Würden Sie solch eine Veranstaltung wirklich offenen Herzens und bis zum Ende verfolgen, wäre vielleicht – vielleicht! – noch etwas zu retten. Man weiß es nicht.
Frau Kuge, zu Ihnen wollte ich noch sagen: Ja, natürlich müssen wir über das Gleichstellungsgesetz reden. Deswegen spielt es in unserem Antrag eine Rolle. Darin steht: bei der Novellierung des Frauenförderungsgesetzes – das ist ja dann das Gleichstellungsgesetz. Das Problem ist aber, dass wir nicht nur über den öffentlichen Dienst reden können, und auf diesem liegt eben der Fokus im Gleichstellungsgesetz. Deswegen der Vorschlag, ein Instrument einzuführen, das über den öffentlichen Dienst hinausgeht. Das vielleicht als Antwort darauf.
Wir werden darüber diskutieren. Anders als Frau Jost behauptet hat, gibt es durchaus Möglichkeiten, das Gleichstellungsgesetz weiter zu qualifizieren. Es hat noch nicht einmal eine Drucksachennummer. Das heißt, wir werden hier noch in aller Ausführlichkeit weiter diskutieren.
Jetzt noch einmal zurück zu Island. Ich wollte die Gelegenheit hier noch nutzen, um einen kurzen Blick darauf zu werfen, was sie dort eigentlich gemacht haben, weil es super spannend ist und sich richtig lohnt, es sich einmal anzuschauen.
Island hat es geschafft, die Lohnlücke in Rekordzeit zu verkleinern. Wie haben sie es gemacht? – Sie haben damit angefangen, ein System einzuführen, in dem einzelne Tätigkeiten losgelöst voneinander betrachtet werden und diesen ein eigener Wert beigemessen wird, unabhängig davon, wer diese Arbeit ausführt. Grob gesagt, das ist das System. Das ist dann die Grundlage für eine transparente Entlohnung.
Die Besonderheit daran ist – darum wünschen wir es uns für Sachsen und für die ganze Bundesrepublik –, die Herangehensweise wurde eben umgekehrt. Bei uns ist es so, dass eine Einzelperson, in der Regel Frauen, nachweisen müssen, dass sie trotz gleicher Tätigkeit weniger verdienen. Dann sind sie gefordert, als Einzelkämpferin für sich selbst juristische Schritte zu gehen. Das kann langwierig und teuer werden. Island hat genau das umgekehrt. Dort
müssen die Unternehmen nachweisen, dass keine ungleiche Bezahlung stattfindet. Das ist das, was man heute wahrscheinlich als Game Changer bezeichnen würde.
Wenn die Unternehmen das nachweisen können, müssten sie das alle drei Jahre wiederholen bei einer offiziellen Prüfungsstelle, dann bekommen sie dafür ein Zertifikat.
Eine weitere Besonderheit ist, das finde ich auch für Sachsen superinteressant, dass das schon für Unternehmen ab 25 Mitarbeitende gilt. Das ist – Henning Homann hat es gerade gesagt – der große Unterschied zum Entgelttransparenzgesetz. Das gilt erst ab 200 Beschäftigten und hat auch noch weitere Hürden, die es aus unserer Sicht völlig unzureichend machen. Islands „Equal Pay Act“ gilt ab 25 Mitarbeitenden!
Island ist noch weitergegangen. Frau Jost hört nicht mehr zu, aber sie hat behauptet, wir würden dies unter den Tisch fallen lassen. Nein, ich habe es für meinen zweiten Redebeitrag vorbereitet. Island hat Sanktionen eingeführt, denn ohne Sanktionen, das werden wir beim Gleichstellungsgesetz noch weiter diskutieren, wird sich einfach nichts verändern. Die Sanktionen sind nicht ohne. Ich habe nachgelesen, dass Unternehmen, die dieses Zertifikat nicht bekommen, 385 Euro pro Tag zahlen müssen. Das ist schon eine ordentliche Summe, die dazu führt, dass sich einiges verändert. Und noch dazu – das ist auch ein wichtiger Teil des „Equal Pay Act“ – wird eine Liste veröffentlicht, auf der man genau nachlesen kann, welches Unternehmen dieses Zertifikat erhalten hat und welches nicht.
