Lassen Sie uns gemeinsam die Bedingungen schaffen, die unseren sächsischen Bürgerinnen und Bürgern ein breites gesellschaftliches Engagement und eine große unmittelbare Teilhabe ermöglichen! Nur so schaffen wir wieder ein politisches Klima, in dem sich jeder Einzelne mitgenommen fühlt und das den Demagogen und Hetzern die Grundlagen entzieht.
Für die Fraktion DIE LINKE sprach Frau Kollegin Tändler-Walenta. Jetzt sehe ich am Mikrofon 2 Kollegin Lang; bitte schön, Frau Kollegin.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich beantrage die Mitberatung des Petitionsausschusses und bitte dafür um Zustimmung. – Danke schön.
Vielen Dank. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Verbesserung des Petitionswesens im Freistaat Sachsen – federführend – an den Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung zu überweisen. Zudem gibt es einen Antrag von der Regierungskoalition, diesen Gesetzentwurf – mitberatend – an den Petitionsausschuss zu überweisen.
Ich würde gern über beides im Block abstimmen lassen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. Deshalb frage ich: Wer stimmt diesen Überweisungen zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist die Überweisung an beide Ausschüsse beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Uns fliegen fast wöchentlich neue Zahlen zum Fach- und Arbeitskräftemangel um die Ohren. Das war der Grund, weshalb wir eine Große Anfrage zu den Personalressourcen am sächsischen Arbeitsmarkt gestellt haben.
Die deutsche Wirtschaft sucht händeringend 300 000 Mathematiker, Informatiker, Naturwissenschaftler und Techniker. Bundesweit bräuchte man jährlich rund 490 000 zusätzliche Hilfs-, Arbeits- und Fachkräfte. In den letzten Tagen sprach die Wirtschaftsweise Schnitzer von 1,5 Millionen Zuwanderern jährlich, welche wir für den Arbeitsmarkt benötigen.
In Sachsen kommt Herr Staatsminister Dulig auf 210 000 Arbeitskräfte, die bis zum Jahr 2035 fehlen. Das ist für uns Grund genug, einmal näher auf die Potenziale des sächsischen Arbeitsmarktes zu schauen; im Übrigen ein Ansatz, den nun auch das ifo Institut verfolgt. Dort erschien vor einigen Tagen eine wissenschaftliche Analyse unter dem Titel „Mit regionalen Potenzialen gegen den Fachkräftemangel“. Untersucht wurde der Arbeitsmarkt in Thüringen; sehr lesenswert.
Jetzt möchte ich einmal Folgendes tun: Ich übernehme die Zahl des Wirtschaftsministers von 210 000 fehlenden Arbeitskräften bis zum Jahr 2035. Wie die Zahl zustande kommt, können wir der Antwort auf unsere Große Anfrage entnehmen. Nur so viel: Sie fußt im Wesentlichen auf der Bevölkerungsvorausberechnung bis zum Jahr 2035 für den Freistaat Sachsen.
Wie eingangs gesagt: Fachkräfte sind in der Wirtschaft das große Thema, und zwar bereits heute und nicht erst im Jahr 2035. Vor wenigen Tagen hat der Bundestag das sogenannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Wie sieht es heute in Sachsen, also am sächsischen Arbeitsmarkt, aus, wo der Fachkräftemangel doch das beherrschende Thema ist?
Wir haben eine Arbeitslosenquote von rund 6 %. Wir haben also wesentlich mehr Arbeitssuchende als offene Stellen. Wir sind von einer Vollbeschäftigung richtig weit entfernt. So sieht es aus. Darüber spricht nur niemand.
Aber natürlich sehen wir den demografischen Wandel. Wir sehen auch die Probleme einzelner Betriebe und einzelner Branchen, offene Stellen passgenau zu besetzen. Kein Wunder, wenn Arbeitnehmer immer weniger Netto vom Brutto haben. Das ist leistungsfeindlich. Das schreckt Fachkräfte ab. Da hilft auch kein Mindestlohn.
Selbst die VSW hat letzte Woche gefordert: Steuerliche Maßnahmen für die Arbeitnehmer sind dringend notwendig. – Aus meiner Sicht macht es aber einen eklatanten und großen Unterschied, ob sie aus volkswirtschaftlicher oder aus betriebswirtschaftlicher Perspektive über einen Fachkräftemangel sprechen.
Staatsminister Dulig sieht nun aus volkswirtschaftlicher Sicht für Sachsen – ich wiederhole mich – 210 000 fehlende Arbeitskräfte bis zum Jahr 2035. Nun stellen Sie sich mal Folgendes vor, eine Tabelle: Auf der einen Seite stehen 210 000 Arbeitsplätze, die zu besetzen sind, und auf der anderen Seite stehen die Potenziale am Arbeitsmarkt in Sachsen. Da haben wir circa 82 000 Arbeitslose – ohne Langzeitarbeitslose. Der Pendlersaldo beträgt 10 000 Arbeitskräfte. Zu gewinnende Stellen, das heißt Vollzeitäquivalente aus Teilzeit: bis zu 183 000 Arbeitskräfte. Das ergibt dann auf der anderen Seite 275 000 Arbeitskräfte, also 210 000 Arbeitsplätze und 275 000 Arbeitskräfte.
