Protokoll der Sitzung vom 06.07.2023

Es geht darum, dass man im ländlichen Raum – ab zwei Ärzten ist ein MVZ möglich – akut hilft. Helfen Sie Sachsens Kommunen bei der Errichtung eigener MVZ! Das ist noch einmal unser Appell. Bereits seit 2019 brauchen die Kommunen Unterstützung bei der Einrichtung. Geben Sie ihnen endlich diese Möglichkeit in die Hand!

Zum Schluss kommt dann wieder unser Antrag. Ich erwarte wieder einmal nicht, dass Sie unserem guten Antrag zustimmen,

(Sören Voigt, CDU: Jupp!)

aber ich erwarte, dass Sie sich dieses Themas ernsthaft annehmen. Diesen Wunsch möchte ich ausdrücken.

Schönen Urlaub! Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Schaufel mit dem Schlusswort.

Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 7/13215 zur Abstimmung. Ich bitte bei Zustimmung jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dagegen ist diesem Antrag der AfD-Fraktion nicht entsprochen und der Tagesordnungspunkt 8 somit beendet.

Erklärungen zu Protokoll

Dieser Antrag der AfD bringt einmal wieder nichts Neues in die Debatte

ein. Ich könnte nicht sagen, dass mich das überrascht, folgt dieser Antrag doch dem gleichen Schema, das fast allem

zugrunde liegt, was die Rechtspopulisten in unserem Hohes Haus auf die Tagesordnung schreiben. Probleme werden nur dazu genutzt, um vermeintlich einfache Lösungen zu propagieren. Ziel ist, uns zu sagen, wie dämlich wir sind. Das bringt uns jedoch alle nicht weiter. Ich würde sogar sagen, dass dies reine Lebenszeitverschwendung ist, wenn nicht sogar Sabotage an der Arbeit derer, die sich für wirklich zukunftsfähige Lösungen einsetzen – ob hier im Haus oder auch in den Ministerien. Denn komplexe Probleme, wie die flächendeckende Gesundheitsversorgung in der Stadt und auch auf dem Land, lassen sich nicht mit ein paar Polikliniken hier und da oder dem Proklamieren, dass wir mehr Ärztinnen brauchen, lösen.

Einen Mangel an Mediziner(inne)n haben wir in Sachsen so auch nicht: Derzeit gibt es in Sachsen laut der Sächsischen Landesärztekammer fast 20 000 berufstätige approbierte Fachkräfte, noch vor zehn Jahren waren es circa 15 000. Mit 25 % Steigerung ist erst einmal kein Mangel zu begründen. Zur Wahrheit gehört aber, dass sich junge Ärztinnen und Ärzte die schlechten Arbeitsbedingungen, die sich über Jahrzehnte eingeschlichen haben, nicht mehr gefallen lassen. Sie wollen keine 60 Stunden oder mehr in der Woche arbeiten und Sonntag noch zum Hausbesuch eilen. Und man kann von einer neuen Generation an medizinischen Fachkräften auch nicht verlangen, dass sie ein System in Schieflage weiter stabilisieren, indem sie sich selbst kaputt arbeiten. Daher sorgen wir für bessere Arbeitsbedingungen und eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch für Mediziner(innen). Wenn es Sie interessiert, wie, dann hören oder lesen Sie gern in der AD vom 2. Februar dieses Jahres nach, wo wir uns intensiv damit befasst haben.

Weiter zur Frage der Medizinischen Versorgungszentren, auch MVZ genannt. In Sachsen haben wir laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Jahr 2021 225 MVZ, das sind zehn mehr als im Vorjahr. Gerade die großen Klinikstandorte übernehmen massiv Verantwortung für die Räume ringsum, um eine Versorgung sicherzustellen. Diese oft fachübergreifenden medizinischen Versorgungsstandorte sind derzeit nicht im Fokus von Investitionsförderungen des Sächsischen Landtags und müssen aus meiner Sicht im nächsten Doppelhaushalt Mittel zugewiesen bekommen, um Kommunen und Gemeinden noch weiter zu befähigen, dieser baulichen Verantwortung gerecht zu werden. Doch die Versorgung und die Attraktivität von Arbeitsplätzen von Ärztinnen und Ärzten endet nicht im MVZ.

Das neue Sächsische Krankenhausgesetz stellt hier wichtige Weichen, um Gesundheitszentren und damit eine weitere Versorgung vor Ort zu stärken. Die Zusammenarbeit mit den spezialisierten Kliniken ist für Ärztinnen und Ärzte ein sehr motivierendes Moment, weil damit neben der Arbeit in der Praxis der Austausch und die Vernetzung zu den Spezialistinnen möglich ist. Die wirklichen Bedarfe vor Ort können wir aus Dresden heraus aber gar nicht kennen. Deshalb sieht das Sächsische Krankenhausgesetz auch Regionalkonferenzen für die Landkreise und kreisfreien Städte vor, um die Expert(inn)en vor Ort bei der Planung

der Gesundheitsversorgung einzubeziehen und so den konkreten Umständen am besten gerecht zu werden.

