Das sind Zahlen, bei denen die KEF bestimmt einsieht, dass die Rundfunkbeiträge – oder kurz: Zwangsgebühren – wegen der Inflation zwingend erhöht werden müssten. Natürlich wurde dies durch sachkundige Rundfunkräte, Verwaltungsräte und Fernsehräte geprüft und für gut befunden.
Wie sieht es nun bei Frank Plasberg aus? Er hat die Firma Ansager und Schnipselmann GmbH zusammen mit Jürgen Schulte. Diese wiederum ist Komplementär der Ansager und Schnipselmann GmbH & Co. KG und diese wiederum ist an der Hirschhausen Media GmbH beteiligt. An dieser wiederum ist auch Eckart von Hirschhausen beteiligt, der wiederum an 42 anderen Gesellschaften beteiligt ist. Regierungstreue Berichterstattung muss sich lohnen.
Lohnender kann man seine Seele und sein Gewissen nicht verkaufen. Dies alles wird vom Vierten Medienänderungsstaatsvertrag nicht erfasst. Es werden auch Beteiligungen von Mitarbeitern an Tochterfirmen von anderen Rundfunkanstalten nicht erfasst. Die Verflechtungen von eingeladenen Experten werden auch nicht erfasst. Also, insgesamt handelt es sich um einen lückenhaften Änderungsstaatsvertrag, der anderes verspricht, aber vieles nicht hält – wie immer eine Mogelpackung.
Weiterhin wird ein Compliance-Management-System gefordert. Dabei wird aber vergessen, dass der MDR bereits einen Compliance-Beauftragten hat und dass der RBB bereits seit dem Jahr 2020 eine Compliance-Stelle hatte. Wir wissen ja, wie viel es nützte.
Interessanter wird es in § 31 b Abs. 2, worin die Schaffung einer Ombudsperson gefordert wird. Da aber weder die Pflichten noch die Befugnisse, Aufgaben und Zuständigkeiten geregelt wurden, wird es wohl auf einen hoch bezahlten Kummerkasten hinauslaufen. Ich dachte, dafür gäbe es schon die Rundfunkräte – oder den Gleichstellungsbeauftragten, den Frauenbeauftragten, den Compliance-Beauftragten, aber lassen wir das.
Obwohl: Wenn ich mir den Umgang mit den Geldern der Rundfunkbeitragszahler anschaue, dann ist das vergleichbar mit der Situation auf Deutschlands Straßen und in den Bädern. Dann wäre vermutlich ein Friedensrichter mit Scharia-Befugnissen oder ein Exorzist sinnvoller.
Ferner wird in § 31 c eine Berichtspflicht für Tochterunternehmen und Beteiligungen geschaffen. Allerdings wurde die Regelung für Inhalt und Mindeststandards vergessen.
Jetzt kommt mein Lieblingsschmankerl: Nach § 31 d sollen die Gremien gestärkt werden. Es gibt nun fachliche Anforderungen an den Verwaltungsrat, die aber nicht konkretisiert wurden. Wie war das denn bisher? Prof. Heinker hat dazu in der öffentlichen Anhörung am 19. Juni zutreffend ausgeführt, dass die Besetzung bisher eher politisch und nicht fachlich war.
Für den Rundfunkrat soll das Gremienbüro aufgestockt werden, damit zumindest dort mehr Sachverstand einzieht. Beim MDR-Rundfunkrat führte die Aufstockung von 35 auf 50 Mitglieder jedenfalls nicht zur Erhöhung des Sachverstands. Quantität ist eben nicht alles.
Zumindest wurde bei der Besetzung die einzig wirkliche Oppositionspartei ausgeschlossen. Das ist übrigens die Oppositionspartei, welche die Verstrickungen von Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit den jeweiligen Regierungen zutage förderte, während aus dem Rundfunkrat nichts kam.
Was wieder einmal fehlt, das ist der klare Programmauftrag und die Regierungsferne sowie der Schutz der Presse- und Rundfunkfreiheit. Wie soll man sonst folgende Beispiele einordnen?
„Tagesschau“-Sprecher Constantin Schreiber wird von Linksextremen bedroht, weil er islamkritische Bücher schrieb, und zieht sich von Vorträgen zurück, und zwar mangels Schutz. Reaktion der Gremien: null.
Im ZDF-Magazin „37 Grad“ wird über ein minderjähriges Kind mit Papa berichtet, welches auf einer Demo der Letzten Generation ist. Moderator Ben Bode bricht in Tränen über so viel beherzten Kampf fürs Klima aus. Es kann aber auch vor Lachen sein; denn nebenbei postet Ben Bode Bilder seiner Urlaubsreisen aus aller Welt. Dabei wird auch noch verschwiegen, dass der Vater ein Berufsaktivist ist.
