Protokoll der Sitzung vom 20.09.2023

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus. Das ist die Drucksache 7/14383.

Es gibt keine Änderungsanträge. Deshalb schlage ich Ihnen vor, die erste Abstimmung im Block vorzunehmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse jetzt abstimmen über die Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen und es hat Gegenstimmen gegeben. Dennoch ist der Überschrift und den Artikeln mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich stelle nun den Entwurf des Gesetzes zum Vierten Medienänderungsvertrag in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? –

Stimmenthaltungen? – Auch hier keine Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen, dennoch mit großer Mehrheit beschlossen.

(Ronald Pohle, CDU, steht am Mikrofon.)

Eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten? – Gut. Herr Pohle, bitte.

Recht vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mein Abstimmverhalten erklären. Unter Schmerzen habe ich zugestimmt und ich möchte das auch erklären. Es reicht mir nicht, wenn wir heute über mehrere Punkte für die anstehende Reform, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk zweifellos nötig hat, abstimmen. Ich möchte darauf verweisen, dass mein Kollege Andreas Nowak nicht nur auf eine Beschlussfassung der CDU-Fraktion von 2020 hinge

wiesen hat, sondern dass wir bereits in der letzten Legislatur, im Jahr 2019, einen umfassenden Beschluss dazu gefasst haben.

Vor dem Hintergrund der demnächst anstehenden Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, des Gebührenstaatsvertrages, ist es mir einfach zu wenig, was hier passiert und was die Staatsregierung an Impulsen hierfür leistet. Insofern habe ich zwar zugestimmt, aber ich erwarte von der Staatsregierung, dass sie mehr leistet, in Form von Impulsen für die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Recht vielen Dank.

Gibt es weitere Erklärungen zum Abstimmungsverhalten? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, damit kann ich den Tagesordnungspunkt schließen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern

im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen

Drucksache 7/13243, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/14384, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung

(André Barth, AfD: Das ist das, was keiner braucht! – Unruhe im Saal)

Darf ich um etwas mehr Ruhe bitten, meine Damen und Herren.

(Anhaltende Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt, wenn nicht die Berichterstatterin, Frau Jost, noch etwas sagen möchte. – Das ist nicht der Fall. Wir beginnen in der Reihenfolge CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile der CDU-Fraktion, Frau Abg. Kuge, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dass der vorliegende Gesetzentwurf mich schon sehr lange beschäftigt, dürfte im Hohen Hause allen bekannt sein. Das Gesetz soll die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau im öffentlichen Dienst des Freistaates verwirklichen. Dabei wird insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.

Doch nicht nur für diese Gesetzesvorlage und den langen Weg dort hin bin ich dankbar. Vielen Dank auch dem Ministerium für die enge Zusammenarbeit; denn abseits der vielfältigen Notwendigkeiten der Gesetzesinitiative beauf

tragte schon Artikel 8 der Sächsischen Verfassung den Freistaat damit, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern. Diesem Auftrag kommen wir mit dem neuen Gleichstellungsgesetz nach. Das Frauenfördergesetz wird damit auf konservative, moderne Füße gestellt.

(André Barth, AfD, steht am Mikrofon.)

Darüber hinaus ist mir ein anderer Punkt sehr wichtig: Wir alle wissen um den Fachkräftemangel, den wir gemeinsam bekämpfen wollen. Dieser betrifft auch die Verwaltung unseres Freistaates. Durch das neue Gleichstellungsgesetz können wir Menschen mobilisieren, die bisher entweder gar nicht oder lediglich in Teilzeit gearbeitet haben, weil sie sich zum Beispiel um Familienangehörige gekümmert haben.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Barth?

Nein. – Diese Menschen sind zu einem Großteil Frauen. Wir als CDU setzen ein besonderes Augenmerk auf die bereits erwähnte Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege. Zum einen wird erstmals eine gesetzliche Grundlage zur mobilen Arbeit in § 10 des neuen Gleichstellungsgesetzes geschaffen. Zum anderen ist uns besonders wichtig, dass wir Regelungen einrichten, welche

eine flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglichen. Bei beiden Neuerungen handelt es sich um wichtige Instrumente zur besprochenen Vereinbarkeit.

Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden, dass sie auch Faktoren bei der Nachwuchsgewinnung darstellen; denn der öffentliche Dienst konkurriert auch mit der freien Wirtschaft um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diesem Konkurrenzkampf dürfen wir uns nicht verschließen. Der Staat muss handlungsfähig bleiben und daher benötigen auch wir in der Verwaltung diese Arbeitskräfte.

Um diese Ziele zu erreichen, sieht das Gesetz zahlreiche Maßnahmen vor. Dazu gehören beispielsweise die Berücksichtigung von Teilzeitkräften bei ausgeschriebenen Stellen oder das Bevorzugen weiblicher Bewerberinnen bei gleicher Qualifizierung. Mit neuen, modernen Regelungen im Gleichstellungsgesetz wollen wir einen besseren Wechsel zurück in die Vollzeit bzw. den beruflichen Wiedereinstieg ermöglichen.

Des Weiteren beinhaltet das Gleichstellungsgesetz Folgendes: Entsendet der Freistaat in das Überwachungsorgan eines seiner Beteiligungsunternehmen mehr als zwei Mitglieder, sollen unter diesen Personen weder Frauen noch Männer jeweils zu weniger als 30 % vertreten sein. Bei allen anderen Gremien der öffentlichen Hand wird gelten: Erfolgt keine Besetzung zu gleichen Anteilen, ist dies zu begründen.

Im Rahmen des Entstehungsprozesses dieses Gesetzentwurfs war es uns außerdem zu jedem Zeitpunkt wichtig, die Kommunen und Landkreise in angemessener Art und Weise zu beteiligen. Das ist auch geschehen. Für die Kommunen und Landkreise ändert sich sehr wenig, mit einer Ausnahme: Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind nun in Kommunen mit mindestens 17 000 Einwohnern hauptamtlich tätig. Vorher lag diese Grenze bei 20 000. Dieses Amt kann übrigens auch von einem Mann ausgeführt werden.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Mit Blick auf die Interessenlage der Kommunen und der Landkreise lag ein besonderes Augenmerk darauf, unnötigen bürokratischen Mehraufwand zu vermeiden.

Auf die Interessen der sächsischen Wirtschaft haben wir Rücksicht genommen. Daher wird das neue Gleichstellungsgesetz keine unmittelbare Wirkung auf die Vergabepraxis der öffentlichen Hand entfalten. Auch institutionelle Förderungen an Unternehmen werden durch das Gesetz nicht erschwert. Damit vermeiden wir, dass beispielsweise ein Handwerkerbetrieb keinen öffentlichen Auftrag mehr erhält, weil er zu wenig Frauen beschäftigt.

Das Gleichstellungsgesetz nimmt außerdem Rücksicht auf die Beschlüsse des Rates für deutsche Rechtschreibung und sieht keine Genderregeln vor. Es soll in der Dienstordnung lediglich die Verwendung männlicher und weiblicher Bezeichnungen Einzug halten.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Ich denke, dass wir mit dem vorliegenden Entwurf ein Gesetz beschließen können, das den Anforderungen einer modernen Gesellschaft und eines zukunftsfähigen Rechtsstaates standhält. Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und des Staatsministers Wolfram Günther)

Für die AfDFraktion Frau Abg. Jost, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das uns vorliegende Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst ist völlig überflüssig.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Jaja!)

Dieses Gesetz ist verfassungsrechtlich bedenklich. Dieses Gesetz geht völlig an der Realität vorbei. Dieses Gesetz wird ein Bürokratiemonster und den Steuerzahler einmal mehr viel Geld kosten. Dieses Gesetz ist ein rein ideologisches Projekt und dazu noch schlecht gemacht.

Meine Damen und Herren! Damit wir uns nicht falsch verstehen: Der öffentliche Dienst ist ein guter Arbeitgeber – besonders für Frauen, wie der Sechste Frauenförderungsbericht 2021 gezeigt hat. Über 65 % der Mitarbeiter sind Frauen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: 65 % sind Mitarbeiterinnen!)

Selbst bis in den höchsten Ebenen sind Frauen zu fast 50 % vertreten. Eines solchen Gesetzes – ein Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer – hätte es nicht bedurft; denn es besteht ja bereits eine Überrepräsentanz von Frauen. Aber das Gleichstellungsgesetz steht nun einmal im Koalitionsvertrag – jetzt musste es auch her.

Das Gleichstellungsgesetz beruht auf der immerwährenden rot-grünen Erzählung struktureller Benachteiligung und Ungleichbezahlung von Frauen.