Ich weiß ja nicht, wie Sie das machen, aber mir fällt es wahnsinnig schwer, den Bürgerinnen und Bürgern Unterschiede von teilweise 200 Euro im Monat bei den Elternbeiträgen innerhalb von Sachsen zu erklären. Es ist doch klar, dass zum Beispiel in Coswig die Kinder nicht besser oder schlechter betreut werden als in Görlitz. Doch darauf haben Sie als Regierung keine Antwort.
Mit der jetzigen Regelung werden die sächsischen Familien benachteiligt – übrigens alle Familien. Dies ist schlicht und ergreifend sozial ungerecht.
Aber ich glaube, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, dass Ihnen die Zukunft der Familien und der Kinder in Sachsen nicht egal ist. Das sollte es auch nicht sein, wenn wir die gegenwärtigen Entwicklungen betrachten; denn logischerweise sind Kosten, die für ein Kind aufgebracht werden müssen, immer auch ein Standortfaktor.
Genau das brachte der Bildungsminister in Brandenburg, Steffen Freitag, zum Ausdruck. Ich zitiere: „Die dafür erforderlichen Mittel seien eine gute Investition in die Kinder und damit in die Zukunft des Landes.“
Ich möchte Sie bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Ich will es noch einmal betonen: Wir fordern lediglich einen Bericht und die Vorlage eines Konzeptes. Wir fordern keine Beitragsfreiheit ab morgen oder wenn die Verwaltungsvorschrift umgesetzt ist, sondern einfach nur, ein Konzept vorzulegen: Was stellt sich die Regierung vor? Wie könnte man das durchführen? Zeigen Sie uns heute, dass es nicht egal ist, wer in Sachsen regiert!
Das war das Schlusswort, vorgetragen von Frau Kollegin Tändler-Walenta. Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 7/14316 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenenthaltungen. Damit ist die Drucksache 7/14316 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet.
Herr Parlamentarischer Geschäftsführer, bitte, Entschuldigung. Ich musste einfach mal etwas für Ruhe sorgen.
Es sind gleich fünf Drucksachen genannt. Das Präsidium hat eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion sowie für die Staatsregierung festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Staatsregierung, wenn gewünscht. Möchte die CDU das Wort ergreifen? – Das ist nicht der Fall. AfD? – Herr Kollege Barth, Sie werden also zu allen fünf Drucksachen in einem Redebeitrag sprechen. Bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gerade nicht alltäglich in diesem Hause, dass zum Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses das Wort ergriffen wird. Aber die aktuelle Großwetterlage und
einige sächsische Besonderheiten veranlassen heute meine AfD-Fraktion, hier doch an das Rednerpult zu treten.
Und vorab: An den Zuschüssen für laufende Zwecke des Staatsbetriebes Sächsische Informatik Dienste (SID) haben wir natürlich nichts zu kritisieren. Bei den weiteren vier Drucksachen zum Haushaltsvollzug 2023 handelt es sich aber um Bitten des CDU-Finanzministers Vorjohann: Der Landtag möge dem Finanzminister überplanmäßige Ausgaben im Bereich Asyl gewähren.
Während es sich bei der Zuweisung um Aufwendungen der Kommunen im Zusammenhang mit Fluchtmigration um die reine Weitergabe von Bundesmitteln handelt, lohnt es sich, die Drucksachen 7/14121, 7/14122 und 7/14123 genauer anzusehen und vor allen Dingen den Taschenrechner zur Hand zu nehmen. Wenn Ihre CDU-Bildungspolitik
in unserem Lande in den letzten Jahren keine haarsträubenden Missverständnisse in Mathematik verursacht hätte, meine Damen und Herren, könnten Sie das alles, was ich sage, auch im Kopf zusammenrechnen.
So ersucht der Finanzminister um die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben im Bereich personengebundene Geldleistungen während des Aufenthalts in der Aufnahmeeinrichtung von 13 Millionen Euro, im Bereich Leistungen während des Aufenthalts in den Landkreisen und kreisfreien Städten von 49,5 Millionen Euro und im Bereich Aufwendungen für den Betrieb der ersten Aufnahmeeinrichtung, für die Einrichtung des Ausreisegewahrsams sowie für die Abschiebungshaft und die Abwicklung staatlicher Zuwendungen 35,4 Millionen Euro.
Wer im Kopf also mitgerechnet hat, weiß, dass summa summarum – 97,9 Millionen Euro – knapp 100 Millionen Euro zusätzliche Ausgaben aus dem Steueraufkommen des Freistaates Sachsen für Asylbewerber sind. Angesichts unseres Haushaltsvolumens von 49,3 Milliarden Euro im Doppelhaushalt ist das eine stolze Summe. Dass hierbei der Titel Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft aufgerufen wird, lässt mich persönlich nur den Kopf schütteln.
Der unbedarfte Bürger könnte angesichts dessen nämlich zur Auffassung kommen, in Sachsen würde nun endlich im großen Stil abgeschoben.
Vielen Dank, Herr Kollege Barth. Sie haben von 100 Millionen Euro gesprochen, die angesichts des Gesamthaushaltsvolumens von 49 Milliarden Euro eine stolze Summe seien. Könnten Sie mir sagen, um wie viel Prozent es sich hier handelt?