Der für das ZDF-„Auslandsjournal“ tätige Antisemit Malcolm Ohanwe postet ungestraft, dass die israelische Regierung aus Hitler-Fanboys besteht. Der ZDF-Fernsehrat reagiert nicht.
Der Pseudosatiriker Jan Böhmermann führt im ZDF im Auftrag von Innenministerin Faeser, SPD, einen Feldzug gegen Regierungskritiker und nicht wohlgelittene Kritiker der Regierung. Dies gipfelt in Treffen mit der zuständigen Staatssekretärin, um die Vorgehensweise abzustimmen. Rundfunk, Geheimdienst, Polizei und Behörden werden von einer Ministerin der SPD in Bewegung gesetzt, um einen ungeliebten Mitarbeiter loszuwerden. Da man dem bisher tadellos tätigen BSI-Chef Arne Schönbohm dienstrechtlich nichts anhängen konnte, wird eine Schmutz- und Hetzkampagne über das ZDF in die Medien getragen. Die Reaktion des ZDF-Fernsehrats ist null. Was macht so eine Ministerin wohl gegen eine Opposition, die tatsächlich kritisch ist? Bei einem regierungsfernen Nicht-Staatsfunk wäre so etwas unmöglich.
Bemerkenswert ist auch die Reaktion der CDU. Statt sich vor Arne Schönbohm zu stellen, wird dieser dem Mob zum Fraß vorgeworfen. Die CDU kuscht.
Deshalb sagen wir als AfD-Fraktion, solange die wesentlichen Anforderungen an einen staatsfernen, objektiven und unparteiischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gewährleistet sind, lehnen wir das Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag werden Regelungen für Compliance, Transparenz und Gremienkontrolle beschlossen. Diese Regelungen werden für die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio gleichermaßen gelten. So richtig, wie wir es finden, dass es einheitliche Regelungen für alle Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt, genauso unzufrieden sind wir mit dem, was in dem vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag herausgekommen ist.
Ich will hier aber auch ganz deutlich sagen, dass unsere Kritik nicht darauf gerichtet ist, zu überziehen oder zu skandalisieren, wie es die AfD-Fraktion gerade gemacht hat, sondern wir appellieren an Sachlichkeit und Verantwortung, welche die Politik hat, die schließlich auch wir im Sächsischen Landtag haben, um das Vertrauen in die Öffentlich-Rechtlichen zu stärken und um gleichzeitig den Weg für eine Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks freizumachen; denn wir setzen die Rahmenbedingungen mit den Medienänderungsstaatsverträgen.
So, wie die derzeitige gesellschaftliche Situation aussieht, brauchen wir einen funktionierenden und für die Zukunft gerüsteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dem die Menschen vertrauen. Dazu gehört, dass nachvollziehbar ist, was mit Rundfunkbeiträgen eigentlich passiert.
Die immer wiederkehrenden Medienänderungsstaatsverträge leisten das nicht, weil die Schritte zu klein sind und mit zu wenig Mut unternommen werden.
Die Rednerinnen der Koalition – Herr Nowak hat das auch schon gemacht – werden ihre Redezeit nutzen, um all das Positive im Vierten Medienänderungsstaatsvertrag hervorzuheben. Vermutlich können wir uns dem bei vielen Punkten anschließen. Ich möchte mich hier aber auf unsere Kritikpunkte konzentrieren.
Sehen wir uns die Frage der Transparenz der Gremien genauer an: Das ZDF-Urteil hat bereits 2014 festgestellt, dass der Gesetzgeber dafür Sorge zu tragen hat, dass Gremien einen Ausgleich zwischen dem Grundsatz der Öffentlichkeit und den Vertraulichkeitserfordernissen sachangemessener Gremienarbeit herstellen. Als eine Mindestanforderung formulierte das Bundesverfassungsgericht damals, dass die Sitzungsprotokolle zeitnah zugänglich sind und die Öffentlichkeit über die Beratungen in substanzieller Weise unterrichtet wird. Genau an diesem Punkt sind die Öffentlich-Rechtlichen unterschiedlich weit – die Gründe dafür sind nicht verständlich.
Ein weiterer Punkt: Während Regelungen zur Transparenz der Bezüge von Intendantinnen und Intendanten sowie Direktorinnen und Direktoren aus dem ZDF-Staatsvertrag und Deutschlandradio-Staatsvertrag in den vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag wortwörtlich überführt
wurden, ist dies bei den Regelungen zur Transparenz bei Anstellungsverhältnissen mit außertariflichen Angestellten, die der Zustimmung des Verwaltungsrates bedürfen, sowie bei Verträgen mit freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht der Fall. Das halten wir für falsch, denn da gab es bessere Regelungen, die man einfach hätte übernehmen können.
