Protokoll der Sitzung vom 26.04.2023

Weitere Kritikpunkte am Gesetzentwurf sind Details, die in einem Gesetz wie diesem vielleicht keinen Platz finden sollten, zum Beispiel das Thema Beschwerdemanagement oder das Thema Sanktionen für Verkehrsverträge. Das ist nach unserer Einschätzung zu komplex, um es in einem Gesetz wie diesem lösen zu können, weil auf alle Eventualitäten eingegangen werden müsste. Das sollte den Verkehrsverträgen vorbehalten bleiben.

Ein weiteres Beispiel zum Thema Anreizsysteme zur Kooperation: Hier greift der Gesetzentwurf wiederum zu kurz, indem ausgesagt wird: Wir bezahlen alles, was in der Kommune an Verkehr entsteht. Hier fehlt der Anreiz im Sinne von Effizienz und Effektivität. Und dies einfach so in einem Gesetz zu erklären, wenn noch kein Preisschild dran ist, halte ich strategisch, aber auch betriebswirtschaftlich für fahrlässig.

Insgesamt ist der Gesetzentwurf nach unserer Überzeugung nicht durchdacht und realitätsfern. Wir werden den Gesetzentwurf daher ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Unruhe)

Für die CDUFraktion sprach Kollege Hippold. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollege Keller. Bitte schön, Herr Kollege. – Bevor Sie beginnen, Herr Kollege Keller: Meine Damen und Herren! Die Geräuschkulisse nimmt wieder etwas zu. Ich bitte, die Gespräche von der Lautstärke her etwas nach unten zu fahren, ansonsten stört das den Redner. Vielen Dank.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der LINKEN wurde von allen drei Ausschüssen – dem HFA, dem Innenausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mit großer Mehrheit abgelehnt: an einigen Stellen rechtlich nicht umsetzbar, an anderen Stellen praktisch nicht umsetzbar und an vielen Stellen zu kurz gegriffen. So lauteten die eindeutigen Beratungsergebnisse in den Ausschüssen.

Werte Kollegen! Ein Änderungsantrag der einbringenden Fraktion liegt uns trotz dieser Aussagen in den Ausschüssen nicht vor. Deshalb möchte ich meine Argumente aus den Beratungen gern noch einmal vertiefen.

DIE LINKE möchte mit ihrem Gesetzentwurf etwas zur Barrierefreiheit und zur Umweltfreundlichkeit beitragen. So steht es in der Zielstellung des Gesetzentwurfes. Ja, Barrierefreiheit und Umweltfreundlichkeit haben für den Verkehrsbereich eine große Bedeutung. Doch allein die Erkenntnis führt noch zu keiner Verbesserung des Zustandes, zumal bei Planungen und Erweiterungen des ÖPNV auch derzeit schon auf Barrierefreiheit und Umweltfreundlichkeit großen Wert gelegt wird. Insoweit bringt uns die Erwähnung in der Zielstellung des Gesetzesentwurfes nicht viel weiter.

Richtig ist auch, dass die Definition des ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge wünschenswert wäre. Aber diese Forderung muss nicht nur gestellt, sondern auch erfüllt werden. Es ist dabei aber nicht nur die Frage zu stellen, wer diese Pflichtaufgabe zu erfüllen hat, sondern es ist auch zu klären, wer diese bezahlt und finanziert. Doch dazu schweigt sich der Gesetzentwurf aus. Das tut er im Übrigen in Gänze, wenn es um Kostenfragen geht; denn im Entwurf heißt es lediglich kryptisch: Für den Staatshaushalt ergeben sich Mehrausgaben. Das wissen wir auch ohne diesen Satz. Dabei haben die Sachverständigen in der Anhörung am 11. Oktober 2022 zutreffend ausgeführt, dass bereits die ÖPNV-Strategiekommission im Jahr 2017 ein Preisschild von 500 Millionen Euro nannte. Heute müssen wir von ganz anderen und wesentlich höheren Summen ausgehen. Auch das müssen Sie dem Bürger sagen, wenn Sie hier vielversprechend den ÖPNV für alle propagieren.

