Protokoll der Sitzung vom 05.07.2023

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Schwimmen ist für mich wirklich ein sehr wichtiges Thema. Nicht zuletzt als Tochter eines Schwimmmeisters ist es mir besonders wichtig,

(Juliane Pfeil, SPD: Ah! – Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE: Ah!)

dass Kinder das Schwimmen erlernen und nicht am Beckenrand stehen müssen. Der Koalition ist das Thema Schwimmen ein wichtiges Anliegen. Deswegen hat die Koalition dazu bereits im Jahr 2021 einen Antrag beschlossen.

Unser Antrag unter dem Titel „Sport- und Bewegungsförderung in Schulen und Kindertageseinrichtungen“ wurde vor ziemlich genau zwei Jahren beschlossen. Darin fordern wir das SMK unter Punkt 6 dazu auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Erlernen des Schwimmens an Schulen zu gewährleisten und zu stärken. Dabei – so weiter – seien Möglichkeiten vorzusehen, um das Schwimmen auch in höheren Jahrgangsstufen zu festigen.

Unter Punkt 7 des Antrags fordern wir kurzfristige Maßnahmen, um das Nachholen des Schwimmunterrichts in Kooperation mit außerschulischen Lernpartnern und unter Nutzung weiterer geeigneter Wasserflächen beginnend in den Sommermonaten abzusichern. Das SMK hat auf diesen Antrag hin auch einen Bericht zum Ende des Jahres

2021 vorgelegt. So ist es beispielsweise möglich, den Schwimmunterricht nicht nur in der Grundschule durchzuführen, sondern das Schwimmen ist auch im Fachlehrplan Sport der weiterführenden Schule als Lernbereich verankert.

Über die Auswahl und die Zusammenstellung der Lernbereiche entscheidet die Fachkonferenz Sport der Schule eigenverantwortlich und entsprechend der Möglichkeiten vor Ort. Das ist aus unserer Sicht der richtige Ansatz; denn wir reden von Schülerinnen und Schülern, die jetzt in die 5. bzw. 6. Klasse kommen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schwimmgutscheine wurden seit Sommer 2021 im Rahmen des Programmes „Aufholen nach Corona“ ausgegeben. Seit über zwei Jahren hatten alle die Möglichkeit, diese Gutscheine zu nutzen, wenn aufgrund der Pandemie das Schulschwimmen ausgefallen ist. Dass die Gutscheine nicht umfangreich genutzt wurden, ist schade, lässt aber aus meiner Sicht definitiv nicht den Schluss zu, dass wir Generationen an Nichtschwimmern produzieren. Vielmehr zeigt es, dass es vor Ort teils zu wenig Kapazitäten gibt, neben dem regulären Schwimmunterricht und Vereinssport Nachholkurse anzubieten. Das haben Sie selbst gerade dargelegt; nur wird Ihr Antrag dem nicht gerecht und gibt auch nicht eine einzige Antwort auf diesen Umstand.

Die geringe Nutzung zeigt vielleicht auch, dass das Angebot der Gutscheine nicht der richtige Weg war. Wahrscheinlich sollten wir vielmehr die Aufklärungsarbeit bei den Eltern intensivieren und die Wirksamkeit des regulären Schwimmunterrichtes überprüfen. Eine unkritische Verlängerung der Gutscheine sehen wir jedenfalls kritisch.

Noch schwerwiegender wiegt aber der Fakt, dass eine Verlängerung schlicht nicht möglich ist. Das Corona-Aufholprogramm läuft Ende des Jahres aus. Eine Verlängerung ist nicht in Sicht. Das wurde der AfD-Fraktion im Ausschuss sehr ausführlich dargelegt, ist aber offensichtlich bei Ihnen immer noch nicht angekommen.

Also deshalb noch einmal: Das Aufholprogramm läuft Ende dieses Jahres aus. Die Mittel stehen darüber hinaus nicht zur Verfügung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie ich eingangs erwähnte, ist für die Koalition das Schwimmen ein wirklich wichtiges Thema. Auch wir sehen weiterhin Bedarfe. Deshalb wird für die Förderung unterrichtsintegrierter oder unterrichtsergänzender Bildungsangebote ab dem Schuljahr 2023/2024 ein landesfinanziertes Corona-Nachholprogramm eingerichtet. Schulen können demnach eigenverantwortlich Vertragspartner akquirieren und entsprechend Verträge, zum Beispiel mit Schwimmsport betreibenden Vereinen, abschließen.

Gleichermaßen liegt es im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule und in deren Ermessen, nach Möglichkeit zusätzlich entsprechende Ganztagsangebote im Bereich Schwimmen für die Schülerinnen und Schüler bereitzustellen. Man kann Ihrem Antrag also gar nicht zustimmen, und wir sehen auch keine Notwendigkeit. Wir folgen der Beschlussempfehlung des Ausschusses.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Es sprach Christin Melcher von den BÜNDNISGRÜNEN. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf dazu? – Das sehe ich nicht. Dann frage ich die AfD-Fraktion, ob sie die Punkte einzeln abgestimmt haben möchte. – Möchte sie nicht. Gut, meine Damen und Herren, das ist nicht der Fall. Dann ist die Aussprache zur Sammeldrucksache beendet.

Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 15

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 7/13744

Wünscht ein Berichterstatter noch das Wort? – Das sehe ich nicht. Wie üblich haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung zu den Beschlussempfehlungen bekundet. Die Information, welche Fraktion und welche Beschlussempfehlungen das betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache schriftlich vor. Ansonsten stelle ich Einvernehmen zu den Beschlussempfehlungen des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet, meine Damen und Herren.

Ich kann Ihnen, nachdem wir die Tagesordnung der 73. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags abgearbeitet haben, nur

noch einen ganz wunderbaren Abend wünschen. Wir treffen uns morgen, Donnerstag, den 6. Juli 2023, um 10 Uhr wieder. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen vor. Haben Sie einen guten Abend!

Die 73. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist geschlossen.