Nun schauen wir aus Sachsen erwartungsfroh auf die seit Jahren überfällige Reform im Bund, die schon Herr Spahn bewegen wollte. Die Novellierung der Bundesgesetzgebung ermöglicht dann die bessere Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung und damit auch zielgerichteter Leistungen für die einzelne Patientin bzw. den einzelnen Patienten.

Wir werden das Problem des Fachkräftemangels in der Gesundheitswirtschaft, der oft ein Mangel an real zur Verfügung stehenden ärztlichen Arbeitsstunden ist, nicht nur mit deutschen Fachkräften lösen. Wir Sächsinnen und Sachsen sind besonders darauf angewiesen, dass Menschen aus anderen Ländern mit uns zusammen die Arbeit der nächsten Jahrzehnte leisten, da unsere demografische Entwicklung es quasi unmöglich macht, ohne Migration den hohen Standard der Gesundheitsdienstleistungen abzusichern.

Der zweite Sächsische Sozialbericht hat uns noch einmal aufgezeigt, dass der Bedarf allein an Vollzeitstellen beispielsweise im Pflegebereich durch demografische Entwicklungen bis zum Jahr 2035 von circa 52 000 auf 65 000 steigen wird. Laut der Wirtschaftsweisen Monika Schnitzer brauchen wir pro Jahr 1,5 Millionen Zuwanderinnen und Zuwanderer in Deutschland und eine dementsprechende Willkommenskultur, um unsere Wirtschaft und damit auch die Gesundheitswirtschaft am Laufen zu halten. Menschen mit Migrationshintergrund werden aber nicht langfristig mit uns zusammenarbeiten, wenn die AfD eine Stimmung aus Hass und Rassismus übers Land trägt und der Teil der Bevölkerung, der diese ausländerfeindlichen Einstellungen teilt, den öffentlichen Diskurs beherrscht.

Das zeigt sich auch, wenn man einmal nachfragt, wie viele Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten in Sachsen ihre Approbation beantragt und erhalten haben, dann aber ihre Tätigkeit nicht in Sachsen aufnehmen. So wurden im Jahr 2022 von 618 Anträgen auf Approbation 149 positiv beschieden. Die Zahl derer, die ihre Arbeit in Sachsen aufgenommen haben, ist jedoch nur um 103 im Jahr 2022 gestiegen. Es muss unser Ziel sein, dass diese Menschen alle hierbleiben wollen. Wir brauchen eine gelebte Willkommenskultur für alle Menschen, um ein attraktives Umfeld für ausländische, aber auch deutsche Ärztinnen und Ärzte zu schaffen.

Glauben Sie denn allen Ernstes, für junge Ärztinnen ist es attraktiv, mit ihren Familien dorthin zu ziehen, wo bei nächster Gelegenheit ein von der AfD orchestrierter Fackelmarsch durch ihren Vorgarten stapft, wo die AfD Hass und Angst gegen Hilfe suchende Menschen schürt? Ich kann Ihnen sagen, dass Ihre Politik ganz bestimmt nicht zur Attraktivität Sachsens beiträgt. Nein, viel mehr noch: Sie gefährden unser Gesundheitssystem in Sachsen massiv und die Menschen hier haben Besseres verdient.

Dieser Antrag kann von uns nur abgelehnt werden.

Eine möglichst wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante ärztliche Versorgung ist

eine wesentliche Voraussetzung für ein funktionierendes Gesundheitswesen.

Diese Aufgabe obliegt auf Landesebene unter anderem in Form der Bedarfsplanung den Kassenärztlichen Vereinigungen, die im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss – G-BA – erlassenen Richtlinien Bedarfspläne aufstellen.

Zur Behebung der drohenden Unterversorgung kann der Landesausschuss bestimmte Maßnahmen empfehlen. In Betracht kommt unter anderem der Betrieb von Eigeneinrichtungen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kassenärztlichen Vereinigungen darüber hinaus zum Betrieb von Eigeneinrichtungen verpflichtet.

Bei einer Eigeneinrichtung stellt ein Träger, wie die Kassenärztliche Vereinigung, die Praxis und übernimmt die wirtschaftliche Verantwortung für den Betrieb. Später hat der angestellte Arzt oder die Ärztin die Möglichkeit, die Praxis zu übernehmen.

