Protokoll der Sitzung vom 15.03.2023

Zweitens geht es um die finanzielle Anerkennung von Care-Arbeit, von Sorgearbeit, und damit es hier nicht zu Missverständnissen kommt: Wir meinen nicht das Landeserziehungsgeld, über das wir heute mit der AfD diskutiert haben und das wir ablehnen. Wir meinen zum Beispiel, private Pflege bei der Rente anzurechnen. Das wäre eine Maßnahme.

Wir haben auch die Abschaffung des Ehegattensplittings gefordert, weil das eine Sache ist, die man auf Bundesebene weiter vorantreiben muss, weil das die Lohnlücke immer weiter aufhält, und – und das ist der Kern des Antrags und das, worüber wir heute reden wollen – wir wollen Bewertungsstandards nach isländischem Vorbild einführen, dem sogenannten Equal Pay Act. Das Ziel ist die gerechte Bewertung von Berufen. Das klingt vielleicht ein wenig revolutionär und kompliziert. Es ist nicht sehr kompliziert, aber wahrscheinlich etwas revolutionär. Es ist ein wirksames, ein erprobtes Instrument, mit dem es gelingen kann, ungerechte und ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen zu beenden.

Die Lohnlücke ist kein Schicksal, sondern eine Ungerechtigkeit, die wir verändern können, die wir verändern müssen. Dazu mehr in der zweiten Runde.

Vielen Dank bis hierhin.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Sarah Buddeberg für die einreichende Fraktion DIE LINKE. Für die CDU-Fraktion jetzt bitte Frau Kollegin Kuge.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, zu diesem Antrag der Linksfraktion Stellung nehmen zu dürfen und die Position der CDU deutlich zu machen. Zunächst möchte ich voranstellen, dass gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden muss. In Deutschland geht die Schere beim Entgelt von Frauen und Männern weit auseinander. Sarah Buddeberg ist darauf eingegangen.

Die Unterschiede haben verschiedene Ursachen. Frauen fehlen in bestimmten Berufen und in Führungspositionen. Frauen unterbrechen häufiger ihre Erwerbstätigkeit oder arbeiten in Teilzeit. Sie geraten beruflich oftmals mit der

Geburt von Kindern ins Hintertreffen. Diese Lebensereignisse sind langfristige und negative Auswirkungen für die Lohnentwicklung. In solchen Lebensabschnitten können Männer hingegen, auch wenn sie gerade Väter geworden sind, oft ihre beruflichen Ziele weiter verfolgen, während sich Frauen zunächst aus dem Beruf zurückziehen, um mehr Zeit für die Betreuung der Kinder und des Haushaltes zu haben.

Diese ungleiche Verteilung der sogenannten Sorgearbeit führt unter anderem auch dazu, dass viel mehr Frauen in Teilzeitjobs arbeiten als Männer. In Sachsen heißt das konkret: Während die Teilzeitquote bei Männern bei nur rund 12 % liegt, sind es bei Frauen 42 %. Als einen weiteren Grund für eine Teilzeitbeschäftigung wird von den Frauen viel häufiger die Pflege von Angehörigen genannt. Eine gleichmäßige Aufteilung der Sorgearbeit ist daher auch ein Beitrag zur Lohngerechtigkeit.

Oft wurde auch ins Feld geführt, dass Frauen bei Gehaltsverhandlungen oder Tarifvereinbarungen häufiger weniger verhandlungsstark sind als Männer. Hier konnte vor Kurzem ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes eine durchaus nennenswerte Abhilfe verschaffen. Es ist nämlich von der bisherigen Rechtsprechung abgewichen, dass die bessere Bezahlung eines männlichen Kollegen dadurch entstanden ist, dass er einfach besser verhandelt hat. Damit ist die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern nun zumindest keine Verhandlungssache mehr. Es bleibt abzuwarten, wie sich das zukünftig in den Zahlen und Statistiken niederlegt.

Auch abseits davon wurde in der Vergangenheit schon vieles dafür getan, um strukturelle Hinderungsgründe für die Entgeltgleichheit zu beseitigen. Politische Maßnahmen, wie der Ausbau des Angebotes an Kinderbetreuung, die Einführung des Elterngeldes und die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, helfen dabei, dass Erwerbsunterbrechungen von Frauen minimiert werden. Auch Initiativen wie der „Girls Day“ sorgen dafür, das berufliche Spektrum von Mädchen zu erweitern, traditionelle Rollenbilder zu durchbrechen sowie den Anteil von Frauen in zukunftsorientierten Berufen und Führungspositionen zu erhöhen.

