Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Widerspruch erhebt sich nicht. Damit ist die Dringlichkeit beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die CDU-Fraktion, an Herrn Kollegen Modschiedler, bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Kindgerechte Justiz“, das klingt erst einmal recht abstrakt, und doch ist dieses sensible Thema wichtig, es ist uns als Koalition wichtig. Was beabsichtigen wir? Was wollen wir damit machen?
Wir wollen Kinder und Jugendliche in Justizverfahren so weit wie möglich schützen vor belastenden Gerichtssituationen, vor belastenden Zeugenvernehmungen, vor belastenden Gegenüberstellungen und all diesen ähnlichen Situationen. Solche Situationen können Kinder und Jugendliche für ein ganzes Leben traumatisieren. Genau das wollen wir nach Möglichkeit vermeiden.
Deshalb haben wir uns als Koalition auf dieses Grundanliegen, Kinder vor belastenden Gerichtssituationen oder Zeugenvernehmungen zu schützen, verständigt. Der hier vorliegende Antrag greift diese Verständigung auf. Er besteht aus einem Berichts- und einem Forderungsteil. Um Kinder und Jugendliche in belastenden Verfahren noch besser zu schützen, ist beispielsweise vorgesehen, dass die Zeugenzimmer, wenn noch nicht vorhanden, geschaffen werden oder für Kinder altersgerecht ausgestattet werden.
Darüber hinaus wollen wir das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung für Kinder erweitern. Wir haben damit bereits in der letzten Legislaturperiode begonnen und damit auch sehr gute Erfahrungen gemacht. Nun gilt es, diese psychosoziale Prozessbegleitung zu verstetigen.
Auch der Informationsaustausch – das ist wichtig – zwischen allen Beteiligten muss verbessert werden. Das gilt unserer Ansicht nach auch im Austausch von Vernehmungsprotokollen. Damit können nämlich die Mehrfachvernehmungen bei den Staatsanwälten und Gerichten, die Kinder und Jugendliche immer wieder vernehmen müssen, vermieden bzw. erleichtert werden. Denn es ist emotional und psychisch wahnsinnig belastend, immer und immer wieder diese traumatischen Situationen, die den Kinder und Jugendlichen widerfahren sind, vor fremden Menschen wiedergeben zu müssen, obwohl – das weiß jeder – irgendwann das innere Ich voll zumacht und sagt: Ich würde am liebsten weglaufen. Dort können wir mit einfachen Mitteln helfen.
Ein weiteres zentrales Anliegen ist für uns das ChildhoodHaus. Das Childhood-Haus ist ein gemeinsames Projekt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum in Leipzig und der World Childhood Foundation. Es wurde in der letzten Legislatur unter der Ägide des damaligen Justizministers Sebastian Gemkow aufgebaut; und es war und ist ein Vorreiter und Vorbild in Deutschland.
Ich glaube, damit gehe ich d‘accord mit der neuen Justizministerin; wir führen das nämlich fort. Das ChildhoodHaus verfolgt im Kern das Anliegen dieses Antrags. Es bietet den Kindern einen Schutzraum. Durch die enge Zusammenarbeit von Ärzten und Psychologen mit der Polizei und der Justiz sollen den Betroffenen zum Beispiel wiederholte körperliche Untersuchungen sowie mehrfache Befragungen und Aussagen vor Gericht erspart werden. Dazu dient das Childhood-Haus. Es gibt Besprechungs-, ärztliche Untersuchungs- und Befragungsräume und die richterliche sowie polizeiliche Befragung können dort stattfinden – alles
in einem Haus. Dieses Childhood-Haus hat sich in der Vergangenheit und bis jetzt bewährt. Wir wollen das fortsetzen und erweitern.
Sie sehen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: In dem Antrag steckt eine ganze Menge, um Kinder wirksam zu schützen. Wir – und das ist wichtig – können den Kindern nicht in die Seele schauen. Wir können aber dafür sorgen, wir können einen Beitrag dafür leisten, dass nicht noch weitere und tiefere Narben auf der jungen Seele entstehen.