Wie aus der ausführlichen Stellungnahme des Sozialministeriums jedoch deutlich wird, hat das Ministerium die Aufsicht über die KV. Dabei handelt es sich um eine Rechtsaufsicht, die sich insbesondere auf die rechtmäßige Anwendung aller Gesetze erstreckt und die Prüfung der Zweckmäßigkeit ausschließt. Der Grundsatz der maßvollen Ausübung der Rechtsaufsicht erfordert, dass einer KV ein gewisser Beurteilungsspielraum zugestanden wird, sofern sie sich im Bereich des rechtlich Vertretbaren bewegt. Vor diesem Hintergrund ist mir nicht klar, welches Maßnahmenpaket entwickelt werden soll; denn die rechtlichen Rahmenbedingungen sind sehr deutlich.

In der Unterrichtung des Sozialministeriums zum „20Punkte-Programm – Medizinische Versorgung 2030" haben wir erfahren, welche Maßnahmen der Freistaat bereits ergriffen hat, um Ärztinnen und Ärzte für die Regionen zu gewinnen, die sie am dringendsten benötigen. Hierzu zählen unter anderem folgende Maßnahmen:

Über die Landarztquote haben wir im Plenum bereits öfter gesprochen, ebenso über das Modellprojekt „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“. Auch die Ausbildungsbeihilfe wurde für Facharztrichtungen mit erheblichem Bedarf geöffnet. Die Teilnehmenden werden nach Abschluss ihrer Weiterbildung für bis zu sechs Jahre als Fachärztin oder Facharzt in einem unterdurchschnittlich versorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet tätig.

Die Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung in solchen Fällen sind ebenfalls ausreichend bekannt. Daher erachten wir den Antrag als nicht zielführend und lehnen ihn ab.

Lassen Sie mich dazu auf einige angesprochene Gesichtspunkte nochmals im Einzelnen eingehen: Eigeneinrichtungen der KV Sachsen stellen eine zusätzliche Möglichkeit dar, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzu

nehmen. Sofern eine Eigeneinrichtung erfolgreich in Betrieb genommen werden kann, wird auch der Unterversorgung entgegengewirkt. In unterversorgten Gebieten werden stetig – unabhängig vom Bestehen einer Eigeneinrichtung – Ärztinnen und Ärzte gesucht, denen als Niederlassungsmöglichkeit auch eine Anstellung in einer Eigeneinrichtung der KV Sachsen zur Wahl gestellt wird. Die KV Sachsen bietet interessierten Ärztinnen und Ärzten eine hohe Flexibilität hinsichtlich einer Tätigkeit in einer Eigeneinrichtung. Individuelle Wünsche hinsichtlich Wochenarbeitszeit und Wochenarbeitstagen werden berücksichtigt, sodass die Vereinbarung von Beruf und Familie gefördert wird.

Zudem ist es Eigeneinrichtungen inhärent, dass ein wesentlicher Anteil organisatorischer Tätigkeiten nicht vom Arzt, sondern von der KV Sachsen selbst übernommen wird. Auch dadurch wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Ärztinnen und Ärzte in Eigeneinrichtungen optimal unterstützt. Die KV Sachsen verfolgt darüber hinaus den Ansatz, Ärztinnen und Ärzten eine Anstellung in einer Eigeneinrichtung anzubieten, mit der Perspektive jederzeit die Praxis zu übernehmen und damit in die Selbstständigkeit zu wechseln. Dazu steht zudem ein umfangreiches Förderspektrum zur Verfügung. Fördermaßnahmen können vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für unterversorgte und drohend unterversorgte Regionen beschlossen werden, was regelmäßig auch erfolgt.

Voraussetzung dafür ist jedoch eine erfolgreiche Arztsuche. Diese stehen aktuell nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Hier setzt insbesondere das 20-Punkte-Programm der Staatsregierung an. Wir werden im Rahmen der nächsten Plenarsitzungen noch ausführlich Gelegenheit haben, auf die einzelnen Maßnahmen einzugehen. Auf einiges darf ich vorweg eingehen, weil es auch hier angesprochen worden ist: Aus dem Programm „Ausbildungsbeihilfe" sind bereits 24 Absolventen hervorgegangen, die ihre fachärztliche Tätigkeit aufgenommen haben; und zwar in ländlichen, unterdurchschnittlich versorgten Regionen. 53 Programmteilnehmer sind in Weiterbildung und unterstützen dort die ärztliche Versorgung. In der Humanmedizin sind 90 zusätzliche Studienplätze in Sachsen entstanden. 50 Studienplätze wurden im Modellstudiengang in Chemnitz geschaffen; die bisher mit Hochschulpaktmitteln befristet finanzierten zusätzlichen Studienplatz an der Medizinischen Fakultät Leipzig wurden verstetigt und weitere 20 Studienplätze finanziert.

