Protokoll der Sitzung vom 15.03.2023

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung)

Staatsministerin Meier sprach für die Staatsregierung. Nun kommen wir, wenn es keinen Aussprachbedarf mehr gibt, zum Schlusswort. Wer hält Schlusswort für die Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD?

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Kein Bedarf!)

Kein Bedarf. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben noch einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/12821, vorliegen. Ich übergebe hierzu an Herrn Kollegen Gebhardt an Mikrofon 1. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Wir möchten mit unserem Änderungsantrag einen Satz anfügen, nämlich dass wir bis zum Inkrafttreten der jetzt von der Koalition angestrebten Änderung des § 53 der Strafprozessordnung zumindest vorübergehend die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen ermuntern wollen, vor allem von der Nichterteilung einer Aussagegenehmigung Gebrauch zu machen bzw. dies auszuschöpfen. Das soll mit unserem Änderungsantrag ergänzt werden.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank für die Einbringung. Hierzu gibt es Redebedarf. An Mikrofon 4 Herr Kollege Lippmann von den BÜNDNISRÜNEN, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Gebhardt, nach der zugegebenermaßen etwas merkwürdig kleingeistigen Rede zur Ablehnung des Antrags

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Och, och!)

fügt sich dieser Antrag dann doch in gewisser Logik hintan. Ich verstehe ihn nicht. Ich verstehe schon, was Sie möchten, aber er ergibt unseres Erachtens keinen Sinn. Deswegen werden wir ihm nicht zustimmen.

Sie verlangen vom Landtag, und das ist einfach – – Inhaltlich mag ich das alles teilen, aber der Landtag ist hier nicht die Empfehlungsstelle für Dritte. Also, dass wir als Landtag jetzt schon Dritte auffordern, wie sie zu handeln haben, und nicht mehr uns selbst auffordern, zu handeln – und dann noch in einem Bereich, der eine Abwägung im Einzelfall bedeutet –, das finde ich schon arg sportlich.

Das widerspricht meiner grundsätzlichen Auffassung dessen, was unsere Aufgabe als Landtag ist. Quasi in ein geschütztes Verhältnis zwischen Arbeitgeberin bzw.

Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer einzugreifen

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ermutigung!)

in einer solchen Art und Weise – als Landtag, wohlgemerkt nicht als Exekutive, sondern als Legislative – und ermessensleitende Hinweise geben zu wollen, das halte ich jetzt doch für überschießend.

Da bitte ich dann um Verständnis, so sehr ich das teile. Man kann aus dieser Debatte ja vielleicht mitnehmen, dass es durchaus eine Möglichkeit ist, so zu verfahren.

(Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)

Aber dies als Landtag zu beschließen, halte ich dann doch eher für wenig tauglich.

(Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Lippmann. Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Kollege Ulbrich, Sie möchten an Mikrofon 7 dazu sprechen? Bitte schön.

In diesem Antrag gibt es den Hinweis auf die Arbeitgeber. Es gibt zwei Arten von Arbeitgebern. Erst einmal der private Arbeitgeber, zum Beispiel ein freier Träger. Das ist wirklich in der Tat wohl gar nicht möglich, dass wir in dieses Arbeitsverhältnis eingreifen. Außerdem wüsste ich auch gar nicht, wie das ein privater Arbeitgeber tun sollte – also sagen: „Du darfst nicht irgendwo vor Gericht aussagen!“ oder „Das möchte ich nicht!“ oder daran appellieren.

Dann gibt es noch den öffentlichen Sektor. Ich weiß gar nicht, wie viele Sozialarbeiter Beamte sind. Hier erlaube ich mir, auf § 37 Abs. 3 des Beamtenstatusgesetzes zu verweisen:

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Beamte „dürfen ohne Genehmigung über Angelegenheiten, für die Absatz 1 gilt, weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben. Die Genehmigung erteilt der Dienstherr …“ Und Absatz 4: „Die Genehmigung, als … Zeuge auszusagen, darf nur versagt werden, wenn die Aussage dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes erhebliche Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde.“

Aber eine öffentliche Aufgabe ist die Strafverfolgung ja, und die wird durch die Zeugnisverweigerung gerade erschwert. Insofern darf der öffentliche Arbeitgeber hier gar nicht die Aussagegenehmigung verweigern, nach § 37 Abs. 4.

Daher geht das auch aus Rechtsgründen in beiden Verhältnissen nicht – bei öffentlichen Arbeitgebern genauso wenig wie bei privaten Arbeitgebern.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Haben Sie eigentlich Jura studiert?)

Wie bitte? Ich weiß nicht, reden Sie ruhig dazwischen.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Das war Kollege Ulbrich für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über diesen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ab. Wer möchte dem Änderungsantrag die Zustimmung geben? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen und einer Mehrheit Gegenstimmen ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen worden. Er ist damit abgelehnt.

