Frau Präsidentin! Kollege Schaufel! Vielen Dank für die Möglichkeit, eine Zwischenfrage stellen zu dürfen. Sie haben reflektiert, wie viele Hausarztpraxen im nächsten Jahr nicht besetzt sind. Gleichzeitig sprechen Sie sich immer vehement gegen eine Zuwanderung aus. Wie möchten Sie speziell bei uns im Vogtland und in den ländlichen Regionen dafür sorgen, diese Plätze nachhaltig zu besetzen? Welche Möglichkeiten sehen Sie, im Rahmen einer Willkommenskultur dafür zu werben, dass diese gut ausgebildeten Leute nicht nur nach Dresden und Leipzig gehen, sondern auch direkt in die ländlichen Regionen? – Vielen Dank.
Ich werde in der zweiten Runde dazu Stellung nehmen, wie das verbessert werden kann. Im Übrigen – das habe ich hier schon des Öfteren gesagt – haben wir in den großen Kliniken einen Anteil von Nichtdeutschstämmigen in Höhe von 40 %. Wenn wir das nicht hätten, dann könnte manches Krankenhaus geschlossen werden. Es ist doch kein Problem, wenn ein Krankenhaus Stellen ausschreibt und sich jemand aus Bulgarien oder Tschechien bewirbt, dann fangen sie dort an. Sie verdienen hier mehr als in ihrer Heimat. Das Problem haben wir eigentlich nicht.
Um mehr Ärzte zu gewinnen, brauchen wir dringend familienfreundliche Arbeitsbedingungen. Jetzt kommt es. Junge Ärzte möchten zunehmend mit geregelten AchtStunden-Tagen angestellt sein. Wenn wir nicht endlich gute und motivierende Angebote machen, verabschieden sich die Ärzte woanders hin, im Zweifel sogar in das Ausland.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Herzlichen Dank für die Möglichkeit der Nachfrage, Herr Schaufel. Ich würde gerne an das anschließen, was Sören Voigt gefragt hat. Wie offen sind wir für Menschen aus anderen Ländern und Drittländern? Ist Ihnen bekannt, dass ein Drittel aller Ärztinnen und
Ärzte, die in Sachsen eine Approbation bekommen und aus einem Drittland kommen, Sachsen wieder verlassen? Haben Sie eine Idee, warum das so sein könnte?
Erst einmal möchte ich auf Ihre Frage mit dem Drittland antworten. Ich kenne zwei Ärzte aus Syrien, die hervorragend arbeiten. Es gibt auch keine Probleme. Warum sie wieder weggehen, kann ich Ihnen sagen. Bei polnischen Ärzten ist das der Fall, weil sie hier erst einmal Zwischenstation machen, anschließend gehen sie nach Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen, weil sie dort mehr verdienen.
(Kathleen Kuhfuß, BÜNDNISGRÜNE: Die gehen, weil sie hier einem Rassismus ausgesetzt sind! – Unruhe im Saal)
Ach, was. Nennen Sie einmal Namen oder Adresse von jemandem, der deswegen weggegangen ist! Das beweisen Sie bitte erst einmal.
Wenn wir nicht endlich gute, motivierende Angebote machen, verabschieden sich die Ärzte woanders hin, im Zweifel sogar ins Ausland. Wir fordern den Ausbau von Ärztestellen im Anstellungsverhältnis.
Dazu müssen wir schleunigst Einrichtungen der kassenärztlichen Vereinigung und medizinische Versorgungszentren errichten. Beide können jungen Ärzten hervorragende Möglichkeiten und attraktive Anstellungsverhältnisse bieten. Was wir genauer vorhaben, dazu möchte ich mehr in der zweiten Runde sagen.
Das war Herr Schaufel für die einbringende AfD-Fraktion. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Daniela Kuge, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gern – im Gegensatz zu Herrn Schaufel – zum vorliegenden Antrag sprechen. Der Antrag schlägt vor, dass sowohl Kommunen als auch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsens verstärkt im Bereich der Einrichtung und dem Betrieb von ärztlichen Eigeneinrichtungen und Versorgungszentren tätig werden sollen. Es wird argumentiert, dass private und gewinnorientierte Betreibergesellschaften nicht das Ziel haben, die Gesundheitsversorgung in der Bevölkerung und in Sachsen zu verbessern, sondern dass es vorrangig um Gewinnmaximierung geht. Während ich teilweise noch Ihre Bedenken nachvollziehen könnte, muss ich Ihnen trotzdem widersprechen. Ich glaube nicht, dass der Fokus auf kommunale und staatliche Eigeneinrichtungen bzw. Versorgungszentren allein die beste Lösung sein kann.