Für die CDUFraktion sprach Kollege Modschiedler. Kollege Lippmann spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie oft haben Kinder und Jugendliche in verschiedenen Situationen eigentlich Kontakt zur Justiz? Dies ist eine Frage, die man sich eigentlich viel zu selten stellt und die dennoch von erheblicher Bedeutung ist; denn der Schutzauftrag gegenüber Kindern gilt auch und gerade im Zuständigkeitsbereich der Justiz, in welchem Kinder nicht selten Betroffene oder Akteure in besonders belastenden und psychisch einprägsamen Situationen sind. Sei es, wenn Kinder die Opfer von Straftaten sind – gerade in Fällen von Missbrauch oder Misshandlung –; sei es als Beteiligte in Familienverfahren – gerade in denjenigen, über deren Verbleib und Wohl unmittelbar durch die Familiengerichte entschieden wird –; sei es in Fällen häuslicher Gewalt, in denen Gewaltschutz nicht nur Erwachsenen, sondern auch den im Haushalt lebenden minderjährigen Angehörigen zugutekommen muss; sei es als Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren, in denen sie über Taten oder ihre Beobachtungen vor Gericht aussagen müssen. In all diesen genannten Fällen gilt, dass die Kinder in den seltensten Fällen auf eine solche Situation vorbereitet wurden, in der sie in Kontakt mit der Justiz kommen. Es geschieht meist plötzlich. Es sind überdies nur einige geschilderte Situationen, in denen Kinder und Jugendliche als besonders vulnerable Gruppe und schutzbedürftige Individuen in den Fokus all unserer Aufmerksamkeit gerückt werden müssen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, das Strafprozessrecht und auch das andere einschlägige Verfahrensrecht beinhalten besondere Schutzregelungen, beispielsweise für die Vernehmung von Kindern oder zur Sicherung ihrer Rechte. Aber das reicht nicht aus; denn vielfach geht es beim Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht um die meist recht klar kodifizierte Rechtslage und die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern um deren praktische Verwirklichung vor Gericht und bei den Staatsanwaltschaften. Und während einige politische Kräfte lieber faktenfrei und ideologiegetrieben darüber diskutieren, die Strafmündigkeit
abzusenken, haben wir uns als Koalition auf den Weg gemacht, die Rechte und den Schutz von Kindern im justiziellen Verfahren zu stärken. Werte Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Antrag wollen wir zunächst den Status quo beleuchten, weil das aus unserer Sicht wichtig ist, um die richtigen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen. So gibt es bereits regelmäßige Fachgespräche zum Qualitätsmanagement bei familiengerichtlichen Gutachten, deren Erkenntnisse in die Gutachterpraxis in anderen Rechtsgebieten mit eingebracht werden sollen.
Eine vom Bundesjustizministerium getragene Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet einen Prototyp für die Vermittlung psychologischer Kompetenzen zum Thema entwicklungsgerechte, vollständige und suggestionsfreie Kindesanhörung für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Polizeibedienstete. Mit dem Schwerpunkt auf minderjährige Opfer von Sexualdelikten beschäftigt sich die Arbeitsgruppe „Kindgerechte Justiz“ des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, die ebenfalls einen Forderungskatalog an die Justiz veröffentlicht hat.
Speziell für Sachsen möchte ich die folgenden drei Punkte besonders hervorheben: Sehr gute Erfahrung – der Kollege Modschiedler hat es bereits abgesprochen – haben wir mit dem Childhood-Haus in Leipzig gemacht, dass für minderjährige Opfer sexueller Gewalt alle Ermittlungs- und Verfahrensschritte bündelt und so die wiederholte Vernehmung kindlicher und jugendlicher Geschädigter verhindern kann und somit die Wiederholung enorm belastender Situationen. Das Amtsgericht Leipzig schätzt die Anzahl der Vernehmungen im Childhood-Haus auf circa 100 pro Jahr als beträchtliche ein. Eine umfassende interdisziplinäre Zusammenarbeit und der Austausch der beteiligten Professionen gibt es auch in Sachsen bereits. Und wir haben eine Reihe bestehender Angebote für Fortbildungen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zu Fragen der kindgerechten Justiz im Freistaat.
Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, hier dürfen wir nicht stehenbleiben; denn für eine wirklich kindgerechte Justiz ist noch einiges zu tun – auch in Sachsen. Unsere Forderungen an die Staatsregierung greifen deshalb im Wesentlichen Best-practice-Beispiele auf, die es auch zu institutionalisieren gilt. Wir streben als Koalition eine Erweiterung des Ansatzes der Childhood-Häuser in ressortübergreifender Verantwortung an, um weitere Opfergruppen zu berücksichtigen und den interdisziplinären Ansatz beizubehalten. Wir wollen eine bessere organisatorische und technische Absicherung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Gerichtsverfahren erreichen.
