Protokoll der Sitzung vom 05.07.2023

(Thomas Prantl, AfD: Weil die nicht so lange darauf warten konnten!)

Aus Sicht der Sachverständigen lässt unsere Staatsregierung daher ohne Not Potenzial ungenutzt. Das Potenzial könnte uns unserem Ziel wesentlich schneller und kostengünstiger näherbringen, als bei derzeitigen Vorgehen. Außerdem erfordert der geförderte Ausbau in den Kommunen einen höheren Personalaufwand für die Erstellung von Anträgen, für die Durchführung von Markerkundungsverfahren und für die Belegpflichten – alles Arbeiten, die beim eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht stattfinden.

Noch eine Gefahr für eine höhere Förderquote wurde in der Anhörung deutlich: Treiben viele Gebiete zugleich den geförderten Ausbau voran, dann binden sie die begrenzten Kapazitäten der Tiefbauunternehmen. Die Folge wäre dann, dass diese Kapazitäten nicht mehr für den schnelleren und kostengünstigeren Eigenausbau zur Verfügung stünden.

Andere Bundesländer sind offenbar schlauer als Sachsen. Sie und auch ihre Gebietskörperschaften umwerben die Anbieter und fragen zuerst informell nach dem eigenwirtschaftlichen Ausbau. Bei diesem Vorgehen tun sich Telekommunikationsunternehmen vor Ort leichter, ihre Ausbaupläne offenzulegen. Nur bei den restlichen Gebieten werden Markterkundungsverfahren durchgeführt. Damit benötigen sie erheblich weniger Förder- und Eigenmittel. Außerdem sind sie beim Ausbau wesentlich schneller als wir.

(Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)

Sehr geehrte Damen und Herren! Einen flächendeckenden Breitbandausbau bis 2030 sowie eine sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel erreichen wir nur, wenn sich die Förderung zielgerichtet auf die stark ländlich geprägten Gebiete beschränkt, in denen die Telekommunikationsunternehmen keine eigenen Ausbaupläne haben. Um das sicherzustellen, benötigt es eine Strategie und einen Plan der Regierung sowie einen Dialog mit den Unternehmen.

Hat die Regierung eine solche Strategie? Hat die Regierung einen Plan?

(Staatsminister Martin Dulig: Haben wir!)

Und falls dem so ist, Herr Dulig, warum hat dann noch heute jede fünfte Schule in Sachsen kein schnelles Internet?

(Zuruf des Staatsministers Martin Dulig)

Warum hat lediglich ein Drittel der Schulen in Sachsen einen Glasfaseranschluss? Warum hieß es noch vor wenigen Monaten: „Schnelles Internet: Es wird erst mal geprüft“

(Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

statt gebaut. […] Auch Schulen, Krankenhäuser und Gewerbe warten.“ Diese Zustände zeigen doch: Plan oder Strategie – bis heute offenbar Fehlanzeige.

Jetzt, wenn die Kommunen nach der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes – ohne Steuerung der Regierung – so schnell wie möglich Anträge stellen und so viel wie möglich Mittel binden wollen, sehe ich mangels vernünftiger Koordination keine Verbesserung der Lage. Dann geht womöglich die Prognose eines Sachverständigen aus der Anhörung in Erfüllung: Der Breitbandausbau in Sachsen wird erst im Jahr 2050 abgeschlossen und circa 10 Milliarden Euro Eigenmittel kosten. Das wäre allerdings kein Ruhmesblatt für unsere Staatsregierung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Auf Herrn Kollegen Barth folgt jetzt Herr Kollege Brünler, Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz ist eher technisch. Die Koalition hat deshalb die Chance genutzt, weniger über das Gesetz selbst, sondern mehr über ihren Antrag vom letzten Monat zu sprechen. Auch wenn man sich die Anhörung zum Gesetzentwurf anschaut: Es ging im Kern gar nicht so sehr um das Gesetz selbst, sondern es ging darum, wie die Situation im Freistaat ist.

