Protokoll der Sitzung vom 20.09.2023

Ich danke den Koalitionsfraktionen herzlich für diesen Antrag, der auch mir persönlich sehr am Herzen liegt. Ich habe mich damals in den Koalitionsverhandlungen sehr dafür eingesetzt, dass wir das Thema kindgerechte Justiz hier miteinander in Angriff nehmen.

Soweit ich mich erinnern kann, Herr Gebhardt, ist es das erste Mal, dass wir uns hier im Landtag mit einem Antrag beschäftigen, der das Thema kindgerechte Justiz in den Mittelpunkt stellt. Deshalb ist es nicht kleinzureden, sondern ganz wichtig, weil die Kinder unsere Zukunft sind.

Ich danke Ihnen für die sachliche Debatte. Es scheint so zu sein, dass es hier einen einstimmigen Beschluss geben wird. Dafür sage ich im Vorhinein ganz herzlichen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD sowie vereinzelt bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung)

Das war Staatsministerin Katja Meier. Jetzt kommen wir zum Schlusswort.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir verzichten!)

Auf das Schlusswort wird verzichtet. Dann hatte das Schlusswort die Staatsministerin.

Ich stelle jetzt die Drucksache mit der Nummer 7/13914 zur Abstimmung und frage, wer dem die Zustimmung gibt. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist

der Antrag „Kindgerechte Justiz – besondere Schutzbedürftigkeit beachten“ beschlossen und Tagesordnungspunkt 5 beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

ist Augenwischerei – EU-Asyl-Paket nachverhandeln

Drucksache 7/14360, Antrag der Fraktion AfD

Die Fraktionen nehmen wie gewohnt Stellung. Als Erstes spricht die einreichende Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Wiesner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Der am 8. Juni von den Innenministern der EU-Mitgliedsstaaten gefeierte Beschluss zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist weder – ich zitiere – „bahnbrechend“ noch „historisch“. Er ist blanke Augenwischerei. Selbst wenn die Trilogverhandlungen im Sinne des Beschlusses verlaufen sollten, werden die Migrationsprobleme dadurch nicht gelöst.

Aber fangen wir vorn an. Wie ist gegenwärtig die Situation in Sachsen, in Deutschland und in der EU? Im Jahr 2022 wurden in der EU über eine Million Asylanträge gestellt, davon 240 000 in Deutschland. Für das Jahr 2023 werden allein in unserem Land 300 000 Asylanträge erwartet. Ein Rückgang ist hier nicht absehbar. Spätestens die – nennen wir es so – „Willkommensaktion“ der damaligen Kanzlerin Merkel im Jahr 2015 hat hier Tür und Tor geöffnet.

Trotzdem sendet die jetzige Ampelregierung weiterhin munter Signale in alle Welt, sich an Deutschlands Steuergeld zu bedienen, egal, ob es sich hier um offene Grenzen, obszöne Sozialstandards für Asylbewerber oder freiwillige Aufnahmeprogramme handelt. Wir wissen es: Wer es hierher geschafft hat, bleibt in der Regel.

Die hereinströmenden Menschenmassen aus aller Herren Länder werden nämlich an den EU-Außengrenzen nur zu einem geringen Teil erfasst. Rund zwei Drittel der 240 000 Personen, die 2022 in Deutschland Asyl begehrten, waren überhaupt nicht registriert, und das trotz unionsrechtlicher Verpflichtungen. Da fragt man sich schon, was dann Einreisescreening und erweiterte Eurodac-Datenbank nützen sollen. Das ist bestenfalls Kosmetik.

Schauen wir einmal weiter. Die Rücküberstellung von Personen in den EU-Mitgliedsstaat, in dem sie eigentlich ihren Asylantrag stellen müssten, funktioniert praktisch überhaupt nicht. Wer als Migrant mit Unterstützung der Asylindustrie lange genug herumtrickst, darf zur Belohnung in Deutschland bleiben. Da lassen wir den Punkt aus, dass die Länder, die diese Klientel zurücknehmen mussten, das zu großen Teilen nicht wollen. Das, was sie machen, würde man im Volksmund „mauern“ nennen.