Wie gesagt, hier greift der Gesetzentwurf zu kurz. Sie möchten dabei unter dem Denkmantel der besonderen sozialen Funktion des ÖPNV diesen rechtsverbindlich neu normieren. Im § 7 Abs. 4 Ihres Entwurfes heißt es dazu: „Die Tarife für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sind einfach, nachvollziehbar und übersichtlich zu gestalten. Durch Bemessung der Höhe und der Struktur der Tarife sind die Bindung der Kunden an den öffentlichen Personennahverkehr zu honorieren sowie die Zahl der

Fahrgäste zu erhöhen. Die Vertriebswege sind leicht zugänglich und barrierefrei zu gestalten und so zu konzipieren, dass der Aufwand für den Fahrausweiserwerb für die Fahrgäste minimiert wird.“

Werte Kollegen! Warum ein Gesetz nun Tarife gestalten soll, erschließt sich mir nicht. Ich halte das weder aus rechtlichen noch aus tatsächlichen Gründen für praktikabel. Aber, werte Abgeordnete der LINKE-Fraktion, natürlich können in einem Gesetz ein Ticketpreis und dessen Finanzierung festgelegt werden. Das wurde im Regionalisierungsgesetz bereits getan. Das Ergebnis ist das deutschlandweit gültige 49-Euro-Ticket. Noch einfacher, noch übersichtlicher kann ein Tarif wohl kaum sein. Der Tarif wurde vom Bund und von den Ländern gerade ausgehandelt. Besondere Barrieren im Rahmen der Vertriebswege sind dabei auch nicht feststellbar.

Welchen Mehrwert hat Ihr Gesetzentwurf eigentlich noch? Gut, Sie möchten einen Absatz weiter Menschen mit geringen Einkommen sowie Kindern und Jugendlichen eine unentgeltliche Nutzung des ÖPNV zukommen lassen. Die Worte höre ich wohl gern.

Ich erinnere aber einmal daran, dass wir in der 6. Wahlperiode forderten, Schülern und Auszubildenden innerhalb der Landkreise, in denen sie ihren Wohnsitz haben, die kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs inklusive freigestellten Schülerverkehrs zu ermöglichen. Der Antrag, auf den ich mich beziehe, hat die Drucksache 6/13769. Die Antwort der LINKEN war dazu – Sie wissen es –: Ablehnung. Die Begründung der LINKEN war – jetzt hören Sie zu und beziehen es einmal auf Ihren eigenen Antrag, auf Ihren eigenen Gesetzentwurf:

Erstens. Die Preisgestaltung des ÖPNV ist ein kommunales Thema. Zweitens. Die Preise machen die kommunalen Zweckverbände. Drittens. Wir, die AfD, wüssten nicht, woher wir das Geld bzw. wie wir das rechtlich lösen wollen – eine glatte Lüge.

Ein kostengünstiger oder gar kostenloser ÖPNV – wie wir, die AfD, ihn fordern – nützt vor allem dann nichts, wenn es überhaupt keinen Verkehr gibt, also wenn beispielsweise der Bus in einem Dorf gar nicht fährt. So hieß es damals von der Linksfraktion.

Herr Gebhardt ist nicht mehr da, aber Herr Böhme, hören Sie mir jetzt zu: Was ist denn nun? Gelten für die AfD andere Maßstäbe als für DIE LINKE? Auch wenn ich die Frage wiederhole: Wo ist denn Ihre Finanzierung? Wenn die Preise die – –

(Marco Böhme, DIE LINKE: Waren Sie bei den Haushaltsverhandlungen dabei?)

Ich war bei den Haushaltsverhandlungen dabei, das ist richtig! Wenn Sie eine Frage stellen wollen, dann machen Sie es doch am Mikrofon!

