Protokoll der Sitzung vom 05.07.2023

ziemlich genau einem Jahr haben wir im Hohen Haus im Rahmen einer Aktuellen Debatte auf Antrag der SPD-Fraktion bereits eine Zwischenbilanz zum längeren gemeinsamen Lernen gezogen. Sofern mit dem Antrag der LINKEN der Eindruck entstehen sollte, wir hätten mit der Einführung der Gemeinschaftsschule einen Haken hinter das Thema gemacht, so kann ich sagen, das ist mitnichten der Fall.

Richtig ist, dass erst seit heute ein offizieller Bericht vorliegt, obwohl dies bereits 2020 vom Landtag beschlossen wurde. Das Kultusministerium hat dieses Versäumnis bereits eingeräumt. Auch wenn dieser Antragspunkt aus unserer Sicht berechtigt war, war vorher abzusehen, dass dieser Bericht doch recht schmal ausfallen wird. Nun sind es ganze sieben Seiten – wenn man ehrlich ist, eigentlich nur fünf – geworden.

Das liegt vor allem daran, dass bis heute nur eine Handvoll Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ existiert und daher die Erfahrungen sehr überschaubar sind. Das wissen auch Sie, liebe Kollegen von der Linksfraktion. Sie stellen dazu auch Kleine Anfragen.

Insofern vermute ich, es geht Ihnen nur vordergründig um einen Sachstandsbericht; vielmehr schwingt in Ihrem Antrag ein Stück weit der Vorwurf mit, längeres gemeinsames Lernen sei in Sachsen zwar möglich, aber nach wie vor nicht gewünscht, und das finde ich tatsächlich etwas schwierig.

Wir haben mit der Änderung des Schulgesetzes 2020 den Weg frei gemacht für längeres gemeinsames Lernen. Aus bündnisgrüner Sicht war das ein Meilenstein. Wir haben uns nach zähem Ringen auf ein optionales Modell verständigt. Das heißt, alle an Schulen Beteiligten müssen im Boot sein, um die Gemeinschaftsschule zu wollen. Das löst keine Revolution aus.

(Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE – Heiterkeit des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Dennoch haben sich Schulen auf den Weg gemacht. Diesen politischen Erfolg und dieses Engagement von Schulen sollten wir nicht madigreden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche mir, dass die ersten Schritte hin zum längeren gemeinsamen Lernen nicht kleingeredet werden. Vielmehr ist es an uns, die Schullandschaft zu bestärken und zu ermutigen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben aber nicht nur das Schulgesetz geändert; es gibt auch eine Schulordnung und einen Leitfaden. Eine Plenardebatte darüber, ob es eine gezielte Förderung der Gemeinschaftsschule braucht oder eine proaktive Schulverwaltungspraxis, damit die Gemeinschaftsschule „die Standardschulform im sächsischen Schulsystem wird“, ist, ganz ehrlich, in ihrem Verlauf vorhersehbar. Aber was viel schwerer wiegt: Sie hilft den Schulen leider überhaupt nicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte es begrüßt, anhand des Antrages tatsächlich eine Bilanz zu erwirken,

etwa durch eine Sachverständigenanhörung im Schulausschuss.

(Zuruf von den LINKEN: Können wir noch machen!)

Wir als BÜNDNISGRÜNE-Landtagsfraktion haben mehrere Veranstaltungen zum Thema gemacht. Dabei ging es auch um die bestehenden Hürden und um Regelungslücken im Zusammenhang mit der Gründung und dem Betrieb einer Gemeinschaftsschule oder einer Oberschule+. Es wurde sehr deutlich: Das ist eine Entwicklung, für die wir mit dem Schulgesetz lediglich einen Startschuss gegeben haben.