Das macht dann was mit der Reputation der Unternehmen; denn plötzlich gehört es zum guten Ton, transparent zu sein und gleich zu bezahlen. Das wirkt sich auch auf die Jobsuche aus. Auch in Island gibt es einen Fachkräftemangel und da kann man mal kurz vorher im Internet nachschauen, ob das Unternehmen, wo ich mich bewerben will, gleich bezahlt oder nicht. Das hat lauter positive Effekte. Ich will aber noch einmal darauf eingehen, dass diese positiven Effektive nicht nur für die Frauen da sind, teilweise übrigens auch Männer, die vorher schlechter bezahlt worden sind, sondern es hat positive Effekte für alle. Die Mitarbeitenden sind nämlich zufriedener, sie leisten mehr und sie verlassen das Unternehmen seltener. Der „Equal Pay Act“ wird plötzlich zum Wirtschaftsfaktor.
Ich möchte am Ende dieses Redebeitrages noch ein Zitat von der Premierministerin von Island Katrin Jakobsdóttir bringen. Sie hat gesagt – und das finde ich so entscheidend für diese Debatte –: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass gute Absichten uns nur bis zu einem bestimmten Punkt bringen. Wir warten seit 1961 darauf, dass die Lohnlücke zwischen Mann und Frau geschlossen wird. Seither steht es im Gesetz, passiert ist aber nichts. Dann muss man eben etwas Radikales machen.“ Soviel dazu.
Das war Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE mit einer zweiten Runde. Gibt es von den anderen Fraktionen
weiteren Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Dann bitte ich Herrn Staatsminister Dulig für die Staatsregierung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2022 verdienten Frauen in Sachsen pro Stunde durchschnittlich 8 % weniger als Männer, im Bundesdurchschnitt lag der Verdienstunterschied sogar bei ganzen 18 %. Zwar fällt der Verdienstunterschied damit in Sachsen deutlich geringer aus, und das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass im Freistaat deutlich mehr Frauen einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen als etwa in den westlichen Bundesländern. Ein wichtiger Grund dafür ist die gut ausgebaute soziale Infrastruktur, also das Angebot an Kindertagesstätten und an Ganztagsangeboten. Ein anderer Grund mag sein, dass die Männer in Sachsen weniger verdienen und deshalb die Lohnlücke kleiner ist. Die bestehende Lohnlücke zeigt daher weiter, dass zum Abbau der strukturellen Unterschiede, die Frauen benachteiligen, noch erhebliche Anstrengungen notwendig sind und die uns bei der Ungleichheit nicht dem Westen angleichen.
Ein wichtiges Instrument dafür sind Tarifverträge. Dort, wo Tarifverträge gelten, ist die Kluft zwischen den Gehältern deutlich kleiner. Ebenso wichtig ist die Aufwertung und bessere Bezahlung von sozialen Berufen, die häufig von Frauen ausgeübt werden. Auch Berufsorientierung, die verstärkt geschlechterbezogenen Stereotypen entgegenwirkt, kann helfen, Schülerinnen und Schüler auf andere Beruf aufmerksam zu machen Etwa 42 % der Frauen üben eine Teilzeittätigkeit aus, dagegen nehmen rund 12 % der Männer diese Möglichkeit wahr. Als Gründe für eine Teilzeitbeschäftigung werden bei Frauen viel häufiger Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen genannt. Eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorgearbeit ist auch ein Beitrag zur Lohngerechtigkeit.
