Protokoll der Sitzung vom 20.09.2023

Vielleicht geht es immer noch über den Horizont einiger, dass hinter der Gleichstellung keine Kampfansage und keine Provokation steckt, sondern dass es in einer Demokratie dem Wohl aller Menschen dient. Vielleicht wollen Sie gar nicht hören, dass bei Chancengleichheit keinem etwas weggenommen wird, ganz im Gegenteil.

(Dr. Rolf Weigand, AfD: Es wird allen etwas gegeben!)

Unser Gleichstellungsgesetz wird für mehr Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst in Sachsen sorgen. Uns ist klar, dass dieses Gesetz zwar eine zentrale Stellschraube ist, es aber noch vieler weiterer bedarf. Gleichzeitig ist uns klar, dass das Gleichstellungsgesetz nicht ausreichen wird, um die Unverbesserlichen, die beim Thema Gleichstellung grundsätzlich blockieren oder lieber den Kulturkampf ausrufen, zu überzeugen. Aber – das ist glücklicherweise ein Leitmotiv der Gleichstellungsarbeit, die seit mehr als zwei Jahrhunderten Kampfeswillen und Ausdauer beweist –: Wir arbeiten daran.

Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD sowie vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung)

Staatsministerin Meier sprach für die Staatsregierung.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/13243, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, Drucksache 7/14384.

Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, Drucksache 7/14475. Ich bitte um Einbringung. Frau Kollegin Buddeberg, bitte schön.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich schon einmal das Wort habe, möchte ich zumindest sagen, dass ich es unmöglich finde, wie die AfD Sachverständige diskreditiert und lächerlich macht, insbesondere bei Themen, von denen sie selbst offenkundig gar keine Ahnung hat.

(Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Aber das sieht Ihnen ähnlich.

Zu unserem Änderungsantrag: Wir haben verschiedene Punkte. Zunächst einmal ignoriert der Gesetzentwurf die rechtliche Existenz von nicht binären und Agender-Personen. In §§ 26 und 27 werden bei Gremien nur Männer und

Frauen berücksichtigt. Wir müssen aber die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts insgesamt bekämpfen. Trans-, Inter- und nicht binäre Menschen müssen ebenfalls Erwähnung, Schutz und Förderung durch das Gesetz finden.

(Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD)

Der Entgeltgleichheitsgrundsatz soll zentral als Ziel aufgenommen werden; denn die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen ist in Sachsen mit fast 12 % immer noch viel zu hoch. Es reicht nicht, Maßnahmen ins Gesetz zu schreiben, sondern es muss das erklärte Ziel des Gesetzentwurfs sein, Entgeltungleichheit abzubauen und die Lohnlücke zu schließen.

Dann zum Anwendungsbereich des Gleichstellungsgesetzes; dazu hat Ministerin Meier gerade gesprochen. Wir sind der Meinung, dass auch Unternehmen in Privatrechtsform, deren Ausgründungen und Beteiligungen beim Freistaat liegen, in unmittelbare Verantwortung genommen werden sollen. Hier kann man nach Nordrhein-Westfalen schauen. Dort gibt es das seit 2015 – die Wirtschaft ist deswegen nicht zusammengebrochen.

Wir begrüßen die Aufnahme der Strategie, den sächsischen Haushalt auf Chancengerechtigkeit hin zu analysieren. Aber wir sagen: Dabei kann es nicht bleiben, nicht bei der Analyse. Vielmehr brauchen wir eine gesetzliche Verankerung. Deswegen soll die geschlechtergerechte Haushaltsführung anhand des Gender Budgetings etabliert werden.

(Zuruf von der AfD: „Gender Budgeting“?)

Ich habe lange über die Sonderregelungen für kommunale Dienststellen gesprochen. Wir wollen diese Sonderregelungen komplett streichen. Ich möchte noch einmal sagen: Es gibt keine unterschiedlichen gleichstellungsbezogenen Problemlagen in der Landesverwaltung und der kommunalen Verwaltung – die Gleichstellungsbelange bestehen im gesamten öffentlichen Dienst in Sachsen. Daher muss auch mit den gleichen Instrumenten darauf eingewirkt werden, um diese zu beseitigen.

Für den letzten Punkt hat sich besonders der Landesfrauenrat starkgemacht und wir schließen uns diesem an, indem wir sagen, hier muss noch eine Änderung vorgenommen werden; und zwar in der Frage, ob auch Männer Gleichstellungsbeauftrage werden können. Wir sagen, das ist sehr problematisch.

