Protokoll der Sitzung vom 06.07.2023

(Martin Modschiedler, CDU: Deswegen machen wir es in Dresden ja! Was soll das? – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege?

Ja, bitte.

Herr Kollege Lippmann, bitte schön.

Herr Kollege Ulbrich, bevor Sie wieder einmal Unwahrheiten und Lügen verbreiten, stelle ich Ihnen lieber die Frage: Wissen Sie, auf wessen Initiative seinerzeit die Einführung der Direktwahl der Stadtbezirksbeiräte in der Landeshauptstadt Dresden eingeführt wurde?

Nein, mit Dresden kenne ich mich nicht aus. Ich weiß, dass es optional in der Gemeindeordnung steht, und Dresden hat von dieser Option

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie wollten das verhindern. Sie haben seinerzeit dagegen gestimmt!)

Gebrauch gemacht, aber, wie gesagt, mein Fokus reicht eben nicht so weit. Da müssen Sie sich mit den Dresdner Kollegen unterhalten. – Ich setze jetzt fort.

Wenn Menschen mehr Wahlrecht erhalten als unbedingt notwendig, werden sie unberechenbar, zumindest bestimmte Interessengruppen und deren Machterhalt; abgesehen davon wählen Bürger sowieso gerne einmal falsch. Was falsch und was richtig ist, legen übrigens diejenigen fest, die sich selbst als überzeugte Demokraten bezeichnen. Das klassische Diktaturargument: Wenn die Bürger falsch wählen, muss man sie eben anleiten, ihnen helfen – natürlich zu ihrem eigenen Besten – oder besser noch: Man muss zu viel Wahlfreiheit verhindern. In diesem Bereich haben sich die GRÜNEN bisher auffällig hervorgetan. Ihre Entwicklung von der Basisdemokratie zur Verbotspartei ist legendär.

(Sabine Friedel, SPD: Wovon sprechen Sie denn?)

Wir erinnern uns mit Grausen an die Ministerpräsidentenwahl in Thüringen, die auf Geheiß unserer damals obersten Demokratiewächterin – nicht grün übrigens – rückgängig gemacht werden musste. Wenn ein Wahlergebnis den Regierungsparteien nicht passt, wird es auf Anordnung korrigiert. Ich warte schon darauf, dass es dem ersten unserer selbsternannten Demokraten einfällt, die Landratswahl im thüringischen Sonneberg rückgängig zu machen. Der thüringische Innenminister Georg Meier von der SPD hat schon einen Demokratiecheck für den demokratisch gewählten Landrat in die Wege geleitet.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wegen dem Wahlgesetz!)

Die GRÜNEN-Bundesvorsitzende Ricarda Lang hat das Ergebnis der Landratswahl in Sonneberg als bestürzend bezeichnet. Ihrem Wunsch gemäß, zurück nach Sachsen: Da hat die links-grün-bunte Gesinnungsgemeinde im Leipziger Stadtrat einmal wieder ihr fragwürdiges Demokratieverständnis gezeigt und bei den Neuwahlen zu drei Stadtbezirksbeiräten der AfD die ihr zustehenden Mitglieder verweigert. Dass dadurch der vorgegebene Proporz verletzt wird, ist ein demokratiepolitischer Skandal.

(Rico Gebhardt, Die LINKE: Wieso? Eine Mehrheitsentscheidung!)

Hinzu kommt, dass diese bürgernahen, lokalen Gremien nicht mehr beschluss- und somit arbeitsfähig werden könnten. Auch dies spielt für diejenigen, die sonst immer so vehement nach Demokratie schreien, keine Rolle. Die AfD

Stadtratsfraktion hatte Leipzigs Oberbürgermeister Jung aufgefordert, dem rechtswidrigen Beschluss der Ratsversammlung zu widersprechen. Das lehnte er ab, weil es keinen Anspruch darauf gäbe, dass ein vorgeschlagener Kandidat tatsächlich auch bestellt würde.

So kann man Demokratie natürlich auch interpretieren. Man wählt einfach den oder die vorgeschlagenen Kandidaten nicht und verweigert damit einer zugelassenen Partei das ihr zustehende Recht. Darüber ist man sich im sogenannten demokratischen Lager über alle Parteigrenzen hinaus einig.

Mit der Stadtbezirksbeiratswahl ist es übrigens nicht getan. Bei der personellen Besetzung des Schöffenwahlausschusses gab es die gleiche Verweigerungshaltung vonseiten der rot-rot-grünen Ratsmehrheit. Das zieht weitreichendere Konsequenzen nach sich, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Sind Wahlausschüsse nicht vollständig besetzt, können die Laienrichter für die nächsten fünf Jahre nicht bestimmt werden. Wie die „Leipziger Volkszeitung“ so richtig feststellte, droht durch die Wahlblockade im Stadtrat Stillstand bei der Strafverfolgung. Mehr noch: Kommt es dadurch zu einer überlangen Verfahrensdauer, müssten mutmaßliche Straftäter, selbst bei schwerer Kriminalität, aus der U-Haft entlassen werden. Das zeigt, dass man im rot-grünen Lager seinen krankhaften AfD-Hass über den Rechtsstaat und die Sicherheit der Bürger stellt und für seine Ideologie buchstäblich über Leichen geht. Irgendwie lernt man auch nichts dazu.