Wir halten es auch für falsch, dass der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag keine Pflicht für das Livestreaming von Rundfunkratssitzungen vorsieht. Bei Transparenzfragen und notwendigen Regelungen geht es am Ende um Transparenz beim Umgang mit Beitragsgeldern. Wir schließen uns hier denjenigen Meinungen an, die einen Anspruch der Beitragszahlerinnen und -zahler sehen, zu erfahren, was mit den Geldern geschieht, beispielsweise welche Sendungen zu welchen Summen gekauft wurden oder produziert werden.
Für die unmittelbare und mittelbare Staatsverwaltung hat das Bundesverfassungsgericht in unterschiedlichen Urteilen Transparenz vor den Schutz personenbezogener Daten gestellt – sei es zum Beispiel bei der Dokumentation zum Zwecke der Parlaments-, aber auch der öffentlichen Informationen oder bei der Vergütung von Vorstandsmitgliedern öffentlicher Krankenversicherungen. Für uns besteht kein Zweifel daran, dass das öffentliche Interesse an der Her
stellung von Transparenz höher wiegt als das private Interesse von beispielsweise Fußballexpertinnen und -experten. Denn es geht um Zahlungen aus Beitragseinnahmen, welche die Expertinnen und Experten bekommen. Für uns ist es fraglich, ob es bei den Öffentlich-Rechtlichen überhaupt Honorarverträge mit Geheimhaltungsklauseln geben darf.
Ein weiterer unserer Kritikpunkte ist der Umgang mit Beschwerden. Nehmen wir das WDR-Gesetz: Dort ist sehr klar die Pflicht der Intendantin bzw. des Intendanten formuliert, über Programmbeschwerden und Anregungen zum Programm im Rundfunkrat zu berichten. Warum wird nicht zumindest ein solches Vorgehen als Blaupause für alle Sender genutzt? Noch besser wäre es, wenn es bei jeder Gremiensitzung einen Bericht über vorgebrachte Kritiken gäbe und die Antwort kurz zusammengefasst dargestellt würde. Denn nur so hat letztlich der Rundfunkrat die Möglichkeit zu hinterfragen und an dieser Stelle zu kontrollieren. Dass eine solche Regelung notwendig ist, zeigt die Tatsache, dass seit dem 10. März 2023 das ZDF weniger ausführlich in Gremien über Beschwerden berichtet. Die inhaltliche Darstellung der Beschwerden entfiel; stattdessen gibt es jetzt nur noch einen tabellarischen Bericht mit der betroffenen Sendung, Eingangsdatum der Kritik und aktuellem Status. Alles andere bleibt der Öffentlichkeit verborgen. Das trägt gerade nicht zu mehr Vertrauen in die Öffentlich-Rechtlichen bei und stärkt auch nicht die Kontrollmöglichkeiten der Gremien.
Statt bei den Transparenzpflichten an der Oberfläche zu kratzen, wünschen wir uns klare und verbindliche Regelungen. Wir fordern dort deutlich mehr, als jetzt geregelt wurde. Wir fordern für Beitragszahlende zum Beispiel einen Überblick über die Rechtekosten im Bereich Sport – egal ob Breiten- oder Profisport. Wir wollen eine Darstellung der Gesamtkosten für Sportexpertinnen und -experten, wir wollen zusätzlich die Offenlegung der Etats bzw. der durchschnittlichen Minutenpreise für einzelne Programmgenres. Von all diesen Punkten sind wir noch relativ weit entfernt. Noch einmal: Wir setzen hier immer wieder den Rahmen und entscheiden darüber, was Vertrauen in Öffentlich-Rechtliche schaffen könnte; wir diskutieren das im Vorfeld. Wir sehen derzeit zu wenig Vertrauen Schaffendes in dem vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag und wir lehnen ihn aus diesen Gründen ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Skandal im RBB hat dem gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschadet. Es ist der Eindruck entstanden, dass das Geld der Beitragszahlerinnen und -zahler unsachgemäß ausgegeben wird und dass einzelne Verantwortliche solche Machenschaften über Jahre unkontrolliert durchziehen können.
