Protokoll der Sitzung vom 05.07.2023

Anders als bei Tarifbeschäftigten kann die Besoldung für Beamtinnen und Beamte eben nicht ohne Weiteres frei verhandelt werden. Durch den Entschließungsantrag der Koalition wird die Staatsregierung ersucht, die Besoldungsordnung im Freistaat Sachsen in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften und der kommunalen Ebene zu reformieren. Die Besoldungsordnung ist nicht nur veraltet, sondern sie wird im Rahmen der aktuellen Konditionen der unteren Besoldungsgruppen voraussichtlich das sogenannte Abstandsgebot – wir hörten es – bei einer weiteren Tarifsteigerung mit den bisherigen Instrumenten von Zulagen nicht mehr einhalten können. Die SPD-Fraktion, aber auch die Koalition insgesamt, sieht darin einen wichtigen Baustein für die Funktionsfähigkeit des Freistaates.

Gute Arbeit braucht gute Arbeitsbedingungen – und diese nicht nur in der Wirtschaft. Die vielfältigen Herausforderungen bei der täglichen und zukünftigen Aufgabenerfüllung eines sozialen und bürger(innen)nahen Staates, die Verlässlichkeit und Attraktivität des Dienstherrn sowie die Resilienz gegen gesellschaftliche Angstmacher und Rechtspopulisten müssen mit einer angemessenen und rechtskonformen Besoldung untersetzt sein.

Meine Damen und Herren! Darüber hinaus wird die Staatsregierung ersucht, die Zulage für die Notfallsanitäter(in- nen) auf vier Euro anzuheben, um die besonderen Belastungen in dieser Tätigkeit auszugleichen.

Auch dieser Betrag steht schon viel zu lang unverändert da; dafür muss die Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung durch den Verordnungsgeber – die Staatsregierung – entsprechend geändert werden. Wer als Notfallsanitäter(in) in Sachsen in lebensbedrohten Situationen hilft, verdient für diese anspruchsvolle Tätigkeit bei Tag und Nacht auch einen guten Ausgleich. Somit liefern wir einen Beitrag dazu, dass diese Menschen in ihren Berufen bleiben, und sichern im Notfall die gesundheitliche Versorgung im Freistaat Sachsen auch perspektivisch.

Diese zwei wichtigen Themen haben Eingang in den Entschließungsantrag der Koalition gefunden. Mit diesem Antrag möchten wir die Staatsregierung auf wichtige Novellierungen und Investitionen in die Verwaltung und in das Gesundheitswesen im Freistaat hinweisen; mehr noch: Wir sehen diese Anpassungen als relevant für die Zukunft an. Ich bin daher sehr erfreut, dass sich alle drei Koalitionspartner zu diesem Antrag durchringen konnten und werbe hiermit um Ihre Zustimmung. Unsere Stimmen sind dem Antrag sicher.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU)

Das war Albrecht Pallas mit der Einbringung des Entschließungsantrags. Gibt es dazu jetzt Redebedarf? – Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE; gleich an Mikrofon 1,? – Wunderbar, bitte schön.

Frau Präsidentin! Kollege Pallas sagte gerade zu mir, der Antrag sei gut, wir sollten zustimmen. In diesem Falle muss ich ihm tatsächlich recht geben, weil dieser Entschließungsantrag viele Punkte aufgreift, die ich in meiner Rede vorhin als Kritik benannt habe und bei denen wir noch Nachbesserungsbedarf sehen bzw. bei denen wir glauben, dass es Dinge sind, die wir noch dringend aufnehmen müssen.

Von daher. Ja, wir als Fraktion DIE LINKE werden diesem Entschließungsantrag zustimmen.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE zum Entschließungsantrag der Koalition. An Mikrofon 7 sehe ich jetzt Herrn Barth. Auch zum Entschließungsantrag? – Bitte schön.

Welch seltener Punkt in diesem Hause, dass sich alle Fraktionen einig sind. Auch wir werden diesen Entschließungsantrag unterstützen, weil die Kritikpunkte, die wir während des Gesetzgebungsverfahrens gesehen und besprochen haben, durch Ihren Entschließungsantrag aufgenommen werden.

Ich hoffe, dass dieser Entschließungsantrag durch die Staatsregierung mehr Beschleunigung erhält als der Entschließungsantrag, den Sie während der Haushaltsverhandlungen eingebracht haben und mit dem Sie die Staatsregierung aufgefordert haben, sich um unterschiedliche Sätze der Grunderwerbssteuer zu bemühen. Davon haben wir bis heute leider nichts gehört.

(Jan Löffler, CDU: Weil der Bund die Grundlage nicht geschaffen hat!)

Ich hoffe, dass wir mit diesem Entschließungsantrag in künftiger Zeit mehr Erfolge bei der Staatsregierung sehen können.

Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion zum Entschließungsantrag. Ich sehe jetzt keinen weiteren Redebedarf von den Fraktionen. Daher können wir über den Entschließungsantrag in der Drucksache 7/13847 abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Die Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Entschließungsantrag einstimmig beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Zweite Beratung der Entwürfe

Gesetz zur Vereinfachung der Wahlen zum Sächsischen Landtag

und zur Stärkung der regionalen Repräsentanz der Wahlkreise

(Sächsisches Wahlrechtsvereinfachungsgesetz – SächsWahlRVereinfG)

Drucksache 7/11485, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/13738, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport

Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag

(Sächsisches Wahlgesetz – SächsWahlG)

Drucksache 7/12944, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/13739, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport

Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs können diese zwei Entwürfe gemäß § 79 Abs. 2 Satz 4 der Geschäftsordnung in einem Tagesordnungspunkt zusammengefasst werden. Die Abstimmung erfolgt am Ende der Aussprache selbstverständlich getrennt voneinander. Als Erstes frage ich, ob die Berichterstatter des Ausschusses, Herr Lippmann und Herr Wippel, das Wort wünschen?