Dazu wollen wir verstärkt altersgerechte Räumlichkeiten bei den Gerichten schaffen, um den besonders schutzbedürftigen Verfahrensbeteiligten einen Rückzugsort zu gewährleisten. Diese gibt es bereits in vielen Gerichtsgebäuden in Form von Anhörungs- und Familienzimmern, wir sehen das aber noch als ausbaubar. Es braucht zudem moderne Vernehmungs- und Videotechnik sowie deren vor allem prozessual verwertbare Wiedergabe, um Kindern
und Jugendlichen traumatisierende Mehrfachvernehmungen möglichst von vornherein zu ersparen. Wir wollen den Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien musterhaft etablieren, um alle Verfahrensbeteiligten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen bestmöglich zu schulen. Dazu gehört aus unserer Sicht auch eine Fortbildungspflicht für Richterinnen und Richter, gerade in diesem sensiblen Bereich.
Nicht zuletzt wollen wir leicht verständliche und verfügbare Informationen über die Justiz und den Rechtsstaat für Kinder und Jugendliche etablieren. Dies ist ein kleiner, aber sehr wichtiger Punkt. Wenn Kinder unvoreingenommen und angstfrei der Justiz begegnen sollen, dann ist es mir ehrlich gesagt tausendmal lieber, es gibt geeignete Informationsmaterialien in entsprechender Aufbereitung und Sprache, die Kinder altersgerecht über ihre Rechte und Pflichten informieren, als dass diese ihre Wahrnehmung vorzugsweise über Gerichte und Staatsanwaltschaften aus fragwürdiger Nachmittagsunterhaltung im Privatfernsehen generieren. Deshalb ist es, glaube ich, umso wichtiger, diesen Schritt anzugehen und damit eine bessere Information für die Kinder und Jugendlichen zu schaffen, damit diese im Falle, dass sie mit der Justiz zu tun haben, dieser unvoreingenommen und angstfrei begegnen können; denn das ist ein zentraler Baustein, gerade wenn es um Aussagen geht.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir reden als Koalition hier und heute über ein eher kleines Thema, aber eben auch über kleine Menschen, deren Rolle und besonderen Schutz in justiziellen Verfahren wir uns nicht nur am Weltkindertag vergegenwärtigen sollten. Nur eine kindgerechte Justiz gewährleistet ein faires Verfahren für die Kinder, aber auch für alle anderen Beteiligten; denn sie nimmt auf das Alter, die Reife und die besonderen Umstände von Kindern und Jugendlichen hinreichend Rücksicht. Es ist daher wichtig, dass Kinder und Jugendliche in gerichtlichen Verfahren individuell unterstützt und geschützt werden, um ihre Interessen zu wahren und den Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben.
Eine kindgerechte Justiz, werte Kolleginnen und Kollegen, trägt dazu bei, das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen in unser Justizsystem zu stärken und ihre Rechte zu respektieren. Daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.
Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Für die SPDFraktion spricht nun Frau Kollegin Kliese.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Parlament soll ein repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung sein. Das ist es ohnehin nicht. Das ist es auch deshalb nicht, weil zum
Beispiel Kinder aufgrund ihres Alters noch nicht im Parlament vertreten sein können. Deshalb gehören sie zu der Gruppe von Menschen, die sich darauf verlassen müssen, dass wir hier für sie sprechen und Politik machen.
Machen wir das denn? Wann machen wir kindgerechte Politik? Das können wir uns alle für unsere Fachbereiche fragen. Wann ist unsere Justiz kindgerecht? Das haben wir uns gefragt; denn die Themen Kinderschutz und Politik kindgerecht zu gestalten, ist uns ein wichtiges Ansinnen.
Ich möchte die Ursache dafür, dass wir uns dem Thema annehmen, an zwei Beispielen erklären. Wie kann es sein, dass Kinder überhaupt mit der Justiz in Berührung kommen? Das kann in ganz unterschiedlichen Kontexten möglich sein.
Es gibt zum Beispiel ein Kind, das aufgrund eines Falles von Missbrauch in verschiedenen Systemen – bei der Polizei, vor Gericht, bei der Kinder- und Jugendhilfe – Aussagen tätigen muss. Es muss aussagen. Oftmals gibt es für das Kind idealerweise – was wichtig ist – eine Traumabehandlung. Die begonnene Traumabehandlung wird wiederrum als nachteilig für die Aussage bewertet, weil die Traumabehandlung die Aussage verfälschen könnte. Das möchte ich inhaltlich nicht bewerten. Das steht mir, glaube ich, auch gar nicht zu. Aber was ich dazu sagen kann, ist, dass dem das Kinderrecht zum Erreichen des Höchstmaßes an Gesundheit – was die mentale Gesundheit beinhaltet – widerspricht. Sie haben einen Widerspruch, den es aufzulösen gilt. Sie haben auf der einen Seite den Anspruch, eine Aussage zu erhalten, die so authentisch wie möglich ist. Auf der anderen Seite gilt es, das Kind zu schützen. Das ist eine Ambivalenz, mit der wir arbeiten müssen und der wir uns in diesem Antrag angenommen haben.
