Ansonsten gilt der übliche Spruch: Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. Wenn ich also erkenne, dass es gefährlich wird, dann gehe ich woanders hin.
Gleiches gilt im Übrigen auch für die Jugendlichen, die der Polizei angeblich nicht ihren Ausweis vorzeigen konnten und deren Fälle nicht zeitnah abgearbeitet werden konnten.
Natürlich hätten sie das tun können. Das Problem liegt doch nicht bei der Polizei, sondern es liegt bei einer linksextremistischen Gruppendynamik, die in so einer Demonstration stattfindet. Die Leute hätten gehen können.
Man muss vielleicht auch mal den Eltern und den Lehrern die Frage stellen, was eigentlich schiefgelaufen ist, dass sie ihre Kinder nicht unter Kontrolle haben und an so einem Tag dorthin laufen – oder wie die Eltern von Lina E., die ja angeblich noch eine Solidaritätsbekundung für ihre Tochter vor dem Gerichtsgebäude haben verlesen lassen.
Dann wurde das Kommunikationsproblem an diesem Tag angesprochen. Nun, um es mit Watzlawick zu sagen: „Man kann nicht nicht kommunizieren!“
Ich denke, die linksextremistische Szene hat ausreichend kommuniziert: mit Steinen, mit Gewalt, mit Pyrotechnik und mit einem Brandsatz. Was ist daran eigentlich nicht zu verstehen?
In so einer Situation ist es klar, dass man mit dem Staat nicht zusammenarbeiten möchte und dass man seine Personalien nicht feststellen lassen möchte. Dabei ist es auch nicht entscheidend, ob eine Lautsprecherdurchsage einmal mehr oder einmal weniger gemacht wird. Umso unverständlicher ist es übrigens für mich, dass der Polizeipräsident hierin möglicherweise ein Versäumnis sieht. Auch das wieder zum Thema Appeasement.
Jetzt abschließend noch einmal die Frage: Gab es Polizeigewalt? Es ist hier schon kritisiert worden. Ich sage: Ja, die gab es, und das ist richtig so.
gerade wenn es darum geht, permanente und andauernde schwerste Straftaten zu verhindern, und ein Landfriedensbruch, ein schwerer Landfriedensbruch, ist so eine Straftat.
All diejenigen, die diese Demonstrationen verteidigen, die die Demonstranten verteidigen, haben in dieser Debatte – das muss ich ehrlich sagen – gezeigt, was von ihnen zu halten ist: GRÜNE, SPD, LINKE – Sie sind Wölfe im Schafspelzen und sonst nichts.
(Sabine Friedel, SPD: Herr Schröder hat doch nicht als Bundespräsident kandidiert! – Sebastian Wippel, AfD: Ich meine nicht Gerhard Schröder, sondern Richard Schröter!)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Wippel, zunächst können Sie, glaube ich, froh sein, dass das, was Sie hier gerade gesagt haben, der Indemnität unterfällt und wahrscheinlich
kein Anknüpfungspunkt für Ihre zukünftige Rückverwendung als Polizist sein dürfte. Ich finde es tragisch, weil es zeigt, dass man Sie nie wieder auf Menschen loslassen sollte.
Zunächst gilt es zu konstatieren: Dieses theoretische Werk, mit dem ich mich aus Ihrer Sicht offensichtlich zu viel befasse, nennt sich Grundgesetz und Verfassung des Freistaates Sachsen. Wenn Sie der Meinung sind, das sei ein theoretisches Werk, dann weise ich Sie darauf hin, dass Sie als ehemaliger Beamter eine Treuepflicht gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung und im Wesenskern diesem Grundgesetz – was Sie hier quasi für ein theoretisches Werk halten, das in der Praxis keine Rolle spielt – besitzen und die auch auszuüben haben. Ich glaube, Sie haben in der Vergangenheit hinreichende Zweifel an den Tag gelegt, ob Sie jederzeit auf dem Boden der freiheitlichdemokratischen Grundordnung stehen.
Jetzt haben Sie endgültig bewiesen, dass sie offensichtlich nicht mal in der Lage wären und willens sind, das Grundgesetz zu verteidigen; das spricht für sich, gerade als Polizist.
Das hört auch dann nicht auf, wenn Sie einen der elementaren Teile des Grundgesetzes hier mal en passant bestreiten,
nämlich den Grundsatz der Menschenwürde, der auch für Beschuldigte und Straftäter in diesem Land gilt.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Menschen, die Beschuldigte sind, die sich im polizeilichen Gewahrsam befinden, kein Recht auf eine menschenwürdige Behandlung haben, indem man ihnen unter anderem Sanitäranlagen zur Verfügung stellt und das auch noch richtig finden, dann bestreiten Sie einen der Wesenskerne des Grundgesetzes, nämlich die Menschenwürde. Das ist inakzeptabel – sowohl in diesem Hohen Hause, als auch erst recht als Polizist.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Lippmann, das Grundgesetz besteht aus einer ganzen Reihe von Grundrechten. Natürlich sind das Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Aber es gibt kein Supergrundrecht außer der Menschenwürde.
Die Versammlungsfreiheit ist kein Supergrundrecht. Und wenn Leute sich versammeln wollen und ankündigen, schwerste Straftaten zu begehen – und es ist ganz klar in diesem Kontext –,
dann muss der Staat handeln und dann darf er Versammlungen auch verbieten. Die Realität hat doch gezeigt, dass es am Ende des Tages genauso gekommen ist, wie es angekündigt wurde. Hätte der Staat nicht eingegriffen, dann wären viele andere Menschen mit ihrem Eigentum, mit ihrer Gesundheit geschädigt worden.
Wie halten Sie es mit der Pressefreiheit? Wie halten Sie es damit, dass ein „Bild“-Journalist angegriffen worden ist, wobei sich mutige Bürger noch entgegengestellt und gesagt haben: Hey, Leute, jetzt ist es aber mal gut hier an dieser Stelle? Wo sind Ihre ganzen Demokratievereine, die das alles so vereinnahmt haben? Wo waren die an diesem Tag? Haben die mäßigend auf die Szene eingewirkt? Waren die da mit ihren Infoständen und haben ein lustiges Happening veranstaltet? Niemand war da!