Protokoll der Sitzung vom 26.04.2023

(Mario Kumpf, AfD: Das ist ein Fachbegriff. Kann man bei Wikipedia nachlesen!)

Sie sollten sich etwas schämen bei solch einer Rhetorik. Wir wissen ganz genau, wo die angelehnt ist. Wie gesagt, das widert mich nur noch an.

(Beifall bei der SPD)

Wir brauchen – und das ist auch der Auftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks – einen kritischen, einen unabhängigen, einen staatsfernen und einen professionellen Journalismus.

(Zuruf von der AfD: Unabhängigkeit!)

Ich finde, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk das leistet. Das sehen Sie anders, das ist mir klar. Aber gerade weil ich der Meinung bin, dass er das leistet und weil ich ihn verteidige, sehe ich ihn mitnichten unkritisch. Das habe ich hier vorn schon des Öfteren gesagt. Weil ich ihn gegen seine Feinde verteidigen möchte, gehe ich kritisch mit ihm um, bin der Meinung, dass es Reformbedarf gibt – da gibt es gar keine Frage –, aber das, was hier vor allen Dingen von der AfD-Fraktion vorgetragen wird, ist keine kritische Auseinandersetzung im Sinne von Verbesserung. Das ist pure Propaganda. Sie haben kein Interesse daran, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterzuentwickeln. Wir als SPD-Fraktion – und ich darf an der Stelle für die anderen Fraktionen mitsprechen –, haben das Interesse, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterzuentwickeln, damit sich auch in Zukunft Anspruch und Wirklichkeit im Einklang befinden. Daran werden wir weiterhin arbeiten. Es wurde gerade erwähnt, dass wir auch einen Vierten Medienänderungsstaatsvertrag vorgelegt bekommen. Dem dritten stimmen wir gern zu, damit wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterentwickeln können.

Zu den Ausführungen der AfD-Fraktion ist das Nötige gesagt, und wir bitten den Rest des Plenums um Zustimmung.

Danke.

(Beifall bei der SPD – Timo Schreyer, AfD: Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe! – Mario Kumpf, AfD, steht am Mikrofon.)

Das war Herr Kollege Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Ich sehe jetzt Herrn Kumpf am Mikrofon, bitte.

Ich möchte eine Kurzintervention vortragen.

Bitte schön.

Herr Panter, nur ganz kurz: Sie ziehen sich immer an den groteskesten Sachen hoch und zu dem Wort „ausgelöscht“ gebe ich Ihnen einen Tipp. Das Einfachste ist für Sie vielleicht, das Wort zu googeln. Da werden Sie feststellen, dass es sehr viele Definitionen von „ausgelöscht“ gibt. Man kann Kerzen auslöschen, man kann sehr viele Sachen auslöschen. Es bedeutet ganz einfach, dass man etwas wegrationalisiert. Wenn der Begriff Sie auch wieder stört, dann gebe ich Ihnen noch einen Tipp. Am besten, Sie gehen einmal in die Schreibwarenhandlung, dort gibt es sogenannte Killerstifte. Nicht, dass es wieder falsch verstanden wird, dort steht drauf, man kann etwas wegrationalisieren, man kann ein geschriebenes Wort löschen. Das wollte ich noch einmal erklären.

(Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Das sagen die, die sich aufregen, dass der Osten tickt!)

Herr Panter, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kumpf! Sie haben nicht über Worte gesprochen, die man weglöscht mit einem Radiergummi oder Tintenkiller. Sie haben vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesprochen. Da schauen wir gern ins Protokoll. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, genau zuzuhören, was Sie sagen. Ich habe auch zugehört, was Ihr Kollege Fraktionsvorsitzender über die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesagt hat. Von Zeit zu Zeit – Sie versuchen es immer irgendwie zu bemänteln – entlarven Sie sich und dann bedienen Sie sich einer Sprache, der man sich schon einmal vor 80, 90 Jahren bedient hatte. Und das ist infam!

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Widerspruch bei der AfD)

Das war die Erwiderung von Dirk Panter auf die Kurzintervention von Herrn Kumpf.

(Thomas Thumm, AfD: Immer die gleiche Leier! – Unruhe im Saal)

Ich bitte ein bisschen um Ruhe, weil wir jetzt in eine zweite Rederunde gehen. Es spricht Herr Kollege Pohle für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! Ich muss gestehen, ich hatte mich jetzt auf eine zweite Rederunde gar nicht vorbereitet – Ich möchte mich noch einmal bei meinem Kollegen Fritzsche für seine äußerst gelungene Darstellung des Sachverhalts bedanken –, aber der Redebeitrag von Herrn Kumpf hat mich doch noch einmal hergetrieben.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die großen medialen Themen beschäftigen uns mehrmals in dieser Legislaturperiode. Es sind die Medienstaatsverträge und Gebührenrundfunkstaatsverträge, welche in Abstimmung aller Bundesländer beraten und abgestimmt werden. Es ist also auch ein Auftrag der Staatsregierung, mit dem Parlament zu kommunizieren, Anregungen aufzunehmen und diese bestenfalls in die Verhandlungen mit den weiteren Ländern einzubringen.