Wenn die Preise die kommunalen Zweckverbände festlegen, dann können Sie zwar in Ihrem Gesetzentwurf versuchen zu regeln, dass der Freistaat dafür mehr Geld zuschie

ßen darf. Das ändert aber nichts daran, dass die Zweckverbände die Preisfestlegungen treffen. Wie garantiert denn Ihr Entwurf, dass durch jedes Dorf tatsächlich ein Bus fährt? Mietet Ihre Fraktion denn Busse an, um dieses zu realisieren? Wenn Sie das Gesetz ausschließlich auf kostenlose Angebote im Schüler- und Ausbildungsverkehr beziehen würden, wären wir dabei.

Leider ist der Gesetzentwurf aber auch mit Unsinn vollgepackt, den wir unseren Wählern nicht vermitteln können. Denn wir möchten keine Bevorzugung des ÖPNV vor dem motorisierten Individualverkehr.

(Marco Böhme, DIE LINKE: Aha!)

Wir möchten eine Gleichrangigkeit des gesamten Verkehrs. Wir wollen auch nicht Busse abschaffen, um die Schiene aus rein ideologischen Gründen zu bevorzugen.

Alles muss dort vorhanden sein, wo es sinnvoll ist, und dazu gehören eben auch Busse, vor allem im ländlichen Raum. Und dass wir die komplette Umstellung der Fahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr bis 2030 auf alternative Antriebe ablehnen, das müsste Ihnen eigentlich auch klar sein; denn diese Forderung ist absolut unrealistisch, technologiefeindlich und zudem unbezahlbar. Aber über die Fragen der Finanzierung machen Sie sich ohnehin keine Gedanken. Öffentlicher Personennahverkehr muss nicht nur klimafreundlich sein, sondern er muss vor allen Dingen auch funktionieren, und dazu trägt der Gesetzentwurf überhaupt nicht bei. Deshalb werden wir ihn in Gänze ablehnen.

(Beifall bei der AfD)

Für die AfD-Fraktion sprach Herr Kollege Keller. Kollege Liebscher spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Voranstellen möchte ich meiner Rede, dass die Debatte wichtig ist, die die Linksfraktion mit diesem Gesetzentwurf „ÖPNV-für-alle-Gesetz“ angeschoben hat. Auch wenn in Teilen von der Entwicklung, wie dem 9-Euro-Ticket und der Einführung des jetzigen Deutschlandtickets überholt, ist die angestoßene Diskussion über die Zukunft des ÖPNV im Freistaat Sachsen und dessen Ausgestaltung notwendig.

Das gesamte ÖPNV-System befindet sich im Umbruch. Das bereits angesprochene 9-Euro-Ticket, aber auch die Einführung des Deutschlandtickets hätte sich vor einem Jahr keiner träumen lassen. Gleichzeitig bleibt der Krisenmodus des ÖPNV auch nach der Corona-Pandemie durch Energie-, Personal- und Baukostensteigerungen bestehen. Dies machten auch die Sachverständigen im Rahmen der Anhörung deutlich.

Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen haben wir BÜNDNISGRÜNE uns für eine bessere Ausstattung des ÖPNV eingesetzt, allerdings nur teilweise mit Erfolg. Wenngleich einige Punkte des Gesetzesentwurfes der LIN

KEN zu begrüßen wären, ist dieser doch nicht zustimmungswürdig. Nicht nur, weil der Antrag in Teilen überholt ist – einzelne Punkte werden von uns gänzlich abgelehnt. Auf einzelne Aspekte möchte ich jetzt gerne eingehen.

Wie im Koalitionsvertrag verankert, streben wir als Koalition die Gründung einer Sächsischen Mobilitätsgesellschaft zeitnah an. Diese Mobilitätsgesellschaft soll die Zusammenarbeit der Verkehrsverbünde auf ein neues Level bringen und wichtige Aufgaben für den ÖPNV in Sachsen übernehmen. So soll die SMG den Landesverkehrsplan entwickeln und Qualitätsstandards für Angebote und Tarife festlegen, damit Angebots- und Tarifwirrwarr endlich ein Ende haben und einheitliche Regelungen zur Fahrradmitnahme oder zum Fahrscheinkauf in den Zügen bestehen.

