Protokoll der Sitzung vom 06.07.2023

Das war das Schlusswort.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen nun zur Abstimmung. Zunächst liegt uns in der Drucksache 7/13805 ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor, von dem vorhin schon die Rede war.

(André Wendt, AfD: Ist bereits eingebracht!)

Er gilt als eingebracht. Wir können darüber abstimmen. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. –

Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/13330 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/13330 nicht beschlossen.

Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Erklärungen zu Protokoll

Geburtshilfe und die Arbeitssituation von Hebammen standen in den vergangenen Jahren immer wieder im Fokus der Debatte. Zu Recht, denn die Zeit vor, während und nach einer Geburt kann emotional herausfordernd für die werdenden Eltern sein. Werdende Mütter müssen darauf vertrauen können, dass sie bestmöglich versorgt werden. Bund und Land haben dies zum Anlass genommen, um wichtige Verbesserungen auf den Weg zu bringen.

Mit der Krankenhausreform des Bundes sollen ländliche Krankenhäuser mit einer Geburtshilfe-Abteilung, die bereits heute einen Sicherstellungszuschlag erhalten, zusätzliche Finanzmittel bekommen. Damit sollen gerade ländliche Geburtsstationen erhalten werden.

Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses fördert mit 3,3 Mio. Euro das Versorgungsnetz „Sichere Geburt" am Universitätsklinikum in Dresden.

Dieses macht hochschulmedizinische Expertise in der gesamten Versorgungsregion Ostsachsen verfügbar und ermöglicht eine telemedizinische Betreuung von Schwangeren, Früh- und kranken Neugeborenen und deren Familien.

Das Projekt beschäftigt sich mit Möglichkeiten der Steuerung einer regionalen Versorgung, der Gewährleistung einer sicheren Versorgung von Schwangeren und Neugeborenen in einer Region mit rückläufigen Geburtenzahlen sowie dem Einsatz von telemedizinischen Angeboten.

In Sachsen fördern wir eine Koordinierungsstelle Hebammen, die über ein Hebammennetzwerk verfügt, mit dem Hebammen und nach Geburtshilfe suchende Frauen zusammengebracht werden können. Darüber hinaus setzt sich die Koordinierungsstelle für die Nachwuchsgewinnung ein und bietet Fortbildungen an, die den Wiedereinstieg in die klinische Geburtshilfe erleichtern sollen.

Der im Antrag erwähnte Studiengang Hebammenkunde wurde im Jahr 2021 an den Universitäten in Dresden und Leipzig mit je 25 Studienplätzen eingerichtet. Die medizinischen Fakultäten haben die Studienplätze mit Eigenmitteln zusätzlich erhöht.

Sie sehen, in diesem Bereich passiert einiges, obgleich der bereits bestehende Personalmangel und der relativ hohe Altersdurchschnitt unter den Hebammen die Situation nicht leichter macht. Umso wichtiger, dass wir uns gemeinsam mit dem Sozialministerium, aber auch im Rahmen von Regionalkonferenzen im Zuge des novellierten Sächsischen Krankenhausgesetzes Gedanken über die zukünftige Versorgung machen.

Den Antrag der Fraktion DIE LINKE würden wir zum Ende der heutigen Plenarsitzung dennoch ablehnen. Auf die Schwierigkeiten der im Antrag geforderten landesweiten Versorgungsplanung oder der Erfassung des Leistungsangebots der örtlich tätigen Hebammen durch die Gesundheitsämter ist das Sozialministerium in der Stellungnahme eingegangen. Auch bei der Frage nach zusätzlichen Studienplätzen sehen wir weiteren Beratungsbedarf. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass wir weiterhin eine qualitativ gute Geburtshilfe sicherstellen – auch unter zum Teil schwierigen Rahmenbedingungen.

Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung bei der Geburtshilfe sicherstellen – dieses Ziel kann ich für die Staatsregierung uneingeschränkt bestätigen.

In Sachsen wurden im vergangenen Jahr insgesamt 29 331 Kinder geboren. Die Geburt eines Kindes ist ein ganz besonderer Moment. Die werdenden Mütter und auch Väter erwarten zu Recht, dass sie und ihre Neugeborenen vor, während und nach der Geburt medizinisch gut betreut werden. Genau das ist auch der Grund dafür, dass sich viele sehr bewusst für die Klinik oder für die Hebamme entscheiden, bei der sie sich gut aufgehoben wissen. Die Geburtshilfe ist daher immer ein emotionales und auch sensibles Thema. Es ist damit ein Thema, welches bei der Staatsregierung nie aus dem Fokus rückt.