Leider haben die bisher eingesetzten vielfältigen Instrumente des Bundes und der Länder keine ausreichende Wirkung auf die bestehenden Entgeltlücken gezeigt. Es gilt weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, um mehr Lohngerechtigkeit herzustellen. Das Bundesarbeitsgericht ging vor einem Monat einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung. Es urteilte, dass Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht ohne Weiteres mit besserem Verhandlungsgeschick des Mannes begründet werden dürfen. Es gilt der Grundsatz gleicher Bezahlung von Männern und Frauen. Dieses Urteil ist ein wichtiges Zeichen für mehr Lohngerechtigkeit und ein Meilenstein für mehr Respekt gegenüber allen arbeitenden Frauen in Deutschland. Unternehmen können sich nicht mehr darauf zurückziehen, dass ein männlicher Kollege mehr verdient, weil er besser verhandelt. Es ist traurig und erschreckend zugleich, dass im Jahr 2023 erst ein Gericht ein entsprechendes Urteil fällen muss und die gleiche Bezahlung nicht längst eine Selbstverständlichkeit ist.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist nicht nur eine Frage des Respekts und der Gerechtigkeit. Wenn ein Unterneh
men seine Mitarbeiterinnen in Zeiten des Fachkräftemangels halten will und neue Kolleginnen einstellen möchte, müssen diese gut behandelt und gut bezahlt werden, und zwar genauso wie ihre männlichen Kollegen und am besten eben nach Tarif. Aber auch in Sachsen wird stets daran gearbeitet, diesen Grundsatz durchzusetzen. So befindet sich derzeit etwa das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen in Überarbeitung, um eine diskriminierungsfreie Anerkennung von Qualifikationen und Berufserfahrungen zu erreichen.
Überdies werden neben den gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen aus dem Entgelttransparenzgesetz des Bundes und den dafür zur Verfügung stehenden digitalen Unterstützungsinstrumenten auch andere frei zugängliche Verfahren bereitgestellt. Für die Förderung der Gleichstellung im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen liegt aktuell der Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes bei Verbänden und Institutionen zur Anhörung. Ein Gleichstellungsplan soll hier gegen die Unterrepräsentanz von Frauen wirken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor mittlerweile 65 Jahren wurde das Ehegattensplitting eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Schlechterstellung der Ehegatten durch die steuerliche Zusammenveranlagung für verfassungswidrig erklärt hatte. Schon damals war klar, dass das Steuerrecht der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsmarkt nicht entgegenwirken darf. Heute wissen wir, dieses Ziel wurde verfehlt. Das Ehegattensplitting macht die Erwerbsarbeit für Frauen unattraktiv und bildet die gesellschaftliche Realität nicht mehr ab. Nutznießer sind vor allem Alleinverdiener und Ehepaare mit hohen Einkommen. Den steuerlichen Anreiz, dass einer der beiden Ehepartner, oftmals die Frau, zu Hause bleibt, können und wollen wir uns aber gar nicht mehr leisten. Ziel muss es sein, die Erwerbsbeteiligung weiter zu steigern, indem das Ehegattensplitting abgeschafft wird.
Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde vereinbart, die Familienbesteuerung so weiterzuentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt wird. Die Bundesregierung arbeitet dazu aktuell einen Gesetzentwurf aus. Es gilt abzuwarten, welche Vorschläge in diesem Rahmen vorgelegt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die gesetzlichen Maßnahmen hinaus setzt sich die Staatsregierung in diversen Gremien, wie beispielsweise den entsprechenden Fachministerkonferenzen oder im Gleichstellungsbeirat, für eine gerechte Entlohnung ein. Die Politik kann und muss die Rahmenbedingungen für die Gleichbehandlung setzen und diese fördern, jedoch muss diese auch von Unternehmen gelebt werden. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann jede Firma froh sein, wenn sie gut ausgebildete, engagierte Frauen beschäftigen kann, und muss sich mit ihrer Unternehmenspolitik für Gleichbehandlung stark machen.