Wir haben in dieser Legislaturperiode zum Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk verschiedene Redebeiträge der CDU-Fraktion von Kollegen Nowak und mir gehört. Seit dem Jahr 2019 und 2022 haben wir einen kritischen Blick auf die verschiedenen Themen gesetzt. Insbesondere die Notwendigkeit von Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunkt hat dabei immer eine Rolle gespielt. Kollege Nowak hat als medienpolitischer Sprecher immer wieder auf die Auftragsdebatte abgestellt und dabei weitere Aspekte wie Probleme bei den Gremien bezüglich Kontrolle und Impulse angesprochen.

Meine wesentlichen Ansätze waren die Kritiken der KEF in ihrem zweijährigen Berichtsturnus. Warum habe ich diesen Ansatz erwähnt? Die vielfältigen Befassungen zu thematisch unterschiedlichen Staatsverträgen führen eben nicht zu Reformen innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich sehe es als meine Pflicht im Rahmen der öffentlichen Debatte an, die Verantwortung der politischen Ebene anzusprechen. Dazu bedarf es natürlich nicht des Redebeitrags von Kollegen Kumpf, der jetzt auch unkonzentriert ist. Er hat es aber zumindest erwähnt, dass er bei der Anhörung am 16.01.2023 offensichtlich zugegen war, doch eine Wortmeldung vonseiten des Herrn Kumpf konnten wir nicht erkennen.

Insofern haben wir seit etwa 2022 die öffentliche Debatte zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – aus unterschiedlichen Gründen – Fahrt aufnehmen sehen. Ein Zusammenhang ist die in der Debatte stehende Rundfunkgebühr. Diese wiederum entsteht nicht im luftleeren Raum, sondern hat ihre Ursache im Finanzbedarf der Anstalten, der wiederum durch die KEF geprüft wird. Es ist eben nicht in der Bevölkerung vermittelbar, wenn wir uns ständig neuen Staatsverträgen widmen, die keine grundsätzlichen Reformen mit positiver finanzieller Wirkung und Einsparung beinhalten.

In einer letzten Aktuellen Debatte hatte ich darauf verwiesen, dass es eine schwierige Herausforderung darstellt, dass sich sämtliche Bundesländer auf grundständige Reformen verständigen. Das wäre wohl aussichtslos. – Herr Kumpf, es wäre schön, wenn Sie dem Wortbeitrag von mir vielleicht mit beiwohnen und ihn verinnerlichen würden; denn Ihre gestellten Forderungen sind schwer umsetzbar. Sie haben die Inhalte der Rundfunkverträge wahrscheinlich nicht so richtig verstanden. – Aber insofern wäre es wichtig, dass vom Freistaat Sachsen Impulse für notwendige Reformen kommen und wir diese im Parlament be

sprechen sowie durch unsere Staatsregierung in den Verhandlungen auf Länderebene platziert sehen. Dazu bedarf es nicht des Redebeitrags von Kollegen Kumpf.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Das war Herr Kollege Pohle für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann spricht Herr Staatsminister Schenk; bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Während heute die Ratifizierung des vorliegenden Dritten Medienänderungsstaatsvertrages ansteht, haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am

16.03.2023 bereits den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag beschlossen und zur Vorunterrichtung freigegeben. Diese rasche Abfolge von Änderungsstaatsverträgen ist in dieser Form selbst für den Medienbereich ungewöhnlich und unter anderem sicherlich den Vorkommnissen des letzten Jahres beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, insbesondere beim rbb, geschuldet.

Im Lichte der Ereignisse beim RBB scheinen die mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag aufgegriffenen Reformen dringender denn je. Das gilt insbesondere für die Stärkung der Gremien; denn den internen Kontrollgremien, beispielsweise einem Rundfunkrat, kommt bei diesen Reformen eine zentrale Rolle zu – sowohl hinsichtlich der Kontrolle der Auftragserfüllung als auch der sparsamen Verwendung von Rundfunkbeitragsmitteln. Sie sind die tragende Säule eines unabhängigen, staatsfernen, plural gesicherten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Daher geht es im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag auch um die Stärkung der Gremien bei Fragen der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung.