Ich bin zuversichtlich, dass es auf dem weiteren Weg noch weitere Veränderungen geben wird und geben kann. Ob diese Veränderungen das Schulgesetz, die Schulordnung oder den Leitfaden adressieren, ob es mehr Unterstützung durch die Schulaufsicht und durch Netzwerkarbeit geben wird, und was im Zusammenhang mit der Lehrkräfteaus- und -fortbildung verändert werden muss – das muss aus meiner Sicht gemeinsam mit der Schulpraxis ausgelotet und dann im politischen Raum diskutiert werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vom SMK gestartete Beteiligungsprozess „Bildungsland 2030“ spricht jedenfalls auch jetzt schon eine deutliche Sprache, wohin die Reise gehen soll. In einer Empfehlung der Expert(inn)enräte heißt es: „Schulträger sollen auf Beschluss der Schulkonferenzen räumlich getrennte Schulen zu Schulverbünden und Schulen am gemeinsamen Standort zu Schulzentren unter einer gemeinsamen Leitung und gemeinsamer Stellen- und Mittelbewirtschaftung zusammenfassen können“.

Wir BÜNDNISGRÜNE stehen unverändert zur Gemeinschaftsschule. Aus unserer Überzeugung ist das längere gemeinsame Lernen die Zukunft aus programmatischen und auch aus pragmatischen Gründen gleichermaßen. Lassen wir uns also die Erfolge nicht kleinreden! Stärken wir die positive Entwicklung, und nehmen wir diejenigen in den Blick, die die Gemeinschaftsschule angehen!

Wir werden Ihren Antrag leider ablehnen.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Kollegin Melcher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Friedel spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Frau Kollegin.

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf einige Punkte noch kurz eingehen. Noch einmal zum zeitlichen Ablauf, und das an die Adresse der Antragsteller. – Oh, ich habe noch 19 Minuten!

(Heiterkeit bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Wir hatten den Volksantrag im Jahr 2019 in den Landtag bekommen. Wir haben 2020, kein ganzes Jahr später, das

Schulgesetz geändert. Wir hatten im Jahr 2021 die neuen Schulordnungen, die Voraussetzung für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ waren. Wir haben 2022 die ersten Gemeinschaftsschulen erlebt, die eingerichtet worden sind. Wir sind jetzt – so viel gehört dazu – nicht nur bei sieben Schulen, an denen in Sachsen länger gemeinsam gelernt wird, sondern eigentlich bei zehn; denn die §-63-d-Schulen kann man dazurechnen.

Innerhalb von zwei Jahren auf zehn Schulen zu kommen – unter Pandemieumständen, in einer Situation, in der für die Einrichtung einer solchen Schule alle Hand in Hand gehen müssen: das Kollegium, Schulträger, Eltern, Schülerinnen und Schüler –, ist, finde ich, keine schlechte Leistung, und wird den zehn Fällen, die wir in Sachsen haben, nicht gerecht.

(Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)

Man kann das als „unterdurchschnittliche Gründungsaktivität“ bezeichnen. Darüber bin ich ein bisschen gestolpert, Herr Kollege Gasse. Was ist denn die durchschnittliche Gründungsaktivität?

(Albrecht Pallas, SPD: Viel ist klar mehr!)

Ich verstehe das Argument gar nicht, weil ich den Vergleich gar nicht verstehe, den Sie ziehen wollen, wenn doch vorher keine Schulen des längeren gemeinsamen Lernens in Sachsen gegründet worden sind und gegründet werden konnten?

Wir hören, die unterdurchschnittliche Gründungsaktivität liege daran, dass Sachsen in allen Belangen besser als jedes andere Bundesland in Deutschland sei. Das kann man glauben. In manchen Belangen ist das tatsächlich so. Trotzdem gilt: Wir mögen besser als jedes andere Land in Deutschland sein; aber Deutschland insgesamt liegt im internationalen Bildungsvergleich nur auf Platz 30. Man muss eingestehen, dass vor dem Platz 30 die Plätze 29, 28, 27 bis hin zu Platz 1 kommen und dass all diese Plätze – 1 bis 29 – von Ländern mit Systemen eingenommen werden, die vorsehen, dass standardmäßig bis zur 10. Klasse gemeinsam gelernt wird. Punkt.

(Marco Böhme, DIE LINKE: Hört, hört!)

Hierbei, ohne Frage, gibt sich das Kultusministerium große Mühe, der Philosophie zu folgen und Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ nicht schlechter zu behandeln als andere Schulen auch.

(Heiterkeit des Abg. Frank Richter, SPD)

Aber man muss sich natürlich fragen, was das heißt.