Das war Herr Staatsminister Martin Dulig. Wir kommen nun zum Schlusswort. Das wird von Sarah Buddeberg von der Fraktion DIE LINKE gehalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist Ihnen wahrscheinlich nicht entgangen, dass ich richtig begeistert von dem bin, was in Island passiert. Ich fände es einfach eine sehr tolle Sache, wenn wir das in Sachsen erproben würden, meinetwegen auch mit einem Modellprojekt, anstatt auf den Bund zu warten. Das haben wir schon so oft gemacht, und es hat uns nicht weitergebracht.
Ich möchte auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, das heute schon mehrfach zitiert worden ist, eingehen. Ich habe ein anderes Zitat ausgewählt und möchte noch auf etwas anderes hinaus. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist wirklich ein Meilenstein auf dem Weg zu Lohngleichheit. Es ist wichtig, dass wir hier darüber reden, weil es ein sächsisches Metallunternehmen war, wo dieser Vorfall stattgefunden hat. Was ist passiert? Eine Mitarbeiterin, die ungefähr vier Jahre dort gearbeitet hat, stellte fest, dass ein neuer Kollege deutlich mehr verdienen sollte als sie.
Als dann die Frage war, warum das eigentlich der Fall ist, hat das Unternehmen gesagt: „Na ja, der hat halt besser verhandelt, das ist Pech.“ Aber es ist genau die Frage, ob das einfach Pech ist oder ob das rechtlich so richtig ist. Sie hat sich das nicht gefallen lassen. Sie ist den Rechtsweg gegangen. Sie ist durch alle Instanzen gegangen bis zum Bundesarbeitsgericht, und sie hat recht bekommen. Sie hat nicht nur recht bekommen, sondern auch 15 000 Euro Lohnnachzahlung und 2 000 Euro Entschädigung. Henning Homann hat es schon gesagt: Man merkt an diesen Summen, dass es hier nicht um ein paar Euro ging. Es ging um richtig viel Kohle, und das heißt im Umkehrschluss auch, dass es hier nicht nur um den Lohn ging, sondern auch um die Frage der Rentenpunkte, die sich nach dem Lohn bemessen.
Über solche Fälle reden wir hier. Bei der Lohnlücke sprechen wir immer nur über den Durchschnittswert. Das heißt, es gibt auch nach oben hin große Abweichungen davon. Das Bundesarbeitsgericht hat ganz klar gesagt: Vom Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ darf nicht abgewichen werden. Worauf ich aber jetzt hinauswill, ist Folgendes. Ich habe noch ein Zitat von der Rechtsanwältin Susette Jörk, die die Klägerin vertreten hat. Dieses Zitat sollte uns zu denken geben, denn sie hat gesagt: „Auf Fortschritte durch den Gesetzgeber oder Arbeitgeber warten wir leider seit Jahren vergeblich. Der heutige Durchbruch ist einmal mehr der Ausdauer einer mutigen Frau zu verdanken, die den Rechtsweg nicht gescheut hat.“ Das ist genau der Punkt. Es gibt hier eine Erwartungshaltung an die Politik. Sie wird aus diesem Zitat deutlich und auch aus dem Zitat der isländischen Premierministerin deutlich, das ich vorgetragen habe, und sie wird auch aus der Verdi-Rede deutlich, die mit der Frage begonnen hat: Worauf sollen wir denn warten? Es gibt eine Erwartungshaltung an uns als Politik. Deswegen sage ich: Lassen Sie uns nicht länger warten, lassen Sie uns der Erwartungshaltung gerecht werden, stimmen Sie unserem Antrag zu und lassen Sie uns Sachsen vom Niedriglohnland zum Leuchtturm für gerechte Bezahlung machen!
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung und entscheiden über die Drucksache 7/12514. Wer dieser die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Keine. Bei Stimmen dafür und einer großen Mehrheit dagegen wurde dieser Drucksache somit nicht entsprochen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Prinzipiell ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch, ob der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Löffler, gern das Wort wünscht. – Das wünscht er nicht.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/12696 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Danke schön. Bei vielen
Stimmenthaltungen und einer Mehrheit Stimmen dafür ist dieser Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zugestimmt und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.