Zudem geht es um die mindestens genauso wichtige Frage, ob und wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag ausreichend erfüllt. Auch in diesem Punkt werden die Gremien stärker eingebunden, indem sie Richtlinien mit inhaltlichen und formalen Qualitätsstandards ausstellen. Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag stellt zudem wichtige Weichen im Bereich des Auftrags und der Beauftragung.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Gern.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatsminister, halten Sie es mit dem Gebot der Sparsamkeit für vereinbar, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine ach so überzeugenden Beiträge auch noch mit Beitragszahlermitteln, zum Beispiel bei Youtube oder anderen Social Media, bewirbt, also quasi in Konkurrenz zu anderen tritt und damit wirklich unnötig überzeugende,

aber auch ohne die Bewerbung angebotene Mittel dann noch bewirbt? Ist das sparsam?

Sie vermengen hier die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen: Alte, Junge, Ältere, verschiedene thematische Inhalte, und dazu ist es notwendig, unterschiedliche Ausspielwege zu nutzen. Darauf komme ich gleich noch zu sprechen. Das alles muss im Rahmen eines vom Bundesverfassungsgericht beschriebenen Verfahrens, bedarfsorientierte Anmeldung, geregelt werden.

Insofern stellt sich an dieser Stelle überhaupt nicht die Frage, in welcher Form diese Dinge ausgespielt werden, sondern es geht darum, einen breiten Kreis von Menschen in der Bevölkerung mit einem Angebot des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu erreichen. Das ist sein Auftrag. Er hat sich nicht danach zu richten, ob es eine Quote gibt, in welchem Umfang sie erreicht wird, sondern es muss ein breites Angebot für die gesamte Bevölkerung erreicht werden. Deshalb ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Pfeiler unserer demokratischen Gesellschaft und essenziell für die freie Meinungsbildung dort.

Aus diesem Grund wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch den Beitrag finanziert. Damit wird er in die Lage versetzt, ein Angebot für alle anzubieten, das zur inhaltlichen Vielfalt beiträgt, wie sie allein über den freien Markt gerade nicht gewährleistet werden kann. Das Angebot soll dem Umstand Rechnung tragen, dass aufgrund der Beitragsfinanzierung Möglichkeiten der Programmschaltung eröffnet werden, die sich nicht allein durch Quotenorientierung auszeichnen, sondern durch Qualität, Innovation, Differenzierung, eigene Impulse und vielfältige Perspektiven. Inhalte mit allein unterhaltender Zielsetzung sind weiterhin umfasst, müssen aber in einem besonderen Maße dem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen.

Ein weiterer Kernpunkt der Reform ist die Flexibilisierung. Flexibilisierung bedeutet, dass bislang fest für die Ausstrahlung im linearen Fernsehen vorgeschriebene Programme in Onlineangebote überführt oder gegebenenfalls gänzlich eingestellt werden können. Dabei ist sicherzustellen, dass durch Überführung oder Austausch kein Mehrbedarf entsteht. Damit wird den Anstalten ein Spielraum eingeräumt, den sie verantwortungsbewusst nutzen müssen. Die Anstalten haben die Chance, sich einer wirklichen Reform zu öffnen. Aktuell vom neuen ARD-Vorsitzenden Gniffke ins Spiel gebrachte Veränderungen weisen in die richtige Richtung.

Nicht zuletzt geht es um die Erweiterung der Möglichkeiten beim Telemedienangebot in den Mediatheken ohne eine Ausstrahlung vorab im linearen Fernsehprogramm. Zudem wird die Verpflichtung zur Entwicklung einer gemeinsamen Plattformstrategie aufgenommen. Sie soll es ermöglichen, publizistische, technische und wirtschaftliche Synergieeffekte zu heben und zugleich Nutzerinteressen gerecht zu werden. Die Neuregelungen sollen sicher

stellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig unter den Bedingungen der modernen Massenkommunikation seinem verfassungsrechtlichen Informationsauftrag nachkommen kann.

Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge zu, und sorgen Sie dafür, einen wichtigen Reformschritt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zu ermöglichen! Wenn alle Länder den vorliegenden Änderungsstaatsvertrag in der ersten Jahreshälfte 2023 ratifizieren, wird er zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Das war Herr Staatsminister Schenk.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag in der Drucksache 7/11327, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in der Drucksache 7/13142. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen auch hier vor, wenn Sie damit einverstanden sind, im Block abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch?

(Zurufe)

Bitte? – Dann würden wir das genauso machen, und zwar stimmen wir ab über die Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem Entwurf zugestimmt.