Das Gesetz ist, formal betrachtet, relativ übersichtlich. Im Kern beinhaltet es einfach – „einfach“ in Anführungsstrichen –, dass das Volumen eines bereits bestehenden Fonds um 600 Millionen Euro aufgestockt wird. Das ist sicher

eine beeindruckende Summe, und wenn ich „einfach“ sage, dann ist das vielleicht ein wenig zu flapsig.

In der Anhörung ging es vor allem um eine Bestandsaufnahme und um die Frage, wofür das Geld eingesetzt werden soll und ob es notwendig ist. Eine der Kernaussagen in der Anhörung – das haben auch meine Vorredner gesagt – war letztlich die, dass der Freistaat Sachsen im bundesdeutschen Ranking beim Ausbau nur auf Platz 13 liegt. Es ist zwar nicht der letzte Platz, aber deutlich unter dem Mittelmaß. Inzwischen ist es insbesondere in ländlichen Teilen Sachsens nicht mehr nur ein Ärgernis, sondern ein ernster Standortnachteil.

Dass der Weg für Sachsen noch weit ist, war allgemeiner Konsens. Es gab in der Anhörung auch kritische Äußerungen dazu, dass das zu viel Geld sei und dass das Primat auf dem eigenwirtschaftlichen Ausbau liegen müsse. Natürlich kann es nicht Sinn und Zweck der Sache sein, grundlos Steuergelder auszugeben. Allerdings muss man ganz klar sagen, dass die weißen und grauen Flecken – in einigen Landkreisen sind es keine einzelnen Flecken, sondern dort sind es flächendeckende Teppiche – genau die Folge dessen sind, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau nicht funktioniert hat. Wie Herr Vörtler, der Vertreter des SSG, sagte, ist natürlich der eigenwirtschaftliche Ausbau der Breitbandinfrastruktur zu forcieren; denn er spart ganz einfach staatliche Fördermittel. Aber wir wissen genauso, dass das nicht überall klappt, und überall dort, wo der Markt versagt, werden seit einigen Jahren Fördermittel eingesetzt, um den geförderten Breitbandausbau im Freistaat Sachsen fortzuführen und voranzutreiben.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist eben Frankfurt am Main für große Netzbetreiber ein Business Case – die Lommatzscher Pflege ist es leider nicht. Das ist die kalte Logik des Marktes. Es handelt sich um jene Regionen, in denen einzelne Anschlüsse hohe Kosten verursachen und in denen mit neuer Infrastruktur nur verhältnismäßig wenige Kunden bedient werden können. Daran wird sich, wenn man es dem Markt überlässt, auch in zehn Jahren nichts ändern.

Dabei will ich keineswegs behaupten, dass das Vorgehen der öffentlichen Förderung im Land immer klug war. Gerade, wenn man nicht mehr nur Millionen-, sondern inzwischen Milliardenbeträge an Steuergeldern investiert, hätte man über eine Landesgesellschaft nachdenken müssen, welche die Infrastruktur in ländlichen Regionen selbst errichtet. Wo in derartiger Größenordnung öffentliches Geld fließt, sollte eigentlich, zumindest nach Meinung meiner Fraktion, auch öffentliches Eigentum entstehen. Wir als LINKE haben im Plenum mehrfach eine entsprechende Landesgesellschaft gefordert. Herr Kollege Barth, das war noch weit vor der Zeit, als Sie überhaupt wussten, worin der Unterschied zwischen Vectoring und Glasfaser besteht.

(Marco Böhme, DIE LINKE: Aha!)

Das wollten Sie nie. Inzwischen ist es dafür womöglich zu spät.

