Ein integrationsfreundliches Umfeld muss vor Ort geschaffen werden. Hier ist jede Kommune, hier ist jedes Unternehmen, hier sind alle Bürgerinnen und Bürger gefragt. Das SMS mit Sozialministerin Köpping stärkt diese Bemühungen mit Förderprogrammen wie dem „Weltoffenen Sachsen“, integrativen Maßnahmen oder sozialen Orten. Erfolgsvoraussetzung ist jedoch, dass extrem rechte Strukturen endlich wirksam bekämpft werden. Hier ist der Innenminister in der Pflicht.
Das Gesamtkonzept der Staatsregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus war ein Meilenstein, der gerade auch von den zivilgesellschaftlichen Aktionen gegen rechts sehr gelobt wurde. Es muss nun weiterentwickelt und ausgebaut werden. Kurzum: Wir müssen hier in Sachsen unsere Hausaufgaben machen, bevor mit dem Finger auf die Ampelregierung in Berlin oder andere gezeigt wird.
Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Herr Unger, Sie stehen am Mikrofon. Was möchten Sie, bitte?
Ich möchte die Kurzintervention nutzen, um noch einmal einige Punkte zurechtzurücken, die Kollege Pallas genannt hat. Sie haben im Eingangsstatement gesagt: AfD und
rechte Kräfte bis hin zur CDU stimmen in diesen Chor ein. Das möchte ich entschieden zurückweisen. Wir sind die Partei der Rechtsstaatlichkeit. Uns hier in einem Atemzug mit der AfD zu nennen, finde ich schon ein Stück weit unanständig, und das gehört sich nicht.
Herr Kollege Pallas, Sie haben weiterhin gesagt, die Forderungen des Ministerpräsidenten seien verfassungswidrig. Der Ministerpräsident hat nichts Derartiges gesagt. Aber ich glaube, es kann durchaus statthaft sein, in dieser Debatte auf Vorschläge einzugehen, eine Kommission einzurichten, überparteilich, um diesen Gordischen Knoten zu durchschlagen, das heißt Maßnahmen in einer entsprechenden Kommission ergebnisoffen zu diskutieren.
Keiner von uns, weder der Ministerpräsident noch wir als CDU-Fraktion, will das Recht auf Asyl beschneiden.
Sie haben gesagt, dass Flüchtlinge nach unterschiedlicher Klasse behandelt werden: Die ukrainischen Flüchtlinge – weil wir in einem Rechtsstaat sind – kommen über die Massenmigrationsrichtlinie und bekommen von daher einen anderen Leistungsbezug. – Sie haben gesprochen von einer Chimäre und von den CDU-geführten Häusern, die Sparpraktiken anwenden. Das SMI nimmt seine Aufgabe sehr deutlich wahr. Der Ministerpräsident und der Innenminister machen klare Ansagen und Konzepte – anders, als es in der Großen Koalition unter Bundeskanzler Olaf Scholz der Fall ist.
Sie haben Wohnraum angesprochen. Ich möchte nicht vergessen zu adressieren, dass es eine SPD-Politikerin ist, die aktuell Bundesbauministerin ist.
Von ihr habe ich in dem letzten einen Jahr nichts gehört. Selbst Ihr Oberbürgermeister Jung aus Leipzig hat genau die gleiche Position vor dem Asylgipfel adressiert, wie sie der Ministerpräsident klar und deutlich zum Ausdruck gebracht hat, nämlich, dass Wohnraum zu knapp ist, dass es keine Plätze für Kitas gibt, dass Schulplätze nicht ausreichen, dass es keine Sprachschulen gibt. Das war Burkhard Jung, Ihr eigener Oberbürgermeister der Stadt Leipzig und ehemaliger Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetags.
Wir stehen klar für Rechtsstaatlichkeit. Ich habe klar gesagt: Wer hier in Deutschland kein Bleiberecht hat, muss zurückgeführt werden. Das ist Rechtsstaatlichkeit und gehört auch dazu. Wer hier Straftaten begeht, egal ob es Deutsche oder Asylbewerber sind, muss entsprechend behandelt werden.
Das war eine Kurzintervention. Darauf kann erst einmal reagiert werden. Kollege Pallas am Mikrofon 1.
Das mache ich sehr gern. Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Unger, danke für Ihre Kurzintervention. Ich möchte zwei Punkte aufgreifen. Zunächst bin ich froh, dass Sie öffentlich für die CDU gesagt haben, dass Sie das Grundrecht auf Asyl nach dem Grundgesetz nicht zur Disposition stellen. Da frage ich mich nur – und das sollten Sie einmal intern klären –, warum dann das Grundgesetz laut Meinung Ihres Ministerpräsidenten geändert werden soll.