Zum anderen muss man sich fragen: Setzt sich das wirklich in allen Bereichen fort, in allen nachgeordneten Behörden? Ich bin mir da nicht so sicher, auch nach dem, was ich an Echo bekomme. Und selbst, wenn es sich dorthin fortsetzt: Manchmal ist es gar nicht das Ministerium, das Schulentwicklungsprozessen im Wege steht. Wir haben in Sachsen Beispiele, dass sich Schulträger, Schulleitungen und Eltern gemeinsam mit großen Workshop-Konzepten auf den Weg

gemacht haben, und am Ende ist es die CDU-Fraktion im Stadtrat Gröditz, die sagt: Wir vertagen das mal; das ist uns zu früh; wir wollen uns damit gar nicht befassen. Dabei ging es nur am Rande um Gemeinschaftsschule; eigentlich ging es um inhaltliche Weiterentwicklung.

Das ist, glaube ich, der Punkt, an dem wir viel mehr machen müssen. Denn wir wissen doch alle auch – wir haben unseren Hattie gelesen oder vom Kultusministerium vorgebetet bekommen –: Bildungsergebnisse hängen nicht mit der Schulstruktur zusammen; das ist so. Sie hängen damit zusammen, welchen Unterricht Lehrerinnen und Lehrer machen, unter welchen Bedingungen sie ihn abhalten, welche Inhalte wie vermittelt werden können.

Warum finden wir die Gemeinschaftsschulen und das längere gemeinsame Lernen trotzdem wichtig und gut? Weil Sozialstruktur darin gemischt abgebildet wird, weil sozialer Zusammenhalt davon abhängt. Man kann sich fragen, warum wir in Sachsen – sicher – so viele gute Ergebnisse im Bildungsbereich, aber so wenige gute Ergebnisse in Sachen sozialer Zusammenhalt haben. Das erleben wir täglich in diesem Haus, und das erleben viele Menschen in der Gesellschaft, die sich wirklich Sorgen um den sozialen Zusammenhalt machen.

Das andere, was für das längere gemeinsame Lernen spricht – und auch das werde ich nicht müde zu betonen –, ist die Leistungsfähigkeit der Struktur. Wir haben heute früh in der Debatte über eine moderne Verwaltung viel von Effizienz gehört. Wir müssen auch im Schulsystem schauen, dass wir unsere Ressourcen effizient und sinnvoll einsetzen, sodass sie nicht verschwendet werden, sondern beim Kind ankommen. Ist es effizient, zwei parallele Schulsysteme nebeneinander aufrechtzuerhalten? Ist es effizient, Lehrkräfte nach Schularten getrennt auszubilden und dann zu bemerken: Oh, für die eine Schulart mögen wir genug haben, für die andere aber gar nicht? Dabei geht es in beiden Fällen um Klassenstufe 5 und den gleichen Stoff, der unterrichtet werden muss. Aber wir haben die Leute im Gymnasium sitzen, an der Oberschule nicht. Dann fällt an der Oberschule der Unterricht aus. Ist das wirklich effizient?

Das ist nicht effizient; und das kann das längere gemeinsame Lernen vermeiden, indem man Lehrkräfte binnendifferenziert unterrichten lässt und man die unterschiedlichen Bildungswege nicht in unterschiedlichen Bildungssystemen betreut, sondern unter einem Dach an einer Schule, sodass die Physiklehrerin sich nicht mit zwei Abordnungen an zwei andere Gymnasien herumschlagen muss, sondern sie vor Ort bleiben und die volle Zeit unterrichten kann. Das ist ein effizienter Einsatz von Ressourcen. Unser so viel gepriesenes gegliedertes Schulsystem sorgt leider auch dafür, dass der Lehrermangel so gravierend ist, wie er jetzt ist, weil wir die wertvolle Ressource Lehrkräfte, die wir haben, in einem nicht effizienten System verschleißen.

Das alles sind Gründe, sich dem Gedanken des längeren gemeinsames Lernens strukturell noch einmal von einer ganz anderen Seite zu nähern. Ich hoffe, dass man nicht nur die Bildungspolitikerinnen und -politiker, sondern auch die

Finanzpolitikerinnen und -politiker mittelfristig erreicht, weil wir ein großes Potenzial haben – nicht, Geld einzusparen, sondern Geld dahin zu bringen, wo es wirklich gebraucht wird: an Kinder und Jugendliche direkt, um in deren Bildung zu investieren.