Fällt Ihnen dabei etwas auf? Fehlende Arbeitskräfte? Von wegen! Ja, wir haben demografische Faktoren bei der Teilzeit einberechnet. Deshalb haben wir auch die Altersgruppen abgefragt.
Herr Dulig, Sie haben doch selbst auf unsere Anfrage geantwortet. Hätten Sie mal gelesen, was Sie da unterschrieben haben.
Wir haben auch berücksichtigt, dass nicht jeder Vollzeit arbeiten möchte. Dieses Viertel haben wir selbstverständlich herausgerechnet. Und ja, wir haben auch die Vermittlungshemmnisse von Langzeitarbeitslosen einbezogen und herausgerechnet. Trotzdem kommen wir – konservativ wie wir sind – auf bis zu 275 000 Arbeitskräfte, die bei Nutzung aller Reserven bis zum Jahr 2035 erschließbar wären. Auf diese Erschließung sollten wir uns konzentrieren.
Was wir dabei noch gar nicht getan haben, ist Folgendes: Wir haben weder über die Automatisierung von Tätigkeiten noch über den permanenten Stellenaufwuchs im öffentlichen Dienst gesprochen. Wir haben noch nicht thematisiert, wie viele Stellen die Bereiche Flüchtlinge und Asyl binden – vom Kindergarten über die Lehrer für Sprachkurse bis hinein in die Behörden.
An jeder Ecke laufen Kosten auf und binden Personal. Nicht jeder hat dabei, wie die Trojaner der CDU, also die SPD und DIE GRÜNEN, Schmetterlinge im Bauch. Viele schalten ihr Gehirn ein und fragen, ob das noch lange gut gehen kann und ob hier nur Stellen gebunden werden oder ob es tatsächlich Potenzial für unseren Arbeitsmarkt ist.
Werte Kollegen! Die Stellenaufwüchse im öffentlichen Dienst seit dem Jahr 2016 liegen im fünfstelligen Bereich. Hohe Steuern und Sozialabgaben, nicht der geringste Plan, die Effizienz potenzieller Digitalisierung in der Verwaltung zu nutzen – das haben wir gestern von Herrn Popp gehört –
, und keinen Schimmer davon, welche Arbeitsprozesse automatisiert werden könnten – genau das sind die großen Lasten der gegenwärtigen Arbeitsmarktpolitik und die großen Herausforderungen für den sächsischen Arbeitsmarkt, und zwar bereits jetzt und nicht erst im Jahr 2035.
Wenn wir es nicht schaffen, unsere Verwaltung zu modernisieren, die Kosten für den Faktor Arbeit erheblich zu senken und die Produktivität zu steigern, dann haben wir ein Problem, und zwar ein großes, fernab vom Fachkräftemangel.
In diesem Sinne möchte ich noch einmal auf das ifo Institut verweisen, den demografischen Wandel als Chance für Wirtschaft und Verwaltung zu verstehen und zu nutzen.
Kollegin Penz brachte die Große Anfrage für die AfD-Fraktion ein. Nun folgen in der ersten Rederunde CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die CDUFraktion, an Herrn Kollegen Kiesewetter; bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute erneut über den Arbeits- und Fachkräftemangel in unserem Land. Die Beantwortung der Großen Anfrage hat eindrücklich zutage gefördert, was wir längst wissen: Uns fehlen Arbeits- und Fachkräfte auf allen Ebenen und in allen Branchen. Nahezu überall ist der Mangel bereits sichtbar.
Das ist eines der größten Risiken für unsere deutsche Volkswirtschaft und verschärft zunehmend das Problem der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme. Die Bekämpfung des Arbeits- und Fachkräftemangels muss deshalb oberste Priorität haben, damit der Wohlstand in unserem Land und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland auch in Zukunft erhalten bleiben.
Das Thema Fachkräftesicherung ist unglaublich komplex und weist Schnittmengen in zahlreiche Rechtsgebiete und Handlungsfelder auf. Die wichtigsten sind Nachwuchssicherung durch verbesserte Berufsausbildung und Stärkung der dualen Ausbildung, zielgerichtete und arbeitsmarktorientierte Weiterbildung und Qualifizierung sowie lebenslanges Lernen, eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung von Menschen bei der Integration in Arbeit, Digitalisierung und Automatisierung, ein modernes Arbeitszeitrecht, gute Arbeitsbedingungen, Erwerbsmigration und Integration sowie steuerliche Anreize, um nur einige zu nennen. Man könnte über jedes Thema eine eigene Debatte führen. Ich werde mich deshalb hier nur auf wenige Punkte konzentrieren, die mir wichtig sind.