Wir kommen nun zum Ursprungsantrag, Drucksache 7/12693. Wer dem Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Bei einigen Stimmenthaltungen, vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist der Drucksache zugestimmt worden. Die Drucksache ist damit beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Strukturwandel nutzen – Sachsen zur Apotheke

Europas machen und Arzneimittelsicherheit herstellen

Drucksache 7/12475, Antrag der Fraktion AfD

Hierzu können die Fraktionen Stellungen nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile zuerst der AfD das Wort. Kollege Thumm, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Wenn Mütter keine Schmerz- oder Fiebermedikamente für ihre Kinder bekommen, weil Ibuprofenpräparate nicht lieferbar sind, wenn Frauen ihre Brustkrebstherapie abbrechen müssen, weil dafür keine Medikamente vorhanden sind, wenn eine 89-jährige Oma ihr Herzmedikament nicht mehr bekommt, das sie seit 30 Jahren nimmt, weil Digitoxin nicht mehr lieferbar ist, dann leben wir nicht mehr im besten Deutschland aller Zeiten. Dann, meine Damen und Herren, ist Deutschland auf dem Weg in ein Entwicklungsland oder in Teilen dort schon längst angekommen.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Ja, das wiederhole ich so lange wie nötig, Herr Lippmann, bis auch Sie von den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD es endlich begreifen.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Davon wird es aber nicht richtig!)

Im Großen und Ganzen ist der Zustand auch nicht verwunderlich, denn in den 16 Jahren CDU-geführter Bundesregierung zusammen mit SPD oder FDP war die Ära Merkel davon geprägt, die Interessen und Bedürfnisse der eigenen Bevölkerung hinter die Interessen und Bedürfnisse der halben Welt zu stellen. Die Engpässe in der Medikamentenversorgung im Land sind dabei nur eine logische Folge.

Wir, die sächsische AfD, hatten ja bereits in einer Debatte im Jahr 2020 hier im Hohen Haus vor Lieferengpässen gewarnt. Wir haben zudem gefordert, dass essenzielle Grundgüter für die Bevölkerung wieder heimisch zu produzieren sind, um Abhängigkeiten vom Ausland zu reduzieren, weil, meine Damen und Herren, es schon im Jahr 2020 über 540 Meldungen von Medikamentenengpässen gab, darunter auch Schmerzmittel, Antibiotika oder Fieberzäpfchen – also all das, was in einem Industrieland wie Deutschland eigentlich immer verfügbar sein muss.

Sie bei der SPD und der CDU haben dabei nur Missstandsbeobachtung betrieben, nicht mehr und nicht weniger. Dass es dann drei Jahre später bei der sächsischen CDU zu nicht mehr als einer Debatte im letzten Plenum über die Mangelversorgung an Medikamenten und Wirkstoffen reicht, spricht Bände.

(Zuruf von der CDU)

Wir, die AfD, fordern Sie mit unserem Antrag zum konkreten Handeln auf. Deshalb: Hören Sie auf zu quatschen, handeln Sie – schon deshalb, weil die Bürger den durch die Koalition organisierten Regierungsdilettantismus satthaben.

(Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!)

Daher nun unser Antrag an die Sächsische Staatsregierung. Wir fordern erstens, dass die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Medikamenten sichergestellt wird und dass die Abhängigkeiten von Ländern wie China und Indien erheblich reduziert werden.

Zweitens fordern wir, dass im Bund nationale Sicherheitsreserven für verschreibungspflichtige Medikamente eingerichtet werden, oder ersatzweise, dass eine sächsische Landessicherheitsreserve geprüft wird, um Lieferkettenprobleme zu reduzieren.

Drittens fordern wir, dass die Sächsische Staatsregierung gemeinsam mit Arzneimittelherstellern und Forschungseinrichtungen das Potenzial der Produktion von Arzneimitteln in Sachsen prüft, natürlich insbesondere in den sächsischen Strukturwandelregionen.

Zusammengefasst: Die AfD will, dass die Versorgung mit lebensnotwendigen Medikamenten für die Bevölkerung gesichert ist. Werte Kolleginnen und Kollegen, das ist der Kern unseres Antrags; denn die Staatsregierung hat bei dieser Kernaufgabe der gesundheitlichen Daseinsvorsorge erheblich versagt. Sie hat in den vergangenen Jahren tatenlos dabei zugesehen, wie immer mehr Medikamentenhersteller nach China und Indien abwanderten, ohne sich nur im Geringsten Gedanken über die damit immer größer werdende Abhängigkeit zu machen. So kann es ja wohl nicht weitergehen.