Das Zweite ist: Wir haben verschiedene Problemlagen in unserem Land. Die liegen eher im sozialen Bereich. Diese sind auch hier im Land zu lösen. Jetzt kann man eine Kommission gründen. Von mir aus können Sie drei Kommissionen gründen. Das ist alles schön. Es hilft nur jetzt nicht, die Probleme anzupacken.
Das ist meine Grundaussage gewesen. Helfen Sie doch mit, die Probleme im Land, die wir lösen können, zu lösen, bevor nur auf andere gezeigt wird, nach Leipzig, zum Bundesministerium usw.!
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Herr Pallas, Sie haben während Ihres Vortrages gesagt, dass Leistungskürzungen verfassungswidrig wären. Ich möchte Sie einmal darüber aufklären, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz aus dem Jahr 2012 stammt. In der Entscheidung steht nachzulesen, dass die mit den damaligen Zahlen argumentiert hatten. Wir hatten 2010 – diese Zahlen lagen der damaligen Entscheidung zugrunde – 41 000 Asylbewerber pro Jahr.
Ich glaube kaum, dass unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation das Bundesverfassungsgericht noch zu demselben Ergebnis käme. Gerade im Bereich der Sozialleistungen ist das Bundesverfassungsgericht äußert geschmeidig mit rektroaktiven Entscheidungen. Ich glaube, dass das Urteil, wenn es aktuell zur Debatte stünde, gegebenenfalls geändert würde.
Darüber hinaus haben wir eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die das Asylbewerberleistungsgesetz ohne Weiteres auch auf der Basis von Heimatlandstatuten zulässt. Nachdem auch die Regierungsparteien immer so großen Wert auf die Rechtsprechung des EuGHs legen, sehe ich auch da natürlich nicht ansatzweise die Verfassungswidrigkeit.
Heute Morgen um 8 Uhr hat der Ministerpräsident in „n-tv“ ein Interview gegeben, in dem er unter anderem auf den Umstand aufmerksam gemacht hat, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts etwas angegraut ist und dass man dieses gegebenenfalls durchaus überprüfen könne.
Herr Präsident, ich muss leider reagieren, denn der Abgeordnete hat sich auf ein völlig veraltetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezogen. Ich beziehe mich auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2022. Was dort drinsteht, können Sie selbst nachlesen, Herr Kollege.
Gut. – Gehen wir weiter in der Rederunde. Das Wort erteile ich nun an Herrn Kollegen Wippel. Eine weitere Rederunde wird eröffnet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Frau Čagalj Sejdi von den GRÜNEN, Sie müssen sich natürlich schon entscheiden, was Sie wollen. Entweder sprechen Sie uns an und wollen die Debatte mit uns führen, oder Sie sprechen uns nicht an, und dann hören wir Ihnen auch nicht zu. Sie müssen schon sagen, was Sie am Ende des Tages wollen. Aber uns nicht anzusprechen, nicht mit uns reden zu wollen und sich dann darüber zu beschweren, dass wir Ihnen möglicherweise nicht zugehört haben, das ist schon irgendwie ein wenig kurz gegriffen.
Aber nun zu Ihrem Beispiel: Sie haben ein sehr persönliches Beispiel gebracht von Menschen, die hier nach Deutschland gekommen sind. Dieser Fall war offensichtlich erfolgreich. Die Person, die Sie angesprochen haben, soll Steuern gezahlt haben. Das will ich gar nicht in Zweifel ziehen. Aber Sie können einen Fehler nicht machen: Sie können nicht von einem Menschen auf alle Menschen schließen!
Wenn Sie das tun und per se festlegen, dann ist das einfach nur ideologisch; das ist Ihre Gesinnung. Aber wenn Sie tatsächlich Verantwortung für dieses Land fühlen würden, dann würden Sie sich auch einmal die Statistiken ansehen. Die sprechen eine völlig andere Sprache.
Über die Hälfte derjenigen, die seit 2014 hierhergekommen ist, sind heute nicht in Arbeit, sondern fallen den Sozialkassen zur Last. Da können Sie nicht sagen, dass es ein Gewinn für Deutschland sei. Es ist netto ein Minus!
Herr Unger, in Ihrem Redebeitrag zeigt sich tatsächlich die komplette Schizophrenie dieser CDU, die nicht weiß, ob sie regiert, die, wenn sie regiert, mit den Falschen regiert, die sie dann aber doch wieder liebt. Im Bund ist sie Opposition. Aber in der Vergangenheit hat sie regiert und hat dieses ganze Malheur verzapft!