Allerdings gibt es wohl Unterschiede zwischen den Fraktionen, auf welchem Weg diese Ziele erreicht werden sollen. Für uns, die CDU-Fraktion, ist ein wichtiges Instrument dafür das Sächsische Gleichstellungsgesetz, welches wir noch in diesem Jahr beschließen wollen. Zur Zeit wird bereits ausgewertet, wie sich die Verbände zu diesem Gesetzesentwurf positioniert haben, den das Kabinett rund um den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer im Januar freigegeben hat. Das Gleichstellungsgesetz wird unter anderem auch zentrale Themen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Anerkennung von Pflegezeiten beinhalten. Ob wir mit dem Entwurf zum Gleichstellungsgesetz allerdings auch allen Anliegen der LINKEN-Fraktion gerecht werden, lässt sich nur vermuten.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der anstehenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren

werden wir noch ausreichend Möglichkeit dazu haben, uns mit der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern auseinanderzusetzen. Aus diesem Grund lehnen wir den heutigen Antrag, jedoch mit dem Verweis auf das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Gleichstellungsgesetz, ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das war Daniela Kuge für die CDU-Fraktion. Für die AfDFraktion spricht jetzt bitte Frau Jost.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN bedient den alten Mythos der Lohnlücke. Frau Buddeberg hat bereits erwähnt, wie meine Rede heute aussehen wird, also eine vermeintlich ungerechte Bezahlung von Mann und Frau trotz gleicher Arbeit. Alle Jahre wieder wird landauf, landab mit dieser Lohnlücke in den Medien, von den Gewerkschaften und anderen Akteuren Propaganda gemacht. Es wird mit dem Slogan von so und so viel Prozent Lohnunterschied gearbeitet und endlich gerechte Bezahlung für Frauen gefordert. Das erweckt natürlich beim Bürger den Eindruck, Frauen würden in Deutschland ungerecht bezahlt.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Stimmt doch auch!)

Die Rede ist von Diskriminierung allerorten. Die Frauen sind die Opfer.

Nein, meine Damen und Herren, die Sache ist komplizierter. Die Mär von der Lohnlücke und ihrer Interpretation sind eben falsch. Zwei Drittel der Lohnlücke ergeben sich laut Statistischem Bundesamt aus der frauentypischen Berufswahl und der Teilzeitarbeit. Ein Drittel der so genannten bereinigten Lohnlücke sind laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2022 nur noch 7 %, und diese 7 % ergeben sich dann aus den Faktoren Schwangerschaften, Kinderauszeiten und Angehörigenpflege.

(Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Nein, 12 % in Ostdeutschland!)

Zu Ostdeutschland komme ich gleich. Bereits der Ansatz, dass dies den Frauen praktisch vom Patriarchat übergestülpt wird und deshalb zu überwinden ist, ist Blödsinn. Wir leben nicht in den Sechzigerjahren der alten Bundesrepublik, sondern in Sachsen, und da ticken die Uhren nun einmal anders, meine Damen und Herren.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!)

Schauen wir genauer in die Statistik. Gerade in Ostdeutschland stellen sich doch die Zahlen anders dar. Laut Antwort des Bundesministeriums für Arbeit haben in den östlichen Bundesländern 52,4 % der Frauen 2021 ein höheres Medianeinkommen als Männer. Neuere Zahlen gibt es noch nicht. Das war die Antwort auf die Anfrage unserer Bundestagsfraktion. Beim Einkommen gibt es zwischen Ost und West immer noch einen Unterschied. Das haben wir

heute auch schon oft gehört. Das muss doch bei der Betrachtung immer mit einbezogen werden. Das ist nur ein Beispiel. Ist das Diskriminierung? – Natürlich nicht! Ja, Berufsgruppen und Branchen werden unterschiedlich bezahlt. Das gilt für Frauen, aber auch für Männer gleichermaßen.

(Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Ja, Männer werden besser bezahlt, das ist der Unterschied!)

Ist das Diskriminierung? – Natürlich nicht! Das ist Statistik. Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene muss man einfach einmal die ideologische Brille absetzen.

Was bleibt denn am Ende von der Erzählung der Diskriminierung bei der Bezahlung? – Man widmet sich – das sieht man in der Fußnote zwei Ihres Antrages – der Sozialisierung. Der Ausbildungs- und der Sozialisierungsprozess sei von geschlechterspezifischer Diskriminierung beim Lohn geprägt. Ja, dann müssen alle unsere Eltern und unsere Bildungseinrichtungen etwas falsch gemacht haben. Erst einmal mussten die Eltern ihre Kinder falsch erziehen und unsere Bildungseinrichtungen auf dem Diskriminierungsweg sein. Die Vorstellung – das ist ganz klar –, dass Männer und Frauen auch in ihrer Berufswahl unterschiedlich sind, ist für DIE LINKE natürlich eine schreckliche Vorstellung.

Jetzt kommen wir einmal zu Ihrem Antrag. Sie fordern die gleiche Entlohnung für gleichwertige Arbeit. Sie fordern also nicht mehr gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Sie wollen die Lohnlücke, welche Sie als Ausdruck von Diskriminierung interpretieren, jetzt mit Bewertungsstandards auflösen. Gesetzlich normierte Bewertungsstandards wollen Sie gleich im neuen Gleichstellungsgesetz verankert sehen. Das kommt jetzt ein bisschen spät. Dieses soll für den öffentlichen Dienst gelten.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es gibt noch gar keinen Gesetzentwurf, sondern nur einen Referentenentwurf!)