Trotz alledem: Der Antrag ist eigentlich nicht mehr notwendig, was den Berichtsteil angeht. Zumindest trifft er auf die falschen politischen Mehrheiten, was die Forderungsteile angeht.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Insofern können wir ihn gern in anderthalb Jahren noch einmal besprechen.

Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)

Kollegin Friedel sprach für die SPD-Fraktion. Ist eine zweite Rederunde gewünscht? – Seitens der Fraktion DIE LINKE nicht. Seitens der anderen Fraktionen? – Das sehe ich auch nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Piwarz. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meinen Ausführungen zum Antrag möchte ich eines ganz klar voranstellen: Die Gemeinschaftsschule wird in Sachsen sowohl vonseiten des Kultusministeriums als auch des Landesamtes für Schule und Bildung gleichberechtigt gegenüber den anderen Schularten behandelt. Die Gemeinschaftsschule ist grundsätzlich eine Schulart wie jede andere auch im sächsischen Schulsystem, und das gilt gleichermaßen für die Oberschule+. Beiden stehen die Ressourcen und Mittel zur Verfügung, auf die auch alle anderen Schulen zurückgreifen können, beispielsweise das Qualitätsbudget oder die GTA-Mittel. Ich sage das deshalb so ausdrücklich, weil der Antrag den Eindruck erweckt, mein Haus würde die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und den entsprechenden Anträgen nicht oder nur schleppend umsetzen. Das weise ich entschieden zurück. Wir haben zur Einführung der Schulform zum längeren gemeinsamen Lernen unsere Hausaufgaben erledigt. Die Schritte wurden bereits dargestellt. Ich möchte sie daher noch einmal kurz einordnen:

Wir haben in der Koalition nach intensiven Diskussionen gemeinsam im Hohen Haus am 15. Juli 2020 das Sächsische Schulgesetz geändert und die Gemeinschaftsschule als neue Schulart sowie die Oberschule+ als Oberschule mit besonderem pädagogischen Profil „Längeres gemeinsames Lernen“ eingeführt. Vor der Einrichtung dieser Schulen mussten vielfältige konkrete organisatorische und pädagogische Fragen geklärt und die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die entsprechende Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Einführung der Gemeinschaftsschule und Oberschule+ trat am 1. August 2021 vor dem Schuljahr 2021/22 in Kraft.

Mit der Leipziger Modellschule wurde auch unmittelbar die erste Gemeinschaftsschule als staatlich genehmigte Ersatzschule in freier Trägerschaft eingerichtet. Mit der Keulenbergschule in Großnaundorf startete die erste freie Oberschule+ im Schuljahr 2021/2022 als staatlich genehmigte Ersatzschule in freier Trägerschaft. Zum Schuljahr 2022/2023 erhielten jeweils zwei weitere Gemeinschaftsschulen bzw. Oberschulen+ eine Genehmigung. Von der inhaltlichen Basis her ist es erst jetzt, nach Abschluss von zwei Schuljahren, sinnvoll, einen Bericht zum Stand der Einführung von Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ mit belastbaren Aussagen zu treffen. Rein formal allerdings – und das muss ich klar sagen – hätte ein Bericht jeweils zum 1. Januar dem Landtag zugehen müssen. Da brauchen wir nicht herumzureden, das ist ein ärgerliches Versäumnis, das uns nicht passieren darf und bei dem ich um Nachsicht bitte.

Gleichwohl mangelt es nicht an entsprechenden Informationen gegenüber diesem Hohen Haus. Die dem Landtag in mehreren Drucksachen und im Ausschuss übermittelten Informationen wurden nunmehr in einem ordnungsgemäßen Bericht nachgeliefert. Aus dem vorliegenden Bericht wird ersichtlich, dass neben der Schaffung der erforderlichen rechtlichen Grundlagen und strukturellen Voraussetzungen die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ sowohl durch das Kultusministerium als auch des Landesamtes für Schule und Bildung umfassend fachlich begleitet und unterstützt wird.