Ferner übernimmt die Sächsische Mobilitätsgesellschaft Abstimmungen zu Sachsen-Takt und Deutschland-Takt und wird Mindestbedienstandards für jede Ortschaft festlegen. Wir sind optimistisch, dass die Gründung der Sächsischen Mobilitätsgesellschaft noch gelingen kann und muss; denn wir brauchen dringend Verbesserungen im sächsischen ÖPNV, das ist unbestritten. Die Einführung des Deutschlandtickets macht weder einen Sachsentarif noch die SMG überflüssig.

Ob allerdings mit der Formulierung als Pflichtaufgabe – wie sie DIE LINKE im Gesetzentwurf vorschlägt – alle Probleme im ÖPNV gelöst werden, ist eher zweifelhaft. Sicherlich wäre die Einordnung als Pflichtaufgabe ein Quantensprung in der gesellschaftlichen Bedeutung des ÖPNV. Diese müsste eine Vollkostendeckung durch den Freistaat nach sich ziehen. Das Beispiel in Rheinland-Pfalz, in dem der damalige Verkehrsminister und heutige Bundesverkehrsminister Wissing dies eingeführt hat, zeigt, dass der Streit um die auskömmliche Finanzierung des ÖPNV damit nicht automatisch beendet ist. Für einen solchen Schritt braucht es einen breiten politischen und finanziellen Konsens.

Doch auch hier bleibt der Gesetzentwurf zu unklar: Was genau soll Pflichtaufgabe werden? Wie werden die Pflichten zwischen Land und Kommunen austariert? Welche Kosten zieht dies für welchen Part nach sich? Die Kosten bleiben völlig im Unklaren. Dies war im Ergebnis zur Anhörung zu lesen.

In einem Punkt können wir dem Anliegen der LINKEN vollständig folgen; denn er ist seit Langem eine BÜNDNISGRÜNE-Forderung: die vollständige Verwendung der Regionalisierungsmittel des Bundes für den regulären Schienenpersonennahverkehr. Statt einen Teil der Mittel für die Finanzierung des Ausbildungsverkehrs zu verwenden, könnten die rund 40 Millionen Euro sehr gut in die Verbesserung des SPNV investiert werden. Allerdings läuft zur Finanzierung der Ausbildungsverkehre eine Evaluierung. Wir gehen davon aus, dass diese Bestandsaufnahme Potenziale aufzeigt und diese bei den künftigen Haushaltsaufstellungen einfließen werden.

Was wir dagegen vehement ablehnen, ist die Forderung nach einem kostenlosen ÖPNV für Kinder und Jugendli

che. Es ist richtig: ÖPNV muss bezahlbar sein und Mobilität für alle ermöglichen; allerdings sind die Fahrgasteinnahmen eine wichtige Säule der ÖPNV-Finanzierung, die aktuell dringend gebraucht wird.

Wir als Koalition haben mit der Einführung des Bildungstickets einen guten Auftakt für ein bezahlbares Ticket für Schülerinnen und Schüler sowie Freiwilligendienstleistende gemacht. Gleiches gilt für das AzubiTicket. Auch mit dem Deutschlandticket wird ein sehr gutes Angebot für Pendlerinnen und Pendler geschaffen, welches wir BÜNDNISGRÜNE auch mit einem Sozialtarif für wirtschaftlich schwächere Menschen anbieten wollen. Dazu gehören selbstverständlich ebenso Kinder und Jugendliche.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundsätzlich braucht es aus unserer Sicht für die Umsetzung der Verkehrs- und Mobilitätswende ein sächsisches Mobilitätsgesetz, welches alle Verkehrsträger – auch den motorisierten Individualverkehr – berücksichtigt und die vielzähligen Stellschrauben in einem Paket bündelt.