(Thomas Thumm, AfD: Diskriminierend! – Unruhe bei der AfD)

Bei der Stellvertretung sehr gerne, aber es geht um den Abbau bestehender Privilegien, und dieser kann nicht in die Hände der Privilegierten gelegt werden. Man kann auf die Bereiche des öffentlichen Dienstes schauen, in denen Männer

(André Barth, AfD: Unglaublich! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

deutlich in der Mehrheit sind, bei der Polizei zum Beispiel. Dort droht dann, dass das bisher schon Erreichte dadurch

zunichtegemacht wird. Deswegen sagen wir: Hier muss das auf die Position der Gleichstellungsbeauftragten beschränkt werden.

Zum Schluss möchte ich sagen, dass die Sachverständige Karin Luttmann in der Sachverständigenanhörung gesagt hat: „Ich befürchte sehr, dass Sie diese Novellierung auf den Weg bringen, wie sie ist.“ Diese Befürchtung spiegelt natürlich auch die Hoffnung wider, dass sich hier noch etwas ändert.

Die Redezeit.

Diese Hoffnung teile ich. Deswegen: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! Lassen Sie nicht weitere 30 Jahre vergehen!

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der AfD: Auf keinen Fall! – Thomas Thumm, AfD: Hass und Hetze gegen Männer!)

Kollegin Buddeberg brachte den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ein. Gibt es jetzt seitens der Fraktionen Redebedarf? Ich frage der Reihenfolge nach: CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE? – Ja, Frau Jost. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Buddeberg, Sie haben hier den Änderungsantrag gestellt.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja, das war eine richtige Aussage!)

Ich muss Ihnen – ohne noch einmal auf die Argumente einzugehen – ein Kompliment machen: Bei den LINKEN bleiben Sie Ihrer Agenda doch zumindest treu

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach! – Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Überraschung!)

und sind konsequent. Es ist nicht so etwas konträr Erfülltes wie bei den Koalitionspartnern.

Um das mit der Chancengleichheit nur noch einmal zu verdeutlichen: Wir gehen davon aus, dass in unserem Land – in einem Deutschland 2023 und auch in einem Sachsen 2023 – jede Frau genauso eine Chance hat, zu studieren, zu arbeiten und Karriere zu machen. Wenn wir aber alle Ihre Reden hören, dann klingt das immer so, als seien die Frauen bei uns wirklich Opfer.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Das noch einmal zur Klarstellung. Und hören Sie auf, die AfD immer so darzustellen, als ob wir ins letzte Jahrhundert zurückwollten.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie sind ja nicht weit weg davon! – Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN)

Wir sind wahrscheinlich eher viel moderner.

Auch das mit der Lohnlücke – eine ewige Erzählung. Im letzten Jahr, zum Tag der Einheit, hat sogar der MDR getitelt: „Frauen verdienen im Osten mehr als Männer“. Einer der Gründe ist, dass es einen sehr hohen Anteil von Frauen in der öffentlichen Verwaltung gibt, nämlich im öffentlichen Dienst. Doch immer wieder wird das gleiche Märchen bedient: Frauen verdienten weniger. Nein, wir haben Tarifverträge. Demnach verdienen sie genauso viel, vor allem im öffentlichen Dienst.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: MDR?)

Noch einmal etwas dazu: Das alles ist in den Stellungnahmen nachzulesen. Es gibt, das hat der Rechnungshof angeführt, ein gewisses Defizit ab der B5. Diese Führungskräfte ernennt der Ministerpräsident. Ich weiß jetzt nicht, wovon Sie reden. Noch einmal: Den Nachweis sind Sie einfach schuldig geblieben. Wo ist denn die Stelle, wo diskriminiert wird im öffentlichen Dienst? Wo ist sie? Wo steht sie denn?

(Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Lesen Sie einfach mal nach! Nicht so schwer!)

Bei Ihnen wird das ganz deutlich. Sie wollen in Ihrem Änderungsantrag den Männern das aktive und das passive Wahlrecht absprechen.

(Vereinzelt Beifall bei der AfD – Zuruf von den LINKEN: Was?)

Herr Gebhardt, jetzt muss ich einmal eines sagen: Bei Ihnen sitzen als Führungskräfte in der Fraktion hier zwei Männer vorn

(Marco Böhme, DIE LINKE: Der Vorstand besteht aus fünf Personen, davon drei Frauen! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

als Chefs. Wo ist denn jetzt bei Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte? Ich mache einen Vorschlag: Ihnen sollte das aktive und das passive Wahlrecht in der Fraktion aberkannt werden.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Unruhe)