Betrachten wir es kurz aus rechtlicher Sicht. Sie finden die Grundlage für diese Eigeneinrichtungen im § 105 Abs. 1 und 1c des Sozialgesetzbuches. Dieser Paragraf erlaubt der Kassenärztlichen Vereinigung, eigene Einrichtungen zu betreiben oder sich an solchen Einrichtungen zu beteiligen, die der medizinischen Versorgung dienen. Zudem kann die Kassenärztliche Vereinigung die Einrichtungen auch mit Krankenhäusern oder in Form von mobilen oder telemedizinischen Angeboten betreiben. In Gebieten mit Unterversorgung sind sie sogar dazu verpflichtet.
So weit soll es aber nicht kommen. Es wird bereits frühzeitig das Gespräch mit allen Akteuren gesucht, um einer drohenden Unterversorgung entgegenzuwirken. Je nach Situation werden individuelle Gespräche geführt, konkrete Maßnahmen abgestimmt wie beispielsweise die Eröffnung einer Zweigpraxis oder Initiierung eines Modellprojektes.
Es ist wichtig anzumerken, dass die Kassenärztliche Vereinigung bereits in der Vergangenheit und aktuell Eigeneinrichtungen auf den Weg gebracht beziehungsweise diese gefördert hat. Dies zeigt, dass sie ihre Verantwortung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung vor Ort bereits nachkommt. Nochmal möchte ich Folgendes betonen: Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsens ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung. Sie regelt somit alle Angelegenheiten selbstständig und selbstverantwortlich. Eine Einmischung seitens staatlicher Behörden in Form von Weisungen würden einen Eingriff in ihr Selbstverwaltungskonzept darstellen.
Ich komme auf einen anderen Punkt zu sprechen: Das Betreiben von ambulanten Gesundheitseinrichtungen ist nicht die Kernkompetenz von Kommunen. Ich möchte Ihnen, liebe AfD, aber gern noch einige Lösungsansätze aufzeigen. Die Kassenärztliche Vereinigung ergreift bereits Maßnahmen, um Ärztinnen und Ärzte in Eigeneinrichtungen zu unterstützen. Neben der finanziellen Förderung hilft sie beim Errichten einer Praxis oder bei der Organisation des laufenden Betriebes. Die Kassenärztliche Vereinigung übernimmt einen wesentlichen Anteil der organisatorischen Tätigkeiten. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, Praxen zu übernehmen und so den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen. Das kann aber nicht staatlich verordnet werden.
Die Staatsregierung ist sich dieser Problematik der Akquise von Ärztinnen und Ärzte bewusst. Sie setzt bereits jetzt Maßnahmen um, die auf die Bewältigung der genannten Herausforderungen sowie auf den demografischen Wandel und die sich ändernde Arbeitswelt abzielen. Ich verweise gern noch einmal auf die Landarztquote und das 20Punkte-Programm.
In Anbetracht all dieser Punkte wird deutlich, dass der Antrag der AfD die Komplexität der Situation nicht angemessen berücksichtigt und die Kritik an der Kassenärztlichen Vereinigung und den Kommunen unangebracht ist. Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise. Wir sollten gemeinsam nach Lösungen suchen, anstatt einzelne Akteure zu attackieren.
Ärztinnen und Ärzte haben übrigens basierend auf der Berufsordnung der Ärztekammer das Genfer Gelöbnis gesprochen und sich dieser verpflichtet. Sie dürfen natürlich auch wirtschaftlich arbeiten, denn auch sie sind Arbeitgeber.
Das war Daniela Kuge für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Susanne Schaper, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bekanntlich sind Fehler dazu da, um etwas daraus zu lernen, nicht, um sie zu wiederholen. Aber das scheint bei der AfD keiner verstanden zu haben. Wir haben hier wieder einmal einen Antrag, mit dem man öffentlich hausieren gehen will, der aber inhaltlich keine neuen Erkenntnisse bringt.
Wir müssen in einem Antrag kein weiteres Mal feststellen, dass wir einen Ärztemangel haben, denn das ist mittlerweile allgemein und hinreichend bekannt, das ist ein Fakt.
denn Sie sollten mittlerweile gelernt haben – das hat Frau Kuge gerade gesagt –, dass die KVS keine Einrichtung des Landes ist, sondern eine des öffentlichen Rechts, der Sie hier noch mehr Aufgaben überhelfen wollen. Sie würde gar keine Weisungen von uns annehmen, weil es gar nicht geht.
In Ihrem Antrag sind verschiedene Maßnahmen für Kommunen und Landkreise angedacht. Glauben Sie ernsthaft, dass sich die Kommunen noch nicht mit dem Problem befasst haben? Es sind auch in den letzten Jahren viele Weiterbildungsverbünde gegründet worden, um bei jungen Medizinerinnen und Medizinern das Interesse für die Arbeit im ländlichen Raum zu wecken.
Danke, Frau Präsidentin. Danke, Frau Kollegin Schaper. Sie sagten gerade, unser Antrag sei ein Schaufelfensterantrag. Könnten Sie – –
Ich habe doch meine Frage noch gar nicht – – Ich stelle also fest, das war nicht ernst gemeint. Ich danke Ihnen für diese Feststellung.