Protokoll der Sitzung vom 05.07.2023

Ich möchte Sie noch etwas fragen: Haben Sie eigentlich überlegt, dass Sie mit solchen fragwürdigen Herausgaben

bisher sichere Kulturgüter für immer zerstören könnten? Sicherlich nicht. Diesbezüglich habe ich nämlich noch ein schönes Beispiel: Im Jahr 2021 gab das Metropolitan Museum of Art in New York zwei dieser Bronzen an Nigeria. Das ist sehr schön. Was passierte? Kurze Zeit später waren sie auf dem Schwarzmarkt zu erwerben. Nun nutzte ein Kunstkenner die Chance und kaufte sie. In seiner Freude und im Wissen des kulturhistorischen Wertes gab er diese wieder an das Metropolitan Museum of Art als Schenkung zurück. Nein, die Geschichte ist noch nicht zu Ende. Das New Yorker Museum gab sie natürlich wieder nach Nigeria. Können Sie ahnen, was passierte? Dort tauchten die beiden Stücke nicht einmal mehr in der Datenbank auf. Verbleib unbekannt, verschwunden, gestohlen, verloren für alle Nigerianer.

Die rot-grünen Moralisten interessiert es natürlich nicht, ob die Kunstwerke ordentlich aufbewahrt, ordentlich registriert und präsentiert werden und vor allem vor Diebstahl geschützt sind. Ob unsere Museen einen akribischen und verantwortungsvollen Umgang mit dem fremden Kulturgut seit mehr als hundert Jahren pflegen, ist egal. Dass die Kulturgüter jedem Besucher öffentlich zugänglich sind, ist egal.

(Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.)

Herr Kirste, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein. – Menschheitsgeschichte wird dem Verlust schlicht preisgegeben, und jedem vernünftigen Menschen kommt nur der Gedanke: Stoppt die Übertragung, und zwar sofort!

Anschließend eine Bitte in Richtung CDU: Auf Bundesebene vertritt Ihre CDU die gleiche Auffassung wie wir. Wissen Sie das überhaupt? Es liegt sogar ein Antrag seitens Ihrer CDU-Fraktion vor.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er ist abgelehnt worden!)

Frau MdB Schenderlein sagte sogar: Rückgaben dürfen nicht um jeden Preis erfolgen. Deshalb bitte ich Sie, liebe CDU, um Zustimmung zu unserem heutigen Antrag.

Abschließend fordere ich die Staatsregierung nochmals eindringlich auf: Erstens, stoppen Sie die Herausgabe unserer Benin-Bronzen, bis eine faire und vor allem sichere Besitzlösung geregelt wurde, und

(Ines Kummer, BÜNDNISGRÜNE: Wissen Sie überhaupt, wo die herkommen?)

zweitens, überlegen Sie vor der Herausgabe von Kulturgütern genau, ob es Gutes bewirkt oder ob sie von grünen Moralisten vorgeführt werden!

Vielen Dank für Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Kirste für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion jetzt Herr Fritzsche, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Grundsätzlich ist anzumerken, dass wir uns hierbei in einem Unrechtskontext bewegen, und das Unrecht steht nicht nur im Erwerb, sondern auch im Besitz dieser Kulturgüter.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kirste, um es einmal freundlich zu formulieren: Sie haben ein doch komplexes Problem, welches mit enormen Schwierigkeiten behaftet ist, unterkomplex dargestellt. Die Forderungen nach Rückgabe der Benin-Bronzen gibt es seit Jahrzehnten, und ich denke, es muss unser Ziel sein, im Umgang mit Kulturgut aus kolonialen Kontexten faire und ethisch tragbare Lösungen herbeizuführen. Dies ist im Bereich des NS-Unrechts spätestens seit der Verabschiedung der Washingtoner Prinzipien von 1998 gelungen.

Eine Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit von Museen und ihren Sammlungen ist unverzichtbar. Das Thema Wiedergutmachung sollten wir dabei nicht aus den Augen verlieren.

