Protokoll der Sitzung vom 26.04.2023

Bitte? – Dann würden wir das genauso machen, und zwar stimmen wir ab über die Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem Entwurf zugestimmt.

Meine Damen und Herren, wir gehen trotzdem noch einmal in die Schlussabstimmung, und zwar in die Schlussabstimmung über das Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Stimmen dagegen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist diesem Gesetzentwurf entsprochen und das Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren, es liegt uns ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Gibt es Widerspruch gegen die Dringlichkeit? – Ich sehe keinen. Damit ist die Dringlichkeit beschlossen und der Tagesordnungspunkt 7 beendet.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum

Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften

Drucksache 7/12058, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/13143, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr Wendt, das Wort? – Das sehe ich nicht.

Meine Damen und Herren, wir können dann zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf kommen. Aufgerufen ist – ich wiederhole – das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses – das ist schon gesagt. Es liegen keine Änderungsanträge vor – das habe ich auch schon gesagt. Hier wieder meine Frage: Sind Sie damit einverstanden, dass wir im Block abstimmen, oder soll artikelweise abgestimmt werden? – Herr Staatsminister Piwarz sagt im Block. Dann stimmen wir im Block ab.

Wir stimmen über die neue Überschrift Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften, Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis und Artikel 3 Inkrafttreten ab. Ich stelle den Entwurf Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften zur Abstimmung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem so entsprochen, und zwar einstimmig.

Wir kommen noch einmal in die Schlussabstimmung. Wer für dieses Gesetz stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Mitmachen ist angesagt! – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Stimmenenthaltungen? – Sehe ich

keine. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes

Drucksache 7/12945, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/13144, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr Barth, das Wort? – Das sehe ich nicht.

Dann kommen wir gleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes. Grundlage unseres Beschlusses ist die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Auch hier meine Frage: Ist es in Ordnung, dass wir im Block abstimmen?

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sehr wohl, Frau Präsidentin!)

Sehr gut, das ist ganz wunderbar. – Dann stimmen wir über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen

Reisekostengesetzes, Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis und Artikel 3 Inkrafttreten ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Stimmen dagegen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist das einstimmig.

Wir kommen wie üblich zur Schlussabstimmung zum Gesetz zur Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes. Wer jetzt noch einmal dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Stimmen dagegen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Aktive Mobilität stärken – Fußverkehr attraktiver machen

Drucksache 7/13065, Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Die Fraktionen können wie üblich Stellung nehmen. Ich bitte als Erstes für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Flemming nach vorn.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Antrag kommen wir einer Vereinbarung in unserem Koalitionsvertrag nach, beim Thema Mobilität einen Fokus auf den Fußverkehr zu richten.

Zu oft fristet der Fußverkehr in der Verkehrsplanung eine untergeordnete und nachrangige Rolle. Viel zu oft erkennen wir, dass zum Beispiel Fußwegachsen oder Gehwege als Anlagen zur Sicherheit von Fußgängern nachrangig behandelt werden oder nur geringfügige Bedeutung finden. Dabei sagt uns der sogenannte Modal Split – die Gliederung des Gesamtverkehrs in die verschiedenen Verkehrsarten wie Autoverkehr, ÖPNV, Fußverkehr und Fahrradverkehr –, dass heutzutage in den Großstädten circa 26 % des Verkehrs in Dresden oder 28 % des Verkehrs in Leipzig Fußverkehr ist – in den mittelgroßen Städten sogar bis zu einem Drittel. Interessanterweise lag der Fußgängerverkehr in den 1980er- und 1990er-Jahren höher.

Interessant ist auch, dass gerade die jungen, aber auch die älteren Menschen über 65 Jahre überdurchschnittlich häufig zu Fuß gehen. Zumindest den Senioren kann man unterstellen, dass sie die Vorteile des Fortbewegens zu Fuß zu schätzen wissen.

(Sebastian Wippel, AfD: Die können sich auch kein Auto mehr leisten!)