(Sebastian Wippel, AfD: Vielen Dank, nein! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, danke, Frau Präsidentin!)

Gut. Dann kommen wir zur allgemeinen Aussprache. Da zwei Vorlagen in einem Tagesordnungspunkt zusammengefasst wurden, beginnt in der ersten Runde gemäß § 82 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung die Fraktion DIE LINKE. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Rico Gebhardt.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir heute beide Gesetzentwürfe zum Sächsischen Wahlgesetz, also den Gesetzentwurf der Regierung und den Gesetzentwurf der Linksfraktion, gemeinsam beraten.

Das freut mich einerseits, weil es höchste Zeit ist, da in knapp 14 Monaten, am 1. September 2024, der Landtag neu gewählt werden soll. Andererseits ist es deshalb gut, weil so jede und jeder mit dem bestehenden Wahlsystem, der unzufrieden ist, sehen kann, dass es dazu Alternativen gibt und dass man die repräsentative Demokratie weiterentwickeln und dabei mehr Mitsprache für die Wählerinnen und Wähler ermöglichen kann. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben Sie heute die Gelegenheit, sich für ein besseres Wahlsystem zu entscheiden.

Ich möchte mich trotzdem zu Beginn für die Fairness der Koalitionsfraktionen bedanken, dass Sie es trotz meines Fristversäumnisses bei der Ausschussbehandlung im Verfassungs- und Rechtsausschuss möglich gemacht haben, heute beide Gesetzentwürfe zu behandeln. Die AfD-Fraktion hat es ohne Begründung zu verhindern versucht – vergebens. Die AfD-Fraktion kann es eben nur schwer ertragen, wenn die wirklich sinnvollen Alternativen zu den

Regierungsplänen nicht von ihr kommen, sondern von links. Gut, dass sie das heute noch einmal alle bestätigt bekommen.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD)

Beginnen möchte ich mit dem Regierungsentwurf, der zwei wesentliche Bestandteile hat: den Wechsel von Auszählungsverfahren, und zwar von d‘Hondt nach Sainte-Laguë und die Neuaufteilung der 60 Wahlkreise entsprechend den Veränderungen für die Bevölkerungsentwicklung. Alles Weitere ist eher redaktionell oder wahlorganisatorisch. Den Wechsel des Auszählungsverfahrens begrüßen wir ausdrücklich; denn den haben wir in unserem Gesetzentwurf ebenfalls vorgeschlagen.

Da sich die meisten Leute unter den Namen des Auszählungsverfahrens wenig vorstellen können, sage ich zum besseren Verständnis, worum es geht. Bisher wurden bei der Umrechnung der Stimmen in Mandate immer die Stimmreste, die für ein volles Mandat nicht ausreichen, pauschal abgerundet. Künftig gilt die Regel, die wir alle schon in der Schule gelernt haben: Bis zur Hälfte wird abgerundet, bei mehr als der Hälfte wird aufgerundet.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nee! Wir sind beim Höchstzahlverfahren!)

Das ist fairer. Es gilt bereits seit Langem bei der Bundestags- und Europawahl. Sachsen ist das drittletzte Bundesland, das es jetzt auch bei den Landtagswahlen einführt.

Sehr kritisch hingegen sehen wir den von Ihnen vorgegebenen Neuzuschnitt der Wahlkreise. Wir kritisieren nicht, dass Sie die Wahlkreise neu zuschneiden – das müssen Sie aufgrund der Bevölkerungsentwicklung nach dem Gesetz tun –, sondern wir kritisieren, wie Sie es tun.

Da ich mich aus Zeitgründen nicht mit allen 60 Wahlkreisen beschäftigen kann, lassen Sie mich das – Herr Lippmann wird sich freuen – am Beispiel von Dresden erklären.

Aufgrund des Bevölkerungszuwachses hat Dresden künftig acht statt sieben Wahlkreise. Jedem, der ein wenig logisch denken kann, ist klar, dass man nicht aus sieben

Wahlkreisen jeweils ein Achtel herausschneiden und aus den sieben Schnipseln dann einen achten Wahlkreis bauen kann. Man muss auf die Karte von Dresden schauen und überlegen: Wie kann man die Stadt am sinnvollsten in acht bevölkerungsgemäß annähernd gleich große Stücke teilen? Dabei kann man durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

Die Elbe teilt Dresden. Das ist nun einmal so. Daran kann niemand von uns etwas ändern. Rein rechnerisch gesehen kommen zweieinhalb Wahlkreise auf die Neustädter Elbseite und fünfeinhalb Wahlkreise auf die Altstädter Seite. Ein Wahlkreis muss also zwingend elbüberschreitend sein. Einen Vorschlag hatte die unabhängige Wahlkreiskommission gemacht, die exakt dafür zuständig ist.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Sie hat sich insbesondere an einer möglichst exakten Gleichverteilung der Bevölkerung orientiert. Der elbüberschreitende Wahlkreis lag bei ihr im Dresdner Westen.