Die Rückführung der Benin-Bronzen kann nur ohne Vorbedingungen erfolgen. Der anschließende Verbleib und öffentliche Zugang war nicht Voraussetzung der Restitution und kann es nicht sein, da der Freistaat über Eigentum Dritter nicht verfügen kann.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung)

Ich würde Sie an dieser Stelle dazu einladen, einmal das Gedankenspiel anzustellen, was passieren würde, wenn Kulturgüter, die sich noch außerhalb Deutschlands befinden, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus Deutschland verschwunden sind, an Deutschland zurückgegeben würden, ob wir eine Debatte darüber akzeptieren würden, wie in der Herkunftsregion, also bei uns, mit diesen Kulturgütern verfahren werden sollte, und ob es nicht größere außenpolitische Beben mit sich bringen würde, als Sie es so lapidar nachgezeichnet haben, da wir anscheinend nur über Kulturgüter aus Afrika sprechen. Das scheint in Ordnung zu sein, aber in der umgekehrten Richtung wären Sie die Allerersten, die mit lautem Gebrüll nach vorn stürmen würden.

(Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das ist aber nur eine Vermutung! – Zuruf des Abg. Alexander Dierks, CDU – Heiterkeit des Abg. Jan-Oliver Zwerg, AfD)

Gleichwohl – das will ich mit Deutlichkeit anmerken – werden Informationen aus Nigeria benötigt und auch erwartet, um das weitere Verfahren der Rückführung der Objekte vorzubereiten bzw. um zu erfahren – ich glaube, das liegt in gegenseitigem Interesse –, wie es dort mit diesen Objekten weitergeht.

Allerdings ist die grundsätzliche Entscheidung zur Restitution der Benin-Bronzen von den aktuellen Entwicklungen in Nigeria unberührt. Es geht letztlich – das muss man auch deutlich sagen – nicht nur um die Rückführung der Bronzen, sondern vor allem auch um die Zusammenarbeit mit den Vertretern aus Nigeria. Dieses Thema ist auch für die Bundesrepublik Deutschland von ganz besonderer außenpolitischer Bedeutung. Wir sollten nicht mit kolonialem Selbstverständnis auftreten, sondern mit Demut zu Werke gehen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN. den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD, und der Staatsregierung)

Das war Herr Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf zu dieser Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses? – Das sehe ich nicht.

Dann rufe ich die nächste Drucksache auf mit der Nummer 7/13653 zum Thema: „Sicher im Wasser – Schwimmgutscheine für Schüler weiter fördern.“ Wer möchte sich dazu äußern? – Bitte schön, Herr Kuppi.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! 20 % aller Grundschüler in Deutschland können nicht schwimmen. Das klingt für Sie vielleicht nicht viel, ist es aber; denn die Zahl der Nichtschwimmer hat sich damit in den letzten fünf Jahren verdoppelt. Dazu kommt knapp ein Viertel, welches nach Aussage der Eltern unsicher schwimmt.

Auch wenn Eltern ihre Kinder als sichere Schwimmer einschätzen, heißt das nicht, dass sie tatsächlich schwimmen können. Nehmen wir das berühmte Seepferdchen. Dieses Abzeichen ist lediglich eine Vorstufe. Als Schwimmer gilt tatsächlich erst, wer das Schwimmabzeichen in Bronze abgelegt hat. Das bedeutet konkret: 15 Minuten am Stück schwimmen, dabei mindestens 200 Meter zurücklegen, ein Kopfsprung vom Rand und ein Paketsprung vom Block oder vom 1-Meter-Brett sowie 2 Meter tief tauchen.

Die DLRG geht anhand der abgelegten Schwimmabzeichen derzeit davon aus, dass rund 60 % am Ende ihrer Grundschulzeit nicht sicher schwimmen können. Das, meine Damen und Herren, ist ein Armutszeugnis.

Wir wissen alle, dass bereits vor der Coronakrise die Schwimmfähigkeit unserer Kinder gesunken ist. Doch die letzten Jahre haben das Problem weiter verschärft.

Sie werden jetzt – wie auch im Ausschuss – sagen, die Kinder schwimmen zu lehren ist Aufgabe der Eltern.

(Beifall des Abg. Svend-Gunnar Kirmes, CDU)

Ja, damit haben Sie sicher recht. In erster Linie tragen die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder. Das gilt auch für andere sensible Bereiche, zum Beispiel das Thema Sexualerziehung. Hierzu sprechen Sie den Eltern das Recht aber permanent ab.

