Ich glaube, dass Sie ganz genau wissen, dass das mit den stationären Grenzkontrollen schwierig ist, weshalb Sie wahrscheinlich auch froh darüber sind, dass Sie sie nur fordern und nicht selbst einführen müssen.
Warum denke ich das? Das Thema der stationären Grenzkontrollen ist im Schengener Grenzkodex geregelt: Öffnung und Kontrolle der EU-Binnengrenzen, sodass die Menschen in der EU von Freizügigkeit profitieren können, § 29. Nur in begründeten Ausnahmefällen und für eine maximale Dauer von sechs Monaten kann ein Schengen-Mitgliedsstaat bei Bedrohung der öffentlichen Ordnung temporäre stationäre Grenzkontrollen durchführen. Auf Empfehlung des Europäischen Rates kann dies in Ausnahmefällen auf bis zu zwei Jahren verlängert werden. Aber Migration allein stellt eben keine begründete Bedrohung der öffentlichen Ordnung nach Schengener Grenzkodex dar,
Also, selbst wenn man Migration als hinreichenden Grund akzeptiert, sind wenigstens die Kontrollen in Bayern und Österreich spätestens seit 2017 europarechtswidrig. Ich meine, Sie wissen das.
Ich bin noch aus einem anderen Grund gegen stationäre Grenzkontrollen. Das, was Sie jetzt tun, was Frau Faeser getan hat, nämlich mehr Bundespolizisten in die Region zu schicken, ist richtig, um im grenznahen Raum dafür zu sorgen, dass Schleuser aufgegriffen und entsprechenden Ermittlungsverfahren zugeführt und Geflüchtete dadurch geschützt werden.
Das heißt, es gibt eine polizeiliche Lage; die Polizei reagiert darauf, auch die Landespolizei reagiert, super. Bei stationären Grenzkontrollen habe ich die GdP Land und Bund an meiner Seite, die sich mehrfach öffentlich geäußert haben: Dadurch haben wir keinen Mehrnutzen. Ganz im Gegenteil: Wir haben einen großen Personalaufwand, einen irren organisatorischen Aufwand, und es wird sich nicht viel ändern gegenüber dem, was wir bereits im grenznahen Raum erreichen. Zudem wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit illegal.
Ich habe wegen der Vorhaltungen der GdP ein Treffen im Sächsischen Staatsministerium des Innern organisiert, und zwar mit Michael Stübgen, dem Brandenburger Innenminister, und der GdP-Bundesspitze. Der Bundesvorsitzende der GdP stand danach mit mir zusammen vor der Kamera im Ministerium, und wir waren uns einig. Seine Version war – die habe ich geteilt und das auch in der Innenministerkonferenz gefordert –: Bitte, Herr Bundeskanzler oder Frau
Was ist das? – Das heißt, in Brüssel notifizieren und dann, wenn wir sie haben, entscheiden, wo es taktisch notwendig ist. Die Gewerkschaft der Polizei war in meinem Haus vor den Kameras ganz eindeutig:
Grenzkontrollen in Brüssel notifizieren? Ja, schnellstmöglich, um dann zu entscheiden, wo wir es machen. Sie haben Grenzkontrollen nicht per se ausgeschlossen.
Zweiter Punkt: Diese Rechtsgrundlage hält in Bayern trotz aller Schengen-Evaluierungen seit acht Jahren.
Es ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die – genau wie von Frankreich – in Brüssel angezeigt wird.
Ich kann das in 38 Sekunden nicht weiter ausführen, ich kann nur eines sagen: Ihre Wortmeldung ist für mich schwierig. Sie unterstellen der Bundesinnenministerin, dass sie schon zweimal rechtswidrig – Sie haben gerade gesagt: „illegal“ – Grenzkontrollen in Brüssel für die bayerische Grenze notifiziert habe.
Sie hat sie notifiziert und die Bundespolizei angewiesen, das Verfahren, welches schon sechs Jahre vor Frau Faeser stattfand, auch in diesen letzten zwei Jahren durchzuführen. Die Bundespolizei arbeitet an der österreichischen Grenze ausschließlich auf Geheiß von Frau Faeser. Von wem denn sonst?
Das ist ja die Unlogik: dass wir es dort tun – dort sind die Zahlen halb so hoch –, bei uns aber nicht. Wenn Sie ihr damit ein rechtswidriges Vorgehen unterstellen, dann wünsche ich gute Reise. Das ist ja Ihre Parteikollegin.
Herr Pallas, das mit den Zwiegesprächen machen wir nicht. – Herr Staatsminister, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Wir haben die Kurzinterventionen abgearbeitet und können, wenn ich das richtig sehe, zum Schlusswort kommen. Von der AfD-Fraktion Herr Dr. Keiler, bitte.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die Trilog-Verhandlungen beginnen erst. Wir haben Vorschläge gemacht, wie sie zu ergänzen sind. Dass begonnene Verhandlungen kurzfristig etwas bewirken, glaube ich kaum.
Herr Schuster, es ist ja schön, dass Sie hier eine Wahlkampfrede gehalten haben, wie Sie selbst gesagt haben;
ich muss Ihnen aber eines entgegenhalten: Die AfD ist keineswegs europafeindlich. Ich weiß nicht, woher Sie das beziehen. Es ist Quatsch, was da verbreitet wird. Wir sind sehr wohl für eine Wirtschaftsgemeinschaft der EU. Ich bin auch mit keinem Wort auf andere EU-Staaten losgegangen, sondern ich habe Beispiele aus anderen EU-Ländern gebracht, wie diese mit der Migration umgehen: die Italiener im Moment, die Dänen, die Schweden kann ich ergänzen. Die Briten sind nicht mehr in der EU, bei denen wird das Ruanda-Modell favorisiert. Im Übrigen: Der Ministerpräsident von Großbritannien hat eindeutig erklärt, er werde den Supreme-Court-Beschluss nicht umsetzen, sondern am Ruanda-Modell festhalten. Es ist also eine Chimäre, was dazu behauptet wird. Wir haben auch keinen EU-rechtlichen Zugriff mehr auf sie.
Was wir an der EU kritisieren, ist genau die Position, dass es bestimmte Bereiche in der politischen EU gibt, in denen diese völlig handlungsunfähig ist. Ich habe nichts anderes gemacht, als die Beispiele aufzuzählen. Italien möchte etwas anderes als Polen. Polen möchte etwas anderes als Dänemark. Und Dänemark möchte etwas anderes als Schweden. Das sind nur einige Beispiele. Jetzt bringen Sie das unter einen Hut und verhandeln das! Damit können Sie doch diese Anstürme, die im Moment in Lampedusa über Italien hereinbrechen, mitnichten kurzfristig bekämpfen. Es reicht doch nicht aus, zu sagen: Wir brauchen eine europäische Lösung.
Und dass Sie die AfD nicht mögen, damit kann ich leben. Das gilt für mich in umgekehrter Weise für die CDU, ehrlich gesagt;
denn es wird nur gequatscht. Die Migrationskrise ist im Wesentlichen von der CDU-Regierung unter Merkel ausgelöst worden. Das haben wir nicht vergessen.
In einem gebe ich Ihnen recht, Herr Schuster. Kurzfristig müssen wir überlegen, was es zu machen gilt. Die Lösungen, die wir in unseren Antrag geschrieben und die ich vorgetragen und zusammengefasst habe, sind auch keine kurzfristigen Lösungen, sondern eine Ergänzung des GEAS-Programms in die richtige Richtung.
Kurzfristige Lösungen – in der Tat, da gebe ich Ihnen recht. Geltendes EU-Recht umsetzen und nicht ständig negieren, das ist es.