Der RBB-Skandal wurde leider nicht nur sachlich aufgearbeitet, sondern von einigen auch genutzt, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Gänze an den Pranger zu stellen. Dabei wurden solche Vorgänge im öffentlich-rechtlichen System geradezu zur Normalität aufgebauscht. Dass das nicht stimmt, zeigt ja schon, dass Standards, die in einzelnen Landesrundfunkanstalten wie dem MDR längst Bestand hatten, jetzt als Vorbild für verbindliche Regelungen für alle Anstalten aufgegriffen wurden. Es wurden aber nach dem RBB-Skandal völlig zu Recht Konsequenzen gefordert. Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben mit dem Staatsvertragsentwurf im März schon sehr schnell und einhellig reagiert. Wir BÜNDNISGRÜNE sehen hier einen wichtigen Zwischenschritt der Reform für einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, die neuen Regeln sollen die Akzeptanz und das Vertrauen in die Anstalten stärken. Daran sollten alle Demokratinnen und Demokraten ein Interesse haben. Denn ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist unverzichtbar für die demokratische Meinungsbildung in einer pluralistischen Gesellschaft. Eine aktuelle Studie der Universitäten Mainz und Düsseldorf bestätigt übrigens gerade dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin eine hohe Vertrauenswürdigkeit: 62 % der bundesweit Befragten halten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für sehr vertrauenswürdig oder eher vertrauenswürdig.
Festgestellt wurde auch, dass viele Menschen mit Blick auf die Strukturen Reformbedarf sehen. Aber berechtigte Kritik und Forderungen müssen eben auf dem Boden des Grundgesetzes und der Tatsachen diskutiert werden. Dieser wird hier leider immer wieder verlassen. Das grundsätzliche Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und die breite Versorgung ist hoch, wobei die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender von allen Medienangeboten am besten abschneiden. Von einer Vertrauenskrise, wie von manchen heraufbeschworen, kann also keine Rede sein. Damit das so bleibt, müssen wir als Gesetzgeber bei den Rahmenbedingungen nachsteuern. Genau das tut dieser Staatsvertrag.
Ich möchte kurz auf einzelne Regelungen eingehen, die sich auf die Stärkung von Transparenz, Regeltreue und Gremienkontrolle beziehen. Transparenz muss als allgemeiner Anspruch auch bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten stärker Einzug halten. Der Ausgangspunkt dazu ist aber nicht ein grundsätzliches Misstrauen, sondern alle Rundfunkanstalten und auch deren Beteiligungsunternehmen müssen für jede Bürgerin und jeden Bürger nachvollziehbar machen, wie hoch die Bezüge der Führungspersonen sind, welche Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder gezahlt werden und wo aus welchen Gründen außertarifliche Vereinbarungen getroffen wurden. Das hat den Vorteil, dass die Angemessenheit auch im Vergleich zu anderen Anstalten, Einrichtungen oder Unternehmen in der
Öffentlichkeit und in den Gremien fundiert diskutiert werden kann. Für die hohen Standards der Regeltreue bzw. Compliance standen die Instrumente im MDR Pate – das hatte ich schon gesagt. Dessen Compliance-ManagementSystem regelt ganz konkret, wie Mitarbeitende geschult werden müssen, welche Kontrollmechanismen eingehalten werden müssen und welche Konsequenzen auf Abweichungen zu folgen haben. Auch die Unabhängigkeit der Compliance-Beauftragten wird für alle Sender zur Pflicht – ebenso wie eine extern beauftragte Ombudsperson als Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise zu Unregelmäßigkeiten und Interessenkollisionen. Diese Vorgaben schaffen eine durchgreifende interne Kontrolle und Hinweise, welche konkreten Verbesserungen sie umsetzen sollten, die die Anstalten dann wiederum auch der Öffentlichkeit transparent machen.
Damit Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen wirksam programmliche, strategische und wirtschaftliche Entscheidungen der Anstalten kontrollieren können, ist eine höhere Leistungsfähigkeit der Gremien Voraussetzung. Die Verwaltungs- und Rundfunkräte brauchen dies – es ist ein Muss! Genau das wird jetzt in diesem Medienänderungsstaatsvertrag umgesetzt. Dabei gibt es auch – ganz unabhängig vom RBB-Skandal – Verbesserungsbedarf. Ich halte es für ganz besonders wichtig, dass die Aufsichtsgremien, deren Kontrollfunktion der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag seit Juli dieses Jahres deutlich erweitert hat, nun auch in ihren Kompetenzen und Ressourcen gestärkt werden. Vorausgesetzt werden künftig fachliche Kenntnisse im Bereich Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft, Recht, Medienwirtschaft oder Medienwissenschaft. Die Anstalten müssen eben dafür entsprechende Fortbildung und auch unterstützendes Personal finanzieren.