Ein zweites Beispiel: Ein Kind wird im Zuge eines Scheidungsverfahrens befragt und äußert den Wunsch, künftig bei der Mutter zu leben. Dieser Kinderwunsch wird nicht berücksichtigt, obwohl der Vater gegenüber der Mutter mehrfach handgreiflich gewesen ist. Es ist ein grundsätzliches Problem, dass die Gewalt gegen Ehepartner(innen) – es können Männer wie Frauen sein, denen Gewalt in der Ehe widerfährt – nicht rechtlich auf die Kinder übertragen wird. Das heißt, es hat keine Auswirkungen. Dabei hat es in der Realität ganz hohe Auswirkungen auf die Kinder. Wir wissen aus mehreren psychologischen Studien, dass Kinder, die in Haushalten aufwachsen, in denen sich Mutter und Vater Gewalt antun – in welcher Kombination auch immer; vorrangig sind es Frauen, die Gewalterfahrungen machen –, mit traumatisiert werden. Für die Kinder ist es auch eine Art Gewalterfahrung, eine psychische in dem Fall.
Beide Fälle, die ich gerade geschildert habe, unterscheiden sich. Im ersten Fall ging es darum, dem Kind die wiederholten Zeugenaussagen zu ersparen. Im zweiten Fall wäre es gerade wichtig, dass das Kind im Verfahren eine Stimme erhält. Das zeigt die Komplexität von Kindern im Bereich der Justiz.
Uns ist es wichtig, Kinder darin zu unterstützen, ihre Bedürfnisse zu äußern und sich als vollwertige Rechtspersönlichkeit und nicht als Objekt in einem Verfahren zu sehen. Was braucht man dazu? Man braucht dazu kompetentes Personal, man braucht die Räumlichkeiten – das hat Kollege Modschiedler bereits ausgeführt –, man braucht aber auch Richterinnen und Richter, die von diesem Thema etwas gehört und vielleicht eine Weiterbildung besucht haben. Es wäre ideal, wenn sie die Herangehensweise aufgrund von Weiterbildungsmaßnahmen, an denen sie sich beteiligt haben, kindgerecht gestalten könnten.
Mein Kollege Martin Modschiedler hat auch zum Thema Childhood-Haus ausgeführt. Das ist für uns ein sehr wichtiger Punkt. Mit diesem Antrag leisten wir einen Beitrag zum Erhalt von Childhood-Häusern bzw. ist der Antrag mit einem Bekenntnis zu Childhood-Häusern verknüpft. Ich würde dazu gern noch viel mehr sagen. Allerdings habe ich meine Redezeit vorhin für das Thema Gleichstellung verquizzt. Daher muss ich mich kurzfassen und möchte sagen: Das Thema Kinderschutz ist für uns als Koalition ein ganz wichtiges. Der Antrag ist hierbei ein deutliches Bekenntnis.
Wir freuen uns sehr darüber, dass wir gemeinsam mit dem Ministerium Kinder im Bereich der Justiz in den Vordergrund rücken. Ich denke, dass dieser Antrag der Anfang eines längeren Umdenkens sein kann, das in diesem Bereich für uns sehr wichtig ist.
Kollegin Kliese sprach für die SPD-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollegin Jost; bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vieles ist zu dem Antrag bereits gesagt worden. Es ist ein richtiger, ein ganz wichtiger Antrag. Wir werden diesem Antrag zustimmen. Es geht um unsere Kinder. Ich möchte das Beispiel des Leipziger Childhood-Hauses noch einmal herausgreifen. Vieles ist bereits gesagt worden: Bei Misshandlung und Verwahrlosung, aber insbesondere beim sexuellen Missbrauch, der unseren Kindern widerfährt, sind die Zahlen steigend.
Nach solchen sexuellen Übergriffen – um mal diesen Bereich herauszugreifen – müssen Kinder und Jugendliche zahlreiche Befragungen über sich ergehen lassen. Polizisten, Ärzte, Psychologen, Richter, Gutachter: Überall werden sie befragt. Es ist richtig und wichtig, ihnen diese Tortur zumindest teilweise zu ersparen.
Ich möchte noch einmal ganz deutlich sagen: Auch den Akteuren, die dort zusammenkommen – ich habe sie gerade benannt –, kann man für ihre Arbeit nur danken; denn die Arbeit mit diesem gesamten Themenspektrum ist für diese Akteure oftmals sehr belastend.
Leider steigen die Sexualstraftaten. Wir sind froh, dass es beim Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren im letzten