Grund genug, sich des Themas anzunehmen.

Im Fokus des Antrags stehen die Förderung von Gehwegsanierungen und die Verbesserung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs sowie der Barrierefreiheit. Dies soll mit Nahmobilitäts-Checks begleitet werden und ist im Doppelhaushalt so auch abgebildet.

Mit der Einführung des neuen Beratungs- und Unterstützungsangebots Fußverkehrs-Check sollen die Kommunen nicht nur bei der Verbesserung der örtlichen Fußverkehrssituation unterstützt werden, sondern erhalten gleichzeitig zusätzliche Werkzeuge zur Verbesserung der Schulwegesicherheit und zur Herstellung der Barrierefreiheit nach dem Personenbeförderungsgesetz.

Aktive Mobilität ist ein wichtiger Faktor für eine gesunde Gesellschaft. Um dies zu fördern, müssen wir den Fußverkehr attraktiver gestalten. Dazu können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, zum Beispiel die Schaffung von sicheren und gut beleuchteten Gehwegen, die Förderung von Grünflächen und Ruhezonen entlang der Wege sowie die Einrichtung von Fußgängerzonen in den Städten.

Darüber hinaus sollten Anreize geschaffen werden, Menschen dazu zu bewegen, öfter zu Fuß zu gehen. Hierzu können beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel mit dem Fußweg kombiniert werden, oder es könnten spezielle Angebote für Fußgänger geschaffen werden, zum Beispiel geführte Wanderungen oder kostenlose Stadtführungen. Dies ist auch ein Vorschlag, den man umsetzen könnte.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Vorteile des Fußverkehrs; denn nur, wenn wir uns bewusst machen, dass das Gehen nicht nur gesundheitsfördernd ist, sondern auch zur Entlastung des Straßenverkehrs beiträgt und somit einen positiven Effekt auf die Umwelt hat, werden wir bereit sein, öfter zu Fuß zu gehen. Insgesamt ist es wichtig, den Fußverkehr als eine attraktive Alternative zum Auto- oder Fahrradverkehr zu positionieren.

Nur so können wir gemeinsam dazu beitragen, unsere Städte lebenswerter und umweltfreundlicher zu gestalten.

Doch dafür bedarf es auch einer guten Infrastruktur. Fußgängerzonen, breite Gehwege und sichere Überquerungen sind nur einige Beispiele. Auch die Einrichtung von Parkand-Walk-Plätzen am Stadtrand oder der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs können dazu beitragen, dass mehr Menschen bereit sind, auf das Auto zu verzichten. Neben den ökologischen Vorteilen hat der Fußverkehr aber auch gesundheitliche Aspekte.

Es liegt also in unser aller Interesse, den Fußverkehr zu fördern und attraktiver zu gestalten, für uns selbst sowie für kommende Generationen; denn nur so können wir die Städte zukunftsfähig und lebenswert machen und gleichzeitig etwas Gutes für unsere Gesundheit tun.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sicherheit der Fußgänger. Hierbei geht es nicht nur um gut ausgebaute Gehwege, sondern auch um angepasste Verkehrsführungen und ausreichende Beleuchtung in den Abendstunden. Denn nur wenn sich Menschen sicher fühlen, sind sie bereit, öfters zu Fuß unterwegs zu sein.

Um die Belange der Zielgruppen des Fußverkehrs-Checks hinsichtlich Fußgängersicherheit abzubilden, sind die entsprechenden Vertreter inklusive Behindertenselbstvertretungen in die Bewertung von Fußverkehrssituationen und die Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen einzubeziehen. Mit der Förderung des Fußverkehrs unterstützt der Freistaat Sachsen sozial- und umweltverträgliche Mobilität. Gleichzeitig werden Stadt- und Soziokultur durch die Aufwertung der öffentlichen Räume gefördert.

Danke.

(Beifall bei der CDU und des Staatsministers Martin Dulig)

Das war Herr Kollege Flemming für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Herr Kollege Liebscher; bitte.