Als man uns zu Anfang der Wahlperiode den uns zustehenden Sitz im Jugendhilfeausschuss verweigerte, wurde die Stadt gerichtlich zu einer Korrektur gezwungen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sind wir hier im Stadtrat in Leipzig oder im Landtag?)

Dieser Antrag bietet jetzt allen die Chance, zu zeigen, dass Sie es begriffen haben. Mit Verweigerungshaltung werden Sie als politischer Gegner der AfD nicht weiterkommen. Sorgen Sie stattdessen lieber für Rechtssicherheit bei der Wahl der Stadtbezirksbeiräte!

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Fünftes Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung) an den Ausschuss für Inneres und Sport – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss – mitberatend – zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist die Überweisung beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Erste Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Verbesserung des Petitionswesens im Freistaat Sachsen

Drucksache 7/13745, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Daher spricht nur die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE, und ich übergebe hierzu an Frau Kollegin Tändler-Walenta; bitte schön.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein im parlamentarischen Raum wichtiges Instrument ist das Recht, sich mit Petitionen an den Sächsischen Landtag zu wenden, und wird in Artikel 35 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen geregelt. Petitionen bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich so direkt am demokratischen Prozess zu beteiligen und eigene Vorschläge zur Organisation unserer Gesellschaft einzubringen. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger ein direktes und unmittelbares Instrument an der Hand, ihre Anliegen und Probleme in die Herzkammer der Demokratie zu tragen.

Unser politisches System lebt in vielerlei Hinsicht von äußeren Impulsen. Es muss daher auch möglich sein, dass außerparlamentarische Lösungsansätze entwickelt und diskutiert und dann in das Parlament getragen werden können.

Auf der anderen Seite erfahren wir als Abgeordnete durch Petitionen von Ideen und können diese durch den Petitionsausschuss auf einem internationalisierten und demokratischen Weg bearbeiten.

Für uns kann die Beschäftigung mit Petitionen der Anlass sein, unseren Blick zu weiten und zu helfen, die Probleme der Menschen dort zu lösen, wo sie nun einmal auftreten: in der Kommune oder im persönlichen Umfeld der Betroffenen. Nicht nur als konstruktive Impulse, sondern auch als wichtige Kontrollinstanz sind Petitionen wesentlich für den Parlamentarismus.

Wie werden Gesetze von unseren Behörden umgesetzt? Erzielen sie die gewünschte Intention? Helfen sie der Bevölkerung? Wer könnte uns das besser spiegeln als die Bürgerinnen und Bürger selbst? Der Petitionsausschuss übernimmt wiederum im Fall der direkten Bürgerinnen- und Bürgeranliegen die Aufgabe als Schnittstelle und macht diesen Prozess, außerparlamentarische Ansätze politische Realität werden zu lassen, möglich.

Ich denke, wir sind uns daher alle einig, dass das Petitionsrecht ein sehr wesentliches Beteiligungsrecht für die sächsischen Bürgerinnen und Bürger darstellt. Umso verwunderlicher ist es, dass das derzeitig gültige Sächsische Petitionsausschussgesetz nahezu unverändert seit mehr als 30 Jahren die Grundlage für das Petitionswesen in Sachsen darstellt; denn das Sächsische Petitionsausschussgesetz existiert in seiner jetzigen Form nahezu unverändert seit dem Jahr 1991. Einige Bestimmungen bilden die technischen Entwicklungen und ein modernes Verständnis von der Transparenz politischer Arbeit nicht mehr ab.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist schlicht und ergreifend nicht mehr zeitgemäß. Daher bringen wir als Fraktion DIE LINKE heute mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zur Verbesserung des Petitionswesens im Freistaat Sachsen einen modernen und sehr weitgehenden Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren ein.

Bevor ich auf die einzelnen Paragrafen im Entwurf eingehe, gestatten Sie mir einen kurzen Blick über den Tellerrand; denn von anderen Bundesländern wie Hessen oder Thüringen wissen wir: Man kann die Sitzungen der Ausschüsse öffentlich gestalten, Petitionen zum Einholen der Expertise und zur Diskussion in die Fachausschüsse überweisen, bei alledem die Petentinnen und Petenten auf jeder Stufe des Petitionsverfahrens mitnehmen und das Verfahren transparent und nachvollziehbar gestalten. Doch unser derzeitiges Petitionswesen in Sachsen könnte eine Modernisierung vertragen.

Wir als Linksfraktion im Sächsischen Landtag wollen daher, dass das Petitionswesen in Sachsen transparenter, öffentlicher und niedrigschwelliger wird. Warum? Das Petitionsrecht muss jedem Menschen, unabhängig vom Alter oder seiner Geschäftsfähigkeit, offenstehen. Aus diesem Grund soll durch den vorgelegten Gesetzentwurf insbesondere die Barrierefreiheit, das Petitionsrecht und die Konformität mit den Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention hergestellt werden.