Dann kommen wir zu einem weiteren Punkt. Unsere deutschen Grenzen stehen sperrangelweit offen. Da registriert

die Bundespolizei im ersten Halbjahr 2023 über 12 000 illegale Einreisen. Die Dunkelziffer ist dabei nach oben hin offen. Die Anzahl der Einreisen über die polnische Grenze ist seit März 2023 doppelt so hoch wie die an der bayrischösterreichischen Grenze.

Unterdessen ächzen unsere Kommunen unter der Zuweisung der täglich hereinströmenden Migrantenmassen. Unsere Bürgermeister wissen kaum mehr, wohn mit den Leuten. Allenthalben schießen Containerdörfer aus dem Boden. Hotels werden belegt. Turnhallen werden demnächst wohl wieder in Beschlag genommen. Haushaltssperren werden verhängt, weil die Kommunen finanziell am Ende sind. Berechtigterweise ist das die Geduld vieler Bürger auch.

Jetzt kommen wir zu der Frage: Was will eigentlich diese Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ändern? Erst einmal sollen an den EU-Außengrenzen zügig Asyl- und Rückkehrverfahren durchgeführt werden. Herzlichen Glückwunsch! Aber das kommt Jahrzehnte zu spät. Dann kommen wir an den Haken daran, nämlich der Tatsache, dass nur ein Viertel der Ankömmlinge überhaupt erfasst werden. Syrer, Afghanen, Iraker, Türken, Eritreer werden nicht erfasst. Die betrifft das überhaupt nicht. Die Hauptmasse der Ankömmlinge wird faktisch weiter durchgewinkt. Eine echte nennenswerte Drosselung der Migrationsströme ist hier nicht zu erwarten. Das nennt man Alibiveranstaltung.

(Beifall bei der AfD)

Die EU-Mitgliedsstaaten bekommen über den sogenannten „Solidaritätsmechanismus“ eine Aufnahmepflicht für Migranten aufgezwungen. Damit würden über dieses Instrument allein etwa 6 000 Personen nach Deutschland umverteilt. Freilich hat man eine Hintertür gelassen. EUStaaten, die das nicht wollen, können sich davon freikaufen.

Das wird letztlich dazu führen, dass Deutschland als besonderer Musterknabe der Europäischen Union wieder einmal die meisten Migranten aufnehmen wird. Wenn wir uns unsere Nachbarn im Osten anschauen, dann hat Polen bereits angekündigt, sich nicht an dieser aufgezwungenen Solidaritätsaktion zu beteiligen und im Übrigen das Volk zu befragen, was es davon überhaupt hält; schließlich handelt es sich dabei um ein Problem nationaler Tragweite. Ich muss Ihnen eines sagen, meine sehr geehrten Kollegen:

Recht wirken unsere Nachbarn daran! Letztlich dient dieser Freikaufmechanismus nur dazu, Polen und andere unwillige EU-Staaten unter Druck zu setzen und ihnen das gescheiterte Migrationsmodell Westeuropas überzuhelfen.

Kommen wir zum dritten Punkt: Missbrauch und Sekundärmigration sollen bekämpft werden. Auch hier muss ich persönlich sagen: ein großer Wurf – Jahrzehnte zu spät. Jetzt soll unter anderem der Mitgliedsstaat der Einreise grundsätzlich zwei Jahre lang für den Asylantrag zuständig sein. Ein hervorragendes Mittel, welches man auch an anderer Stelle schon lange hätte einführen können. Dazu kommt, dass ich persönlich mir ziemlich sicher bin, dass mithilfe unserer Asylindustrie auch dieser Zeitraum ganz hervorragend überbrückt werden kann, um eine erfolgreiche Rücküberstellung in genau diese Länder zu verhindern.

Fassen wir also zusammen: Die tatsächlichen Migrationsprobleme werden von diesem Migrationspakt in keiner Art und Weise angefasst oder tangiert. Was wir stattdessen tatsächlich dagegen tun können, dazu kommen wir in der nächsten Rederunde.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Wiesner für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion jetzt bitte Herr Kollege Wähner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Unstrittig ist die aktuelle Flüchtlingssituation auf nationaler, aber auch europäischer Ebene eine der größten Herausforderungen, die es zu lösen gilt. Nach unserer Auffassung als CDU wird man sie langfristig und sicher auch nur auf europäischer Ebene lösen können – einmal durch den effektiven Schutz der EU-Außengrenzen und auf der anderen Seite durch eine gleichmäßige Verteilung innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Länder.