Jedoch ist und bleibt es eine enorme Herausforderung, die qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen. Kürzlich hat das Statistische Landesamt die 8. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung veröffentlicht und erneut verdeutlicht, dass Sachsen nicht nur schrumpft, sondern auch älter wird. Sie hat

auch gezeigt, dass die Berufseinsteiger die Zahl der Berufsaussteiger zukünftig nicht ersetzen können werden. Das wesentliche Nadelöhr ist – angesichts der allgemeinen demografischen Entwicklung genauso wie an vielen anderen Stellen – also die Verfügbarkeit von Fachkräften. Die immer schwieriger werdende Fachkräftesituation – sowohl allgemein als auch speziell im Gesundheitswesen – macht sich natürlich auch bei den Hebammen und Ärzten sowie Pflegekräften bemerkbar. Was also kann die Staatsregierung tun?

2021 wurde der Bachelorstudiengang Hebammenkunde erfolgreich an den beiden medizinführenden sächsischen Universitäten in Dresden und Leipzig mit jeweils 25 Studienplätzen etabliert. Da im gegenwärtigen Doppelhaushalt keine Spielräume für eine Aufstockung des Landeszuschusses über die bereits etablierten 50 Studienplätze hinaus bestehen, haben die medizinischen Fakultäten gleichwohl ihre Kapazitäten mit Eigenmitteln erhöht. Mehrbedarfe für den Studiengang werden wir im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2025/2026 prüfen.

Das Sozialministerium fördert verschiedene Vorhaben zur Verbesserung der Hebammenversorgung und zur Verbesserung der Situation der freiberuflich tätigen Hebammen im Freistaat Sachsen auf der Grundlage der Förderrichtlinie Heilberufe. Mit der Förderung soll die adäquate kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit allen erforderlichen Leistungen der Hebammenhilfe unter Beachtung der gesetzlich normierten Wahlfreiheit des Geburtsortes unterstützt werden.

Die stationäre Geburtshilfe ist in Sachsen flächendeckend verfügbar, wenn auch nicht an jedem Krankenhausstandort. Für sehr früh Geborene gibt es in den drei größten Städten Sachsens – Chemnitz, Dresden, Leipzig – sogenannte Perinatalzentren Level 1. Dort werden die Allerkleinsten, die Frühgeborenen, die mit weniger als 1 250 Gramm Gewicht auf die Welt kommen, von absoluten Spezialteams versorgt.

Auch die im Bundesdurchschnitt niedrigste Rate an Kaiserschnittgeburten spricht für die guten Strukturen im Freistaat Sachsen, da deren Vermeidung nach Ansicht von Fachleuten zum großen Teil von der Erfahrung, von dem Know-how des ärztlichen und nicht ärztlichen Personals abhängt.

Darüber hinaus wirkt die Staatsregierung im Rahmen der Beratungen mit dem Bund zur angekündigten Krankenhausreform natürlich auf die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung hin. Das umfasst auch die Geburtshilfe.

Insbesondere bestehen wir darauf, dass die Zuständigkeit der Länder für die Krankenhausplanung gewahrt bleibt und wir die Gestaltungsfreiheit für die Krankenhausstrukturen behalten. Es ist außerdem selbstverständlich, dass in den Beratungen mit dem Bund immer wieder die Besonderheiten der ostdeutschen Flächenländer mit ihren bereits jetzt zum Teil bevölkerungsarmen Regionen betont werden.

Die Staatsregierung ist aber nicht für alles zuständig. Vieles wird bundesrechtlich geregelt. Und was wir nicht vergessen dürfen: in Deutschland gilt das Prinzip der Selbstverwaltung. Wir haben kein staatliches Gesundheitswesen, in dem der Staat alles von A bis Z selbst organisiert. Das Gesundheitswesen wird zum großen Teil von den Trägem des Gesundheitswesens selbst organisiert. Für die Finanzierung der Angebote ambulanter geburtshilflicher Leistungen hat der Freistaat Sachsen daher eben keine Regelungskompetenz und auch eine landesweite Versorgungsplanung ist nach den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich.

Die Verbesserung und Stabilisierung der Bedingungen für die Geburtshilfe bewegen uns alle. Vieles setzen wir als Landesregierung bereits um, anderes muss auf Bundesebene angegangen werden.