Aber selbst, wenn Sie in der Logik der Förderung bleiben, läuft in Sachsen nicht alles rund. So will ich den Sachverständigen Hundt von Sachsen Digital Consulting mit seinem Fazit zitieren: „Sachsen hat keine zentrale Orchestrierung, Unterstützung oder Steuerung des Glasfaserausbaus durch die zuständigen Ressorts. Es finden keine Gespräche mit den Providern statt und es wird auch nicht um diese geworben.“

Das stellt aber die jetzt eingeplanten Mittel nicht infrage. Darin waren sich fast alle Sachverständigen einig, schon um den Gebietskörperschaften zu ermöglichen, bis zur Frist am 15. Oktober die notwendigen Anträge für Förderprojekte beim Bund zu stellen.

Um es kurz zu machen: Sachsen ist mal wieder spät dran. Das ist sicher ein Punkt, den man nicht verschweigen kann und der in der Anhörung zur Sprache kam. Das Gesetz ist in seiner Ausrichtung richtig, und deshalb haben wir auch dem beschleunigten parlamentarischen Verfahren zugestimmt. Dem Gesetz selbst stimmen wir heute ebenfalls zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Mit Kollegen Brünler sind wir am Ende der Rederunde angekommen. Soll eine weitere Rederunde eröffnet werden? – Das kann ich nicht feststellen. Damit hat jetzt die Staatsregierung das Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Dulig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist schon ein wichtiger Augenblick für unseren Freistaat; denn der Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet wird an die neue Förderwirklichkeit angepasst, nicht mehr und nicht weniger. Darin hat Herr Brünler recht.

Aber es hat natürlich eine große Auswirkung; denn förderfähig sind nun alle Anschlüsse, die nicht mit Glasfaser bzw. mit hochmodernen Kabelnetzen erschlossen sind und in den nächsten drei Jahren mit dieser Technologie nicht erschlossen werden. Damit schaffen wir jetzt die Voraussetzungen, damit in ganz Sachsen ein nahezu flächendeckender Gigaausbau möglich wird.

Die Digitalisierung ist in vollem Gange und sie wird nun einmal alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, insbesondere die Arbeitswelt, völlig umkrempeln. Schon in naher Zukunft werden digitale Möglichkeiten zur Gewohnheit, zur Regel werden, wie wir es uns heute noch nicht vorstellen können. Dafür müssen wir uns selbstverständlich rüsten. Es geht hierbei schlichtweg um die Infrastruktur und um deren notwendige Voraussetzung.

Nur eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken, gigabitfähigen Netzen für alle Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmen, für die öffentlichen Einrichtungen wird uns diesen Schritt in die Zukunft ermöglichen. Es ist deshalb keine Übertreibung zu sagen, dass ein Glasfaseranschluss eine existenzielle Notwendigkeit für jeden in der Stadt bzw. auf dem Land sein wird.

Wenn wir den Ausbau dieser Infrastruktur jetzt nicht auf den Weg bringen, drohen jene sächsischen Regionen, in denen es keinen eigenwirtschaftlichen Ausbau gibt, abgehängt zu werden. Unsere vielen Unternehmen, insbesondere der sächsische Mittelstand, der derzeit unter vielfältigem Anpassungsdruck steht, brauchen einen Glasfaseranschluss, und zwar so schnell wie möglich, damit Sachsens Wirtschaft Spitze bleibt.

Die Glasfaseranbindung ist die Voraussetzung dafür, dass unsere Ansiedlungen, zum Beispiel in der Mikroelektronik, im Ökosystem, von Software- und Chipindustrie in ganz Sachsen gestärkt werden können. Sie ist weiterhin die Voraussetzung, dass wir einen Teil des Arbeitskräftemangels durch die Digitalisierung abfedern können.

Sie ist auch Voraussetzung für die vielen kleinen Unternehmen. Mancher Handwerker tastet sich langsam an die Digitalisierung heran, natürlich schon lange bei der Kommunikation mit Kunden und Zulieferern, als Nächstes bei der Zeiterfassung und bei Fragen von Umsatz und Steuer oder schließlich zur Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns in seinem Betrieb. Vielleicht wird der Handwerker dann bald am 3-D-Drucker stehen und nicht mehr vor Ort montieren. Produkte lassen sich problemlos in ländlichen Räumen entwickeln und dann via Datenleitung an Kunden liefern, vor Ort durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 3-D-Druckern produzieren und passgenau in den Fertigungsprozess einsteuern.