Den Gesetzentwurf der LINKEN lehnen wir ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Das war Kollege Liebscher für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht Kollege Homann für die SPD-Fraktion; bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage des öffentlichen Personennahverkehrs ist eine der wesentlichen Zukunftsfragen, die wir uns selbstverständlich in dieser Zeit sowohl als Bundesregierung als auch als Landesregierung stellen. Dabei geht es nicht nur darum, dass Busfahren schön ist und dass das Bahnfahren über Land mit einer schönen Aussicht verbunden ist, sondern es geht um wichtige zentrale Fragen, nämlich: Wie entwickeln wir unser Land weiter? Wie schaffen wir es, stabile Stadt-Umland-Beziehungen aufzubauen, die es ermöglichen, dass sich unser Land in ganz Sachsen gerecht entwickelt? Wie schaffen wir es, gerade in Zeiten gehobener Mobilitätsansprüche soziale Gerechtigkeit zu wahren? Im Übrigen bedeutet soziale Gerechtigkeit nicht, dass Fahrscheine kostenlos sind, sondern dass sie bezahlbar sind.

Neben der regionalen Entwicklung und der sozialen Gerechtigkeit stellt sich natürlich auch die Frage: Wie schaffen wir ein ÖPNV-System, das den Ansprüchen an Klimagerechtigkeit gerecht wird? Diesem Ziel stellt sich auch der Gesetzentwurf der LINKEN. Deshalb ist es durchaus zu begrüßen, dass sich auch DIE LINKE mit dem Thema befasst, wie wir das ÖPNV-System in Sachsen für die Zukunft weiterentwickeln können.

Der Gesetzentwurf der LINKEN beantwortet aber nicht die Frage des Wie. Wir können es uns schlichtweg nicht leisten, nur bei Zielen zu verbleiben, sondern wir müssen konkret werden, um wirkliche Verbesserungen auf den Weg zu

bringen. Dabei ist als allererstes die Kostenfrage zu nennen. Diese Frage beantworten Sie nämlich nicht. In dem Augenblick, in dem wir es zu einer Pflichtaufgabe für die Kommunen machen, bedeutet es, dass der Freistaat Sachsen alles bezahlen muss; das heißt, die einen bestellen und die anderen bezahlen. Das funktioniert in einem System nicht. Wenn, dann muss es hierbei eine gemeinsame Lösung mit den Kommunen geben, die die notwendigen Kontrollrechte des Freistaates Sachsen inkludiert und die vor allem die Aufgaben- und Kostenverteilung klar definiert. Das heißt, Ihr Gesetzentwurf ist schon an dieser Stelle nicht zustimmungsfähig.

Zweitens – das ist auch eine Frage des Wie – reicht Ihr Gesetzentwurf, der sich vor allem Dinge wünscht, nicht aus. Wir müssen Dinge doch gestalten. Dabei erweist sich der große Wurf, die Revolution als der untaugliche Weg. Den Weg, den wir als SPD sowohl in der Bundes- als auch in der Landesregierung gehen, ist jener, an verschiedenen Punkten Dinge Schritt für Schritt zu verändern. Mit dem Deutschlandticket schaffen wir ohne Frage einen großen Schritt.

Diesbezüglich möchte ich allen widersprechen, die behaupten, dass das Deutschlandticket den Menschen im ländlichen Raum nicht helfe. Ich habe es einmal für meinen Wahlkreis hinsichtlich der Verbindung zwischen Döbeln und Riesa ausgerechnet. Wer in Zukunft diese Strecke anstatt mit der Monatskarte mit dem Deutschlandticket fährt, spart 907 Euro im Jahr. Oder wenn jemand von Döbeln nach Chemnitz fährt, spart er im Jahr 1 860 Euro mit dem Deutschlandticket. Es gibt wirklich einen großen Fortschritt mit dem Deutschlandticket. Das ist kein kleiner Schritt, sondern ein großer!