Ich freue mich aber, wenn wir dem Thema weiter die nötige Aufmerksamkeit widmen werden, damit wir gemeinsam eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung bei der Geburtshilfe sicherstellen können.

Meine Damen und Herren!

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Fragestunde

Drucksache 7/13746

Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags als Drucksache 7/13746 vor. Die Fragen wurden der Staatsregierung übermittelt und von dieser bereits im Einvernehmen mit den Fragestellern beantwortet.

Damit, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Schriftliche Beantwortung der Fragen

Da Daten zur Stromerzeugung und installierten Leistung sowie zum Stromverbrauch in Sachsen statistisch erfasst werden, geht der Fragesteller davon aus, dass sich die Gesamtsummen nur aus den Einzelwerten der jeweiligen Kommunen ergeben können. Dies soll hiermit für die Stadt Großschirma mit allen dazugehörigen Ortsteilen abfragt und beantwortet werden.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Leistung für die Stromerzeugung aus Windkraft, Fotovoltaik, Biomasse, Gas (Deponie- Klär- sowie Biogas) und Wasserkraft ist jeweils in der Stadt Großschirma installiert, welche Strommenge wird dabei jeweils jährlich erzeugt, welche Flächen für die Stromerzeugung durch Windkraft und Fotovoltaik (Freifläche und Dachfläche) werden in der Stadt Großschirma aktuell genutzt und wie groß ist dabei der prozentuelle Anteil der Fläche an der Fläche des Stadtgebietes (bitte für das aktuelle Berichtsjahr separat für Windkraft, PV- Freifläche, PV-Dachfläche, Bi- omasse, Gas und Wasserkraft auflisten)?

2. Wie hoch ist der jährliche Stromverbrauch im Stadtgebiet Großschirma insgesamt (bitte für das aktuelle Be- richtsjahr insgesamt und sofern möglich nach Privathaus- halten, Industrie/Gewerbe, öffentlicher Hand oder Ähnli- ches aufschlüsseln)?

Zu Frage 1: Derzeit sind folgende Leistungen zur Stromerzeugung im Gemeindegebiet Großschirma (gemäß Gemeindeschlüssel

14 5 22 210) installiert:

Windenergie 12 341 kWp, Photovoltaik 11 811 kWp,

Biomasse 400 kWp (Biogas), Gas keine Angabe (k. A.), Wasserkraft 289,2 kWp. (Quellen: Marktstammdatenregis- ter mit Abruf vom 30.06.2023; Geoinformationsportal RA- PIS mit Abruf vom 30.06.2023, untere Wasserbehörde vom 03.07.2023).

Angaben zu den Strommengen sind nicht möglich. Entgegen der Annahme in der Vorbemerkung werden die Strommengen nicht kommunenscharf, sondern über Abfragen bei den Netzbetreiben lediglich bundeslandscharf erhoben und mit einem Zeitversatz von etwa drei Jahren aufbereitet und veröffentlicht – siehe https://www.statistik.sachsen.de/ genonline/online?operation=statistic&levelindex=0&levelid=1688129521846&code=43399#abreadcrumb (letz- ter Abruf am 30.06.2023).

Informationen zu den Flächengrößen der Anlagen liegen der Staatsregierung nicht vor. Daher kann ein Flächenanteil dieser Anlagen am Gemeindegebiet nicht ermittelt werden.

Zu Frage 2: Angaben zum Stromverbrauch können nicht erfolgen. Entgegen der Annahme in der Vorbemerkung werden die Daten zu Stromverbrauch nicht kommunen

scharf, sondern über Abfragen bei den Netzbetreiben lediglich bundeslandscharf erhoben und mit einem Zeitversatz von etwa drei Jahren aufbereitet und veröffentlicht.

Zum 01.05.2023 wurde das sogenannte Deutschlandticket bundesweit eingeführt. In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Sächsischen Landtags am 20.06.2023 unterrichtete die Staatsregierung, dass zum 01.07.2023 das Deutschlandticket endlich auch für Bedienstete des Freistaats Sachsen als vergünstigtes Jobticket angeboten werden soll. Bis zum 28.06.2023 haben sich dazu keinerlei Hinweise oder Informationen im Intranet des sächsischen Verwaltungsnetzes gefunden. In der Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags am 28.06.2023 informierte die Staatsregierung, dass das Deutschlandticket zum 01.07.2023 nicht als Jobticket angeboten werden kann, da die beteiligten Verkehrsverbünde sich mit der Staatsregierung bisher nicht einigen konnten.