(innen), denen es so schwer fällt, Berichte der Kommunen zu lesen. Es ging auch schon darum, dass die Staatsregierung damit bessere Förderprogramme stricken könne. Oder es wurde auch behauptet, dass normale Bürgerinnen und Bürger, wie Lieschen Müller, sich diese Berichte zu Gemüte führen würden und der Bericht dann viel lesbarer und interessanter wäre.
Aus den genannten Gründen, aber auch, weil die AfD ihre Argumentation so ändert, wie Sie es braucht und die Argumente dabei mitnichten besser werden, lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.
Das war Frau Kollegin Feiks von der Fraktion DIE LINKE. In dieser Rederunde gibt es jetzt keinen Redebedarf mehr. Wir könnten eine weitere Rederunde eröffnen, wenn Sie, Herr Thumm, das für die einbringende Fraktion möchten. – Ja, Sie möchten das Wort ergreifen. Das Wort hat erneut Herr Kollege Thumm für die AfD-Fraktion.
Ich möchte nur ganz kurz ein paar Sachen richtigstellen. Herr Kollege Flemming, Sie haben natürlich recht, dass das Gesetz zur Landesplanung vor drei Monaten geändert worden ist. Damit haben Sie vollkommen recht. Wie haben Sie, die CDU, es aber gemacht? Das haben Sie nämlich nicht gesagt. Sie haben es mit dem Haushaltsbegleitgesetz gemacht, indem Sie im Haushaltsbegleitgesetz Änderungen am Landesplanungsgesetz vorgenommen haben, wonach 2 % der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung gestellt werden. Dass Sie, die CDU, gerade bei diesem wichtigen Thema hier im Hohen
Zweitens will ich Ihnen sagen: Die Datenauswertungen, von denen Sie sprechen, werden ohnehin gemacht. Die regionalen Planungsverbände übernehmen auch die Raumbeobachtung. Wenn Sie einen Blick auf den Raumordnungsbericht 2015 werfen, werden Sie sehen, dass dieser aus 200 Seiten bestand. Alle signifikanten Merkmale zur Raumbeobachtung waren in diesem Raumordnungsbericht abgebildet. Der letzte Raumordnungsbericht für das Jahr 2020 hatte jedoch nur etwas mehr als 70 Seiten, weil Sie sich mit Ihren grünen Koalitionären darauf geeinigt haben, nur die Daseinsvorsorge im Freistaat zu beleuchten. Sie halten es noch nicht einmal für nötig, die Abwanderung der Jugend, die Entwicklung in den abgehangenen Regionen in Bezug auf Einwohnerentwicklung in den Raumordnungsberichten darzustellen. Ich sage Ihnen eines: Mit Verlaub, das, was Sie dort an Öffentlichkeitsarbeit zur Landesentwicklung des Freistaates Sachsen abgeliefert haben, ist eine Riesensauerei. Wahrscheinlich scheinen die Ergebnisse in der Raumbeobachtung gar nicht so gut bestellt gewesen zu sein, sonst hätten Sie sie doch veröffentlicht.
Der dritte Punkt ist der Vorwurf, dass wir in die Selbstverwaltung der Gemeinden eingreifen würden. Das ist eine absolut bösartige Unterstellung. Wir fordern – ich erkläre es Ihnen noch einmal – mit unserem Gesetzentwurf, in den kreisfreien Städten die Stadtbezirke in den Raumordnungsbericht mit aufzunehmen, weil diese Stadtbezirke mehr Einwohner haben als so manche Mittelzentren in den ländlichen Regionen.
Es ist von entscheidender Bedeutung, auch – das sage ich klar und deutlich – in Bezug auf die Migration den Fokus darauf zu legen, wie sich der Ausländeranteil in einigen Stadtteilen wie von Dresden, zum Beispiel in Prohlis, entwickelt.
Das wissen die Dresdner, aber wir wissen es nicht. Wir sind hier das Kontrollorgan. Es ist nicht unsere Aufgabe zuzusehen, wie sich einzelne Stadtteile in unseren großen Städten immer mehr zu Hotspots von Gewalt entwickeln und zu sozialen Brennpunkten werden.
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Überlegen Sie mal, warum! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)
Dem gilt es hier als Landesgesetzgeber vorzubeugen. Das muss in den Ordnungsbericht aufgenommen werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das war erneut Herr Kollege Thumm für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Den kann ich nicht feststellen. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zum Zuge. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Schmidt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Flemming hat für die Koalition schon umfassend begründet, warum dieser Gesetzentwurf überflüssig ist. Auch Frau Kollegin Feiks hat das getan. Deshalb muss ich das nicht alles wiederholen. Ich gebe meine Rede zu Protokoll.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungs- gesetz), Drucksache 7/10995, Gesetzentwurf der AfDFraktion.
Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt Ihnen allerdings ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/12476 vor. Möchte die AfD-Fraktion den Änderungsantrag begründen und einbringen? – Bitte, Herr Kollege Thumm.
Ich will nur kurz zum Änderungsantrag sprechen. Ich habe in meiner vorhergehenden Rede ausgeführt, dass wir nicht in die kommunale Ebene zur Datenerhebung einbrechen wollen. Wir wollen das nur für die Stadtteile von Dresden, Leipzig und Chemnitz machen, die wesentlich mehr Einwohner und eine größere wirtschaftliche Dynamik als viele Kommunen im ländlichen Raum haben. Daher halten wir es für geboten, diese Stadtteile in den Raumordnungsbericht aufzunehmen. Diese Lücke wollen wir mit unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf schließen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Änderungsantrag basiert im Kern auf den wohlwollenden Äußerungen, die die Gutachter in den öffentlichen Anhörungen zu unserem Gesetzentwurf gemacht haben. Sie könnten also getrost zustimmen, oder Sie üben sich wieder einmal in der generellen Ablehnungshaltung gegenüber der Opposition im Sächsischen Landtag, namentlich der AfD.