Die LINKE macht diese Forderung aber gleich wieder für die Privatwirtschaft auf. Da fordern Sie ein Audit und ein Zertifizierungssystem für gleiche und gleichwertige Arbeit – das ist natürlich ein Gummibegriff – und für Tätigkeiten in Unternehmen, und das natürlich genauso wie in Island diskriminierungsfrei und rechtsverbindlich. Ihr Antrag sagt aber noch nichts darüber aus, ob dann auch Strafen für die Unternehmen verhängt werden sollen, wie es in Island schon der Fall ist. Die hohen Kosten, die der damalige Minister – ich spreche den Namen jetzt einmal nicht aus –, der für die Einführung zuständig war, auch angemahnt hat, verschweigen Sie.

Was ist nach Ihrer Auffassung überhaupt gleichwertige Arbeit? Der Informatiker versus die Lehrerin, der Ingenieur versus die Krankenschwester? Gesellschaftlich ist immer die Frage zu stellen, welche Wertschätzung wir bestimmten Tätigkeiten entgegenbringen. Damit haben Sie gar nicht so unrecht. Hier liegt aber auch die Krux. Wir haben im öffentlichen Bereich Beschäftigungsverhältnisse, die durch Steuern oder Abgaben finanziert werden, und wir haben

Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der wertschöpfenden Dienstleistung und Privatwirtschaft. Sie wollen Eingriffe in beide Bereiche. Was bedeutet das? – Natürlich wieder hohe Kosten und hohen Bürokratieaufwand. Nur einmal als Hinweis: Man sollte vielleicht einmal googeln, welche Einwohnerzahlen und Industriestrukturen Island hat.

Das bedeutet hohe Kosten und Bürokratieaufwand in Zeiten knapper Staatskassen für den öffentlichen Bereich. In der freien Wirtschaft gibt es genau dieselbe Problematik, nämlich Bürokratieaufbau und steigende Kosten. Wir müssen vielleicht demnächst froh sein, wenn wir überhaupt noch die Industriearbeitsplätze haben. Da sollten wir nachschauen, was wir den Unternehmen dort wieder aufbürden. Sie vermischen diese beiden Bereiche in Ihrem Antrag auf unzulässige Weise.

Sie möchten in Ihrem Antrag – dazu werden Sie sicher noch einmal etwas sagen – finanzielle Mittel aus dem Staatshaushalt für die Anerkennung der Care-Arbeit bereitstellen. Meiner Fraktion hätten Sie heute schon bei den Anträgen zum Landeserziehungs- und zum Landespflegegeld zustimmen können.

(Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Dazu habe ich etwas gesagt. Wenn Sie einmal zuhören können!)

Es ist meine Rede.

Ich gebe Ihnen mal einen Tipp, Herr Gebhardt. Sie können sich bei Ihrer Lieblingsnachbarpartei einfach – –

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Welche von den vielen?)

Nehmen Sie einfach die Miniparteien; dann sind Sie auf dem richtigen Weg.

(Beifall bei der AfD)

Es gibt eine antifeministische Meldestelle. Das können Sie gleich googeln und über mich berichten, über all die vielen Antifeministen. Vielleicht hilft Ihnen das weiter und beruhigt Sie etwas in Ihrer Aufregung, wenn Sie dort vorn sitzen und schimpfen.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Drittens fordern Sie die Sächsische Staatsregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat für die Abschaffung des Ehegattensplittings einzusetzen. Sie sagen, die Familienpolitik hält viele Frauen von der wirtschaftlichen Unabhängigkeit ab. Die Abschaffung des Ehegattensplittings bedeutet aber in erster Linie erst einmal, dass die Familien weniger Netto vom Brutto haben.

(Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE)

Selbst der DIW-Präsident Marcel Fratzscher erhofft sich durch die Abschaffung des Ehegattensplittings keine nennenswerten Effekte, um die Frauen mehr in Vollzeit zu bekommen. Das ist auch unsere Meinung zu Ihrer Politik.

Der Gedanke, dass Frauen sich freiwillig für dieses Konzept entscheiden und Familien das in ihrer Planung einkalkulieren, ist für LINKE und ihre Partnerparteien völlig fremd. Frauen und Männer – das ist unsere Meinung – wollen sich frei entscheiden und nicht durch Gesetze, durch Standards und Bewertungen gezwungen werden.

Die AfD-Fraktion im Bundestag hat gefordert, das Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting weiterzuentwickeln und steuerliche Entlastungen für Familien und Alleinerziehende zu fördern.

Wir haben den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Familie zu schützen und wollen dem ausreichend Rechnung tragen. Das heißt, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen und den Menschen einen größtmöglichen Handlungsspielraum zur freien Entscheidung zu geben.