Sie kennen das Ungarnprogramm der KV Sachsen. Seit dem Jahr 2013 wurden in den Studienjahrgängen jeweils 20 Studierende gefördert, die das Medizinstudium im deutschsprachigen Studiengang Humanmedizin an der Universität Pécs in Ungarn aufgenommen haben. Seit dem Studienjahr 2020/21 werden insgesamt 40 Studienplätze an der Universität Pécs gefördert. Die Förderung der zusätzlichen 20 Plätze übernimmt der Freistaat Sachsen. Das Ziel ist es, die Absolventen vorrangig auf unterversorgte Regionen zu orientieren. Schließlich möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf die Maßnahmen zur Stärkung der

Weiterbildung in der Allgemeinmedizin sowie die Zusammenarbeit in den Kampagnen und im Netzwerk „Ärzte für Sachsen" verweisen. Es ist wichtig, dass sich sämtliche Akteure vernetzen, Probleme auf den Tisch bringen, diskutieren und Lösungen erarbeiten und umsetzen. Dass diese Maßnahmen greifen, zeigt auch die Anzahl der Facharztanerkennungen in der Allgemeinmedizin.

Wenn wir über eine Verbesserung der Versorgungsstruktur sprechen, müssen wir auch eng mit den Kommunen zusammenarbeiten. Wir erleben gegenwärtig, dass die Kommunen auf uns zukommen, verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung – und auch zur Finanzierung – erfragen. Wir begrüßen ausdrücklich jede Initiative der Kommunen, zum Beispiel zur Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums. Insbesondere fachspezifisches Know-how muss jedoch aufseiten der Kommunen erst aufgebaut werden. Zudem stehen auch die Kommunen der Problematik der Ärzteakquise gegenüber. Unterstützungsmöglichkeiten bestehen auch hier vonseiten der KV Sachsen. Auch können die dort angesprochenen Fördermöglichkeiten des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen für kommunale MVZ in Anspruch genommen werden. Ich darf hierzu auch einen kurzen Blick auf die Gesetzgebungsvorhaben des Bundes werfen. Wir werden demnächst im Bundesrat auch über das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beraten. Dieses hat insbesondere unterstützende Maßnahmen für die Kommunen im Blick.

Auf Folgendes möchte ich in diesem Zusammenhang auch hinweisen: Das Anliegen sollte es sein, die Gesundheitsversorgung insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen sicherzustellen; und zwar nachhaltig. Diesem Zweck können die Medizinischen Versorgungszentren dienen, da eine Konzentration verschiedener Fachrichtungen unter einem Dach aus Gründen einer besseren Kooperation oder der Effizienz bei der Geräteauslastung positive Effekte sowohl für die Ärzteseite als auch die Versicherten

verspricht. Seit Einführung der Medizinischen Versorgungszentren im Jahr 2004 haben sich diese dynamisch entwickelt und übernehmen einen stetig wachsenden Versorgungsanteil. Dabei beobachten wir, dass diese einen stärkeren Fokus auf umsatzsteigernde Leistungen legen, weshalb zu befürchten ist, dass nicht mehr das gesamte Behandlungsspektrum abgebildet wird. Sachsen hat eine Entschließung dazu im Bundesrat unterstützt, um Risiken für die Versorgung abzuwenden und auch weiterhin eine ausgewogene und plurale Versorgungslandschaft aller im Sozialgesetzbuch V zugelassenen Leistungserbringer zu erhalten.

Zusammenfassend lässt sich feststellen: Das 20-PunkteProgramm der Staatsregierung enthält bereits jetzt in großem Umfang ein Katalog an Maßnahmen, die auf die Bewältigung der im Antrag genannten Herausforderungen – wie der demografische Wandel und die sich ändernde Arbeitswelt – gerichtet sind.

Das SMS hat zudem die Fortschreibung des im Jahr 2016 erstellten Gutachtens zur Entwicklung des Versorgungs- und Ärztebedarfs in Sachsen bis zum Jahr 2035 beauftragt. Die Projektion des Versorgungs- und Ärztebedarfes zu den Jahren 2025 und 2030 soll überprüft sowie für 2035 neu erstellt werden; ebenso die Erkenntnisse aus dem vorherigen Gutachten, um daraus Handlungsbedarfe abzuleiten. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen zudem in die Fortführung und Neuausrichtung des Maßnahmenpaketes des 20-Punkte-Programms einfließen.

Das Thema ist wichtig. Daher entwickeln wir beständig mit allen Partnern und regionalen Akteuren Maßnahmen weiter und setzen diesen begonnenen Prozess fort. Deswegen braucht es diesen Antrag nicht.

Vielen Dank.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Qualitativ hochwertige und flächendeckende

Versorgung bei der Geburtshilfe sicherstellen!

Drucksache 7/13330, Antrag der Fraktion DIE LINKE,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Wie gewohnt können die Fraktionen Stellung nehmen. Ich bitte jetzt für die Fraktion DIE LINKE Susanne Schaper als Einreicherin ans Mikrofon.