Die Beantwortung der Großen Anfrage zeigt deutlich, dass Teilzeitarbeit in den letzten Jahren massiv zugenommen hat. Das ist ein allgemeiner bundesweiter Trend. Auffällig ist aber, dass insbesondere in den Bereichen öffentliche
Verwaltung sowie Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen Teilzeitarbeit weit verbreitet ist. Die Gründe für Teilzeit sind sicherlich höchst individuell und die Entscheidung jedes Einzelnen. Gleichwohl gilt es, dieses schlummernde Potenzial zu heben. Es braucht Anreize, die längeres Arbeiten wieder attraktiv machen.
Ich kann mich deshalb für den Vorschlag der Mittelstandsunion, jede mehr als 40 Wochenstunden gearbeitete Stunde steuerfrei zu stellen, sehr erwärmen. Durch Steuerbefreiung für Zusatzstunden würden Arbeitnehmer mehr Geld in der Tasche behalten. Unternehmen, die dringend Arbeitskräfte suchen, würden durch die Mehrarbeit entlastet und der Staat würde von der Wertschöpfung und weniger Schwarzarbeit profitieren. Zudem würde sich die Produktivität steigern.
Statt zusätzlicher Freizeit muss durch mehr Netto vom Brutto der Fleiß der arbeitenden Menschen honoriert werden. Leistung muss sich in besonderer Weise wieder mehr lohnen. In der Arbeitsmarktpolitik muss die zielgerichtete Unterstützung und Förderung mit dem Ziel der Integration in Arbeit im Vordergrund stehen. Das bedeutet insbesondere ein striktes Festhalten an den altbewährten Grundsätzen des Forderns und Förderns.
Das neue Bürgergeld enthält für Langzeitarbeitslose zu wenig Vorschläge, um dieses Arbeitskräftepotenzial zu heben. Dabei können wir es uns weder volkswirtschaftlich noch gesamtgesellschaftlich leisten, die Fähigkeiten und Potenziale von Arbeitslosen nicht zu nutzen und brachliegen zu lassen. Statt beim Bürgergeld den Fokus auf die Integration in Arbeit zu legen, wird der Abschied vom aktivierenden hin zu einem verwahrenden und alimentierenden Sozialstaat weiter vorangetrieben. Das ist aus meiner Sicht der falsche Weg. Anreize, sich aus dem Bezug von Sozialleistungen herauszuarbeiten und die Zeit der Arbeitslosigkeit möglichst kurz zu halten, wurden weitgehend abgeschafft. Das konterkariert die jahrelange gute Arbeit der Beschäftigten in den Jobzentren und behindert gerade jetzt die schnelle Integration von vielen Ukrainern, die der Arbeitsmarkt dringend gebrauchen könnte. Da gilt es, durch den Bund unverzüglich nachzusteuern.
Darüber hinaus müssen Frühverrentungsanreize abgeschafft werden. Die abschlagsfreie Rente ab 63 sollte daher sobald wie möglich auslaufen; denn sie belastet die sozialen Sicherungssysteme und entzieht dem Arbeitsmarkt wertvolle und wichtige Fachkräfte.
All diese Punkte sind ausschließlich durch die Bundesebene zu regeln. Wenn wir auf die Landesebene schauen, dann gilt, dass Landesmaßnahmen zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit und zur Bekämpfung des Arbeits- und Fachkräftemangels bundesrechtliche Vorgaben sinnvoll ergänzen müssen. Doppelstrukturen und Doppelförderungen sind zu vermeiden. Landesmaßnahmen müssen über bloße Verweisberatung und Vernetzungsaktivitäten hinausgehen und auf den Einzelfall heruntergebrochen messbar sein. Der Maßstab muss die Frage sein: Inwieweit
sind landesrechtliche Arbeitsmarktmaßnahmen hauptursächlich für einen vollständigen Abgang aus dem SGB-IILeistungsbezug?
Die Logik dieser Fragestellung lässt sich in gleicher Weise auf die Landesintegrationsmaßnahmen übertragen, also auf all das, was wir im Einzelplan 8 im Kapitel 10 stehen haben. Die Frage müsste dort lauten: Inwieweit sind Landesintegrationsmaßnahmen hauptursächlich zur Überwindung eines migrationsspezifischen Vermittlungshemmnisses am Arbeitsmarkt?
Zum Schluss möchte ich noch eine Bemerkung machen, die in Richtung SMWA geht. Wir reden heute hier über Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt und darüber, wie wir ihn wirksam bekämpfen können. Das ist eine Sache von grundsätzlicher Bedeutung für unser Land.
Bei aller Regelungskompetenz des Bundes für den Großteil der einschlägigen Rechtsbereiche im Arbeits- und Sozialrecht sollte dennoch bei der Beantwortung der Großen Anfrage erkennbar sein, was das Land konkret mit eigenen Maßnahmen und Ideen macht. Das kommt mir bei der Beantwortung etwas zu kurz.