Kommen wir zurück zum Schwimmen. Haben denn alle Eltern überhaupt die Chance bzw. die Möglichkeit, ihren Kindern Schwimmen beizubringen? – Während der Coronakrise waren die Schwimmbäder geschlossen. Auch das Schulschwimmen fand nicht statt. Danach kam die Energiekrise. Die Schwimmhallen senkten ihre Wassertemperaturen, sodass es gerade für Kinder fast unzumutbar war, das Schwimmen zu erlernen.

Unabhängig davon stellen sich aber weitere Fragen. Erstens. Wie viele Eltern gerade mit mehreren Kindern können sich denn das Schwimmbad überhaupt noch regelmäßig leisten? Laut DLRG kann die Hälfte der Grundschulkinder in Familien mit geringem Einkommen gar nicht schwimmen.

Zweitens. Wie viele Familien erreichen unkompliziert ein Schwimmbad – auch ohne Auto oder stundenlange Busfahrt? Das Beispiel der Stadt Lommatzsch, welche kein eigenes Hallenbad und ein über mehrere Jahre geschlossenes Freibad besitzt, zeigt: Dort müssen die Schüler eine Stunde bis zwei Stunden nach Döbeln, Riesa, Oschatz oder Nossen fahren.

Drittens. Wie viele Bäder wurden und werden geschlossen mangels Geld oder Personal? Rettungsschwimmer müssen schließlich auch ausgebildet werden. Weniger Schwimmhallen und zu wenig freie Kapazitäten bedeuten auch weniger Rettungsschwimmer.

(Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE: Keine Antworten!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Programm „Aufholen nach Corona“ wurde zumindest versucht, den ausgefallenen Schwimmunterricht in der 2. Klasse zu kompensieren. Von den knapp 28 000 Schwimmgutscheinen, die ausgegeben wurden, wurden bis April dieses Jahres gerade einmal 15 % eingelöst. Auch wenn es bis heute sicherlich mehr sein werden, haben nicht alle die Chance, einen Schwimmkurs zu besuchen, schon allein aufgrund der unzureichenden Kapazität an Schwimmlehrern und Schwimmzeiten. Wir wollen daher mit unserem Antrag erreichen, dass die Frist zur Einlösung der bereits ausgereichten Gutscheine bis zum Ende des nächsten Schuljahres verlängert wird. Aus unserer Sicht reicht die aktuelle Fristverlängerung nicht aus. Auch wenn wir wissen, dass der Bund keine weiteren Mittel zur Verfügung stellt, kann doch Sachsen selbst aktiv werden.

Mit unserem Antrag wollen wir auch künftig Kinder dabei unterstützen, das Schwimmen sicher zu lernen. Wir möchten Schwimmgutscheine für Grundschüler bereitstellen,

die auch nach dem regulären Schwimmunterricht in der 2. Klasse noch nicht schwimmen können. Dazu kann der Schwimmlehrer individuell entscheiden, welcher Schüler noch einen entsprechenden Nachholbedarf hat und wenn es beispielsweise absehbar ist, dass im Elternhaus keine Unterstützung möglich ist. Im ersten Schritt sollen dafür Gelder für 1 000 Gutschein eingeplant werden. Das sind gerade einmal 120 000 Euro, die das Land Sachsen beisteuern müsste.

Selbstverständlich wollen wir auch wissen, ob die Maßnahmen erfolgreich waren oder wo man vielleicht noch nachsteuern muss. Daher möchten wir eine Überprüfung der bisherigen Maßnahmen und einen entsprechenden Bericht bis zum 31. Dezember 2024.

Sehr geehrte Damen und Herren! Nur ein Kind, welches Vertrauen zum Element Wasser hat, mindestens eine Schwimmtechnik sicher beherrscht und alle Baderegeln kennt, kann eigenständig und ohne Angst schwimmen gehen. Gerade jetzt, in der Sommerzeit, ist das für viele die größte Freude.

Ich bitte Sie für unsere Kinder: Stimmen Sie unserem Antrag zu!

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Kuppi für die AfD-Fraktion. Gibt es jetzt Redebedarf aus den anderen Fraktionen? – Das sehe ich. Christin Melcher, bitte, für die BÜNDNISGRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Schwimmen ist für mich wirklich ein sehr wichtiges Thema. Nicht zuletzt als Tochter eines Schwimmmeisters ist es mir besonders wichtig,