So findet sich gegenwärtig in den Grundsätzen über die Form der Petition weder die Möglichkeit der Brailleschrift noch der Gebärdensprache, wodurch das gegenwärtige Verfahren nicht inklusiv ist. Anders verhält es sich zum Beispiel in Hessen und Thüringen, wo diese Möglichkeiten explizit benannt werden und darüber hinaus sogar eine mündliche Einbringung möglich wäre.

Wir wollen auch der technischen Entwicklung Rechnung tragen, indem wir die Möglichkeiten der Digitalisierung im Petitionsrecht nutzen. Denn wir wissen alle, dass insbesondere Online-Petitionen eine immer häufiger genutzte Artikulations- und Protestform im digitalen Zeitalter sind.

Gegenwärtig gibt es aber im sächsischen Petitionsverfahren keine öffentliche Petitionsplattform und damit auch keine Debattenfunktion darüber. Um die Entscheidungen im Petitionsausschuss für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich und nachvollziehbar zu machen, wollen wir größtmögliche Transparenz schaffen. Ein Onlineportal für

Petitionen und Petitionsberichte, gern auch mit abweichenden Berichten, eine entsprechende barrierefreie Webseite sind erste Ansätze.

In unserem Gesetzentwurf wird unter anderem die Möglichkeit verankert, öffentliche Petitionen hinzuzuzeichnen, und so ein sehr niedrigschwelliges Angebot für Bürgerbeteiligung geschaffen. Der Gesetzentwurf beinhaltet auch den Umgang mit sensiblen Daten und trägt somit dem Datenschutz im Petitionswesen Rechnung. Zudem sieht er implementierte Regelungen zu öffentlichen Petitionen und Sammelpetitionen vor. Um dies alles umsetzen zu können, muss die Arbeit des Petitionsausschusses einschließlich des Sekretariats angemessen finanziert und die notwendigen Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Aber das sei nur am Rande perspektivisch für die nächsten Haushaltsverhandlungen gesagt.

Im vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir ein Verfahrens- und Fristenregime, welches die zeitnahe Behandlung der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und gleichzeitig der Regierungsverwaltung ermöglicht, planbar und rechtssicher zu prüfen, ob eine Abhilfe zugunsten der Petentinnen und Petenten möglich ist.

So sollen Stellungnahmen der Staatsregierung zu den einzelnen Petitionen grundsätzlich innerhalb von vier Wochen abgegeben werden. In eilbedürftigen Fällen muss eine Stellungnahme sogar innerhalb von sieben Tagen vorliegen. In Fällen, in denen sich eine Petition gegen eine aufenthaltsbeendende Maßnahme richtet, soll diese Maßnahme, zum Beispiel im hessischen Petitionsrecht verankert, zurückgestellt werden. Das Petitionsverfahren wird als ausländerrechtlicher Duldungsgrund gesetzlich verankert, sodass eine Entscheidung des Petitionsausschusses nicht faktisch vorweggenommen werden kann.

Ein mir persönlich besonders wichtiger Punkt im Gesetzentwurf, der Ihnen vermutlich schon seit der letzten Haushaltsverhandlung bekannt ist, ist ein Fonds zur Abmilderung sozialer Härten. Wir wollen für den Petitionsausschuss eine eigenständige Möglichkeit schaffen, den Anliegen der Petentinnen selbstständig abzuhelfen. Das ist meines Erachtens besonders dort notwendig, wo Bürgerinnen und Bürger unverschuldet in Not und Bedrängnis geraten. Hierbei ist ihr Anliegen darüber hinaus noch ein dringendes finanzielles Anliegen. Für das, was das Parlament als unterstützungswürdig ansieht, haben wir in Sachsen – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – noch immer keine Möglichkeit auszuhelfen. Das sollten wir dringend ändern.

Meine Damen und Herren! Die gegenwärtige gesellschaftliche Situation in Sachsen, wie auch in Deutschland generell, bereitet vielen von uns Sorgen. Viele Menschen fühlen sich von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen und ziehen sich aus dem politischen Leben zurück. Gerade gegen diese Entwicklung kann die Verbesserung des Petitionswesens aber einen erheblichen Beitrag leisten.

Ich bin überzeugt davon, dass direkte Teilhabe eine zentrale Stellschraube darstellt, um demokratische Diskurse

anzustoßen und der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Ich kann daher nur an alle demokratischen Fraktionen des Landtags appellieren, dieses Vorhaben nicht an parteipolitischen Differenzen scheitern zu lassen.

Lassen Sie uns gemeinsam die Bedingungen schaffen, die unseren sächsischen Bürgerinnen und Bürgern ein breites gesellschaftliches Engagement und eine große unmittelbare Teilhabe ermöglichen! Nur so schaffen wir wieder ein politisches Klima, in dem sich jeder Einzelne mitgenommen fühlt und das den Demagogen und Hetzern die Grundlagen entzieht.