Trotzdem erfordert die aktuelle Situation kurzfristige, schnelle Maßnahmen. Das sieht man daran, in welcher Situation sich unsere Kommunen gerade befinden. Sie arbeiten an der Belastungsgrenze, zum Teil über der Belastungsgrenze, was die Unterbringung und die Betreuung von Flüchtlingen angeht. Ich sage an dieser Stelle ein Dankeschön für die Arbeit, die dort jeden Tag geleistet wird.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Diese Herausforderung, diese Realität muss man wahrnehmen. Wir als CDU nehmen sie wahr. An dieser Stelle danke ich auch unserem Innenminister, der versucht, durch verschiedene Maßnahmen Abhilfe und Milderung zu schaffen.

Die letzte Maßnahme war der Einsatz unserer sächsischen Polizei für den Schutz der Außengrenzen in Polen und Tschechien, um die Schleuserkriminalität ein Stück weit zu unterbinden.

(Zuruf von der AfD)

Aber ich muss betonen: Das ist nur eine Notlösung, das kann kein Dauerzustand sein. Die sächsische Polizei hat andere Aufgaben. Der Schutz der Außengrenzen ist eine Aufgabe des Bundes. Ich bedauere sehr, dass man in Berlin in diesem Punkt eine andere Wahrnehmung hat, dass man noch nicht zu der Erkenntnis gekommen ist, dass hier ein effektiveres, ein stärkeres Handeln notwendig ist.

Herr Wähner, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Wippel?

Nein, danke. Ich würde meinen Gedanken gerne noch zu Ende führen.

(Zuruf von der AfD: Er hat Angst!)

Aber in diesem Zusammenhang stellt der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion keine Lösung dar und bringt auch keine langfristige Verbesserung der Situation, zumindest wenn man berücksichtigt, dass man geltendes Recht beachten muss; und für uns als CDU gilt geltendes Recht.

Die Forderung, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern und damit letztendlich Klagerechte zu beschneiden, ist eine deutliche Verletzung des aktuellen Rechts. Deswegen können wir als CDU das nicht mittragen und lehnen aus diesem Grund auch den Antrag ab.

Man muss sich einmal verdeutlichen: Menschen einfach irgendwohin abzuschieben – so nach dem Motto: „aus den Augen, aus dem Sinn“ –, lässt menschlich tief blicken. Das ist mit unserem Grundsatz als CDU-Fraktion, beim Thema Asyl Humanität und Ordnung zu wahren, nicht vereinbar.

(Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD)

Wir als CDU-Fraktion haben uns mit einem Positionspapier einen klaren Kompass, eine klare Richtlinie gegeben. Wir sagen: Asylpolitik muss nach dem Grundrecht auf Asyl, nach den Prinzipien Humanität und Ordnung erfolgen. Gerade das Grundrecht auf Asyl ist für uns unstrittig im Grundgesetz verankert. Aber auch die Ordnung im Verfahren muss besondere Beachtung finden.

Ich will an dieser Stelle noch einmal betonen: Was wir in Sachsen brauchen, die Fachkräftezuwanderung, das können wir nicht über Asylpolitik lösen. Das sind zwei getrennte Dinge, das muss man einmal ganz deutlich festhalten.

(Beifall bei der CDU)

Eine langfristige Lösung, ich hatte es eingangs erwähnt, ist nur über eine gesicherte EU-Außengrenze möglich. Hier kommt Frontex eine besondere Aufgabe zu, woran wir uns als Freistaat Sachsen auch mit Polizeibeamten beteiligen. Ich denke, dort kann man eine noch etwas stärkere Beteiligung anbieten, wenn es bei der Polizei Kolleginnen und Kollegen gibt, die diesen Dienst gerne übernehmen wollen; das wäre ein guter Beitrag des Freistaates.