Frau Friedel, ich empfehle Ihnen, meinen Redebeitrag weiter zu verfolgen. Wir waren bei 100 Millionen Euro, also bei 97,7 Millionen Euro im letzten Haushalts- und Finanzausschuss, und ich werde Ihnen die Asylkosten noch zusammenrechnen. Am Ende kann ich Ihnen sagen, wie viel Prozent das sind – wenn ich noch Redezeit habe –, aus dem Kopf heraus, ohne Taschenrechner.
Falls ich es vergessen sollte, kommen Sie noch einmal mit einer Zwischenfrage, okay? – Die Zwischenfrage ist beendet. Ich würde jetzt weitermachen.
Dass der Titel Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft hier aufgerufen wird – das hatte ich bereits gesagt – lässt mich nur den Kopf schütteln. Der unbedarfte Bürger in Sachsen könnte angesichts dieser Titel zu der Auffassung
kommen, in Sachsen würde man in großem Stile abschieben. Wenn man den Lippenbekenntnissen des Innenministers und des Ministerpräsidenten zuhört oder Zeitungsinterviews und öffentliche Stellungnahmen sieht, dann könnte man denken: Sachsen ist Abschiebeweltmeister.
Wir sollten uns aber alle davon keinen Sand in die Augen streuen lassen. Nach rechts schielen und sich nach links mit den GRÜNEN im Koalitionsbett hinwegdrehen, das ist sowohl Synonym der Merz-CDU im Bund als auch der Kretschmer-CDU hier in Sachsen.
Unsere Realität, meine Damen und Herren, sieht nämlich ganz anders aus. Wie eine Antwort auf die Kleine Anfrage meines Kollegen Wippel ergeben hat, wurden zum Beispiel im Jahr 2022 ganze 94 – ich wiederhole: 94 – Asylbewerber in Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam genommen – 94! Demgegenüber scheiterten im ersten Halbjahr 2023 786 Abschiebungen, wie die Staatsregierung auf die Anfrage des Kollegen Carsten Hütter einräumte – und das alles in Zeiten, in denen das Wasser unseren Kommunen bis zum Halse steht, sich Investitionsstau in astronomischen Höhen aufgebaut hat und wir – wie wir heute gehört haben – auf Landkreisebene in diesem Jahr schon lange keine ausgeglichenen Haushalte mehr aufstellen können.
Es sind Zeiten, in denen Herr Vorjohann bereits das Wort Haushaltssperre in den Mund genommen hat und sich das linksgrüne Regierungslager darüber echauffiert hat.
Wenn wir die getätigten Verrechnungen mit dem Basiskapital berücksichtigen und uns die Ebene unserer Landkreise und kreisfreien Städte in den Haushaltsjahren, die Unterfinanzierung anschauen, dann kommen wir auf einen Betrag von knapp 700 Millionen Euro. Schauen wir uns aber an, welches Volumen die Mehrheit des Landtages mit dem Doppelhaushalt und den heute beantragten überplanmäßigen Ausgaben im Bereich der Flüchtlingsunterkunft insgesamt zur Verfügung stellt, dann umfassen diese Haushaltstitel insgesamt, derzeit nach den heutigen Bewilligungen, ein Volumen von 762 Millionen Euro – also mehr als eine dreiviertel Milliarde Euro.
Und diese Zahl sagt noch nichts darüber aus, was wir im Rahmen des Doppelhaushalts 2024 zusätzlich ausgeben werden. Das ist also nur der Haushaltsvollzug 2023.
Meine Damen und Herren! Mit einer Asylpolitik, die die Aufnahmefähigkeit unserer Gesellschaft im Blick hat, könnte die systematische Unterfinanzierung der kommunalen Ebene, wie wir heute gehört haben, bereits zum großen Teil beendet werden. Diese Kommunen und Landkreise werden aber trotz der finanziellen Mittel von heute weiter am langen Arm verhungern, bis Sie auf Landes- und Bundesebene endlich die Aufgaben einer Reformation des FAG umsetzen.
Was wir auch brauchen, meine Damen und Herren, ob es wehtut oder nicht, sind sichere Grenzen und konsequentere Abschiebungen. Hier verweise ich beispielsweise auf einen Vorschlag des Ministerpräsidenten Söder, der eine Obergrenze von 200 000 Zuwanderern pro Jahr fordert. Okay, in Bayern ist Wahlkampf, aber unterstellen wir einmal, er meint es ernst. Ansonsten würden die Gemeinden in Bayern, sagt er, vor dem Kollaps stehen.
Wir müssen auch unserem Ausländerbeauftragten zustimmen, wenn er sich in der „Bild“-Zeitung zum Heim-TÜV zitieren lässt. Zur aktuellen Lage angesichts der explodierenden Flüchtlingszahlen sieht der Ausländerbeauftragte Mackenroth die Situation heute insgesamt „kritischer als 2015“. Neben dem Versagen auf europäischer Ebene habe man es im Bund „mit einer Innenministerin zu tun, die auf die Sorgen und Ängste der Bürger und Landräte nur bedingt Rücksicht nimmt“.
Wer schaut dabei zu? Natürlich die CDU. Da hilft auch keine neue Imagekampagne, mit der sie sich rein optisch im seinerzeit von Sebastian Kurz durchgesetzten neuen Design der Österreichischen Volkspartei angleichen wollen.