Aber nicht nur in der Wirtschafts- und Arbeitswelt, sondern auch bei der sozialen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben rücken die digitalbasierten Anwendungsformen immer mehr in den Vordergrund. Deshalb ist der Breitbandanschluss ein Muss für alle Institutionen, wie Schulen und Krankenhäuser, für alle Altersgruppen, für Schülerinnen und Schüler gleichermaßen wie für Seniorinnen und Senioren.

Herr Barth, deshalb haben wir ja mit dem Digitalprogramm für die Schulen ein Sonderprogramm; es wurde letzte Woche noch einmal unterstützt und veröffentlicht.

(Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

Auch dort müssen die Glasfaserkabel gezogen werden. Ich habe es vorhin schon einmal hineingerufen: Wir sind das Zukunftsministerium und nicht das Zaubereiministerium.

(Thomas Thumm, AfD: „Verzögerungsministerium“ trifft es eher!)

Es muss auch umgesetzt werden. Wir haben längst die Voraussetzungen geschaffen, und zwar nicht erst mit diesem Gesetz. Bereits im vorherigen Gesetz war das Geld für die Schulen vorgesehen.

Für all das brauchen wir ein gutes Breitbandangebot. Schnelles Internet ist heute Daseinsvorsorge und damit auch staatliche Aufgabe. Das muss kommen, es muss dafür Geld zur Verfügung stehen und das machen wir. Punkt.

Selbst jene, die aktuell meinen, sie kämen mit dem bereits Vorhandenen doch gut zurecht, werden bald merken: Ohne Glasfaser geht es schlichtweg nicht. Der flächendeckende

Gigabitausbau ist somit für unseren Freistaat eine ganz große Chance für jeden und jede. Egal, wo er oder sie wohnt, in der Großstadt oder auf dem Land, alle haben die gleichen Möglichkeiten.

Der leistungsfähige Glasfaseranschluss ist eine Art Gamechanger. Gerade ländliche, bisher noch nicht so gut versorgte Gebiete erhalten damit eine massive Aufwertung als Orte zum Leben, Arbeiten und generell für die digitale Teilhabe. Die Förderung ist rechtlich und konzeptionell so aufgebaut, dass sie den eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht verdrängen kann, ganz im Gegenteil. Die Förderung greift nur, wenn in den nächsten drei Jahren kein eigenwirtschaftlicher Ausbau beabsichtigt ist. Einen längeren Planungshorizont haben die Telekommunikationsunternehmen nach eigenen Aussagen in aller Regel ohnehin nicht.

Deshalb will ich noch einmal auf die Debatte eingehen, damit kein falscher Eindruck entsteht. Wir als Staat dürfen nur dort fördern, wo es eine Wirtschaftlichkeitslücke gibt. Das heißt, es geht nicht um die Frage des eigenwirtschaftlichen oder staatlichen Ausbaus. Wir müssen nur aufpassen, dass, wenn wir nicht durch staatliche Förderung Druck auf die Kommunen vor Ort erzeugen, weiterhin die Telekommunikationsunternehmen entscheiden werden, dort einen eigenwirtschaftlichen Ausbau voranzutreiben, wo es für sie immer noch am wirtschaftlichsten ist. Dann haben wir wieder eine Konzentration in den Städten und dort läuft es ja.

Wir haben vor Kurzem den symbolischen Spatenstich – ich weiß nicht, ob man das bei Glasfaser sagen sollte – in Dresden erlebt und werden ihn nächste Woche in Leipzig erleben. Dadurch, dass wir gerade die Landkreise auffordern, den Antrag großflächig zu stellen, wird der Druck auf die Telekommunikationsunternehmen erzeugt, innerhalb der drei Jahre zu entscheiden, ob der eigenwirtschaftliche Ausbau vorangetrieben wird oder nicht.